Bastler schrieb:
Kann ja keiner von uns dafür das ein Modellflugplatz (auch für Benzin und Turbine zugelassen) in einem Naturschutzgebiet,100m neben einem Flugplatz, 100m neben einem Bundeswehrgelände (ok, man kann ja nach 50m wenden)quadle schrieb:
rechtliche Fragen bzw. Auslegungen wieder einmal ad absurdum geführt
100m neben einer Bundesstrasse ist ( jetzt wird es mit dem wenden allerdings eng ) es aber trotzdem eine Drohnenverordnung gibt....
Schade, daraus ergibt sich, dass doch die beharrlichkeit sehr individueller und äußerst fragwürdiger Auslegungen gewonnen hat und leider wieder einmal viel Know How verloren geht. Aber vermutlich hast Du recht! Wie war das noch mal mit den Windmühlen?
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