Hallo,
ich fliege ganz im Norden Berlins mit einer Phantom zur Freizeitgestaltung herum und habe Bedenken bzgl. der Kontrollzone vom Flughafen Tegel. Die öffentlich zugängliche Übersichtkarte der DFS ist nicht detailliert genug um wirklich sicher zu gehen. Eine detailliertere bzw. interaktive Karte konnte ich nicht finden. Daher meine Frage,wo ich einen detaillierten Kartenausschnitt mit eingezeichneter Kontrollzone finden kann? Es geht mir um die nördlichen Zipfel von Pankow und Reinickendorf.
Zum Thema Haftpficht habe ich eine Kurzinfo des BMVI gefunden, wonach der Nachweis einer Versicherung nur für die Aufstiegserlaubnis von unbemannten Fluggeräten notwendig ist. Kleine Drohnen, welche zur Freizeitgestaltung geflogen werden, gelten jedoch im Gegensatz dazu als Flugmodelle und benötigen keine behördliche Aufstiegserlaubnis. Im Umkehrschluss denke ich also, dass eine Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle eben nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Da ich schon viel Gegensätzliches zu dem Thema gelesen habe, würde ich mich über eine aktuelle Quelle vom BMVI oder der DFS zum Thema Flugmodelle und Haftpflicht-Versicherung freuen.
§ 1 Abs. 2 Nr. 9 (LuftVG) besagt, dass Flugmodelle ebenfalls Luftfahrzeuge sind inkl. der damit verbundenen Pflichten (Versicherung). Dieser Absatz 2 besagt aber nachfolgend: "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)". Gilt der Umkehrschluss bzgl. des Zweckes (Freizeitgestaltung)?
Noch kurz zum Thema Flughöhe: Das BMVI gibt als Grundregel für unbemannten Fluggeräte eine max. Flughöhe von 100m. Bei Flugmodellen scheint hingegen die Grundregel der Sichtweite zu gelten. Im unkontrollierten Flugraum bei ausreichendem Abstand zu Kontrollzonen ist die max. Flughöhe auf 762m (2500ft) festgelegt. Da man ein Flugmodell in 762m Höhe wohl nicht mehr ohne Hilfsmittel sehen kann, sind also bzgl. der max. Flughöhe die eigenen Augen ausschlaggebend. Bei scharfen Augen, klarem Wetter und einsetzender Dämmerung dürfte eine beleuchtete Phantom doch auch in 200-300m Höhe noch eindeutig zu erkennen sein, oder?
MfG, besten Dank und allzeit guten Flug,
1080p
ich fliege ganz im Norden Berlins mit einer Phantom zur Freizeitgestaltung herum und habe Bedenken bzgl. der Kontrollzone vom Flughafen Tegel. Die öffentlich zugängliche Übersichtkarte der DFS ist nicht detailliert genug um wirklich sicher zu gehen. Eine detailliertere bzw. interaktive Karte konnte ich nicht finden. Daher meine Frage,wo ich einen detaillierten Kartenausschnitt mit eingezeichneter Kontrollzone finden kann? Es geht mir um die nördlichen Zipfel von Pankow und Reinickendorf.
Zum Thema Haftpficht habe ich eine Kurzinfo des BMVI gefunden, wonach der Nachweis einer Versicherung nur für die Aufstiegserlaubnis von unbemannten Fluggeräten notwendig ist. Kleine Drohnen, welche zur Freizeitgestaltung geflogen werden, gelten jedoch im Gegensatz dazu als Flugmodelle und benötigen keine behördliche Aufstiegserlaubnis. Im Umkehrschluss denke ich also, dass eine Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle eben nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Da ich schon viel Gegensätzliches zu dem Thema gelesen habe, würde ich mich über eine aktuelle Quelle vom BMVI oder der DFS zum Thema Flugmodelle und Haftpflicht-Versicherung freuen.
§ 1 Abs. 2 Nr. 9 (LuftVG) besagt, dass Flugmodelle ebenfalls Luftfahrzeuge sind inkl. der damit verbundenen Pflichten (Versicherung). Dieser Absatz 2 besagt aber nachfolgend: "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)". Gilt der Umkehrschluss bzgl. des Zweckes (Freizeitgestaltung)?
Noch kurz zum Thema Flughöhe: Das BMVI gibt als Grundregel für unbemannten Fluggeräte eine max. Flughöhe von 100m. Bei Flugmodellen scheint hingegen die Grundregel der Sichtweite zu gelten. Im unkontrollierten Flugraum bei ausreichendem Abstand zu Kontrollzonen ist die max. Flughöhe auf 762m (2500ft) festgelegt. Da man ein Flugmodell in 762m Höhe wohl nicht mehr ohne Hilfsmittel sehen kann, sind also bzgl. der max. Flughöhe die eigenen Augen ausschlaggebend. Bei scharfen Augen, klarem Wetter und einsetzender Dämmerung dürfte eine beleuchtete Phantom doch auch in 200-300m Höhe noch eindeutig zu erkennen sein, oder?
MfG, besten Dank und allzeit guten Flug,
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