Versicherung und Plakette/illegale Flüge

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • RC-Role schrieb:

    Warum eigentlich nicht? Oders anders: Nenn uns mal die Quellen der vielen Pflichten.
    Beispiel wäre, wenn das zufriedenstellend ist die VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 27. September 2011über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung undKennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung derRichtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG.

    Ich sage ja auch nicht, dass es teilweise zu weit führt. Aber der Aufwand für einen Händler, mit einem kleinen Zettel oder einer Bemerkung im Onlineshop darauf hinzuweisen, dass Versicherungspflicht, eventuell Kennzeichnungspflicht und lokale Flugverbote zu beachten sind, bringt keinen Händler um, zumal Drohnen meist von wesentlich größeren Shops verkauft werden als z.B. Fahrräder, Sportbekleidung...
  • Das mag ja alles sein, dennoch gibt es keine Verpflichtung für Online- oder sonstige Händler, auf die Versicherungspflicht von S-Pedelecs hinzuweisen. Ein "Nebenjob in der Branche, daher weiß ich das" ist als Quelle da auch nicht besonders hilfreich, denn es sollte ja immerhin als Beispiel dienen, ähnliches auch für Drohnen vorzuschreiben.

    Grundsätzlich würde ich es ja auch begrüßen, nur gibt es da keine rechtliche Handhabe zu, eventuell ändert sich das mit der EU-Verordnung, wobei ich da wenig Hoffnung habe, da die Festsetzung einer Versicherungspflicht Sache die Mitgliedsstaaten bleibt.
  • skyscope schrieb:

    Das mag ja alles sein, dennoch gibt es keine Verpflichtung für Online- oder sonstige Händler, auf die Versicherungspflicht von S-Pedelecs hinzuweisen.
    Ich weiß, dass Händler ebendeshalb anwaltlich abgemahnt wurden. Von solcherlei Informationen wimmelt es nicht so sehr im Netz, weil das Endverbraucher nicht oft interessiert. Oder hast du schon mal überlegt, dich bei einem Händler wegen fehlender Textilkennzeichnung beschwert? Ich kenne auch nicht jeden Paragraphen, das sind unglaublich viele.
    Wenn du diverse Onlineshops ansiehst, findest du eine einheitliche Formulierung des Hinweises, dass sogenannte S-Pedelecs versicherungskennzeichenpflichtig sind. Das ist schon ein Hinweis darauf, dass es rechtlich vorgeschrieben ist.

    Und selbst wenn ich Unrecht hätte, ich sehe kein Argument gegen einen solch einfachen Hinweis. Wenn es eine 64seitige EU-Verordnung zur Textilkennzeichnung gibt, ähnliche Regelungen für Rückversand u.v.m. - warum soll dann so eine einfache, Transparenz in die Sache bringende Maßnahme schlecht sein?
  • eM-Gee schrieb:

    Ich verstehe hier so langsam die Situation nicht, was andere bei sich für Dokumente haben. Was habt ihr zu Hause?
    ---
    Für jede Versicherung die Du für Dich abschließt gibt es die zugehörigen AVB und die besonderen zu Deinem Vertrag. Heftet man sich zusammen im Normalfall in einem Ordner ab da es sein kann, dass man später die für Dich geltenden AVB usw. nicht mehr bekommt. Neuere können für Dich nachteilige Bedingungen enthalten und Du musst dann nachweisen dass Du andere hast.

    Bei zu meiner PHV gehörenden Drohnenversicherung habe ich eine Schreiben bekommen, dass alle Flugmodelle gem. den gesetzlichen Bestimmungen versichert sind. Diese Schreiben soll man beim Fliegen immer dabei haben.

    Es reicht aber sicher nicht, diese Versicherungsbedingungen+++ abzuheften, man muss sie auch lesen und verstanden haben um im Schadensfall keine Überraschungen zu erleben. Bei einem Bekannten ist es z.B. bei seiner Hausratversicherung so gewesen, dass alles was weniger als 10cm über dem Kellerboden stand nicht mit gegen Wasserschäden versichert war.

    Vertrauen ist da auch nicht angesagt wenn man Zusagen nicht schriftlich hat.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • Greenhorn89 schrieb:

    Und ich denke, es ist auch kein Problem für einen 12jährigen, bei Aldi oder Conrad für 40€ eine Drohne zu kaufen. Dass auch hier Versicherungspflicht gilt, ist der Kassiererin wohl kaum bekannt.
    Vor dem Hintergrund, dass eine Vesicherungspflicht besteht - egal ob bekannt oder nicht - sollte es eigentlich unmöglich sein, für einen 12-jährigen eine Drohne für 40€ zu kaufen. Ein 12 jähriger ist beschränkt Geschäftsfähig. Ohne Erlaubnis/Genehmigung seiner Eltern darf er nichts kaufen. Selbstverständlich gibt es den Taschengeldparagrafen §110 BGB. Dieser ist erstmal unscheinbar und scheint keine Grenzen zu setzen:


    §110 BGB schrieb:

    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
    Schaut man jedoch in die Kommentare, sind viele Sachen davon ausgenommen. Unter anderem auch Versicherungen. Somit: Drohne adé.

