Versicherung und Plakette/illegale Flüge

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Greenhorn89 schrieb:

    Ich finde, die wichtigsten Regeln sollten auf den Kartons direkt drauf stehen.

    Du sprichst mir aus der Seele.


    Greenhorn89 schrieb:

    Momentan weiß man nur, was verboten ist

    Oft aber nicht mal das.

    Da gibt es einen gut gemachten Flyer (siehe Post 129 von @Bastler). Da ist Alles erklärt. Wenn auch nur oberflächlich, aber man hat das Gefühl, daß man in Ungefähr eine Idee hat, was geht und was nicht. Auch alle Zahlen (Flughöhe, Gewicht) sind drauf.
    Nur eben von der HPV steht da Nichts.
    Fly long and prosper.
  • MrSpok schrieb:

    Oft aber nicht mal das.
    Besonders intransparent finde ich noch immer die Frage, wo darf man fliegen und wo nicht. Es gibt natürlich für beides sehr klare Fälle. Ich wüsste beispielsweise aber z.B. nicht, ob ich in einem Stadtpark fliegen dürfte (unter Einhaltung niemanden zu stören, gefährden, keine Menschenmasse...)
    Auch Menschenmassen sind nicht ganz so klar definiert.
    Ebenfalls frage ich mich, was ist, wenn die Technik versagt und das Modell wegfliegt und man dann gegen Fliegen auf Sicht, Höhe, Krankenhäuser etc. verstößt. Bin ich dann schuldig oder der Hersteller oder niemand?
    Auch frage ich mich, wie genau eine Straße definiert ist und ob das Überfliegen von Feldwegen, Radwegen oder Parkplätzen erlaubt ist.
  • editiert
    Beachte unsere Regeln!


    Ich hoffe nicht Off-Topic und hoffe ich habe das nicht irgendwo überlesen.
    Weiß einer, wie die Versicherung und Gesetzgebung bei illegalen Flügen, die durch technisches Versagen zu Stande kommen agiert?
    Z.B., wenn sich die Drohne verselbständigt und in 30km Entfernung einen Flugzeugstart verhindert oder einen Verkehrsunfall verursacht?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dieselfan ()

  • Ich denke das wird die tiefste Grauzone sein die man sich nur vorstellen kann, und es wird auf Einzelfallentscheidungen hinaus laufen. Teilschuld beim Piloten, Teilschuld beim Hersteller.... In Zeiten in denen Fahrzeughersteller Schuld bekommen wenn Kunden mit übermotorisierten Fahrzeugen nicht umgehen können, ist wohl alles denkbar.
    Wenn klar nachweisbar ist dass Zum Zeitpunkt des Kontrollverlusts legal geflogen wurde, und die Drohne dann unkontrollierbar Mist gebaut hat, sollte die Versicherung meines Erachtens zahlen. Für mein Verständnis ist das einer der Gründe weshalb es die Versicherungspflicht überhaupt gibt, weil bei diesen selbstfliegenden Dingern die Gefahr besteht dass sie sich selbstständig machen.
    Analog beim Auto: Wenn du von der Straße abkommst und einen Schrebergarten nieder walzt muss die Versicherung den Schaden am Schrebergarten erstmal zahlen, auch wenn du dort logischerweise nicht hättest hinein fahren dürfen. Interessant wird dann die Frage weshalb du die Kontrolle verloren hast, und ob/wie du DAS hättest verhindern/ausschließen können.
    Das Problem sehe ich bei der Drohne erstens darin wie man den Kontrollverlust beweisen soll, und bei der Frage ob der Pilot nicht etwas gegen das Davonfliegen hätte unternehmen können, bzw ob er eine Schuld bekommt weil er ohne Sicherheitsvorkehrungen geflogen ist die das hätten verhindern können. Ich kenne mich mit diesen selbstfliegenden GPS-Koptern nicht aus. Meine Quads haben einen failsafe. Wenn ich den Sender abschalte fallen sie sofort vom Himmel. Die können nicht davon fliegen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

  • gsezz schrieb:

    Wenn ich den Sender abschalte fallen sie sofort vom Himmel. Die können nicht davon fliegen.

    So safe ist das aber auch nicht. Kommt ja darauf an, wo sie dann hin fallen und was sie dort anrichten.

    Die große Frage wird sein, hast Du bereits beim Start und natürlich auch beim Fliegen "grob fahrlässig" oder gar "vorsätzlich" gehandelt. Welche Versicherung würde das nicht nutzen, um die Zahlung verweigern zu können.
    Fly long and prosper.
  • Greenhorn89 schrieb:

    ...Weiß einer, wie die Versicherung und Gesetzgebung bei illegalen Flügen, die durch technisches Versagen zu Stande kommen agiert?
    Z.B., wenn sich die Drohne verselbständigt und in 30km Entfernung einen Flugzeugstart verhindert oder einen Verkehrsunfall verursacht?
    Wenn Du die in einem solchen Fall die vorgeschrieben Prozedur betr. Flieger einhältst passiert überhaupt nichts - es kommt zu keinem Schaden an anderen Luftfahrzeugen wenn Du nicht gerade eines direkt beschädigst . Es ist ratsam beim Fliegen, wie vorgeschrieben, immer die Tel# der zuständigen Flugsicherungsstelle dabei zu haben.

    Aber auch, wenn Dein Flieger abstürzt und z.B. einen Autounfall verursacht, ist das ein typischer Fall für Deine Haftpflichtversicherung wenn Du den Unfall nicht absichtlich verursacht hast weil Du Deinem ungeliebten Nachbarn in die Windschutzscheibe, nach längerer Verfolgungsjagd, geflogen bist.

