Berlin

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo,
      ich fliege ganz im Norden Berlins mit einer Phantom zur Freizeitgestaltung herum und habe Bedenken bzgl. der Kontrollzone vom Flughafen Tegel. Die öffentlich zugängliche Übersichtkarte der DFS ist nicht detailliert genug um wirklich sicher zu gehen. Eine detailliertere bzw. interaktive Karte konnte ich nicht finden. Daher meine Frage,wo ich einen detaillierten Kartenausschnitt mit eingezeichneter Kontrollzone finden kann? Es geht mir um die nördlichen Zipfel von Pankow und Reinickendorf.

      Zum Thema Haftpficht habe ich eine Kurzinfo des BMVI gefunden, wonach der Nachweis einer Versicherung nur für die Aufstiegserlaubnis von unbemannten Fluggeräten notwendig ist. Kleine Drohnen, welche zur Freizeitgestaltung geflogen werden, gelten jedoch im Gegensatz dazu als Flugmodelle und benötigen keine behördliche Aufstiegserlaubnis. Im Umkehrschluss denke ich also, dass eine Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle eben nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Da ich schon viel Gegensätzliches zu dem Thema gelesen habe, würde ich mich über eine aktuelle Quelle vom BMVI oder der DFS zum Thema Flugmodelle und Haftpflicht-Versicherung freuen.
      § 1 Abs. 2 Nr. 9 (LuftVG) besagt, dass Flugmodelle ebenfalls Luftfahrzeuge sind inkl. der damit verbundenen Pflichten (Versicherung). Dieser Absatz 2 besagt aber nachfolgend: "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)". Gilt der Umkehrschluss bzgl. des Zweckes (Freizeitgestaltung)?

      Noch kurz zum Thema Flughöhe: Das BMVI gibt als Grundregel für unbemannten Fluggeräte eine max. Flughöhe von 100m. Bei Flugmodellen scheint hingegen die Grundregel der Sichtweite zu gelten. Im unkontrollierten Flugraum bei ausreichendem Abstand zu Kontrollzonen ist die max. Flughöhe auf 762m (2500ft) festgelegt. Da man ein Flugmodell in 762m Höhe wohl nicht mehr ohne Hilfsmittel sehen kann, sind also bzgl. der max. Flughöhe die eigenen Augen ausschlaggebend. Bei scharfen Augen, klarem Wetter und einsetzender Dämmerung dürfte eine beleuchtete Phantom doch auch in 200-300m Höhe noch eindeutig zu erkennen sein, oder?

      MfG, besten Dank und allzeit guten Flug,
      1080p

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    • Hier kannste schauen: maps.openaip.net/ oder vor Ort droneable.openaip.net/#firstload-dialog
      Innerhalb der Bodenkontrollbereiche (rosa Flächen) jedoch außerhalb 1,5km um die Flughafenbegrenzung darfst
      du mit einem Flugmodell 30m hoch und mit einem UAV 50m hoch fliegen, ohne vorher beim Tower anrufen zu müssen.

      Laut LuftVG §1 sind Flugmodelle auch Luftfahrzeuge und brauchen deshalb nach LuftVZO §102 eine Haftpflichtversicherung.
      Hier noch was von der DFS dfs.de/dfs_homepage/de/Service…gmodell-UAS-Infoblatt.pdf

      Richtig: Für Flugmodelle gilt die Sichtweite. Bis 300m kannst du behaupten, deine Phantom noch nach Sicht steuern zu können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Vielen Dank, mit den Karten von openaip kann ich die Kontrollzone genau erkennen!

      Zur Versicherung habe ich meinen ersten Beitrag um § 1 (LuftVG) ergänzt. Der Paragraph enthält in Abs.2 eben diesen einen Satz, welcher sich exakt auf "unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation" bezieht. Und eben bei diesen Fluggeräten, zu denen ja unsere Drohnen gehören, wird die Definition als "Luftfahrzeug" komischerweise vom Verwendungszewck abhängig gemacht. Warum gibt es diesen Satz? Haben die DFS und diverse Kanzlein evtl. eine falsche Auslegung des Paragraphen vorgekommen? Gibt es schon Präzedenzfälle?


