Grauzone oder klare Ansage

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    • Grauzone oder klare Ansage

      Hi, es ist ja jetzt doch viel geschrieben und gesagt.
      So klar ist mir vieles noch nicht. Effektiv könnte man sagen , würde man sich an alle Rechte halten, würde kaum mehr ein Bild entstehen.
      Machen wir es doch mal konkret an folgendem Bild.
      ALs Künstler mache ich viele solcher Bilder, die Stadt will nun einige der Bilder kaufen.
      Darf ich das verkaufen (respektive "darf ich Bilder überhaupt so machen"), darf die Stadt sie veröffentlichen ?
      Hier ist niemand gefragt worden. Jeden Grundstückeigentümer zu fragen ist ja gar nicht machbar.. ?(
      Ich habe von öffentlichem Gelände aus fotografiert.
      Bilder
      • SL__Panorama4_1.jpg

        122,62 kB, 1.024×234, 418 mal angesehen
    • Erstmal vielleicht den Aufstiegsort posten, dann könnte man das Ganze noch einmal überprüfen.

      Du schreibst allerdings, dass Du von öffentlichem Gelände aus gestartet bist, zunächst einmal also kein Problem - zumindest wenn Du dich in keinem Schutzgebiet, besonderen Luftraum oder in der Nähe von Industrieanlagen........ befunden hast. Da auf dem Bild keine Privatsphäre verletzt wird, könntest Du die Bilder prinzipiell also verkaufen, zumindest dann, wenn Du selbst auch gewerblich fliegen darfst (gewerbliche Versicherung, ggf. Kenntnisnachweis nach §21d etc.).

      Ich selbst konnte so auch schon einige Bilder verkaufen, man muss eben den ganzen gesetzlichen Kram befolgen...
    • Solche Bilder darfst Du m.E. erst einmal machen. Ob der Flug rechtlich O.K. war, kann man an dem Bild selbst erst einmal nicht erkennen.

      Im ersten Moment sind Aufnahmen von anderen Wohngrundstücken lt. LuftVO nicht verboten und man benötigt auch nicht die Zustimmung jedes Grundstückeigentümer. Problematisch wird es da eher mit den Persönlichkeitsrechten. Wenn man Details anderer Grundstücke erkennt, die das Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre tangieren, dann können solche Aufnahmen problematisch werden.

      Ein weiteres Detail in dieser Richtung ist das Kunsturheberrecht. Ist auf der Aufnahme ein Objekt oder eine Gebäude zu sehen, welches nach diesem Recht geschützt ist, (bzw. der Urheber nicht vor mind. 75 Jahren verstorben ist) benötigst Du die Zustimmung des Rechteinhabers. Bis auf die sogenannte Panoramafreiheit (die kannst Du mit den Aufnahmen einer Drohne nicht ansetzen) gelten vorgenannte Rechte aber für alle Aufnahmen (ob mit Drohne, SmartPhone, Spiegelreflexkamera, etc. p.p.).

      Als Verschärfung dieser Rechte gilt es dann noch die Rechte nach DSGVO, die seit Mai diesen Jahres rechtsverbindlich ist, zu beachten,

      Zurück zu den Wohngrundstücken. Nach LuftVO benötigst Du nur die Zustimmung der Nutzungsberechtigten solcher Wohngrundstücke, wenn Du diese Grundstücke auch direkt überfliegst. Also evtl. von jenem Eigentümer dessen Grundstück auf der Aufnahme nicht zu sehen ist. Du schreibst, das Du über öffentlichen Gelände fliegst, danngibt es dahingehend, wenn es keine Einschränkungen durch die Stadt/Gemeinde (wie z.B. in Wolfsburg) gibt auch keine Probleme.

      Als nächstes ist aber auch Dein Versicherungsstatus zu beachten. Macht die LuftVO für Fluggeräte bis 2 kg keiner Unterscheidung mehr ob Du als Flugmodell (zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung) oder ob Du als UAS (zu allen anderen Zwecken) fliegst, so macht das Versicherungstechnisch schon einen Unterschied. Machst Du gezielt Flüge als Künstler um die Aufnahmen dann der Stadt oder einem anderen zur Verfügung zu stellen, dann ist das eben nicht mehr zur „Spirt- und Freizeitgestaltung“ und somit nicht als Flugmodell. Als UAS benötigst Du i.a.R. einen anderen Versicherungsschutz als als Flugmodell.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Danke für die netten Feedbacks :)
      Gewerbliche Versicherung und Kenntnisnachweis besteht.

