Hatte schonmal jemand einen Schadensfall und wurde dieser von der Versicherung beglichen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hatte schonmal jemand einen Schadensfall und wurde dieser von der Versicherung beglichen?

      Hallo,

      ich möchte mir eine Mavic Pro zulegen. Nun lese ich schon mehrere Wochen quer und werde immer unsicherer ....

      Bei jeder Versicherung steht in den Bedingungen dass es keinen Versicherungsschutz gibt falls man in einem Gelände aufsteigt bei dem man sich keine Erlaubnis vom Besitzer geholt hat.
      Nun mal ehrlich, selbst der Acker, Wald, Lichtung gehört doch irgend jemand!?
      Wie soll man das bewerkstelligen?

      Ich habe irgendwie das schlechte Gefühl, dass die Versicherung im Schadensfall nicht bezahlt / bezahlen muss.
      Klar ich bin vorsichtig! Deshalb informiere ich mich ja im Vorfeld aber irgendeinen Grund gibt es doch immer.

      - Sie hatten keine Erlaubnis dort zu fliegen
      - Ihr Koper war zu hoch
      - Ihr Kopter war zu weit weg
      - ........

      Hatte von euch schonmal jemand einen Schadensfall und wurde dieser beglichen??
      Ich rede nicht von 38€ weil der Kopter den Briefkasten gestriffen hat. Sondern richtige Beträge :whistling:

      Danke.
    • Früher konntest du ne Märchenstunde machen...."ist mir in Sichtweite entfleucht"

      Heute....sagt einer, zeig mir mal die Log's und schon biste in den Po gekniffen...oder auch nicht, wenn alles OK war.

      Gibt Berichte vom Kollegen, der hat mal ein Auto auf einem Parkplatz getroffen. Ist aber reguliert worden.

      Das ist der Fluch der NEUEN Technik.....aber bei Sachschaden in gemäßigter Höhe, wirds wohl nicht so arg.
      Sobald ein StA im Spiel ist, sobald Personenschaden vorliegt, würde ich nicht auf Glück vertrauen.

      Dein 1. Punkt ist schon das größte Problem.....fliegen darfst meist schon, aber starten und landen ?
    • RC-Role schrieb:

      ...
      Ersteres ist per Gesetz abgesichert (HaftPFLICHT).
      Das sagt noch lange nicht aus, dass die Versicherung auch zahlt. Gerade private Haftpflicht-Versicherungen verweigen gerne mal die Schadensregulierung weil ein Versäumnis/Vergehen setens des Versicherungsnehmers besteht und das obwohl auch hier das Pflicht in der Versicherungsbezeichnung steht. Erst bei der sogenannten Gefährdungshaftung steht in erster Linie die Versicherung in der Pflicht bis zur Deckungsumme den Schaden zu regulieren und erst die Versicherung kann bei einem Versicherungsvergehen sich am Versicherungsnehmer schadlos halten.
    • @Pehaha
      Aber das ist doch schon der Mist. Ich kann nicht einmal legal beginnen, weil ich dort eigentlich garnicht hätte aufsteigen dürfen.
      Wenn ein Sachschaden von 2-3000€ entsteht, ok dass bekommt man ja noch Privat abgedeckt aber bei 50-60000€ hat man sich schnell das Leben schwer gemacht.
      Über Menschenansammlungen darf man auch nicht fliegen.... Also muss ich nun im Park, in dem ich wahrscheinlich eh nicht fliegen darf, die Gruppen zählen und gleichzeitig meinen Kopter im Blick haben :S

      @RC-Role
      Beides, Klar soll der geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommen, er kann ja überhaupt nichts dafür. Wenn du dich aber plötzlich mit 100.000€ Euro konfrontiert siehst die deine Versicherung von dir haben will ist es eben schlecht.

      Angenommen ich fliege auf einem Feld, das bestimmt jemandem gehört, den ich nicht erreiche und somit auch nicht fragen kann. Die Drohne hat einen Fehler steigt auf 150 Meter, fliegt 2 km in die falsche Richtung, kracht in eine Stomleitung und danach auf eine befahrene Straße -> "Jackpot"
      Wie will man sowas einer Versicherung beweisen?

