Versicherung und Plakette/illegale Flüge

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Die Beschränkung einer Sache auf ein bestimmtes Alter sehe ich auch nicht als Zielführend. Da der Gesetzgeber keine Altersbeschränkung für den Umgang mit Drohnen definiert hat, dürfen diese auch immer von Jugendlichen unter 14 Jahren gesteuert werden. Somit könnte man auch Drohnen wie der Mavic, Phantom, Inpire oder H bei einem nicht nur ausschließlichen Gebrauch für diesen Personenkreis ebenfalls als Spielzeug einstufen und wäre nach der Ableitung auch nicht Versicherungspflichtig, auch dann nicht, wenn diese von älteren Personen gsteuert wird.

    Viele Märkte wie z.B. MediaMarkt führen Drohnen, auch die Großen und Schweren, im Allgemeinen in der Rubrik Spielzeug. Eine gefährliche Tatsache, da wie wir wissen, Drohnen per se kein Spielzeug ist. Das sollte Unstrittig sein.

    Das LuftVG kennt im §1 für unbemannte Fluggeräte nun mal das Flugmodell und das UAS. Es gibt ergänzende Erläuterungen ab wann etwas, was sich im Luftraum bewegt, auch dann als Luftfahrzeug gesehen wird, wenn die unter §1 aufgeführten Luftfahrzeuge keine Anwendung finden. Aber für unsere Drohnen ist das nun mal nicht der Fall.

    Ich empfinde die ganze Diskussion als sehr gefährlich und mit Sicherheit auch nicht zielführend. Der eine gräbt jetzt ein Gewicht von 80 gr. aus, der nächste sagt, 120 der nächste dann 250 gr. Es gibt dafür nun mal nach deutschem Recht keine Deffinition wie es z.B. durch AustroControll in Österreich (<=79 Joule und max. 30 m Höhe) der Fall ist. Damit bewegt man sich Hierzulande im Bereich von wilden Spekulationen.

    Warum ist jetzt diese Diskussion gefährlich? Ist es ein Spielzeug welches dann nicht als Luftfahrzeug deffiniert ist und somit die LuftVG mit seiner Versicherungspflicht nicht angewandt werden kann! Gilt dann für so etwas überhaupt noch die LuftVO mitsamt der neuen, seit April 2017 geltenden Drohnenverordnung? Muss ich mich dann überhaupt an alle Verbote wie z.B. dem Abstand zu Flugplätzen etc. halten? Deffinitiv ja, und zwar mitsammt der Versicherungspflicht! Der Gesetzgeber hat mit 250 gr, 2 kg, 5 kg und 25 kg Grenzen gesetzt und für die jeweiligen Bereiche Ausnahmen aber auch Auflagen deffiniert. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht wie diese durch das LuftVG und LuftVZO verlangt wird, gehört nun mal nicht dazu.

    Lasse mich aber mit eindeutigen Niederschriften aus den Luft-Gesetzen oder einer offiziellen Stellungnahme von gesetzgebender Seite, eines anderen belehren. Alle anderen Quellen, Aussagen, Niederschriften, etc. sind ausschließlich freie Interprettationen ohne rechtliche Verbindlichkeit. Daraufhin eine Lockerung oder Befreiung zu deffinieren ist, wie weiter oben schon gesagt, Fahrlässig und Gefährlich

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  • Versteht mich nicht falsch - ich plädiere weder dafür, daß kleine Drohnen ohne Versicherung durchkommen sollen noch will ich Lücken schaffen.. ganz im Gegenteil.

    Mir wäre am liebsten, wenn irgendwo ganz klar stehen würde (am besten direkt im Gesetz / in der Drohnenverordnung): alle unbemannten Luftfahrzeuge sind entweder Flugmodelle oder ULS (je nach Nutzung)
    UND
    für alle unbemannten Luftfahrzeuge besteht Versicherungspflicht
    fertig.

    Es ist mir aktuell unklar, warum dies in der Drohnenverordnung nirgends angesprochen wird. Und auch in der EU-Verordnung unangetastet bleibt.
    Selbst in allen BMVI Dokumenten bleibt es unberücksichtigt / gibt es keinen Kommentar dazu..

