Ihr habt Probleme....
Wir sollten wechslen zur Domain:
"www.drohnen-recht-forum-ich-hab-recht.de"
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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
DroneFuchs schrieb:
Ihr habt Probleme....
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skyscope schrieb:
...Suche nach Schlupflöchern ist doch erst mal völlig OK.
Ich würde es aber so machen: Motoren starten, Fernbedienung mit Daumen am linken Stick in die eine, die Drohne in die andere Hand. Dann hochspringen, und noch in der Luft den Daumen nach vorn und die Drohne abheben lassen. Erfordert vielleicht ein bischen Koordinationsübung, aber technisch gesehen ist man ja überhaupt von keinem Grundstück gestartet.
Das läuft! Oder?
eM-Gee schrieb:
Wenn du allerdings in die Luft springst, dann befindest du dich nicht auf dem Grundstück
eM-Gee schrieb:
Und beim Landen geht man einfach ins Notaus und fängt die Drohne im Sprung! Perfekt!
eM-Gee schrieb:
es geht darum, dass wenn du die Drohne aus der Hand startest, jedoch auf dem Grundstück stehst, das Starten ja vom Grundstück aus stattfindet. Wenn du allerdings in die Luft springst, dann befindest du dich nicht auf dem Grundstück
GThomas schrieb:
wenn Ihr Euch im Straßenverkehr doch nur annähernd so viel Gedanken über die Einhaltung der dort geltenden Vorschriften und Gesetze machen würdet...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()
RC-Role schrieb:
Bezahlung per Paypal wird bestimmt auch möglich sein.
quadle schrieb:
Na dann mal viel Spaß
quadle schrieb:
rechtliche Fragen bzw. Auslegungen wieder einmal ad absurdum geführt
quadle schrieb:
Werden also rechtliche Fragen bzw. Auslegungen wieder einmal ad absurdum geführt. Na dann mal viel Spaß, helfen tut das keinem! Ich bin dann raus hier!