      Keine Ahnung, vieleicht sehe ich das ganze zu streng und mache mir zuviele Sorgen, aber mich ärgert es dass man nichtmal 100% legal beginnen kann.

      Denn Drohnen fliegen könnte mein absolutes Traumhobby werden.
      Modellflug, Fotografie, Videodreh, Bild und Videobearbeitung und Technik! Alles in einem.

      Mit diesem Thema habt ihr euch doch bestimmt auch auseinander gesetzt!?
      Ist es euch egal?
      Lebt ihr mit dem Risiko?
      Habt ihr keine Plakette und rennt weg wenn das Ding runterkommt :D ?( :D
    • quadle schrieb:

      RC-Role schrieb:

      ...
      Ersteres ist per Gesetz abgesichert (HaftPFLICHT).
      Das sagt noch lange nicht aus, dass die Versicherung auch zahlt. Gerade private Haftpflicht-Versicherungen verweigen gerne mal die Schadensregulierung ...
      Dann ist es nicht die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung und der Pilot macht sich u.U. strafbar wegen Fliegen ohne Haftpflichtversicherung.
      Dieses Risiko gehen ja einige ein, obwohl ihnen ihre Privathaftpflicht durch das Verweigern einer Versicherungsbescheinigung gem. §106 LuftVZO (deutlich) signalisiert, dass sie den gesetzlichen Anforderungen möglicherweise nicht entspricht. Das ganze nur um 40€ pro Jahr für eine gescheite Versicherung (Bspw. DMO) zu sparen mit einer Drohne jeneits der 1k€-Marke?!
    • Luis schrieb:

      Angenommen ich fliege auf einem Feld, das bestimmt jemandem gehört, den ich nicht erreiche und somit auch nicht fragen kann.
      Je nach Vertrags- und Versicherungsbedingungen (Obliegenheitspflichten, Ausschlüsse) kann die Versicherung die Regulierung verweigern bzw. hat gegen Dich eventuell einen Regressanspruch, wenn gegen luftrechtliche Bestimmungen verstossen wurde. Auch das betrifft zumeist nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Daß zum Starten und Landen eine Erlaubnis vom jeweiligen Grundstückseigentümer vorliegen muss/soll, ist aber luftrechtlich nicht geregelt und Sache des Privatrechts. Dennoch gibt es da vor allem in Privathaftpflichtversicherungen gerne auch mal eine entsprechende Obliegenheitspflicht.

      Das auszusortieren wird daher sicher nicht einfacher, wenn mehrere Versicherungsarten miteinander verwoben werden und den gleichen Vertrags- und Versicherungsbedingungen unterworfen sind (Versicherung des Luftfahrtgeräts über die Provathaftpflicht).
      Idealerweise schließt man eine separate und geeignete Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ab.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Daß zum Starten und Landen eine Erlaubnis vom jeweiligen Grundstückseigentümer vorliegen muss/soll, ist aber luftrechtlich nicht geregelt...
      Steht in § 25(1) LuftVG:
      Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
    • RC-Role schrieb:

      Steht in § 25(1) LuftVG:Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
      Sollte der §25 LuftVG auch für Flugmodelle in der Art greifen, würde man neben der Zustimmung des Grundstückeigentümers in jedem Fall auch eine Aufstiegserlaubnis durch die Luftfahrbehörde vorraus setzen.
    • quadle schrieb:

      Sollte der §25 LuftVG auch für Flugmodelle in der Art greifen, würde man neben der Zustimmung des Grundstückeigentümers in jedem Fall auch eine Aufstiegserlaubnis durch die Luftfahrbehörde vorraus setzen.
      Steht in §1 (2) LuftVG:
      Luftfahrzeuge sind
      ...
      9. Flugmodelle
      ...
      Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
    • RC-Role schrieb:


