Versicherung und Plakette/illegale Flüge

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.


  • Stimmt, und dabei sind auch viele interessante Aspekte beleuchtet worden, habe mir die 14 Seiten gerade noch einmal vollständig reingezogen und ein paar Daumen verteilt. Da die Entwicklung sich in den nächsten Monaten konkretisieren wird - und ohnehin ständig neue Überwachungstechnologien en vogue werden - wird uns der Stoff nicht ausgehen. Auf jeden Fall hätte ein gutes Praktiker-Forum auf Dauer das Zeug dazu, auch mal gehört zu werden.
    wo Leute wohnen is schlecht drohnen
  • haiiiner schrieb:

    Optimistisch bin ich (leider) gar nicht, im Gegenteil. Aber ein Meinungsbild unter Praktikern wäre ein solider Ausgangspunkt für ein Argument - auch wenn es in Brüssel, Berlin und Shenzhen nicht gehört werden wird.
    Hier mal ein Meinungsbild von einem Praktiker:

    Ich (wir) haben überhaupt keine Probleme mit der "Drohnenverordnung" vom letzten Jahr. Komisch irgendwie, da wurde vorher immer genörgelt, dass es keine eindeutigen Regeln gibt. Nun gibt es sie. Ganz eindeutig (mit ganz kleinen Ausnahmen). Nun wird wieder lamentiert.
    Fliegen darf man überall, mitten in der Innenstadt, über Autobahnen, Bundeswasserstraßen,...
    Man muß sich nur an die vorgeschriebenen Wege zum Erhalt einer Genehmigung halten, völlig zu recht, und bei dem generellen Wohlwollen der zuständigen Behörden bisher nie ein Problem.
    Was für ein Argument und wofür wird denn da gesucht???
    Für welche "Rechte" oder "Pflichten" soll denn hier gekämpft werden?
    Eindringliche Hinweise von Aldi beim Verkauf einer "Spielzeugdrohne" für 29,95 Euro auf LuftVO???
    Das (Basteln und) Steigenlassen von Papierdrachen über eine Höhe von 30 Metern ist verboten? Darauf muss beim Verkauf von Papier/Holz/Drachenschnur verbindlich hingewiesen werden?
    Was ich allerdings völlig zum Kotzen finde:
    Auf eine Frage "Wie filme ich am besten eine Hochzeitsgesellschaft, aus welcher Entfernung/Höhe...."
    Die ersten zehn Antworten:
    Ist dir bekannt, dass man über Menschenansammlungen nicht fliegen darf?
    Du weißt aber, dass du über 100 Meter nicht fliegen darfst?
    Die DSGV (oder so) ist dir aber bekannt?
    Ist das innerhalb einer geschlossenen Ortschaft? Polizei muss informiert werden.

    Die nächsten sechs spare ich mir.

    Vielleicht einiges O.T, Pardon
  • eM-Gee schrieb:

    Dann gibt es noch den Teil der sich informiert bezüglich der Versicherung, aber nicht einsieht, dass er jährlich 40€ Versicherung für eine Drohne zum Preis von 20€-150€ zahlen muss und deswegen die Drohne nicht kauft.

    Was ist denn besser?
    Er will eine Drohne kaufen, sieht den Hinweis und entscheidet sich dafür oder dagegen. Dumm ist das nur für die Hersteller, die daraufhin weniger Profit machen.
    Oder er kauft die Drohne, fliegt ohne HPV und verursacht einen Schaden. Was er dann zu zahlen hat ist u.U. weit mehr als der Preis für Drohne und HPV zusammen. Ist aber für die Hersteller und die Händler gut. Die haben ihren Umsatz.

    Und wer hat eine bessere Lobby? Ihr wisst wer, und damit wisst Ihr auch, was sich ändern wird. Nämlich nichts.
    Wer hat aber als einziger einen Nutzen von der Versicherungspflicht (*)? Natürlich der Versicherer. Wundert mich nur, daß man von dieser Richtung so wenig hört.

    (*) ... und im Schadensfall der Drohnenpilot.
    Fly long and prosper.
  • flexim schrieb:

    haiiiner schrieb:

    Was für ein Argument und wofür wird denn da gesucht???

