Versicherung und Plakette/illegale Flüge

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • eM-Gee schrieb:

    Man muss den Aufwand nicht künstlich aufbauschen Habe es ja selber durchgemacht.
    Richtig, aber man muß es tun, manchmal dauert es etwas länger.
    Allgemeingenehmigungen sind nur der Anfang... (die man nur erhält wenn man die Versicherung schon hat)

    Derzeit versuche ich in einem Nationalpark zu filmen, da dauert es schon etwas länger.
    2h hatte schon das erste persönliche Gespräch mit dem sehr interessierten aber doch an sein eigenens Gesetz gebundenen Verantwortlichen gedauert.
    Zumindest machte es einen guten Eindruck das jemand VORHER und ÜBERHAUPT fragt.

    eM-Gee schrieb:

    dass du die entsprechende Stelle innerhalb von 10 Minuten herausgefunden hast
    Übung macht dem Meister, nach einigen malen weiß man wonach man suchen muß.
    Siehe oben, reingegangen, Hauptwegweiser, erstes Zimmer, ach wadd, Stativ, GoPro.. ich bin richtig.

    GThomas schrieb:

    Ausnahme: Du fliegst mit Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde und da ist es als Auflage in der Genehmigung vermerkt!
    Das ist in der Regel bei gewerblichen Flügen immer so.
    Es passiert mir sehr selten bis nie das ich ohne Kamera fliege, und diese Bilder werde ich irgendwann weiterverarbeiten.
    Also Augen auf über Gemeindeflächen und bei Hochzeiten auf nem Bauernhof.
    immer etwas Kolofonium in der Nase
  • Bastler schrieb:

    Allgemeingenehmigungen sind nur der Anfang... (die man nur erhält wenn man die Versicherung schon hat)
    Kannst du mir mal den zweiten Teil genauer erklären? Meines Wissens nach darfst du eine Drohne ohne Versicherung nur auf zwei Wegen fliegen:
    1. Wie ein Papierflugzeug werfen
    2. in der Hand führen und so tun als würde man fliegen


    ;)
  • eM-Gee schrieb:

    Meines Wissens nach darfst du eine Drohne ohne Versicherung nur auf zwei Wegen fliegen
    Das ist leider noch nicht bei allen angekommen.

    Du beziehst dich auf die allgemeine Allgemeingenehmigung bis 5kg, wem das reicht.....
    Auch für diese gilt, nur in Verbindung mit einer gültigen Versicherung.
    Einige mögen ja verstehen, ok, bis 5kg ist erlaubt, lesen aber das gar nicht klein Gedruckte nicht.
    Manche lesen bis 2kg ohne Führerschein, deswegen muß es was kleineres sein.
    Ohne Versicherung, gilt die Allgemeinerlaubniss auch mit einem Führerschein und unter 2kg als NICHT erteilt.
    Man fliegt illegal.



    Da bekommt man eine laaaange Liste was man VORHER alles besorgen muß.


    Mit dem werfen hätte ich so meine Zweifel, mitten in der Stadt könnte ich jemanden treffen, mit dem Papierflieger. ;)
    immer etwas Kolofonium in der Nase
  • Bastler schrieb:

    Da bekommt man eine laaaange Liste was man VORHER alles besorgen muß.
    Ich kenn bisher nur die Allgemeinverfügung Baden-Würt.
    Oder meinst du gar nicht "Allgemeinverfügung"??
    Da find ich keine laaange Liste. Gilt sowohl für Flugmodelle (reicht sogar der entsprechende kleine Nachweis nach 21e) als auch für UAVs.
    Bis 10kg, wenn ich richtig gelesen habe. Ausnahmegenehmigung für die meisten Verbote nach 21b
    50 Euro



    Dies "Formular" kenn ich überhaupt nicht??? Was ist das? Wofür ist das gut?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von flexim ()

  • Ralf-M schrieb:

    Im Klassenraum darfst du auch ohne Versicherung den 6 Zöller starten
    :D :D :D


    flexim schrieb:

    Dies "Formular" kenn ich überhaupt nicht??? Was ist das? Wofür ist das gut?
    So macht halt jedes Bundesland anders.
    einige beispiele :
    Antrag Allgemeinerlaubnis UAS 08.2015.pdf
    46_Luft_Allgemeinerlaubnis.pdf
    Antrag-auf-Erteilung-einer-allgemeinen-Aufstiegserlaubnis-_UAV_.pdf

    Vor der Droh(nen)verordnung gab es gewerblich nur Allgemeinerlaubniss, für jedes Bundesland extra.
    Ist bis heute so wenn man über 5kg kommt.
    Vor dem 1.4.2017 gab es nur Thüringen, Bayern, RLP
    Das ist ein Vorteil heute, unter 5kg ist die Allgemeinerlaubniss deutschlandweit erteilt, wenn, das kleingedruckte beachten.
    Da meine mit ner kleinen Kamera schon 6,5kg wiegen brauch ich halt noch mehr Papier.
    Die kleineren sind zwar laut Dro(nen)verordnung jetzt allgemein genehmigt, aber nicht wirklich gewerblich einsetzbar.
    Derzeit schaffen die mich gerade mit 3,5kg Payload, und möglichst 1h Flugzeit.
    Bekomm ich mit nem Mavic gerade nicht hin.