    Ich denke, man läßt sich da nach wie vor eine Lücke offen.. denn irgendwo muß ja definiert sein, wo Flugmodell anfängt und aufhört..
    Es wird ja auch nichts über die Anwendbarkeit gesagt / beschränkt.
    Will man den Absatz 11 nicht anwenden (mindestens 30 Meter Höhe) würde dies bedeutet, es muß auch jedes Flugmodell versichert werden, welches nur in der Wohnung fliegt.
    Überspitzt gesagt: was wäre es dann mit dem alten Flugmodell, welches am Bindfaden im Kreis allein um die Zimmerlampe fliegt?

    Eine Grenze "nach unten" muß es ja irgendwie geben - und ich hatte die Mindestflughöhe von 30 Metern als solche interpretiert und nicht nur auf Absatz 11 gemünzt.

    So oder so habt ihr mit einem Punkt unumstößlich recht: wir sollten eventuelle Grauzonen lieber in die sichere Richtung interpretieren.

    Ich werde die Passage dort im Artikel also umformulieren. Lieber es versichert sich der ein oder andere zuviel als zu wenig - ich denke, da sind wir uns einig :)

    Gruß
    Willkommen in unserem Forum!
    Hilfe findet ihr hier >> FAQ
  • Jogi schrieb:

    Mir wäre am liebsten, wenn irgendwo ganz klar stehen würde (am besten direkt im Gesetz / in der Drohnenverordnung): alle unbemannten Luftfahrzeuge sind entweder Flugmodelle oder ULS (je nach Nutzung)
    UND
    für alle unbemannten Luftfahrzeuge besteht Versicherungspflicht
    fertig.

    Es ist mir aktuell unklar, warum dies in der Drohnenverordnung nirgends angesprochen wird. Und auch in der EU-Verordnung unangetastet bleibt.

    Es wäre redundant, das noch mal explizit für unbemannte Luftfahrzeuge zu normieren.
    Wie oben anhand der Gesetze und Gestzeskommentare verdeutlicht, und von Aussagen zumindest jeweils einer Luftfahrtbehörde und eines Fachanwalts veranschaulicht: Alle privaten Drohnen ( = Flugmodelle) und UAS sind Luftfahrzeuge. Und alle Luftfahrzeuge benötigen eine Gefährdungshaftung abdeckende Halterhaftpflichversicherung.

    Ich sehe da keine Grauzone, und wie gesagt finde ich auch keine andere Quelle, die da eine Grauzone sieht.

    Jogi schrieb:

    Will man den Absatz 11 nicht anwenden (mindestens 30 Meter Höhe) würde dies bedeutet, es muß auch jedes Flugmodell versichert werden, welches nur in der Wohnung fliegt.
    Überspitzt gesagt: was wäre es dann mit dem alten Flugmodell, welches am Bindfaden im Kreis allein um die Zimmerlampe fliegt?
    Der Luftraum bezieht sich nicht auf geschlossene Räume, egal wie klein oder wie groß Raum oder Drohne sind. Es gilt beim Indoor Flug demnach auch kein Luftrecht, also weder LuftVG, LuftVZO, noch die Beschränkungen der LuftVO. Demnach gibt es auch keine Pflicht zur Versicherung. Passiert etwas, haftet man privatrechtlich mit dem Privatvermögen, denn eine PHV wird dann sicher auch nicht eintreten, bzw. Gründe finden, die Leistung zumindest zunächst zu verweigern.

    Jogi schrieb:

    Ich werde die Passage dort im Artikel also umformulieren. Lieber es versichert sich der ein oder andere zuviel als zu wenig - ich denke, da sind wir uns einig :)
    Jau, so passt's. :thumbup:

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  • Jogi schrieb:

    Ich denke, man läßt sich da nach wie vor eine Lücke offen.. denn irgendwo muß ja definiert sein, wo Flugmodell anfängt und aufhört..