    Bspw. dass es Unsinn ist, Drohnenfliegen in Naturschutzgebieten pauschal zu verbieten, weil die Natur durch Naturfilmer als letztes bedroht wird. Bspw. dass es unzutreffend ist, das FPV-Fliegen weniger sicher als auf-Sicht-fliegen ist.


    Außerdem verschweigst Du bei Deinen problemlosen Genehmigungen den Aufwand und die Kosten für jede einzelne Genehmigung. Ich habe das hier in der Bielefelder Innenstadt einmal durch. Obwohl die Behörden tatsächlich sehr entgegenkommend waren, musste ich den Flug mit schematisiertem Flugkurs in Google Maps grundsätzlich genehmigen lassen und für jeden Flugtermin einzeln beantragen und bezahlen. Die Durchführung dann mit Sicherheitspersonal auf den Gehwegen - also "alles kein Problem" ist schon stark verkürzt.
    wo Leute wohnen is schlecht drohnen
  • Nun kenne ich die Ambitionen von @haiiiner nicht. Fliegt er als Freizeitpilot oder gewerblich?

    Eines zeichnet sich hier aber ab, die Gewerblichen haben damit weniger Probleme, da Kosten etc. weitergereicht werden können.
    Anders sieht es dann beim Freizeitler aus, oder?
    Und da stimme ich dann @haiiiner zu, die neue LuftVO trübt definitiv den Freizeitspaß.
    Nein, ich bin wahrlich kein Rambo, aber warum darf ich beispielsweise nicht über eine Gleisanlage fliegen, die seit Jahren stillgelegt wurde oder über ein LSG fliegen, aber der Jäger ballert dort rum? Da stellt sich mir schon die Frage, wo wäre der Schaden für die Fauna größer / geringer?
  • flexim schrieb:

    Fliegen darf man überall, mitten in der Innenstadt, über Autobahnen, Bundeswasserstraßen,...Man muß sich nur an die vorgeschriebenen Wege zum Erhalt einer Genehmigung halten, völlig zu recht, und bei dem generellen Wohlwollen der zuständigen Behörden bisher nie ein Problem.
    Mehr muss man dazu auch nicht sagen. Ich finde es richtig, dass man hierfür Ausnahmegenehmigungen benötigt, für welche man einen Kenntnisnachweis vorlegen muss. Ich würde auch nicht jeden Ungeübten und Ahnungslosen überall fliegen lassen.

    MrSpok schrieb:

    Was ist denn besser?
    Mich musst du da nicht fragen, ich weiß, was meiner Meinung nach besser ist. Nur ist es leider so, dass die Herrschaften in Berlin oder auch in den einzelnen Landtagen nicht immer in die Richtung arbeiten, wie es am besten für das wählende Volk und den "kleinen Mann" ist. Aus dem Grund habe ich das Beispiel mit den Lobbies genannt.

    haiiiner schrieb:

    Außerdem verschweigst Du bei Deinen problemlosen Genehmigungen den Aufwand und die Kosten für jede einzelne Genehmigung.
    Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Ich kenne es so, dass man bei einem "Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom verbotenen Betrieb von unbemannten Fluggeräten gem. § 21b Abs. 1 und 2 LuftVO" nur per Foto nachweisen muss, dass die Drohne mit einer Plakette gekennzeichnet ist, man den Kenntnisnachweis hat und eine entsprechende Versicherung vorliegt. Im Gegenzug hat man dann eine Ausnahmeerlaubnis, welche 2 Jahre im Bundesland, in welchem man den Antrag gestellt hat, gültig ist.

    Ich bin jedoch auch schon mal in einem Park/Naturschutzgebiet mit anliegender Schule ohne dem Dokument geflogen. Das ging in Paderborn ganz schnell von statten und ich habe innerhalb von einem Tag die Erlaubnis gehabt, dort zu fliegen. Das einzige woran ich mich entsprechend halten musste war, dass ich die Polizei/das Ordnungsamt entsprechend informiere. Wenn man bei der Planung sofort nach der zuständigen Person/Behörde recherchiert und die E-Mailadresse oder Faxnummer herausfindet, ist es kein Aufwand. Ich habe es mir sogar in dem Sinne einfach gemacht, dass ich den E-Mailverlauf, aus dem die Erlaubnis hervorging, einfach weitergeleitet hatte und darauf hingewiesen habe, dass ich je nach Wetter entweder an dem oder dem Tag da sein werde. Alles war gut
  • haiiiner schrieb:
    Außerdem verschweigst Du bei Deinen problemlosen Genehmigungen den Aufwand und die Kosten für jede einzelne Genehmigung. Ich habe das hier in der Bielefelder Innenstadt einmal durch. Obwohl die Behörden tatsächlich sehr entgegenkommend waren, musste ich den Flug mit schematisiertem Flugkurs in Google Maps grundsätzlich genehmigen lassen und für jeden Flugtermin einzeln beantragen und bezahlen.


