Moin moin,
Man braucht ja ab einem Gewicht von 2kg den Kenntnisnachweis bzw für gewerbliche Nutzung sogar den nach §21d LuftVO. Oder wenn man eine Ausnahmegenehmigung benötigt, weil man irgendwo fliegen möchte, wo es normalerweise nicht erlaubt ist. Also z.B. über 50m hoch im kontrollierten Luftraum z.B.
Weiß jemand von euch, wie es mit gelegentlichen gewerblichen Aufnahmen aussieht, die mit einer Mavic - also unter 2kg - und ohne notwendige Ausnahmegenehmigungen aussieht? Also wenn ich da fliege, wo ich sowieso darf?
Und wenn ich meinem Arbeitgeber kostenlos Aufnahmen, die ich mit der Mavic gemacht habe, zur Verfügung stelle, die der z.B. für einem kleinen Imagefilm oder so nutzt?
Oder wenn ich einer Pension, in der ich Urlaub gemacht habe, Luftaufnahmen zur Verfügung stelle, die der Besitzer auf der Homepage einbaut, aber unentgeltlich? Ist das dann schon als gewerbliche Nutzung anzusehen?
Ich hab mir die Regelungen ja x mal durchgelesen und für mich sieht es so aus, als würde man für gewerbliche Aufnahmen mit einer Drohne unter 2kg aufgenommen in Gebieten in denen keine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, keinen Kenntnisnachweis benötigen. Aber so richtig 100%ig sicher bin ich da nicht ...
Man braucht ja ab einem Gewicht von 2kg den Kenntnisnachweis bzw für gewerbliche Nutzung sogar den nach §21d LuftVO. Oder wenn man eine Ausnahmegenehmigung benötigt, weil man irgendwo fliegen möchte, wo es normalerweise nicht erlaubt ist. Also z.B. über 50m hoch im kontrollierten Luftraum z.B.
Weiß jemand von euch, wie es mit gelegentlichen gewerblichen Aufnahmen aussieht, die mit einer Mavic - also unter 2kg - und ohne notwendige Ausnahmegenehmigungen aussieht? Also wenn ich da fliege, wo ich sowieso darf?
Und wenn ich meinem Arbeitgeber kostenlos Aufnahmen, die ich mit der Mavic gemacht habe, zur Verfügung stelle, die der z.B. für einem kleinen Imagefilm oder so nutzt?
Oder wenn ich einer Pension, in der ich Urlaub gemacht habe, Luftaufnahmen zur Verfügung stelle, die der Besitzer auf der Homepage einbaut, aber unentgeltlich? Ist das dann schon als gewerbliche Nutzung anzusehen?
Ich hab mir die Regelungen ja x mal durchgelesen und für mich sieht es so aus, als würde man für gewerbliche Aufnahmen mit einer Drohne unter 2kg aufgenommen in Gebieten in denen keine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, keinen Kenntnisnachweis benötigen. Aber so richtig 100%ig sicher bin ich da nicht ...