    Jogi schrieb:

    Eine Grenze "nach unten" muß es ja irgendwie geben - und ich hatte die Mindestflughöhe von 30 Metern als solche interpretiert und nicht nur auf Absatz 11 gemünzt.
    Sehe ich eigentlich genauso. Wenn man jetzt wirklich komplett pauschal sagt, dass "alles was durch einen Benutzer in die Luft gebracht werden kann" sofort ein "Luftfahrzeug" ist, welcher versicherungspflichtig ist, dann sehe ich schon bald die streitenden Nachbarn, welche das Nachbarskind anzeigen, da es ohne Versicherungsschutz fliegt... und zwar mit sowas:



    Ich finde bei Gesetzestexten auch abschließende Formulierungen am besten:

    Selbst wenn es nur wäre:

    "Versicherungspflichtig ist Flugmodell, welches in seiner Bauart das Gewicht von 150g und eine maximale Flughöhe von 30m nicht überschreitet."

    Beide Faktoren müssen erfüllt werden, damit kein Versicherungsschutz bestehen muss. Demnach wäre eine Tello Spielzeug, jedoch ein Tiny Whoop, der die 30m knacken kann keines.

    Bei dem Kennzeichen ist es ja schließlich auch abschließend geregelt...
  • Auch bei den Drohnen gibt es eine abschließende Regelung zur Grenze nach unten: 0 Meter.

    Und sicher gibt es einen Unterschied, ob einem ein 10-Jähriger beim Spielen eine Tello ins Gesicht steuert, oder das von Dir oben verlinkte unter Ziff. 11 fallende Spielzeug, das daher zurecht keinen luftrechtlichen Anforderungen unterliegt, zumindest nicht bis 30m.
  • eM-Gee schrieb:

    ...
    "Versicherungspflichtig ist Flugmodell, welches in seiner Bauart das Gewicht von 150g und eine maximale Flughöhe von 30m nicht überschreitet."
    ...
    Nachdem das so nirgends drin steht, ist das reines Wunschkonzert! Aber es ja Vorweihnachtszeit und Wünsche dürfen geäußert werden. ;)

    eM-Gee schrieb:

    ...
    Bei dem Kennzeichen ist es ja schließlich auch abschließend geregelt...
    Und daher die Gegenfrage: Wenn der Gesetzgeber es bzgl. der Versicherungspflicht oder z.B. anderer Verbote eine andere Regelung vorsehen wollte, warum hat er dass dann auch nicht abschließend wie bei der Kennzeichnung definiert? Einfach zu sagen, man hat es vergessen, damit macht man es sich sehr einfach. Ich behaupte jetzt einfach mal, er wollte da keine Ausnahme haben.

    Gezeigtes Bildchen, um etwas ins adabsurdum führen zu wollen, fällt dann unter den in Ziffer 11 definierten Fluggeräte. Drohnen eben nicht! Die sind dann je nach Einsatzzweck als Flugmodell oder UAS einzuordnen und sind daher definitiv als Luftfahrzeug versicherungspflichtig.

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  • Wenn ich mal offen sein darf, wenn das uralte Thema hier schon bei so vielen eindeutigen Verweisen, Links, offiziellen Kommentaren und Stellungnahmen von allen beteiligten Seiten für Irritation und ein Nicht-wahr-haben-wollen sorgt, wundert mich in anderen Bereichen gar nichts mehr. Und zeigt mir letztlich auch, dass man sich oft die Mühe sparen kann, oben Genanntes heraus zu kramen und zu verlinken...
  • Ich finde immer Lustig wie man Beispiele heranzieht um dann auch für andere Bereiche eine Ausnahme zu definieren. Bisher war es immer der Straßenverkehr, inzwischen sind wir im Kinderzimmer gelandet.

    [IRONIE] Ist vieleicht gar nicht so falsch der Platz [/IRONIE] ;(


    skyscope schrieb:

    ... Und zeigt mir letztlich auch, dass man sich oft die Mühe sparen kann, oben Genanntes heraus zu kramen und zu verlinken...
    Du kennst ja den Spruch: „Die Hoffnung stirbt zuletzt!“
  • quadle schrieb:

