Mir fiel neulich (erst) auf, dass ebay Anbietern innerhalb einer "Auktion" das Festlegen einer verdeckten Mindestgebotshöhe ermöglicht. Früher wurde die Mindestgebotshöhe öffentlich angezeigt, wodurch jeder einschätzen konnte, ob eine Auktion zumindest der Möglichkeit nach zu einem "Schnäppchen" führen konnte. Durch das Zurückhalten/Verdecken der Mindestgebotshöhe kann der Anbieter Waren im Prinzip zu durchschnittlichen Preisen anbieten und darüber hinaus auf die Attraktivität einer Auktion hoffen. Hier wird also ein normales Verkaufsangebot als Auktion getarnt und damit sowohl Kunden als auch konkurrierende Anbieter getäuscht.
Übersehe ich etwas oder verhält es sich wirklich so, dass die Mindestgebotshöhe erst nach ihrem Erreichen preisgegeben wird?
Übersehe ich etwas oder verhält es sich wirklich so, dass die Mindestgebotshöhe erst nach ihrem Erreichen preisgegeben wird?
wo Leute wohnen is schlecht drohnen