      Besten Dank,
      1080p
    • moin,
      in Berlin kannst du ausserhalb der NFZ bis in 30m erlaubt zu privaten Zwecken mit deiner Phantom aufsteigen(natürlich die anderen selbstverständlichen Regeln beachtet) Das heisst das du in ca 1,5km Entfernung von TXL und SFX das darfst. Einen 5km Radius gibt es um den Reichstag,da ist NFZ. Mit AE darfst du da ran bis auf 1km. Und im Südwesten ist um das ehemalige Hahn-Meitner Institut mit ihrem Forschungsreaktor auch noch eine NFZ. ein Quadrocopter bis 5kg Gewicht zu fre(u)izeitzwecken ist bis 30m Höhe generell erlaubt. Fliegst du das gleiche Gerät zu gewerblichen Zwecken musst du eine AE besitzen, d.h wenn du ein Foto/Video zum Zwecke des Verkaufes und oder im Auftrag machst=gewerblich=AE. Ist zwar IMHO eine schwachsinnige Regelung bei den kleinen Teilen, aber ist halt so-Man muss halt die Lücke finden., Eine Phantom in 200 oder gar 300m Höhe kannst du wahrscheinlich nicht mehr erkennen(Im Hellen), also ich habe da schon bei 100 und Sonne da meine Schwierigkeiten^^
      Contra Mortem Diabolumque

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Newsearay ()

    • Hallo Newsearay,
      auch dir danke für deine Antwort. Ich glaube aber, dass sich die 30m Flughöhe auf Flüge innerhalb der Kontrollzone aber außerhalb des 1,5km Radius (NFZ?) beziehen. Außerhalb der Kontrollzone, also an den nördlichsten Zipfeln von Berlin müsste die Flughöhe wieder von der Sichtweite abhängen.

      MfG,
      1080p
    • und der Hinweis mit den AUßengrenzen sollte auch beachtet werden. Nimm mal Tannte google und ziehe so von der Bernauerstr. Richtung Norden, Westen udn Osten jeweils eine 1,5km Grenze. Da ist fast 1/2 des Teglersees drin, und das geht bis zum Wedding, Waidmannslusterdamm aber im Norden bist du aus der 1,5km Zone natürlich raus.
      Hier:
      lbv.brandenburg.de/3348.htm

      ganz unten steht auch, dass in Berlin (ganz Berlin??) die Flughöhe für den privaten Gebrauch auf 30m gebschränkt ist.

      ALLERDINGS steht da, dass das Stadtgebiet ist fast vollständig von der Flugkontrollzone bedeckt. Laut openAIP ist wirklich der oberen Teil Berlins nicht rosa eingezeichnet. Kann mir mal bitte jemand Wissendes sagen, was die Angben FL100/2500MSL an der zweiten Zone konkret bedeuten, denn die ist bis an die Stadgrenze dann gültig. Im rosa unterlegten Bereich, geht die Zone bis auf Grund, das weiß ich.