    Nachdem das so nirgends drin steht, ist das reines Wunschkonzert! Aber es ja Vorweihnachtszeit und Wünsche dürfen geäußert werden. ;)
    Selbstverständlich ist es an dieser Stelle Wunschdenken von mir. Jedoch meiner Meinung nach ein Berechtigtes. Denn: Wozu sind Gesetze da, wenn Sie Sachverhalte nicht abschließend klären? Komplett blöd gesagt und adabsurdum geführt, heißt es in Art. 1 GG auch nicht "Die Würde einiger Menschen kann unantastbar sein" um es komplett vereinfacht zu sagen. Es werden per Gesetz im Straßenverkehrsrecht, Baurecht und auch anderen Gesetzesbüchern überall strenge Grenzen gefahren und auch formuliert.

    skyscope schrieb:

    Irritation und ein Nicht-wahr-haben-wollen sorgt
    Es ist in der Tat Verwunderung darüber, dass Gremien und Experten bei Gesetzestexten zusammensitzen und dann nur "Wischi-Waschi" rauskommt.

    Wie gesagt, bitte nicht falsch verstehen, @skyscope, aber für mich ist es eigenartig, dass man im Bereich Drohnen strikt sagen kann, dass ab 250g eine Kennzeichen angebracht werden muss, auch, dass man im Normalfall nur 100m hoch darf, ebenfalls, dass man sich manchen sachen auf 100m und anderen auf 1,5km nähern darf... aber an anderer Stelle kann man nicht einfach das Wort "alle" einsetzen, damit klar ist, dass jede Drohne eine Versicherung benötigt.

    Ich glaube aber, dass diese Unsicherheit sowieso im Falle der Tello herrscht. Nachdem ich etwas gegooglet habe schreibt eine Seite

    drohne-quadrocopter.de schrieb:

    Wer aufmerksam ist dem wird auffallensein, dass der Tello Quadrocopter von DJI bei dem geringen Gewicht von etwa 80 Gramm keine Namensplakette benötigt. Wir empfehlen aber immer mit einer Drohnen-Haftplicht zu fliegen, damit man auf der sicheren Seite ist.
    und empfliehlt somit nur eine Versicherung, als sei diese nicht zwingend und andere Seiten wiederum

    drohnen-freunde.de schrieb:

    Es ist aber zu empfehlen, das zumindest die private Haftpflichtversicherung die Verwendung von Drohnen einschließt, da die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geforderte Ausnahme für „Spielzeug bis 200 Gramm“ nicht umgesetzt wurde. Somit gilt streng genommen auch für Spielzeugdrohnen eine Versicherungspflicht.
    sprechen auch eine Empfehlung aus, werden jedoch konkreter.

    Worauf ich hinaus will: Wenn Personen die Forenbetreiber und Shopbetreiber (ich weiß, beides keine Rechtsexperten) trotz intensiver Ausübung des Hobbies auch noch Unklarheiten haben und Interpretationsspielraum sehen, wie es hier auch mit @Jogis Beitrag war, dann sollte man dafür keinen an den Pranger stellen. Ich selbst bin auch im Rechtsgebiet der Drohnen kein Experte, habe aber durch meine Schulausbildung in der Kanzlei und einem anschließenden Studium in Wirtschaftsrecht viele Gesetze unterschiedlichster Art gelesen und interpretieren gelernt. Ich habe es so wie Jogi gesehen.
  • Hier wird doch niemand an den Pranger gestellt. Und wie Du schon schreibst, Betreiber von Websites - auch Fach-Websites - sind genau so wie wir, und haben eben soviel und manchmal sowenig Ahnung wie wir. Sie betreiben nur eine Website, auf der sie ihre Auffassung der Dinge Kund tun, manche mehr, manche weniger kategorisch. Und manche liegen damit eben schlicht daneben. Wieder andere "empfehlen" Dinge, weil sie es nicht besser wissen und sich nicht festlegen wollen.

    Schwierig wird es letztlich nur dadurch, weil manche Leser/Zuschauer auf der anderen Seite solche Aussagen für bare Münze nehmen oder sich gar darauf berufen. Und ich möchte auch kurz daran erinnern, dass Leute nur in den allerwenigsten Fällen Websites zum reinem Spass an der Freude betreiben, und dass die Vermittlung von tiefgründiger Information dabei nicht unbedingt zwingend ganz oben auf der eigenen Prioritätenliste steht, und sicher ganz selten vor dem Thema "Affiliate-Links" :)

    eM-Gee schrieb:

    Wozu sind Gesetze da, wenn Sie Sachverhalte nicht abschließend klären?
    Gut, ich versuche es mal mit einer Gegenfrage. ;)

    Wo steht, dass eine 80g Drohne kein Flugmodell ist?