      Steht in §1 (2) LuftVG:Luftfahrzeuge sind
      ...
      9. Flugmodelle
      ...
      Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
      Na dann hoffe ich mal, dass Du auch jedes mal eine Aufstiegserlaubnis beim Regierungspräsidium in BW einholst. Der Flyer des BMVI weist auf alles hin nur nicht auf eine Zustimmung des Grundstückbesitzers.
    • DroneFuchs schrieb:

      Wenn man bedenkt das circa 1/4 unversichert fliegt...

      rheinpfalz.de/nachrichten/wirt…-drohnen-droht-schaden-1/
      Wenn Luftfahrzeuge im Supermarkt verkauft werden Wenn im Supermarkt Waren verkauft werden, die vor dem Gesetz als Luftfahrzeug gelten und somit besonderen Versicherungsschutz erfordern, ist es nicht mit einer Informations-Holschuld für den Käufer getan. Bei dieser Wichtigkeit hat der Gesetzgeber auch eine Informations-Bringschuld, der er bisher nicht nachgekommen ist.

      Insofern darf man sich hierüber nicht wundern.
    • Die Räuberpistolen der Online-Blättchen lass doch jetzt mal raus...

      Wie Role sagt, die Privathaftpflicht ist mir nicht sicher genug, man solte eine prof. Modellflug Vers. nehmen.

      Vornehmlich werden es Landwirtschaftliche Wege sein, oder Privat /Anlieger. In allen hat man eigentlich nicht zu suchen. Ist mir auch schon vorgehalten worden.

      Entweder, man macht es einfach, oder macht sich die Mühe und fragt. meine Erfahrung 80% positiv. Die Landwirte haben mir gesagt, wo ich am besten parken soll.
      Das ich bei Außenlandung sorgsam das Feld betrete. Also in der Furche laufen. Bei Mais gehts am besten, der Feind heißt RAPS.

      Eine weite Außenlandung Kopter, bin ich zum nächste Haus gefahren, gefragt wem das gehört. Nachgefragt und geborgen.

      Asphalttiere Wege sind meist Kommune. ;( dann kommt noch das Ortsausgangsschild und du bist im Landkreis XYZ. Kannste knicken.

      Du fragst Landwirt ob du dich 50cm auf sein Acker stellen kannst, schon gehts. Heute leider oft so, das Flächen verpachtet werden. Wer darf dir Erlaubnis geben, Pächter oder Besitzer. Hatte ich kürlich, Bauer B hat und großzügig Flächen frei gegeben. Da kommt plötzlich Bauer A , ich stelle mich vor und frage ihn ob dort links des Weges fliegen darf...rechts darf ich ja, hat Bauer B erlaubt. Da grünst das nette Bäuerchen A und sagt, so so.....die hat B doch von mir gepachtet :D
      Somit hatte ich Doppelerlaubnis.

      Aber Acker & Feld ist was zum üben, für Flächen auch super...aber Kopter will filmen.....kackende Kühe ?

      Willst du Fotos machen, Pano o.ä. steigst auf, machst Bilder und bist weg. Siehe Carsten aus MK, Windrad Neubau an der Fürwigge Talsperre.
      Kritische ist jetzt, du willst die Talsperre abfliegen, meist wie ich vom Berg mit Anflug....das ist nicht der 10sek Flug.

      Risiko Vermeidung. Uhrzeiten / Tage aussuchen wo wenig los ist. Licht muss aber auch stimmen.Mo oder abends. Dann fliege ich möglichst, freies Feld, überm Wald lieber, über Tannen als Laubbäume...und parallel zu Forstwegen (Erreichbarkeit). Überm Wasser biste relativ sicher, wenns kein Badesee ist. Absturz dort, kannst eh nach Hause gehen.

      Flüge sollte man planen. Region via GE oder per pedes inspizieren. Ich fliege über einem Flüsschen, bewegtes Wasser und dann kam glattes Wasser mit Spiegelungen.
      Mein Glück, ich steige paar Meter um Spiegelung besser zu haben. (Ich hab kein Hyper HD720 Bild, oldschool 5,8ghz) zu Haus sehe im Video 2 Stahlseile im 5m Höhe straff über den Fluß gespannt. Hochwasser Messanlage.....Schwein gehabt.