      Und ich würde sagen, wenn du 40 oder 50m hoch fliegst, kann das in dem Moment auch keiner Überpüfung. Darüber kann es dann vielleicht schon "komisch" aussehen/werden...
    • Hier steht eigentlich alles, was für Berlin wichtig ist:
      lbv.brandenburg.de/3348.htm
      Ganz unten auf der Seite kommt der für Hobby betreffende Teil. Allerdings vorsicht: Kürzlich berichtete hier jemand, dass die NFZ des Hahn-Meittner-Instituts vergrößert wurde und in dieser Seite noch nicht aktuallisiert ist. Leider kann man dann auch bei solchen Behördenseiten nicht davon ausgehen, sie wären perfekt. Trotzdem: Im allgemeinen halte ich mich daran.
    • Besten Dank euch!
      Ich werde mit meiner Privathaftpflicht zur ERGO wechseln, da sind Drohnen mitversichert und die Kosten liegen im Bereich einer normalen privaten Haftpflicht-Versicherung. Gibt es eine Nachweispflicht für die Versicherung, also muss ich die Police stets mitführen?
      Die 30m Grenze wird sich nach meiner Interpretation auf (fast) ganz Berlin beziehen. Tatsächlich liegen ja 95% von Berlin innerhalb der Kontrollzone, die Nordzipfel von Pankow und Reinickendorf müssten davon aber ausgenommen sein.
      Eure Links zeigen, dass man sich für einen 100% sicheren Betrieb tatsächlich eine Menge Lektüre zu Gemüte führen muss.

      Die Kennzeichnung FL100/2500MSL gibt den Bereich an, in dem die Kontrollzone gültig ist (von/bis). FL steht für Flightlevel und ist vom Luftdruck abhängig... bei normalem Luftdruck entspricht FL100 = 10.000 Fuß (3048 m). MSL steht für Mean Sea Level („mittlerer Meeresspiegel“), die Angabe ist direkt in Fuß angegeben, also 2500 Fuß (762m). In der Zone geht der unkontrollierte Luftraum also bis 762m Höhe und es darf auf Sicht geflogen werden.


      MfG,
      1080p
    • Fliegen auf dem ehemaligen Flughafen Berlin Tempelhof nun "Tempelhofer Feld" - Überforderter Betreiber mit schwammigen Aussagen

      Hallo in die Runde...

      ich wollte an dieser Stelle mal berichten wie es so ist in der Hauptstadt zu fliegen (welches eh schon ein schwieriges Unterfangen ist).

      In meinem konkreten Fall habe ich nun schon mehrmals mit meinen Multicopter (DJI Phantom 3 Adv.) ein paar Runden auf dem Tempelhofer Feld gedreht...Beim ersten mal wurde ich darauf hingewiesen, dass ich nur an einem bestimmten Ort/Platz fliegen darf. Gesagt getan....seit dem fliege ich brav an dieser Stelle.

      Nun kam es kürzlich zu einem Aufeinandertreffen mit der Sichereheits-/Parkaufsicht. Man muss dazu sagen,dass die beiden Herren äußerst höflich waren und es ein entspanntes Gespräch war (auch nicht immer selbstverständlich in Berlin :D ).

      Die beiden Herren sagten mir, dass ich die Fernbedienung nicht mit einem Smartphone/Tablet betreiben darf.....Und redeten etwas von Bild-/Tonrechte die beim Betreiber liegen.

      Ich bin jetzt 4 mal dort geflogen...beim 1. mal hat man mir (wie schon erwähnt) gesagt wo ich fliegen darf. beim 2. und 3. mal wurde gar nichts gesagt (obwohl die Parkaufsicht in den beiden Fällen dicht an mir vorbeigefahren ist) und nun beim 4.mal diese Aussage.

      Dies hat mich nun dazu veranlasst mich direkt mit dem Betreiber/Hausherren in Verbindung zu setzen. Und hier hat sich wieder gezeigt was dort manchmal für "Spezies" sitzen und von der Materie wenig bis keine Ahnung haben bzw. gar nicht wissen was in Ihren eigenen Richtlinien steht.

      Hier mal ein Auszug....

      • Der Einsatz von Drohnen ist im Britzer Garten, den Gärten der Welt, dem Park amGleisdreieck und im Natur-Park Schöneberger Südgelände gemäß Parkordnung für dieAllgemeinheit nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen gelten für Foto- und Filmproduktionen imRahmen der Motivvereinbarung. Der Einsatz von Drohnen im Park am Gleisdreieck undTempelhofer Feld bedarf der Genehmigung durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehördeder Länder Berlin-Brandenburg (Innenstadtbereich, Regierungsviertel) und einerEinverständniserklärung durch die Grün Berlin.