    Wußte gar nicht, dass man fürs Fliegen in der Stadt eine Genehmigung braucht. Doch wohl nur, wenn Verbote nach 21b tangiert werden und dann auch nur von der Luftfahrtbehörde, siehe letzten Beitrag.
  • Der aktuellen Regelung, gerade was FPV angeht, merkt man halt an dass sie für Fotodrohnen gefasst wurde, und sowas wie Racer oder Freestyler gar nicht bekannt waren, oder einfach ignoriert wurden.
    Klar macht es Sinn, dass bei einem Fotokopter, wo der Pilot aufs Motiv konzentriert ist, ein Spotter den Flug des Kopters im Auge behalten muss. Vor allem wnn hoch geflogen wird, wo auch andere Flugobjekte unterwegs sein können.
    Aber wenn man die Spotterregelung knallhart auslegt ist Freestyle kaum möglich, bzw nicht realistisch. Man müsste einen Haufen Menschen im Fluggebiet verteilen, was die Gefahr nur erhöhen würde. Ich sehe keinen Nutzen in einem Spotter, der einen mit annähernd 100km/h in Bodennähe herum flitzenden Quad fixiert, der die Richtung wechseln kann wie ein Feldhase. Wichtig ist dass das Umfeld überwacht wird, falls Personen das Fluggebiet betreten. Da geht die aktuelle Regelung völlig an der Praxis vorbei.
  • flexim schrieb:

    Wußte gar nicht, dass man fürs Fliegen in der Stadt eine Genehmigung braucht. Doch wohl nur, wenn Verbote nach 21b tangiert werden und dann auch nur von der Luftfahrtbehörde, siehe letzten Beitrag.

    Der interessante Teil von Bielefeld liegt im Einzugsgebiet eines Helikopterlandeplatzes. Wenn man bei Map2Fly schaut, dann ist es wohl sogar 1 normaler Helikopterlandeplatz und 2 Helikopterlandeplätze an Krankenhäusern. Die Ortslage an sich verbietet da ja nichts, wenn man dem Ordnungsamt/der Polizei Bescheid gibt. Solange man sich dann nicht über Wohngebäuden und Industrieanlagen bewegt oder zu nah an die Bahngleise oder den Ostwestfalendamm kommt, sollte man keine Probleme haben, wenn man sich über öffentlichen Straßen bewegt (müsste im Einzelfall natürlich noch genauer betrachtet werden).


    gsezz schrieb:

    Wichtig ist dass das Umfeld überwacht wird, falls Personen das Fluggebiet betreten.

    Gerade das ist ja wichtig. Bin mit einem Freund mit dem Quad fliegen gewesen, natürlich auch mit FPV Brille. Da es meine ersten Flüge waren, habe ich eher versucht zu hovern oder kreise zu fliegen. Die FPV Brille habe ich bei meinem Können nicht benötigt. Als er dann am Fliegen war habe ich ihn halt über die Geschehnisse informiert. Wo die Drohne war, wusste ich. Mein Hauptaugenmerkt galt aber der Freifläche. Dann hieß es halt "Frau mit unangeleintem Hund kommt aus der Richtung des Sees" so zog dan mein Freund quasi im Flug aufs Nachbarfeld um um Distanz aufzubauen. Bei unseren Flügen ist ein Propeller abgeschmiert. Ich habe das Teil glaube ich noch 50m weit fliegen sehen, bis es auf den Boden aufschlug. Da bringt es mir tatsächlich nichts auf die Drohne aufzupassen. Es ist viel wichtiger, dem Piloten mitzuteilen, was los ist, dann meidet der Pilot entsprechende Bereiche.... Schließlich macht keiner von uns Manöver und Stunts in direkter Nähe zu einem selbst und riskiert seine Gesundheit, oder?

