Während Flug Personen ins Motiv gelaufen , die nachher nach ihrem Recht auf Persönlichkeit fragten

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    • Während Flug Personen ins Motiv gelaufen , die nachher nach ihrem Recht auf Persönlichkeit fragten

      Hallo , wie ist die Rechtslage :

      Während ich über dem Hafen von Nonnenhorn flog , sind ein paar Frauen Schwimmen gegangen.

      Nach der Landung meiner Mavic 1 wurde ich von einer angesprochen , wie das denn ist- ob ich denn ihr Recht verletzt habe .

      Ich habe dann einfach gesagt, dass auf die Entfernung nix mehr gut zu erkennen ist :whistling: . Damit gab Sie sich dann zufrieden


      Freue mich auf Antworten.


      Greetz
      Steelhorse
    • Ich bin zwar kein Anwalt, aber nach meiner Kenntnis muss die entsprechende Person auf dem Bild klar identifizierbar sein, um Ansprüche anmelden zu können und es muss sich um gewerbliche Aufnahmen handeln.

      rechtambild.de/2018/05/fotogra…-panikmache-unangebracht/

      Gruß Gerd
    • Steelhorse schrieb:

      wie ist die Rechtslage
      Immer individuell und auf den Einzelfall bezogen. Auch das Fotografieren an sich von Privatpersonen durch Privatpersonen kann problematisch sein.

      Ein bischen was an Info für die eigene Meinungsbildung und Bewertung:

      Urteil LG Frankfurt vom 14.12.2017 (Az.: 2-03 O 270/17)

      "An die Erkennbarkeit einer Person werden grundsätzlich keine hohen Anforderungen gestellt. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob alle oder ein erheblicher Teil der Leser oder gar die Durchschnittsleser die gemeinte Person identifizieren können. Vielmehr reicht die Erkennbarkeit im Bekanntenkreis aus."

      Urteil KG Berlin vom 02.03.2007 (Az.: 9 U 212/06)

      "Bereits das Fertigen der Bildaufnahmen des Kägers in der oben geschilderten privaten Alltagssituation stellte einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers.dar. .... Auch die bloße Fertigung von Bildnissen kann zu einem Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht führen. So bewirkt bereits die Anfertigung von Fotoaufnahmen eine bestimmte Herrschaft über persönliche Belange und kann durch die Verabsolutierung eines aus einem Handlungsverlauf herausgerissenen Momentes eine Überzeichnung oder Verzeichnung zur Folge haben, was gerade durch den vorliegenden Fall bestätigt wird. Schon das Wissen um die Fertigung von unerwünschten Bildnissen, schafft beim Betroffenen eine Unsicherheit, die regelmäßig die Unbefangenheit in privaten Situationen des Alltags erheblich beeinträchtigt, abgesehen davon, dass es zudem belastend ist, nicht zu wissen, was mit den gefertigten Bildnissen geschieht. Ob und in welchem Umfang schon das bloße Herstellen von Bildnissen zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts führt, kann allerdings – wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts – wiederum nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.(...)“

      Dann ist da noch der "Gaffer-Paragraph": gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
    • Siehe oben:

      "Ob und in welchem Umfang schon das bloße Herstellen von Bildnissen zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts führt, kann allerdings – wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts – wiederum nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden."

      Es gibt kein Schwarz / Weiß, keine genau definierte Actio und Reactio.
      Fotografiert man halbnackte Personen, dürfte das aber sicher auslegungsfähig sein, egal wer hier wem vor das Bild gelaufen ist.
      Man sieht das ja schon daran, dass die oben angeführten Urteile bereits welche in 2. und 3. Instanz sind.
    • Hi schneide doch besagte Person einfach raus so gehst jeden evtl. Rechtlichen Ärger aus dem Weg. Schaue mal wie gut es den Rechtsanwälten geht ;)
      Egal wie die genauen Rechtliche Lage ist ich würde mir das nicht geben etwas zu veröffentlichen was zu einer Klage führen könnte.
      Plus an Masse, das knallt Klasse!
    • Gut das die Damen nicht darauf angesprochen haben.

      Eigentümer der Bundeswasserstraßen ist der Bund, der diese auch in eigener Zuständigkeit durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung verwaltet. Die in Baden-Württemberg liegenden Bundeswasserstraßen sind der Rhein von Basel bis Mannheim, der Neckar von Plochingen bis Mannheim und der baden-württembergische Abschnitt des Mains. Die Verwaltung der Landeswasserstraßen obliegt dem Land Baden-Württemberg. Die Landeswasserstraßen sind der Rhein von Neuhausen bis Basel und von Konstanz bis Schaffhausen, einige Nebengewässer des Rheins, im eingeschränkten Umfang die obere Donau bei Ulm und der Bodensee.


      Quelle: vm.baden-wuerttemberg.de/de/mo…hr/wasser/wasserstrassen/
    • Ich verstehe es auch nicht wegen der Größe des Sees, sind ja nicht überall Schiffe. Aber wenn der See komplett als Bundeswasserstraße gilt, dann ist das so.
      Häfen , Wehre , Schleusen sind generell tabu. Ist die Frage, ist DEIN Hafen Linienschifffahrt oder Yachthafen. Yachthäfen bin nicht sicher, ob die als Hafen gelten.

      Des weiteren ist der Bodensee sehr viel NSG....ein Kollege hat ein Video auf YT, der flog im unteren Berich...Überlingen / Bodmann ? Da siehst im Video schon wie die WSP auf dem Weg zu ihm ist. Die haben ihn gesehen, geortet und verfolgt. Ob sie an Land gingen ist nicht mehr zu sehen. Siehst nur wie sie auf ihn am Ufer zufuhren.


      Wenn ich mir die Karte des Bundes ansehe, ist der Bodensee NICHT als Bundeswasserstraße gezeichnet. Das Land BWB in dem Link sagt, der gesamte See.
      Zweifelsohne, es gibt Schifffahrt dort .

      Ich habe jetzt mal Schifffahrtsamt Bodensee angerufen....eine Dame meinte NEIN, aber die fachkundigen Kollegen sind auf einer Bootsmesse.
      Bekomme eine Mail morgen...oder so.

      DAS lag mir schon lange am Herzen....Bodensee Ja/Nein
    • Eigentlich ist die Antwort hier fehl am Platze, weil das allg. Interesse hat.

      Der Bodensee ist keine BWS. Die Aussage gilt natürlich nur für den deutschen Teil.

      Guten Morgen Herr PEHAHA,
      vielen Dank für Ihr Mail.
      Der Bodensee ist keine Bundeswasserstrasse. Es ist ein von Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam verwaltetes Gewässer (Kondominium).
      Es herrscht zwar Fährverkehr aber kein Güterverkehr.
      Ich hoffe, ich konnte den „Streit“ beenden und sende
      Herzliche Grüße vom Bodensee
      Claudia Bucher

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      Dipl. Ing. (FH) Claudia Bucher
      Technische Sachverständige
      Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr

      Landratsamt Bodenseekreis
      Glärnischstr. 1-3 Raum G12
      88045 Friedrichshafen