      Eigentlich wäre es interessant wenn es Anwälte gäbe,
      die die eigenen Bilder (auf die Schnelle) beurteilen (können).
      Wonach würde man da suchen.. ? Anwälte für Luftrecht scheint mir eher falsch zu sein.
      Aber vermutlich steht das Beratungshonorar ohnehin in keinem Verhältnis
      zum möglichen zu erwarteten Bildhonorar.
      :S
      Immer wieder Interessant..in google maps kann man viel genauere Einblicke erhalten
      in Hinterhöfe oder Grundstücke, da die Bilder meist direkt von oben drauf gemacht sind.
      Z.T: mit erstaunlicher Auflösung. 8|

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drony () aus folgendem Grund: vergessen ;)

    • Drony schrieb:

      Eigentlich wäre es interessant wenn es Anwälte gäbe,
      die die eigenen Bilder (auf die Schnelle) beurteilen (können).
      ...
      in google maps kann man viel genauere Einblicke erhalten
      Bildaufnahmen mit Drohnen tangieren nahezu alle Rechtsbereiche (Neben Luftrecht auch Privatrecht - auch KunstUrhG, Datenschutz etc. - und Strafrecht - bspw. § 201a StGB, § 315a StGB, etc..
      Da gibt es keine fallweise schnelle Rechtsberatung, schon gar keine günstige, und auch keine 100% verlässliche (DSGVO).

      Zu Google (Maps, Street View, Earth, etc): Oft richtig, allerdings nützt es persönlich nichts, mit dem Finger auf andere zu zeigen. War ja auch schon früher so: "Och Mama, alle anderen dürfen das aber!" ;)
    • Du willst als Künstler Fotos verkaufen.

      Wenn Du hauptberuflich Künstler bist, dann können Deine Rechte stärker gewichtet werden, als die eines Klägers, der meint, dass sein Persönlichkeitsrecht /Privatsphäre gestört wäre, bei einem Panorama, bei dem jedes Haus quasi Beiwerk ist.

      Als Nebenerwerbskünstler kann das auch so sein, muss aber nicht.

      Es gibt keine klare Aussage, da jeder Fall vor Gericht individuell betrachtet wird.

      Tip:
      Werde zum Unternehmer, nimm entsprechende AGB, die dem Käufer auferlegen, dass dieser bei Veröffentlichung das Risiko auferlegen.
      Wenn das zuviel Arbeit ist (es IST verdammt viel Arbeit), lass den Verkauf sein, oder trag das Risiko einer evtl. Klage selbst.
    • Erstens ist nicht jedes Foto automatisch ein Kunstwerk, das trifft insbesondere auf Luftaufnahmen zu. Es muss eine künsterlische Gestaltungshöhe haben, unter bestimmten Voraussetzungen entstanden sein und gewissen Ansprüchen gerecht werden. Mehr dazu u.a. hier: bundesverfassungsgericht.de/Sh…k20180208_1bvr211215.html
      Man prüfe selbst, ob die hier erfüllten Voraussetzungen im Bereich der Street Photography auf die eigenen Luftaufnahmen anwendbar sind.

      Zweitens kann man keine Konsequenzen eigener Verstöße und Vergehen auf andere abwälzen, weder durch Vereinbarung noch durch Geschäftsbedingungen, siehe dazu auch § 305 BGB ff. Im Gegenteil, man kann sich gegebenenfalls sogar schadenersatzpflichtig machen, wenn man rechtsmißbräuchliche Bilder einem Erwerber zur Veröffentlichung anbietet.
    • Panobilder schrieb:


      Werde zum Unternehmer, nimm entsprechende AGB, die dem Käufer auferlegen, dass dieser bei Veröffentlichung das Risiko auferlegen.
      Das ist ja so, als wärst du Taxifahrer, jemand sagt dir "schnellstmöglich zum Flughafen" und du die 5 Blitzerfotos, welche geschossen werden, auf seine Kappe schreiben lassen willst... das klingt schon nicht richtig.

      Grundsätzlich ist der Tipp mit dem Unternehmer nicht verkehrt. Einfach ein Kleingewerbe eröffnen, dann hast du zumindest die Problematik mit der "Schwarzarbeit" nicht.