    Jetzt ist das auch wieder durcheinander, Bayern (hier dann auch wieder Norbayern und Südbayern extra) , Thüringen waren da schon immer etwas liberaler, bis 5kg auf Antrag,
    einfaches Formular ausfüllen, 14 tage warten, kein Widerspruch, fliegen.
    In Bayern jetzt ähnlich, Antrag stellen, Zusendung der Registriernummer abwarten, dann fliegen, bis 25kg und auch nachts mit Beleuchtung die die Fluglage erkennen läßt.
    zu finden hier : LINK

    So viel zum Thema, mach ich mal schnell nebenbei,

    eM-Gee schrieb:

    Man muss den Aufwand nicht künstlich aufbauschen Habe es ja selber durchgemacht.
    Mit nem Mavic wird es recht einfach, ab 5kg und gewerblich dauert es schon ein wenig.

    Wer mag kann ja selber mal durch alle Bundesländer kugeln und sich alle passenden Formulare raussuchen, incl. der jeweiligen Durchführungsbestimmungen.

    Und wegen diesem Abschnitt :



    verstehe ich die endlose Diskussion mit Wohngrundstücken nicht.
    Darf ich außerhalb starten und drüberfliegen ??
    Wohl nicht.

    und deswegen einige andere Diskussionen nicht :
    immer etwas Kolofonium in der Nase
  • Bastler schrieb:

    eM-Gee schrieb:

    Man muss den Aufwand nicht künstlich aufbauschen Habe es ja selber durchgemacht.
    Mit nem Mavic wird es recht einfach, ab 5kg und gewerblich dauert es schon ein wenig.
    Ja, jedoch bin ich mal so frei und gehe bei einer Diskussion mit dem Titel "Versicherung und Plakette/illegale Flüge" davon aus, dass die Anfrage privater, also nicht gewerblicher, Natur ist. Jemand, der dies gewerblich betreibt, würde hier vermutlich nicht solche Fragen stellen.
  • Das ist heute überall das Problem, verkaufen um jeden Preis.
    Der Kunde bleibt auf der Strecke.
    Mit viel Glück merkt man es rechtzeitig, das man gewisse Dinge zwar legal besitzen aber nicht oder so einfach benutzen darf
    und kann es reklamieren/zurückgeben.

    Beispiel die Spielzeuge die gerade wieder mal bei Discountern für 20-40€ rumliegen.
    "Erst ab 14 Jahren"
    Das das unterschwellig bedeutet ab da bist du teilweise strafmündig realisiert keiner.
    Mit Glück benutzt auch wirklich der Primus das und die Privathaftpflicht deckt das ab.
    Wenn Papa mal ne Proberunde macht und dem Nachbar ins Auge fliegt wird es schon problematisch.
    Oder wie in irgendeinem Forum, Primus nimmt Papas Mavic und zerdeppert ihn, bei Nebel, 270m hoch.
    Papa ist sicherlich versichert, der Primus aber nicht, zum Glück ist der Copter nur in die Wiese eingeschlagen.
    Irgendwann bekommen wir die Auflage unsere Copter im Tressor einzuschließen.
    immer etwas Kolofonium in der Nase
  • Bastler schrieb:

    Wenn Papa mal ne Proberunde macht und dem Nachbar ins Auge fliegt wird es schon problematisch.
    Das mach mir mal vor. Ich versuche das seit zwei Jahren vergeblich. Irgendwie sind die Augen so klein.

