Flug in HH

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo zusammen,

      ich habe mal eine Frage an euch, ich habe die DFS App auf dem Handy, und diese zeigt mir hier in Hamburg bzw Umland, liegt aber noch in der Einflugschneisse zum Flughafen, aber ziemlich am Rand. Darf ich da wie es in der APP steht bis 50 Meter fliegen, oder mus ich wie es hier steht ( hamburg.de/bwvi/drohnen/)für jeden Flug auch innerhalb der 50 Meter , eine AE haben....

      Lg
    • Du darfst überall in diesem kontrollierten Lufraum (blaue Strichelung) ohne weiteres fliegen, allerdings nur 50 m hoch, sofern es keine anderen Einschränkungen gibt die sich auf den Grund beziehen und das sind im Stadtgebiet Hamburgs gerade nicht wenige. Ebenso geht in einem Kreis von 1,5 km rund um die Flughäfen Fuhlsbüttel und Finkenwerder gar nix. Guck dir mal die Karte von map2fly an, Alles was dort farbig unterlegt ist, ist tabu oder eingeschränkt. Wenn du einen Rechtsklick an der Stelle machst, wo du evtl. fliegen möchtes, poppen weitere Infos in einem Textkästchen auf. Um genau den Ort zu finden, kannst du sehr weit hineinzoomen: map2fly.flynex.de
    • Hey

      Ja danke für die Info. Da habe ich auch schon mal geguckt gerade.
      Dann ist die Seite die ich gepostet habe nicht ganz korrekt.
      Nun ist da die ein oder anderen Stelle hier am Randgebiet wo das Fliegen ja durch aus möglich ist.
      Es sind allerding , eben einige Punkte da, wo man den Grund eigentümer fragen sollte, wie händelt ihr das den wenn die Wiese frei zugänglich ist?

      Lg
    • Wenn du Wohngrundstücke überfliegen willst, ist eine Erlaubnis des Eigentümers (oder Nutzers) erforderlich. Das kann bei Grundstücken mit Mietshäusern schwierig werden. Auch wenn es bei map2fly etwas missverständlich ausgedrückt ist, darfst du in Hamburg sogar die Elbe und den Hafen überfliegen, wenn du dich an die Vorgaben der Hmburg Port Autority (HPA) hälst. Von Oortkaten bis Wedel (Norde und Süderelbe) hat nämlich die HPA das Sagen und nicht der Bund und die sehen es etwas lockerer. Aber trotzdem aufpassen, am Hafenrand gibt es auch sensible Industrieanlagen oder Plätze an denen sich viele Menschen aufhalten, die man nicht überfliegen sollte. Ebenso stehen an der Süderelbe einige Gebiete unter Naturschutz: hamburg-port-authority.de/de/t…ohnen-im-hamburger-hafen/

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    • Hey

      Nochmal danke für die Info, das mit der Elbe hört sich gut an... Da werde ich mal gucken..
      Da wo ich momentan fliege , ist eben eine Wiese, ohne Tor, ich denke mit ein bisschen bedacht da zu fliegen geht schon.... Keine Wohngrunstücke weit und breit.
      Ich mus ja irgendwo üben...

      Lg
    • Du sagst es, absoluter Schwachsinn für alle Bundeswasserstraßen so eine Pauschalregelung zu verfassen. Ich kenne Bundeswasserstraßen, auf denen alle 2 Tage mal ein Binnenschiff (wenn überhaupt) kommt und ich kenne Bundeswasserstraßen (wie in Meck-Pomm und Brandenburg), auf denen im Winterhalbjahr überhaupt kein Schiffs- und Bootsverkehr mehr stattfinden kann, weil die Schleusen von Oktober bis April geschlossen sind. Ebenso die Küsten, welche bis zur Hochwassergrenze auch als Bundeswasserstraße gelten, obwohl dort wegen geringer Wassertiefen und fehlender Fahrrinnen in 90 Prozent aller Fälle überhaupt kein Schiffsverkehr stattfinden kann. Normalerweise gehören Politiker und deren Helfeshelfer, denen so etwas einfällt, geteert und gefedert (aber zumindest nicht mehr wiedergewählt). Aber es ist ja wie es ist, wenn man gebürtige CSU-Seppeln aus dem Voralpenland als BMVI-Chef einsetzt, der u.A. auch für alle Bundes-Wasserwege samt Küstengewässer zuständig ist. Sorry liebe Bayern, ist nicht bös gemeint, ihr könnt nix dafür.

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    • mickynox1310 schrieb:


      wie händelt ihr das den wenn die Wiese frei zugänglich ist?
      Kommt auf die Wiese an. Wenn diese bebaut ist oder etwas darauf wächst, dann betrete ich diese lieber nicht. Wenn es ein brach liegender Acker ist, habe ich diesen schon mal betreten. Mit einem DJI Produkt sollte es aber eigentlich keine Probleme geben. Mir reicht ein baumfreies Stück Straße. Gegen den Überflug von Wiesen kann man dir nichts anhaben.

      mickynox1310 schrieb:


      das mit der Elbe hört sich gut an... Da werde ich mal gucken..


      [...]



      Ich mus ja irgendwo üben...
      wenn es ums Üben geht, dann würde ich erstmal fernab von Wasser üben ;)
    • Für Fragen rund um Bundeswasserstraßen und Bundesverkehrswege im Allgemeinen habe wir auch zig extra Threads im Forum, wenn man mal die Suchfunktion bemüht. Hamburg ist innerhalb der Landesgrenzen bei seinen Wasserstraßen außen vor und regelt es selbst. Es sind sog. deligierte Bundeswasserstraßen, d.h. die Vollmacht wurde dem Land Hamburg übertragen. Aber Vorsicht, östlich der Einfahrt zum Hafen von Oortkaten und westlich der Höhe von Blankenese, wo der Lotsenwechsel stattfindet, ist der Spaß vorbei, dort ist die Elbe wieder eine normale Bundeswasserstraße, wo mit Drohnen nichts mehr geht, bzw. eine Genehmigung nötig ist.

      Wenn deine besagte Wiese z.B. in der App außer der Höhenbeschränkung keine weiteren Beschränkungen anzeigt, dürfte es kein Problem sein diese zu Überfliegen. Das Betreten dieser Wiese steht allerdings auf einem anderen Blatt und hat nichts mit Drohnen zu tun. Da kommt es darauf an, ob eine landwirtschaftliche Nutzung (Nutzungszeit) vorliegt, die das allgemeine Betretungsrecht einschränkt. Dafür gibt es hier auch schon viele Threads, die dieses Thema behandeln.

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