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  • eM-Gee schrieb:

    Der interessante Teil von Bielefeld liegt im Einzugsgebiet eines Helikopterlandeplatzes. Wenn man bei Map2Fly schaut, dann ist es wohl sogar 1 normaler Helikopterlandeplatz und 2 Helikopterlandeplätze an Krankenhäusern. Die Ortslage an sich verbietet da ja nichts, wenn man dem Ordnungsamt/der Polizei Bescheid gibt. Solange man sich dann nicht über Wohngebäuden und Industrieanlagen bewegt oder zu nah an die Bahngleise oder den Ostwestfalendamm kommt, sollte man keine Probleme haben, wenn man sich über öffentlichen Straßen bewegt (müsste im Einzelfall natürlich noch genauer betrachtet werden).
    Tja, interessant - offenbar geht jedes Ordnungsamt bislang anders mit solchen Genehmigungen um. Hier ging es nicht um den Helikopterverkehr, sondern darum, dass ich in der Innenstadt fliegen wollte. Dabei durfte ich nicht über Straßen, sondern nur über Gehwege fliegen, welche zudem von Helfern abgesperrt werden mussten (oder Passanten sollten auf den Drohnenflug hingewiesen werden). Die genaue Flugroute musste ich auf einer Karte eingezeichnet einreichen. Jede einzelne Genehmigung kostete 20 oder 25 EURO und musste per eMail beantragt und genehmigt werden, das war 2016. Ich habe dann mehrmals Termine beantragt, an denen das Wetter nicht mitgespielt hat.

    Hinsichtlich der Helis hätte man ja eigentlich die beabsichtigte Flughöhe noch abfragen müssen...

    @Dieselfan: bin hauptsächlich Freizeitpilot, aber jene Sache in der Innenstadt diente einem beruflichen (aber gemeinnützigen) Zweck. Dankbar wäre ich Dir, wenn Du über Anwesende, in dem Fall mir, nicht in der dritten Person sprechen / schreiben würdest (gilt gemeinhin als unhöflich / kränkend).
    wo Leute wohnen is schlecht drohnen
  • @GThomas

    Dieselfan schrieb:

    Nein, ich bin wahrlich kein Rambo, aber warum darf ich beispielsweise nicht über eine Gleisanlage fliegen, die seit Jahren stillgelegt wurde oder über ein LSG fliegen, aber der Jäger ballert dort rum?
    Gemeint ist das Landschaftsschutzgebiet


    haiiiner schrieb:

    das war 2016
    Seitdem hat sich auch schon einiges wieder geändert, aber


    haiiiner schrieb:

    Tja, interessant - offenbar geht jedes Ordnungsamt bislang anders mit solchen Genehmigungen um.
    Mittlerweile hat meiner Meinung nach das Ordnungsamt damit wenig zu tun. Das hat mir quasi das Ordnungsamt bestätigt, mit welchem ich telefoniert habe. Die Erlaubnis/Genehmigung holt man sich immer bei Stadt/Parkverwaltung/Eigentümer. Das Ordnungsamt hat keine dieser Funktionen. Ich breche es mal weiter runter und beziehe mich auf die Formulierung, die ich kenne:


    Man muss den Flug nur anzeigen, also die Ordnugnsbehörde und/oder Polizeidienststelle schriftlich über sein vorhaben informieren. Hier ging es laut dem Ordnungsamt darum, dass das Ordnungsamt entsprechend die Polizeidienststelle informiert oder umgekehrt. Somit haben beide die Information, dass man fliegen möchte. Wenn nun ein Anwohner bei der Polizei anruft und sich beschweren möchte, dass jemand auf der Grünfläche gegenüber mit seiner Drohne rumfliegt, die Polizei/Ordnungsbehörde antworten kann, dass der Flug angemeldet wurde und nicht erst losfahren muss, obwohl keinerlei Gefahr/Probleme bestehen.

    Wären die Helikopterlandeplätze nicht, so würde ich kein Problem darin sehen die Ritterstraße oder den Notpfortenwall ein Stück rauf zu fliegen (natürlich mit entsprechendem Abstand zu den Verfassungsorgangen, der Bundesstraße und Gleisen. Es sind tatsächlich nur kleine Teile Bielefelds befliegbar, an denen wirklich nur eine Mitteilung an das Ordnungsamt/die Polizeidienststelle reicht. Ich habe auch meine 2-3 Orte rausgepickt, welche mich interessieren, um Fotos zu machen. Voraussichtliche Flughöhe? 10-15m.... trotzdem spar ich es mir erstmal und werde mich im Winter mit dem Kenntnisnachweis beschenken damit ich paar Ausnahmeerlaubnisse beantragen kann.

