Privatgrundstück aber kein Wohngrundstück

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Bastler schrieb:

      quadle schrieb:

      rechtliche Fragen bzw. Auslegungen wieder einmal ad absurdum geführt
      Kann ja keiner von uns dafür das ein Modellflugplatz (auch für Benzin und Turbine zugelassen) in einem Naturschutzgebiet,100m neben einem Flugplatz, 100m neben einem Bundeswehrgelände (ok, man kann ja nach 50m wenden)
      100m neben einer Bundesstrasse ist ( jetzt wird es mit dem wenden allerdings eng ) es aber trotzdem eine Drohnenverordnung gibt....
      Und jetzt? Große Preisfrage, was hat das alles mit „Privatgrundstück aber kein Wohngrundstück“ zu tun? Manchmal tut man sich einfacher, wenn man mal den Threadtitel liest. Wenn Du für Deinen Sachverhalt eine Erläutrung möchtest, mach dafür einen eigenen Thread auf! Oder möchtest Du daraus andere großzügigen Gestzesauslegungen ableiten? Evtl. auch noch für andere Rechtsbereiche wie Verkehr, Nachbarschaft, Arbeitsrecht, etc. etc. p.p..

      skyscope schrieb:

      Ein Tipp, habe ich gerade auch mal gemacht.


      Es wurde eh schon mal alles besprochen, irgendwas Handfestes will keiner wirklich hören, ich selber ziehe hier aus dem Board auch wenig raus, und Auto- und andere Vergleiche langweilen mich. ...
      Schade, daraus ergibt sich, dass doch die beharrlichkeit sehr individueller und äußerst fragwürdiger Auslegungen gewonnen hat und leider wieder einmal viel Know How verloren geht. Aber vermutlich hast Du recht! Wie war das noch mal mit den Windmühlen?

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    • MrSpok schrieb:

      Andere Denkweisen (und Perspektiven) sehe ich immer als positiv an.
      Na ja soviele andere Denkweisen lässt das Thema gar nicht zu. Es sind vielmehr immer die gleichen, wenn dieses Thema über die Jahre immer wieder ausgegraben wird.
      Es diskutieren nur neue Leute.
      Aber das passt schon wenn man alle paar Monate die Regeln neu durchgekaut kriegt, dann hat man sie wieder im Kopf.
      Aus den Augen, aus dem Sinn.
    • Genau aus diesem Grund entsatnd obiges Foto.
      Am Bundeswehrgelände erst mal angehalten, kleine Pause Beine vertreten.
      Schön hier, dachte ich, gleich ein Naturschutzgebiet, nur die bewirtschaftete Fläche ???
      Dann, ein Windsack mitten drin ????
      Zufahrt gesucht, gefunden, noch ein Schild, hmm, den Flugplatz dahinter hatte ich noch gar nicht bemerkt.

      Da fielen mir spontan alle Regeln ein die (nicht nur) hier wiederholt erwähnt wurden, und ich mußte ein Foto machen, glaubt ja sonst keiner.

      Diskutieren, muß man über Regeln nicht, sie sind einfach da, sich die Welt schön zu reden und bei anderen um
      Beistand bitten hilft nur denen die die Regeln machen.

      Veilleich komme ich auch mal in die Lage irgendwo zu fliegen wo es naja, grenzwertig sein könnte.
      Vielleicht stürzt auch mal einer ab.
      Deswegen würde ich aber nicht Seitenlang rumjammern und mich über die bösen Polizisten oder
      den sch....eiss Hersteller beschweren.

      Zurück zum Privatgrundstück, Gehirn einschalten, Regeln beachten, so weit anwendbar das mögliche tun und losfliegen.
      Damit wären wir dann auch beim obigen Modellfluggelände, legal fliegen hätte ich dort NICHT dürfen, trotz Mitgliedschaft im Verein.
      War kein Platzwart/Flugleiter da, auch diese Regeln sind eindeutig.
      Daneben auch nicht, da sind die anderen Regeln für zuständig.

      Als Totschlagargument kann man sich ja einen großen Heli einpacken, so ab 1,2m Blattlänge sollte reichen
      wenn einer was gegen Drohnen hat, bitteschön, Heli ist erlaubt, nur das wird ihm dann viel weniger gefallen.

      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • Hallo Kollegen, aus dem Thread ist ersichtlich, dass es doch eine starke Rechtsunsicherheit gibt.

      Ich werde es (weiter) so halten, dass ich einfach starte und sollte jemand kommen, packe ich halt zusammen und gehe.
      Dabei werfe ich in meinem Fall (Bayern) noch das "BayNatSchG: Art. 27 Betretungsrecht" ein:
      gesetze-bayern.de/Content/Docu…AutoDetectCookieSupport=1

      Das Betretungsrecht kann nicht ausgeübt werden, soweit Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte das Betreten ihres Grundstücks durch für die Allgemeinheit geltende, deutlich sichtbare Sperren, insbesondere durch Einfriedungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen untersagt haben.