      Nun habe ich der guten Dame am Telefon erklärt das ich laut der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg für den privat Gebrauch in Berlin bis 5 kg Gesamtmasse keine Genehmigung benötige. Demnach nur die Einverständniserklärung der Grün Berlin.

      Daraufhin meint sie (Sie wirkte auch sehr verunsichert)...."Na dann dürfen Sie mit einer Drohne gar nicht auf dem Tempelhofer Feld fliegen" ?(

      Hääääääääääääääääääää????????????????

      Dann schob sie noch nach......dass es ja passieren könne das eine Drohne vom Himmel fällt und jemand anderes auf den Kopf.

      Bin gespannt was mir die Park Ranger nächstes mal sagen???

      Anzumerken sei noch, dass auf dem Gelände auch viele Kitesurfer unterwegs sind. Hier kam es auch im November 2015 zu einem tödlichen Unfall zwischen einem Kitesurfer und einem Radfahrer.

      Sind dort jetzt Kitesurfer verboten????????????

      NEIN...Sie drehen dort immer noch brav ihr Runden.


      Fazit:

      Die Wahrnehmung/Meinung über Multicopter (oder wie der Banause sagt DROHNE :S ) ist bescheiden schön X(

      Drohne = Bedrohung
    • Von einem Besuch vor Ort vor ein paar Wochen weiß ich, dass "Videoflüge", ich habe das als FPV interpretiert bzw. erläutert bekommen, dort nicht gestattet ist bzw. nicht gern gesehen wird. Das ist wohl ziemlich grauzonig, letztlich wird ein Verantwortungsträger sich nie aus dem Fenster lehnen und Dir im Zweifel immer sagen das sei nicht gestattet.

      Im Grunde sollte man sich vielleicht bemühen keinen Ärger zu erregen aber die Parkbetreiber auch nicht nötigen unangenehme Tatsachen zu schaffen. Die Parkverwaltung ist im Grunde den Modellfliegern (auf dem jewiligen Platz) wohl gesonnen, das konnte ich bei meinem Besuch live erleben. Ein etwas älterer Mitbrüger mit Migrationshintergrund ließ es sich trotz mehrfacher freundlicher Hinweise nicht nehmen, seinen wirklich riesigen Lenkdrachen (das erinnerte schon an so ein Kitsurferteil von der Größe her) direkt in der Flug-, Start- und Landezone der Modellflieger aufsteigen zu lassen. Die herbeigerufene Parkaufsicht schlichtete und verwies den Mann des Platzes, der es sich natürlich nicht nehmen ließ mit einem Familienmitglied nochmal ordentlich Terz zu machen bevor er sich trollte.

      Wie gesagt, Dränge nicht auf Endlösungen, das wird dann nämlich zulasten der Modellflieger gehen, errege kein Ärgernis und erkläre höflich auf Nachfrage, dass Du das Telefon nicht zum filmen benutzt sondern zum Menüzugriff und dass Du Dir der Persönlichkeitsrechte der anderen Parkbesucher bewusst bist.
      If the battery is still in place, you just parked hard!
      @HartAbgestellt | #hartabgestellt | fb/hartabgestellt
    • Das fliegende Auge schrieb:


      Nun habe ich der guten Dame am Telefon erklärt das ich laut der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg für den privat Gebrauch in Berlin bis 5 kg Gesamtmasse keine Genehmigung benötige. Demnach nur die Einverständniserklärung der Grün Berlin.

      Daraufhin meint sie (Sie wirkte auch sehr verunsichert)...."Na dann dürfen Sie mit einer Drohne gar nicht auf dem Tempelhofer Feld fliegen" ?(

      Das interpretiere ich so, dass Sie Dir diese Zustimmung nicht geben möchte.