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  • eM-Gee schrieb:

    Wenn Personen die Forenbetreiber und Shopbetreiber (ich weiß, beides keine Rechtsexperten) trotz intensiver Ausübung des Hobbies auch noch Unklarheiten haben und Interpretationsspielraum sehen, wie es hier auch mit @Jogis Beitrag war, dann...
    ...wären das gute Voraussetzungen auf die Gesetzesinhalte Einfluss zu nehmen anstelle sich das nur zu wünschen.
  • skyscope schrieb:


    Schwierig wird es letztlich nur dadurch, weil manche Leser/Zuschauer auf der anderen Seite solche Aussagen für bare Münze nehmen oder sich gar darauf berufen.
    das ist das, worauf ich hinaus möchte! Man ließt vielfach von 1 Mio. verkauften Drohnen in Deutschland. Die meisten kaufen sich eine Drohne und informieren sich gar nicht. Wenn man zu Grunde legt, dass das ganze Forum hier super informiert wäre, so hätten wir 36.000 informierte Personen bei 1 Mio. Drohnen... und wir wissen, dass hier längst nicht alle perfekt informiert sind. Da schließe ich mich jetzt mal mit ein.

    Personen, die sich einfach so eine Drohne kaufen, die lesen - wenn überhaupt - die Artikelbeschreibung und das wars. Ein paar weitere schauen sich noch ein Youtube Video an. Vermutlich erfahren diese nie von der Versicherungspflicht. Dabei hat der Gesetzgeber die Macht, wie bei Zigaretten, einen Warnhinweis auf die Verpackung drucken zu lassen. Selbst wenn es nur ein kleiner Kreis mit dem Radius von 2 cm ist, in welchem "Versicherungspflicht" steht. Aus diesem Grund verlassen sich solche Personen dann auf solche Aussagen von Händlern und Forenbetreibern, weil diese als einziger Verkäufer/Berater fungiert, mit dem diese Person Kontakt haben wird. Durch diesen einen Aufkleber würden schon mal einige mehr wenigstens "Versicherungspflicht Drohne" bei google eingeben. Wir hier im Forum haben es gut. Wir bekommen hier alles mit Paragrafenbezug. Dass da der ein oder andere nachfrage - wieder mich eingeschlossen - ist da klar. Fände es schlimmer, wenn jeder das was ich sage einfach abnickt. So würde es mir vorkommen, als hätte die Person es nicht mal richtig zur Kenntnis genommen oder sich damit auseinander gesetzt :saint:

    skyscope schrieb:


    Gut, ich versuche es mal mit einer Gegenfrage. ;)

    Wo steht, dass eine 80g Drohne kein Flugmodell ist?
  • eM-Gee schrieb:

    Dabei hat der Gesetzgeber die Macht, wie bei Zigaretten, einen Warnhinweis auf die Verpackung drucken zu lassen. Selbst wenn es nur ein kleiner Kreis mit dem Radius von 2 cm ist, in welchem "Versicherungspflicht" steht.
    Kommt ja mit der EU-Verordnung. In Zeiten, in denen Leute noch nicht mal ein Quick-Start Manual lesen, dennoch vergebene Liebensmühe. Abgesehen davon steht es doch seit Jahren (gähnend langweilig) in jeder medialen Berichterstattung zu Drohnen, da muss man sich schon Mühe geben haben, wenn man davon keine Kenntnis erlangt hat.
    Ausserdem wird doch immer vollmundig nach mehr Selbstbestimmung geschrien, und in Anbetracht von selbstverständlich allseits vorhandenem gesunden Menschenverstand für weniger staatliche Bevormundung plädiert.
    Leider geht das jedoch meist nicht einher damit, sich mal aus eigenen Stücken heraus selbst wenigstens zu Grundsätzlichem zu informieren. Ein wenig paradox, nicht? ;)