      Wenn du immer vor jedem Flug dich vorbereitest, dich jedes mal vom Gerät verabschiedest :D Es ist ein Risiko Hobby.

      Wobei die Weiten von MeckPomm, das Frankenländle, oder auch Friesland mehr Platz bieten als Ballungsräume....

      Wieder viel Bla-Bla....so ist es aber nun mal. Grips einschalten, im Zweifel verzichten...Vorsorge besser als Nachsorge....
    • eM-Gee schrieb:

      Verstehe ich die Einwände von @quadle und @RC-Role richtig, dass ich nicht einfach so von einem öffentlichem Feldweg aufsteigen kann und in einem solchen Fall wirklich die Kommune/Stadt oder das Land fragen muss?
      Ja im Prinzip schon. Praktisch wird davon ausgegangen, dass man aufgrund allgemeiner Nutzungsrechte, z.B. sinngemäß die freie Landschaft darf betreten werden oder die Freigabe öffentlicher Flächen für Freizeitaktivitäten gilt auch für Modellflieger in der freien Natur und auf öffentlichen Flächen Starten und Landen darf, solange kein explizites Verbot besteht, z.B. in Form einer städtischen Parkordnung oder ein wütender Bauer was dagegen hat.
    • Will ich jetzt so nicht festlegen. Der §25 des LuftVG läßt dahingehend einen Interpretationsspielraum zu. Ich kann hier nicht abschließend sagen, ob er tatsächlich für uns anwendbar ist. Auf der einen Seite sagt der §1 der LuftVG ganz klar, dass auch Flugmodelle und auch UAS als Fluggerät gelten, auf der anderen Seite zeigt die LuftVO im Abschnitt 5a, auf dem die aktuelle Drohnenverordnung bassiert, wann eine Aufstiegserlaubnis benötigen bzw. wann nicht. Würde der §25 der LuftVG volle Anwendung finden bräuchte man jedes mal neben der Zustimmung des Grundstückbesitzers auch eine Aufstiegserlaubnis.

      Die Nutzung (unabhängig von unserem Hobby) des eigenen Grundstücks hingegen ist im BGB geregelt. Das betrifft jetzt m.E. aber eben nicht die Nutzung öffentlicher und zum Teil auch landwirtschaftlicher Flächen.

      Das ist aber bereits seit Anbeginn unseres Hobbys (also auch bereits vor der Drohnenverordnung) ein Thema welches letztendlich jeder für sich beantworten und verantworten muss.
    • Ok, das sind ja schonmal hilfreiche Infos. Und welche Versicherung könnt ihr empfehlen? Mit der ich zumindest theoretisch :rolleyes: maximal abgesichert bin?
      Jede Webseite die ich gefunden habe empfielt etwas anderes und listet Nachteile auf warum die andere Versicherung schlecht ist.

      Ich bin auch bereit den höheren Beitrag zu bezahlen wenn es nötig ist.
      Ich denke an dieser Stelle sollte man nicht sparen...

      Fliegen wollte ich am Anfang mal über Felder zum üben.
      Später dann in Europa

      Danke
    • Für Flugmodelle kann man die Versicherungen der Modellsportverbände bzw. -organisationen empfehlen die speiziell für dieses Hobby geschnürt wurden.

      Am günstigsten ist mit ca. 40,- €/Jahr die des DMO,

      dann sind noch der DMFV wo Mitgliedschaft und Zusatz Form II (zum fliegen auf grüner Wiese) ca. 53,- €/Jahr kosten,

      sowie der MFSD hier ist im Mitgliedsbeitrag von ca. 44,- €/Jahr bereits die Versicherung enthalten.

      Zur Info: Bei allen gilt der Versicherungsschutz Weltweit, bis auf Nordamerika, die beim DMO und MFSD ausgeschlossen sind.