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  • @GThomas

    Danke, @quadle, erspart mir Schreibarbeit. ;)


    quadle schrieb:

    Landschaftsschutzgebiete fallen leider in den lt. §7 des Bundesnaturschutz bezeichneten Gebieten, wo das Fliegen für Drohnen ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Stelle nach LuftVO §21b Abs. (1) Punkt 6 verboten ist.

    Erst recht, wenn es wie in Deiner Verordnung zum LSG explizit drinn steht. Als privater Pilot fliegst Du Deine Drohne als Flugmodell zu Sport- und Freizeitzwecken.
  • Das entspricht nicht der Gesetzeslage. Dein Zitat stammt aus einer Quelle die sich da was zusammenreimt was so nicht stimmt.
    Man musst weder schriftlich noch sonstwie die genannten Stellen informieren wenn man die Drohne als "Flugmodell" fliegt.
    Ausnahme: Du fliegst mit Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde und da ist es als Auflage in der Genehmigung vermerkt!
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • eM-Gee schrieb:

    Bei der derzeitigen Situation der deutschen Parteien und der Staatsverschuldung hat man direkt vor der Nase wichtigere Themen, um die die Politiker sich kümmern sollten. Noch andere Themen mal komplett außen vor gelassen, die jedoch noch viel wichtiger wären.
    Manchmal habe ich die Vermutung genau deswegen gibt es diese saure-Gurken-Themen.

    RC-Role schrieb:

    Ja und wenn, dann sollten die Hinweise auch genau so präsent wie auf den Zigarettenschachteln dargestellt werden.
    Das interessiert die Oma mit dem 10-jährigen Enkel aber auch herzlich wenig, den schon überhaupt nicht weil er nicht lesen kann, der versteht nur App und Pictures.
    Da wären "Schockbilder" geeigneter, so ein völlig zerledertes Gesicht in dem ein 10kg-Copter eingerastet ist. Nach einigen Monaten Online-Shooter findet der diese dann aber eher anregend.

    eM-Gee schrieb:

    Naja vielleicht erniedrigt sich ja mal wer von uns und geht in die Politik
    Ganz einfach, wir gründen eine Partei der Copterpiloten, wir sind aber so nett und nehmen die Modellflieger mit hinein und behandeln sie gleichwertig.
    Damit haben wir zumindestens viele Mitglieder=Stimmen. Irgendeiner wird als Vorturner gewählt, der MUSS dann.

    haiiiner schrieb:

    Je mehr man die Leute entmündigt,
    desto unmündiger werden sie.
    Sehr gut, Politiker glauben aber dummes Volk regiert sich gut. Scheint in Deutschland gut zu funktionieren.

    RC-Role schrieb:

    Ein expliziter Hinweis vom Hersteller selbst ist im weltweiten Handel schwierig.
    Wieso ? Bei anderen Dingen funktioniert es doch auch ? Wozu gibt es das deutsche Produktgesetzt was trotzdem viele ignorieren ?
    Bei einem bestimmten Hersteller funktioniert es so gut, das alle Regeln die es auf der Welt gibt (geben könnte) in vorausschauendem Gehorsam
    einprogrammiert sind, z.b. nicht abschaltbare mehr als großzügige NFZ .......

    Wenn man dann bei Bangkibaba und co einkauft muß man sich selber schlau machen, aber da hört das Denken schon lange auf, hauptsache billig.
    Was mir mal gefallen hat, bis in die 90er konnte man kein Funkgerät einfach so kaufen, man mußte eine entsprechende Genehmigung/Lizenz am Tresen vorzeigen.
    Heute dort dasselbe Schauspiel, jeder 10-Jährige hat irgendso ein Wouxxon-Baofeng etc, und alle dürfen nicht benutzt werden, sind ILLEGAL. Aber billiger.
    Ausnahme, wenn es LPD / PMR, explizit LPD / PMR ist, wenn es LPD / PMR auch nebenbei kann nein.

    eM-Gee schrieb:

    Wenn man bei der Planung sofort nach der zuständigen Person/Behörde recherchiert und die E-Mailadresse oder Faxnummer herausfindet, ist es kein Aufwand.
    Ahja, mach ich auch manchmal, die Stunden die ich vor dem Computer sitze sind ? Freizeit ??
    Es ist schon Aufand, nur das gehört ebend dazu.