    Oder anders gesagt: Was man als Gesetzgeber auch immer umsetzt, es ist in den Augen mancher falsch. Und letztlich kann ich auch in einen Laden gehen, um mir einen 50er Roller zu kaufen (wenn ich ihn nicht sogar online bestelle). Da muss mir auch kein Verkäufer oder Hersteller persönlich aufs Auge drücken, dass ich eine Fahrerlaubnis dafür benötige, und selbstverständlich eine Versicherung. Und ein "Och, wusste ich gar nicht!" wird im Fall der Fälle auch da wenig Erfolg haben... :)

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  • Personen, die sich einfach so eine Drohne kaufen, die lesen - wenn überhaupt - die Artikelbeschreibung und das wars.
    Joa, mein Schwiegervater hat sich z.b. eine gekauft um unseren Bau zu Dokumentieren. Er hat ziemlich doof geschaut als ich ihm erklärt habe dass er das aus mindestens 6 Gründen nicht darf. (Nähe THW/Feuerwehr/Rotes Kreuz/Polizei und Umspannwerk, Nähe Bundesstraße, und dass er eine Versicherung braucht wusste er auch nicht. Auf unserem Grundstück überlappen sich wohl fast alle Flugverbostzonen die es gibt.) Das war blöderweise noch kurz bevor ich ins Thema Drohnen eingestiegen bin, deshalb konnte ich ihn auch erst aufklären nachdem er die ersten Flüge hinter sich hatte.
  • Nachdem ich in diesem Thread die meisten Postings gelesen habe, bin ich leider nicht viel weiter gekommen.
    Ich habe eine Tello bestellt, meine Versicherung kontaktiert. Diese schrieb mir, dass meine bestehende Haftpflicht Vers. nicht versicherungspflichtige Luftobjekte mit abdeckt.
    Ferner hat sie mir eine Änderung meiner Classic auf Premium Versicherung angeboten, wo dann Drohnen bis 5 kg mit abgedeckt wären.

    Ich werde dazu noch ein wenig recherchieren, im Zweifelsfall auf die Premium Police wechseln. Bedauerlich, dass es zu diesem Thema keine eindeutige Gesetzeslage gibt.
    Vielleicht frage ich auch einfach einmal bei der Polizei nach. Die müßte es ja wissen!
  • RC-Role schrieb:

    Heinrich1 schrieb:

    Bedauerlich, dass es zu diesem Thema keine eindeutige Gesetzeslage gibt.
    Nö eigentlich nicht, da man auf jeden Fall eine gültige Versicherung fürs Fliegen haben sollte. Wie bei der Privat-Haftpflicht: Die ist nicht vorgeschrieben, aber du hast sie trotzdem.
    Die Gesetzeslage ist da eindeutig: wenn Dein Flieger außerhalb geschlossener Räume vom Boden abhebt muss er, wie vorgeschrieben, Haftpflichtversichert sein.

    Also "...Versicherung fürs Fliegen haben sollte..." ist eindeutig falsch, man muss sie haben!
    Ist ähnlich wie beim Kfz, da darfst Du dich auch nicht unversichert mit in den öffentlichen Straßenverkehr begeben.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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  • Heinrich1 schrieb:

    ...Vielleicht frage ich auch einfach einmal bei der Polizei nach. Die müßte es ja wissen!
    Nein, die müssen es nicht wissen. Bestenfalls kann Dir Dein Ordnungsamt etwas dazu sagen. Aber zuständig für solche Fragen ist in D die Luftfahrtbehörde bzw. die Landesluftfahrtbehörde.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • RC-Role schrieb:

    Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass wenn es im Gesetz unklar wäre, der gesunde Menschenverstand die Haftpflichtversicherung für die Drohne vorgeben sollte.
    Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass das Fliegen eines Kopters nur unter bestimmten Bedingungen ein Verletzungsrisiko für andere Menschen und Tiere bedeutet, in sehr vielen Fällen aber ein bedeutend geringeres als bspw. die Verkehrsteilnahme als Fußgänger oder Radfahrer, für die bekanntlich keine Versicherungspflicht besteht. Nur weil ein Haufen aufgescheuchter Bürokraten mit heißer Nadel Verordnungen stricken, verwirklicht sich damit noch nicht die pure Vernunft oder der Common sense.
    wo Leute wohnen is schlecht drohnen