eM-Gee schrieb:
[Falsch! Musst nur auf den Falschen treffen der felsenfest behauptet, dass der sicherste Weg zum Ausweichen eines bemannten Fluggerätes das Ausweichen Richtung Boden gewesen wäre und du stehst blöd da. Natürlich darf man auch hinterfragen, was ein solcher Militäthelikopter - vermutlich - außerhalb einer Mission im Luftraum unter 100m zu suchen hat.
Der Kern meiner Aussage ist, dass Rechte immer gegeneinander abgewogen werden und es ist nichts außergeöhnliches, dass sich bezogen auf einen konkreten Fall Regeln auch mal widersprchen können. Daraus lässt sich aber im Umkehrschluss nicht ableiten, dass bestimmte Regeln generell keinen Sinn ergeben.
Bezogen auf Deinen Fall: es gibt nicht die Regel, dass Du das bestmögliche Ausweichmanöver machen musst. In dem Moment, wo Du ausweichst, bist Du dem Gesetz nachgekommen. Du würdest ja auch nicht argumentieren, dass Du keine Rettungsgasse bilden konntest, weil Du den Seitenstreifen oder den Bürgersteig nicht befahren darfst. In dem Moment hat die Vorschrift eine Rettungsgasse zu bilden einfach vorrang. Und so ist es auch bei jedem Ausweichmanöver vor bemanntem Flugverkehr.
Wenn Du an einen Richter gerätst, der das anders sieht, musst Du halt in die nächste Instanz gehen. Wenn es alle Richter anders sehen, hast Du mit hoher Wahrscheinlichkeit wirklich was falsch gemacht.