      Matthias
    • Dann schau doch mal in die einschlägigen Vorschriften. Der Bereich, den die Tempelflieger ausweisen, liegt nördlich der 09L/27R. Und Skyfool und openaip.net sind in ihren Unterlagen einstimmig der Meinung, das liegt innerhalb der Flugverbotszone um den Reichstag. Da ist dann generelles Flugverbot von GND bis 5000MSL. Wenn du da also fliegen willst, brauchst du tatsächlich eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde.

      Es ist nun mal so, die Tempelflieger wurden da nur geduldet. Das waren Leute, die ihr Hobby aus Begeisterung für den Modellflug betrieben haben. Nun kommen ein paar Leute mit Drohnen, stellen dumme Fragen, telefonieren in der Gegend rum, reden was von Rechten, die sie meinen zu haben, und haben offenbar genau so wenig Fingerspitzengefühl wie Ahnung von der Rechtslage und schon ist der Spaß für alle schnell vorbei.
    • Das wäre jetzt eigentlich ein guter Moment das Thema verwaisen zu lassen, am wecken schlafender Hunde sollte im Interesse unseres Sports und der sehr netten Gemeinschaft vor Ort niemand ein Interesse haben.

      Der TE hat ansich alle Infos die er wollte und so kann er und jeder andere im Stillen entscheiden ob er da fliegt oder nicht, aber das vielleicht ohne öffentlich das treiben verrückt zu machen.
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      @HartAbgestellt | #hartabgestellt | fb/hartabgestellt
    • balloonix schrieb:

      Dann schau doch mal in die einschlägigen Vorschriften. Der Bereich, den die Tempelflieger ausweisen, liegt nördlich der 09L/27R. Und Skyfool und openaip.net sind in ihren Unterlagen einstimmig der Meinung, das liegt innerhalb der Flugverbotszone um den Reichstag. Da ist dann generelles Flugverbot von GND bis 5000MSL. Wenn du da also fliegen willst, brauchst du tatsächlich eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde.

      Es ist nun mal so, die Tempelflieger wurden da nur geduldet. Das waren Leute, die ihr Hobby aus Begeisterung für den Modellflug betrieben haben. Nun kommen ein paar Leute mit Drohnen, stellen dumme Fragen, telefonieren in der Gegend rum, reden was von Rechten, die sie meinen zu haben, und haben offenbar genau so wenig Fingerspitzengefühl wie Ahnung von der Rechtslage und schon ist der Spaß für alle schnell vorbei.

      Danke Herr Oberlehrer.....für deinen erhobenen Zeigefinger. Aber dann hast du nicht verstanden worum es mir eigentlich ging. Mir ging es nicht ums "Recht haben"...sondern um klare Aussagen.
      Belassen wir es dabei...

      Aber keine Angst..ich werde das Thema ruhen lassen und einen großen Bogen um das Tempelhofer Feld machen damit IHR Tempelflieger und begeisterte Hobby-Modellflieger in Ruhe EUREM Hobby nachgehen könnt und nicht von "ein paar Leuten mit Drohnen" belästigt werdet die "dumme Fragen stellen".
    • > Mir ging es nicht ums "Recht haben"...sondern um klare Aussagen.

      Das ist nun mal vermutlich genau das, was man "schlafende Hunde wecken" nennt... Und was dann jemanden dazu zwingt, eine klare Aussage zu machen. Und die lautet bei Entscheidungsträgern im Zweifel immer "nein", weil sie ja durch ein "ja" womöglich immer irgendwelche versicherungsrechtliche Verantwortung auf sich laden.

      Daher ist meine Devise: wer zu viel fragt, bekommt zu viele Antworten. Und wenn jemand mault, dann trolle ich mich eben freundlich und nett und verständnisvoll und fliege künftig woanders, in dem Wissen, daß ich im Zweifel eh immer den kürzeren ziehen würde.
      Ein Leben ohne Dudelsack ist möglich, aber sinnlos.