      Drony schrieb:


      Eigentlich wäre es interessant wenn es Anwälte gäbe,
      die die eigenen Bilder (auf die Schnelle) beurteilen (können).
      Wonach würde man da suchen.. ? Anwälte für Luftrecht scheint mir eher falsch zu sein.
      Naja... ich habe in einer Kanzlei gearbeitet. Auf die Schnelle ist schon mal sehr schlecht, zumindest je nach dem wie man "Schnelle" im Internetzeitalter definiert. Erstberatung kostet dann meistens um die 190€ zzgl. MwSt.

      Nach welchem Fachanwalt man da suchen will, kommt auf die Frage an. So kann es der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht oder wenn die Kacke schon am Dampfen ist der Fachanwalt für Strafrecht sein.
    • skyscope schrieb:

      Erstens ist nicht jedes Foto automatisch ein Kunstwerk,

      Zweitens kann man keine Konsequenzen eigener Verstöße und Vergehen auf andere abwälzen,
      zu 1. ...muss ja nicht immer ein Kunstwerk sein, daher schrieb ich ja:
      zu 2. ...werde "unternehmerisch" tätig, dann lässt man sich beauftragen und kann einige Schutzrechte Dritter durch AGB "abwälzen".
      Dass man nicht alle Pflichten vernachlässigen kann, dürfte hoffentlich jedem klar sein.
    • Halte ich für sehr schwierig... zumal eine gewerbliche Nutzung bei der Versicherung einen Kenntnisnachweis voraussetzt. Du bist der Professionelle mit der Eignung. Sollte ein Auftraggeber dich mit etwas beauftragen, was gegen Gesetze verstößt, solltest du zum Selbstschutz darauf hinweisen... schließlich bis du der Typ mit dem Kenntnisnachweis, der das beruflich macht.

      Dieser Fall ist sowieso anders gestrickt. Du behandelst den Fall der Beauftragung, sprich: Der Kunde wünscht sich von dir, etwas anzufertigen. Hier sieht es aber so aus, dass der Kunde ein bereits fertiges Werk kaufen möchte, bei dessen Anfertigung möglicherweise Gesetze verletzt wurden, ohne dass eine Beauftragung vorgelegen hat. Die Haftung für bereits entstandene Sachen übertragen, wie es hier der Fall ist, halte ich für unmöglich.

      Es bleibt immer noch abzuwarte, ob der Themenersteller den Aufnahmeort des Bildes verrät, damit man schon mal schauen kann, ob gem. Map2Fly alles in Ordnung war. Auf dem hochgeladenen Bild sehe ich jetzt keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Bezüglich der Rechteinhaber von Bauwerken kann man auch erst fachsimpeln, wenn man weiß, um welche Stadt es sich handelt und ob diese sowas hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eM-Gee ()

    • eM-Gee schrieb:

      ... zumal eine gewerbliche Nutzung einen Kenntnisnachweis voraussetzt. ...
      Kannst Du dass mal genauer erläutern, bzw. Eine Quelle dafür nennen? Das wäre mir absolut neu!

      quadle schrieb:

      ... Macht die LuftVO für Fluggeräte bis 2 kg keiner Unterscheidung mehr ob Du als Flugmodell (zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung) oder ob Du als UAS (zu allen anderen Zwecken) fliegst, ...
    • Ich schreibe hier im allgemeinen weil es bei dem Beispielfoto wahrscheinlich nicht bleibt.

      Sagen wir mal du erstellst eine Luftaufnahme von einem Schloss. Höchstwahrscheinlich ist der Urheber schon vor 75 Jahren verstorben.
      Man könnte jetzt denken alles wäre in Ordnung.
      Leider ist meist die dazugehörige Gartenanlage aus der Neuzeit und damit ist dies meist auch ein geschütztes Architekturwerk oder Kunstwerk und erfordert Lizenzen.

      Es gibt oft Kombination an diese man nicht sofort denkt, daher mal dieses Beispiel von mir, könnte noch viele aufzählen.
      Ja, es gibt Rechtsanwälte die soetwas beurteilen. Größere Agenturen haben nicht selten ihren festen Rechtsanwalt!
      Man kann das Property Release auch abgeben und hinwiesen, dass der Kunde sich selbst rechtlich darum kümmern muss. Je nach Größe hat die Gegenseite meist einen eigenen Rechtsanwalt. Einfach mal fragen, du wirst überrascht sein.

      Es gibt viele Wege um ans Ziel zu kommen...