    (Du übertreibst die Gefährdung durch Drohnen, als seist Du nicht vom Fach. Geschosse, die dem Nachbarn ins Auge gehen könnten, gibt es seit David und Goliath. Also hör auf zu jammern.)
    wo Leute wohnen is schlecht drohnen
  • Der geneigte Drohnenkäufer kauft sich einen Kopter und glaubt sich in Sicherheit, alles bedacht zu haben. Und erlebt u.U. eine böse Überraschung.
    Aber fragt man sich denn nicht, wenn man ein neues Hobby beginnt, bzw irgendwas macht was man noch nie zuvor gemacht hat, was passiert WENN was passiert? Die Frage ob ich eine Versicherung haben sollte stellt sich doch bei sowas von alleine, völlig egal ob es eine Pflicht gibt oder nicht. Also zumindest dass man sich mal danach erkundigt.
    - Wenn ich ins Ausland fahre, erkundige ich mich nach der Krankenversicherung, und hole mir eine Auslands-KV.
    - wenn ich mir dort ein Auto leihe erkundige ich mich nach einer Versicherung dafür, weil ich sicher nicht Tausende für eine Reparatur zahlen will.
    - Wenn ich Pferde auf eine Koppel stelle frage ich mich wer zahlt wenn die Mist bauen sollten.
    - Wenn ich ein Haus kaufe erkundige ich mich wer zahlt wenn mal ein Rohr bricht.
    - Wenn mir mein Arbeitgeber einen Zentralschlüssel aushändig erkundige ich mich wer den Schaden zahlt, sollte er mir abhanden kommen.
    - Wenn ich mir teure Ski leihe erkundige ich mich wer die zahlt, falls sie kaputt gehen oder vor der Hütte geklaut werden.
    - Wenn ich mir eine Drohne kaufe, mit der ich über fremdem Eigentum fliegen will, erkundige ich mich wer zahlt falls die mal runter fällt und was beschädigt.
    Spätestens wenn ich dann "Drohne Versicherung" in Google tippe bekomme ich mit dass die normale Privathaftpflicht das nicht unbedingt deckt, und es sogar eine Versicherungspflicht gibt.

    Dass man nicht auf die Idee kommt, wenn man mit dem "Spielzeug" nur auf dem eigenen Grundstück fliegen will kann ich ja verstehen. Aber spätestens wenn man damit in der Öffentlichkeit unterwegs ist muss man sich die Frage doch mal gestellt haben.
    Die Leute versichern ihr Handy gegen ihre eigene Schusseligkeit, aber auf die Idee sich für Schäden versichern zu lassen die einen sprichwörtlich das letzte Hemd kosten können, kommen sie nicht.
    Es muss ja nicht gleich ein abgebranntes Haus sein das die Drohne verursacht. Aber was ist wenn z.b. ein neugieriger Hund seine Nase in die Propeller des landenden Quads steckt? - Ja, dem geschieht es Recht, aber das nimmt mir doch nicht ab mich mal zu erkundigen wie es mit den Kosten aussieht, falls irgendwer oder irgendetwas durch meine Drohne zu schaden kommt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

  • gsezz schrieb:

    Dass man nicht auf die Idee kommt, wenn man mit dem "Spielzeug" nur auf dem eigenen Grundstück fliegen will kann ich ja verstehen. Aber spätestens wenn man damit in der Öffentlichkeit unterwegs ist muss man sich die Frage doch mal gestellt haben.

    Hast Du eine HPV für Deinen Filius, wenn er
    - mit dem Fahrrad fährt
    - seinem ferngesteuertes Auto bewegt
    - Fußball spielt
    - mit Pfeil und Bogen Indianer spielt
    - ...

    Auch diese Dinge können Schaden anrichten und werden auch in der Öffentlichkeit genutzt.
    Und ja, all diese Dinge sind Spielzeug.
    Aber Dein Fahrrad (falls Du eins hast) braucht auch keine HPV. Obwohl Du damit auf die Straße darfst und genauso Schaden anrichten kannst. Löblich, wenn Du eine hast, aber Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

    Viele Drohnen werden als Spielzeug verkauft, und um die geht es hier. Ich möchte wetten, daß von den Drohnen unter 100€ nicht mal 10% eine HPV haben. Weil keiner genau wie beim BobbyCar auf die Idee kommt, daß eine HPV vorgeschrieben ist. Oder liest Du alle Gesetze durch nur um Dir einen Fußball zu kaufen?
    Fly long and prosper.
  • MrSpok schrieb:

    Ich möchte wetten, daß von den Drohnen unter 100€ nicht mal 10% eine HPV haben.
    Ich würde sogar glauben, dass die große Mehrheit der ich sag mal Mittelklassedrohnen a la Spark, Bebop 2 etc. ohne Versicherung rumfliegen.
    Ich finde, wenn man so über die Regelungen googelt, dann springt einem das mit der Versicherung so schnell nicht ins Auge. Und ich sag mal die 300-600€ Klasse ist auch noch im Weihnachtsgeschenkebereich.

    Ich finde, die wichtigsten Regeln sollten auf den Kartons direkt drauf stehen.
    Und es sollte einen klaren Bußgeldkatalog geben. Z.B. 100m Höhe =50€, über 200m Höhe=150€, Krankenhausnähe 300€, Flughafennähe 500€ o.ä.
    Momentan weiß man nur, was verboten ist, aber nicht so genau, ob es mit 10 Minuten Parkzeit überschreiten oder 120km/h innerorts mit dem PKW vergleichbar ist.