Hallo liebe Drohnenkollegen,
durch Zufall bin ich auf die Allgemeinverfügung von Drohnen in Bayern gestoßen (regierung.mittelfranken.bayern…einverfuegung_UAS_neu.pdf), welche sich ein jederman (meinem Verständnis nach?) beantragen kann.
Ich habe mir den ganzen Text dazu durchgelesen und verstehe ich das richtig, dass ich demnach, nach Anmeldung bei der Polizei, "quer durch Nürnberg fliegen" kann und hier z.B. die Kaiserburg fotografieren kann, ohne Ärger? Als normaler Hobbypilot, ohne sich anzumelden, wäre das mit den einfachen Regeln nicht möglich.
Kennt sich jemand damit aus und kann mich bitte aufklären?
Danke für eure Hilfe!
durch Zufall bin ich auf die Allgemeinverfügung von Drohnen in Bayern gestoßen (regierung.mittelfranken.bayern…einverfuegung_UAS_neu.pdf), welche sich ein jederman (meinem Verständnis nach?) beantragen kann.
Ich habe mir den ganzen Text dazu durchgelesen und verstehe ich das richtig, dass ich demnach, nach Anmeldung bei der Polizei, "quer durch Nürnberg fliegen" kann und hier z.B. die Kaiserburg fotografieren kann, ohne Ärger? Als normaler Hobbypilot, ohne sich anzumelden, wäre das mit den einfachen Regeln nicht möglich.
Kennt sich jemand damit aus und kann mich bitte aufklären?
Danke für eure Hilfe!