Habe mir einen Armattan Rooster ohne Reciever und VTX bestellt.
Dieser liegt jetzt seit dem 31. August beim Zoll, wurde in der Zeit einmal von der Bundesnetzagentur in Augenschein genommen mit dem Ergebnis das der Rooster nach FuAG (Funkanlagengesetz)
nicht ausreichend gekennzeichnet ist und nicht freigegeben werden darf.
Habe Einspruch eingelegt und bewiesen das kein Sender oder Empfänger im Paket enthalten ist und somit auch nicht unter das FuAG fallen dürfte, darauf habe ich diese Antwort bekommen:
"Die Prüfung Ihres Einspruchs hat ergeben, dass dieser aus nachfolgenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Das Funkanlagengesetz (FuAG) findet gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) FuAG auch Anwendung auf elektrische oder elektronische Erzeugnisse,
die Zubehör, wie zum Beispiel Antennen, benötigen damit sie bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkomunikation
oder der Funkortung ausstrahlen und/oder empfangen können. Sofern der Drohne also Sender
oder Empfänger fehlen, ist dies unschädlich für die Anwendung des FuAG."
Jetzt begreife ich nicht wie ein paar Motoren, ein Frame, ein paar ESC's und ein Flightcontroller eine Funkanlage sein sollen.
Nach deren Definition ist ein Sender oder Empfänger also ein Zubehör für eine Funkanlage, so würde ja ziemlich alles als
Funkanlage durchgehen man muss nur irgendwie einen Sender oder Empfänger anlöten können.
Jetzt weiß ich nicht mehr weiter.
Dieser liegt jetzt seit dem 31. August beim Zoll, wurde in der Zeit einmal von der Bundesnetzagentur in Augenschein genommen mit dem Ergebnis das der Rooster nach FuAG (Funkanlagengesetz)
nicht ausreichend gekennzeichnet ist und nicht freigegeben werden darf.
Habe Einspruch eingelegt und bewiesen das kein Sender oder Empfänger im Paket enthalten ist und somit auch nicht unter das FuAG fallen dürfte, darauf habe ich diese Antwort bekommen:
"Die Prüfung Ihres Einspruchs hat ergeben, dass dieser aus nachfolgenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Das Funkanlagengesetz (FuAG) findet gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) FuAG auch Anwendung auf elektrische oder elektronische Erzeugnisse,
die Zubehör, wie zum Beispiel Antennen, benötigen damit sie bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkomunikation
oder der Funkortung ausstrahlen und/oder empfangen können. Sofern der Drohne also Sender
oder Empfänger fehlen, ist dies unschädlich für die Anwendung des FuAG."
Jetzt begreife ich nicht wie ein paar Motoren, ein Frame, ein paar ESC's und ein Flightcontroller eine Funkanlage sein sollen.
Nach deren Definition ist ein Sender oder Empfänger also ein Zubehör für eine Funkanlage, so würde ja ziemlich alles als
Funkanlage durchgehen man muss nur irgendwie einen Sender oder Empfänger anlöten können.
Jetzt weiß ich nicht mehr weiter.