Flug über Neckar in Edingen-Neckarhausen als Privatperson in Mannheimer Morgen

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    • Flug über Neckar in Edingen-Neckarhausen als Privatperson in Mannheimer Morgen

      Heute Morgen habe ich einen Bericht über die Fischkinderatube in Neckarhausen gelesen. Hier wurde über einen Mann der privat mit seiner Drohne Videos erstellt berichtet. Alles schön und gut. Er hat einen „Kenntnisnachweis“ und kennt sich angeblich aus. Aber an dieser Stelle ist Flugverbot!
      Des Weiteren, wenn er die Drohne nur Privat nutzt, aber Aufnahmen erstellt die in der Zeitung veröffentlicht werden, muss diese sogar gewerblich versichert werden. Ich weiß was das kostet, da ich meine so versichert habe.

      Bekommt man denn so leicht einen Ausnahmegenehmigung für Überflüge von Wasserstraßen?

      Finde es schön das positiv über Drohnenberichtet wird, aber ich halte es für fragwürdig dies an Stellen zu machen, die nicht zugelassen sind bzw. einer Ausnahmegenehmigung bedürfen.

      Video: morgenweb.de/videocenter_video…rstube-_videoid,7118.html

      Bericht:
      morgenweb.de/mannheimer-morgen…efilmt-_arid,1313041.html

      Was meint ihr? :rolleyes:

      Marc
      marcmachtblau.de
    • Jetzt muss man mal die Kirche im Dorf lassen. Letztendlich sind 3 Aspekte zu betrachten, und ja Du hast Recht, man darf nicht im Bereich von 100 m zu Bundeswasserstraßen fliegen und man benötigt für gewerbliche Flüge eine entsprechende Versicherung. Hinzu kommt noch, dass für gewerbliche Flüge der genannte Kenntnissnachweis nach LuftVO §21e nicht ausreichend ist sondern sogar den Nachweis nach §21c benötigt welcher erheblich aufwendiger und teurer ist.

      Aber solange er das als Hobby betreibt genügt seine Versicherung und auch der entsprechende Kenntnissnachweis, dabei ist es unerheblich ob er sein Hobby mal in der Zeitung vorstellt und dafür auch mal ein paar Aufnahmen zur Verfügung stellt. Wichtig dabei ist, welchen Zweck er mit den Aufnahmen zu Zeitpunkt des Fluges verfolgt hat. Hier steht nach wie vor der „Zweck zur Sport- und Freizeitgestaltung“ als entscheidendes Kriterium. Ist er geflogen um die Aufnahmen für die Zeitung zu machen, gebe ich Dir recht, dass hätte evmit seiner Versicherung und seinem Kenntnissnachweis nicht dürfen. Ist er jedoch geflogen um für sein Hobby ohne weitere Absichten Aufnahmen zu machen ist ja alles i.O., auch wenn er im Nachhinein die Aufnahmen der Zeitung zur Verfügung stellt. Ich bin da der Auffassung, dass eine nachträglich, anderweitige Verwendung der Aufnahmen nicht den ursprünglichen Zweck des Fluges ändert.

      Anders sieht es aus zum Thema Bundeswasserstraßen. Aber hier ist es relativ Einfach eine Ausnahme zu erlangen. Zum einen durch die Erlaubnis der Wasserstraßen- und Schiffartsverwaltung die auf Anfrage dem einfach zustimmen kann oder durch eine Erlaubnis durch die Landesluftfahrtbehörde die es auch mit 1:1 Regel als „Allgemeinerlaubnis“ mit einer Laufzeit von 2 Jahren gibt.

      Gehen wir davon aus, dass er sich zu letzterem eine Erlaubnis / Genehmigung eingeholt hat (das wird ja auch beim „einfachen“ Kenntnissnachweis bekannt sein) bestehen nach meiner Meinung keine Bedenken gegen einen solchen Zeitungsbericht.
    • Das mit der Erlaubnis finde ich super. Die werde ich mir dann nämlich auch ausstellen lassen.
      Nicht falsch verstehen, finde das super was er macht. Nur finde ich es immer doof solche Bericht an stellen zu erstellen wo man eine Sondergenehmigung benötigt. Das sieht dann doof aus.

      Gruß

      Marc

      Der doof ist und eine Gewerbliche Versicherung hat da er seine Videos bei YouTube hoch lädt.
    • Der Boris sollte vor dem Flug seine Antennen besser ausrichten. Im Filmschnitt werden "Frequenzen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt". Da sind wohl Sequenzen gemeint :) Die Inspire 1 fliegt nur 36 km/h ? ?( Im Zeitungsbericht hätte man das Thema "Bundeswasserstraßen" erwähnen sollen. Eine gute Recherche sieht anders aus, ansonsten finde ich den Bericht über einen Hobbypiloten bzw. Anfänger ganz okay.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Ich finde es zumindest auch etwas "merkwürdig", dass ganz wichtig auf alle möglichen Verordnungsregeln eingegangen wird, nur nicht auf die zur Bundeswasserstrasse. Aber ich erwarte von der Wald- und Wiesen-Presse auch nichts anderes mehr. :)

      Zumindest mal ein positiver Bericht mit einem angenehmen Foto, statt mal wieder eins mit startendem Flugzeug im Hintergrund.

      Justyn79 schrieb:

      Marc

      Der doof ist und eine Gewerbliche Versicherung hat da er seine Videos bei YouTube hoch lädt.
      Nicht zwingend, kommt auf Deinen Kanal an, und darauf, ob Du mit dem Ziel fliegst, die Videos bei YouTube rein zu stellen (also letztlich auf die Frequenz der Einstellungen von Luftaufnahmen bei YouTube). Gibt keine öffentlichen Präzedenzfälle dazu, aber man möchte ja vielleicht nicht zu einem werden. :)