    Insgesammt, ein leidiges Thema.
    Die die es trifft sind sowieso die die alles schon immer beachtet haben, die für die es gedacht ist interessierte es vorher nicht und jetzt ist ihnen das auch egal.
    Sinnigerweise melden diese sich aber ab und an in Copterforen an und jammern rum wie schlecht die Welt doch ist.
    Mehr oder weniger ist die Industrie an diesem Unsinn schuld, Geld verdienen um jeden Preis, produzieren, verkaufen, der Mensch ist ein Spielkind, also neugierig,
    befriedigen wir diesen Trieb, wir bauen Copter, millionen, da es immer einige Schwachköpfe gibt macht man auch Dummheiten damit, nun stehen wir da.
    Drohnen sind böse, wer kam eiegentlich auf diesen Unsinn ?
    Mal ein Beispiel, man schaue sich mal diesen Piloten an :



    Und nun die Gesetze in diesem Land : drohnen.de/15219/drohne-fliege…-gesetze-und-bedingungen/

    Sieht man sich den Straßenverkehr an, der weitaus gefährlicher, nach 100 Jahren der Eingewöhnungsphase aber im realen Leben angekommen und akzeptiert.
    Das erinnert an Maschinenstürmer, ist neu, kenn ich nicht, hab ich erst mal prizipiell Angst, böse Geister, da kommen noch einige Ur-Gene durch.
    Irgendwie merkwürdig, zum Mond und Mars können wir fliegen, wir können 10km tief tauchen, bei Alltagsgeschichten versagen die meisten.
    immer etwas Kolofonium in der Nase
  • Bastler schrieb:

    Ahja, mach ich auch manchmal, die Stunden die ich vor dem Computer sitze sind ? Freizeit ??Es ist schon Aufand, nur das gehört ebend dazu.
    Man muss den Aufwand nicht künstlich aufbauschen ;) Habe es ja selber durchgemacht.

    Ich wollte vorm Schloß Neuhaus in Paderborn fliegen. Google -> Schloß Neuhaus Paderborn -> erstes Suchergebnis -> WISSENSWERTES -> Kontakt -> fertig

    Mich Interessieren die Lippeniederungen bei Sande als NSG? Google -> "Lippeniederungen bei Sande -> erstes Suchergebnis -> rechte Seite steht der Ansprechpartner


    Nun nehmen wir mal an, ich liege falsch mit einer Recherche und Rufe dann bei der Person welche ich bei den Lippeniederungen gefunden habe. Diese arbeitet für die Stadt Paderborn und wird vermutlich auch weiterhelfen können, wenn es um ein NSG/LSG/Co. im Einzugsgebiet ihrer Stadtverwaltung geht.


    Ich wäre sogar so weit zu sagen, dass du die entsprechende Stelle innerhalb von 10 Minuten herausgefunden hast, egal nach was du genau suchst. Wenn es ein offiziell kartographiertes Gebiet ist bzw. als geschütztes Gebiet definiert ist, so wird es immer jemanden geben, der dafür Verantwortung trägt.


    Manche NSGs haben sogar eigene Internetseiten oder entsprechende Einträge bei Wikipedia, in welchen die zuständige Stelle genannt ist.

    Außerdem: Was willst du uns mit dem Video sagen? Vorallem vor dem Hintergrund des Links mit den gesetzlichen Bestimmungen? Der Link handelt die VAE ab... in Bezug auf Drohnen. Ich sehe nun im Video keine einzige Drohne. Der Link handelt größtenteils das Erstellen von Fotos und Videos ab, was im Video nicht geschieht. Ich persönlich sehe an dem Video nichts negatives. Keine Drohne, keine Videoaufnahme, keine Fotos UND ich für meinen Teil weiß nicht, ob die sich überhautp in den VAE befinden. Ich gehe so weit und behaupte - nachdem ich den Namen gegooglet habe - dass der Typ das sehr professionell macht und sicherlich entsprechend mit Sponsorengeldern usw. gewerblich betreibt und alle Genehmigungen und Dokumente besitzt :)

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