    Natürlich könnte die Oma dem Kind eine Drohne schenken.... oder nicht?!

    Nicht! Man darf nicht geschäftsfähigen und beschränkt geschäftsfähigen Personen nur Sachen schenken, die lediglich ein wirtschaftlicher Vorteil sind. Das heißt:
    Puppe? Ist in Ordnung, bedarf nichts Weiteres.
    Ferngesteuertes Auto? Ist in Ordnung, bedarf nichts Weiteres.
    auf die Spitze getrieben: Billardtisch: Ist in Ordnung, bedarf nichts Weiteres.

    Aber:

    Mofa? Nicht okay, bedarf Versicherung.

    Drohne? Nicht okay, bedarf Versicherung.
    Welpe? Nicht okay, bedarf Hundesteuer und Nahrung

    GThomas schrieb:

    Für jede Versicherung die Du für Dich abschließt gibt es die zugehörigen AVB und die besonderen zu Deinem Vertrag. Heftet man sich zusammen im Normalfall in einem Ordner ab da es sein kann, dass man später die für Dich geltenden AVB usw. nicht mehr bekommt.
    Darum geht es mir ja. Warum wird mehr Transparenz seitens der Versicherung verlangt, wenn man doch bei Abschluss - wenn bereits geschehen - alles bekommt? Bei einem Neuabschluss kann man sich ja dahingehend beraten lassen und ein Produkt wählen, welches die gewünschten Leistungen beinhaltet.


    GThomas schrieb:

    Vertrauen ist da auch nicht angesagt wenn man Zusagen nicht schriftlich hat.
    Okay, ich habe meine Versicherungen (bis auf die bei der DMO) bei zwei Banken, in denen meine Berater jahrelange Freunde sind. Wäre das nicht der Fall würde ich mir eine Bestätigung, dass ein Baustein abgesichert ist, sicherlich auch nochmal schriftlich geben lassen.
  • eM-Gee schrieb:

    GThomas schrieb:

    Vertrauen ist da auch nicht angesagt wenn man Zusagen nicht schriftlich hat.
    Okay, ich habe meine Versicherungen (bis auf die bei der DMO) bei zwei Banken, in denen meine Berater jahrelange Freunde sind. Wäre das nicht der Fall würde ich mir eine Bestätigung, dass ein Baustein abgesichert ist, sicherlich auch nochmal schriftlich geben lassen.
    Genau so funktioniert es. Du bist der Ideale Kunde für die Versicherungen. Nichts lesen - nur unterschreiben. Und der Versicherungs- und Bankvertreter ist Dein Freund, zumindest solange Du der Meinung bist das große Geschäft zu machen bzw. seine Argumente glaubst warum die großen Verluste nicht seine Schuld sind. Aber auch für/gegen die Verluste bekommst Du von Deinem Freund sicher eine passende Versicherung angeboten.

    Sei weiter ein glücklicher Mensch mit vielen Freunden und freue Dich - frohe Weihnachten :)
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • Greenhorn89 schrieb:

    entweder die Versicherungspflicht weg
    Ich denke das wird auch so passieren für die Omageschenkdrohnen. Die wären dann über die Privathaftpflicht abgedeckt, wie z.B. ein Fussball oder so. Allerdings bringt hier eine Klassifizierung nach Gewicht (<250g) nix, denn ein Tiny Whoop wäre so unterversichert. Man müsste dann z.B. nach Antriebsleistung unterscheiden. Um es so (oder ähnlich) zu regeln richten die Omadrohnen zu wenig Schaden an, sprich es besteht kein weiterer Änderungsbedarf der Luftregeln. Ob im Einzelfall mit so einer Drohne vor Gericht das Fass "Luftfahrzeug ohne Versicherung geflogen" aufgemacht wird kann ich mir gar nicht vorstellen.

    Lange Rede kurzer Sinn: Es bleibt wie es ist.
  • GThomas schrieb:

    Genau so funktioniert es. Du bist der Ideale Kunde für die Versicherungen. Nichts lesen - nur unterschreiben.
    Ist dir ne Inspire auf den Kopf gefallen oder hast du zu viel Glühwein zum Frühstück gehabt?

    Habe doch geschrieben:


    eM-Gee schrieb:

    Bei mir ist es sogar in Tabellenform. Total einfach und transparent. Ohne HokusPokus usw. Bei Abschluss habe ich mir das auch durchgelesen und weiß wogegen ich versichert bin. Da ich sowieso regelmäßig Preise von Verträgen prüfe, bin ich da auch immer auf dem Laufenden. Schließlich möchte ich ja auch von mir aus wissen, ob geliehenes versichert sind beziehungsweise wenn ich irgendwas bei einer ehrenamtlichen Handlung oder als Umzugshelfer kaputt mache.
    Ist nur ein paar Beiträge her... aber der durschnittliche Ignorant wird dies überlesen, um seinen Standpunkt fest zu machen.