Technische Grenzen vs. gesetzlich Erlaubten

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    • eM-Gee schrieb:

      [Falsch! Musst nur auf den Falschen treffen der felsenfest behauptet, dass der sicherste Weg zum Ausweichen eines bemannten Fluggerätes das Ausweichen Richtung Boden gewesen wäre und du stehst blöd da. Natürlich darf man auch hinterfragen, was ein solcher Militäthelikopter - vermutlich - außerhalb einer Mission im Luftraum unter 100m zu suchen hat.


      Der Kern meiner Aussage ist, dass Rechte immer gegeneinander abgewogen werden und es ist nichts außergeöhnliches, dass sich bezogen auf einen konkreten Fall Regeln auch mal widersprchen können. Daraus lässt sich aber im Umkehrschluss nicht ableiten, dass bestimmte Regeln generell keinen Sinn ergeben.

      Bezogen auf Deinen Fall: es gibt nicht die Regel, dass Du das bestmögliche Ausweichmanöver machen musst. In dem Moment, wo Du ausweichst, bist Du dem Gesetz nachgekommen. Du würdest ja auch nicht argumentieren, dass Du keine Rettungsgasse bilden konntest, weil Du den Seitenstreifen oder den Bürgersteig nicht befahren darfst. In dem Moment hat die Vorschrift eine Rettungsgasse zu bilden einfach vorrang. Und so ist es auch bei jedem Ausweichmanöver vor bemanntem Flugverkehr.

      Wenn Du an einen Richter gerätst, der das anders sieht, musst Du halt in die nächste Instanz gehen. Wenn es alle Richter anders sehen, hast Du mit hoher Wahrscheinlichkeit wirklich was falsch gemacht.
    • inselgrafik schrieb:

      Der Chef eines großen Transportunternehmens hat mir mal gesagt, wenn sie sich an alle Vorschriften halten würden, könnten sie den Betrieb gleich einstellen.

      So sehe ich es beim Fliegen auch. Wenn es mir notwendig erscheint, für einen sinnvollen Betrieb eine Regel/Verordnung zu ignorieren, mache ich das auch mal. Also mal auf 110m gehen und schnell fliegen um Vögeln zu entkommen (obwohl ich zB nur langsam und gleichmäßig in dem Bereich fliegen darf). Oder die Drohne mal kurz nicht im Blick zu haben, weil ich noch einen Meter tiefer gehe für ein Foto und dann der Baum dazwischen die Sicht versperrt. Oder ich die Drohne in 250m Entfernung eine Weile nur auf dem Display verfolgt habe und dann erstmal am Himmel danach suchen muss.
      So sehe ich es auch! Wenn ich es als verantwortlicher Steuerer des Luftfahrzeugs für den sicheren Betrieb als wichtig erachte, werde ich sicher nicht bei 100m AGL oder an der Grenze eines NSG stoppen. Das wäre ja so, als wenn ich einem Geisterfahrer nicht ausweiche weil es ein Überholverbot hat.
    • drone-shot schrieb:


      So sehe ich es auch! Wenn ich es als verantwortlicher Steuerer des Luftfahrzeugs für den sicheren Betrieb als wichtig erachte, werde ich sicher nicht bei 100m AGL oder an der Grenze eines NSG stoppen. Das wäre ja so, als wenn ich einem Geisterfahrer nicht ausweiche weil es ein Überholverbot hat.

      Wer fordert das denn überhaupt?