    Allerdings ist es kein Versicherungsschaden, wenn Du eigenes Eigentum oder das Deiner Angehörigen mit dem Kopter beschädigst.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • So safe ist das aber auch nicht. Kommt ja darauf an, wo sie dann hin fallen und was sie dort anrichten.
    Ich habe auch nicht gesagt dass sie dabei gar kein Schaden anrichtet. Dafür ist sie ja versichert. Etwas Kontrolle zu haben wann bzw wo sie abstürzt ist allemal besser als zu zu sehen wie Sie Richtung Ortschaft, Flughafen, oder sonstwo davon fliegt. Wo sie letzten Endes auch abstürzen wird, spätestens wenn der Akku leer ist.
    Ansonsten ist es meiner Meinung eine Selbstverständlichkeit um alles wo man verheerenden Schaden anrichten könnte einen gewissen Sicherheitsabstand zu halten. Eben genug um sie im Notfall abstürzen zu lassen bevor es gefährlich wird. Vor allem wenn man seiner Drohne nicht traut. (Ich traue grundsätzlich keinem autonomen Fahrzeug oder Flugobjekt. Vielleicht in 10-20 Jahren mal...)

    Was ich mich frage: Gibt es das überhaupt, dass man die Kontrolle über eine Drohne verliert, und sie einfach selbstständig nach Sonstwo fliegt? Oder haben diese GPS-Kopter ausreichende Sicherheitsvorkehrungen? Wie gesagt, ich fliege nur Quads die ich selbst in vollem Umfang steuere.
    Für mich schwingt bei so einer Frage immer mit dass man sich den Kontrollverlust als Ausrede parat legt um gewollt in Flugverbotszonen hinein zu fliegen. Wenn der Kopter irgendwo wo er nicht hätte fliegen dürfen einen Schaden verursacht, und man der Versicherung mit Kontrollverlust kommt, dann wird man vermutlich nachweisen müssen dass man NICHTS hätte tun können. (Auch nicht vor dem Flug, um einen solchen Fall zu verhindern. Stichwort Geofencing...)
    Wenn ein Tesla autonom durch eine Fußgängerzone fahren würde wäre ja auch erstmal der Fahrer schuld der nichts dagegen unternommen hat. Einen Kontrollverlust bei dem man den Tesla nicht stoppen kann gibt es nicht. Wie ist das Beim Koptern, kann man da wirklich machtlos sein?

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

  • gsezz schrieb:

    etwas Kontrolle zu haben wann bzw wo sie abstürzt ist allemal besser als zu zu sehen wie Sie Richtung Ortschaft, Flughafen, oder sonstwo davon fliegt.

    Das ist absolut richtig. Nur, wenn sie wegen Verbindungsabbruch abstürzt, brauchen wir uns über "Kontrolle haben" nicht mehr unterhalten. Das Wort "Failsafe" suggeriert hier mehr Sicherheit, als diese Funktion am Ende liefert.
    Eher "Safe" wäre da schon ein automatisches Comeback (RTH). Damit Du dann wieder Kontrolle erlangst.
    Fly long and prosper.
  • Dass ein Verbindungsabbruch, der zum Absturz führt, bei einem Foto-Flug über der Stadt problematisch ist, ist mir auch klar. Ich sprach ja nur davon dass das bei den Quads die ich kenne so funktioniert. Das sind Freestyler und Racer, die nur auf zuvor inspiziertem Gelände geflogen werden, wo ein Absturz definitiv unproblematisch ist. Im Idealfall sogar für den Quad selbst, also weicher Boden.
    In meiner Aussage steckte eher die Frage ob es bei den GPS-Koptern keine ähnliche Reißleine gibt mit der man schlimmeres verhindern könnte?
  • Ein Verbindungsabbruch ist völlig unproblematisch bei den DJI-Drohnen (und war bei mir bis vor kurzem alltäglich, P3S) - sie leiten einfach den RTH ein oder setzen die Mission ungerührt fort, je nachdem. Man muss allerdings die RTH-Höhe richtig einstellen - aber das gehört quasi zur Flugsteuerung dazu.
    wo Leute wohnen is schlecht drohnen
  • gsezz schrieb:

    - Wenn ich mir eine Drohne kaufe, mit der ich über fremdem Eigentum fliegen will, erkundige ich mich wer zahlt falls die mal runter fällt und was beschädigt.
    Ähhhm, nö. Ich kann genauso davon ausgehen, dass meine PHV den Schaden deckt und für einen Laien, der sich mit dem Hobby noch nicht beschäftigt hat, ist das sogar ein total legitimer Gedanke. Zwar falsch aber legitim. Wenn ich eine PHV habe, welche durch mich verursachte Schäden deckt und ich dabei bin, mir ein "Spielzeug" zu kaufen, dann gehe ich nicht zwangsläufig davon aus, dass die Drohne genauso wie ein Kfz eine spezielle Haftpflicht benötigen könnte.


    gsezz schrieb:

    Spätestens wenn ich dann "Drohne Versicherung" in Google tippe bekomme ich mit dass die normale Privathaftpflicht das nicht unbedingt deckt, und es sogar eine Versicherungspflicht gibt.
    1. Warum sollte ich als ahnungslose Person, welche davon ausgeht, dass mit der PHV alles erledigt ist, die tun.
    2. Wenn ich bei Google "Drohne Versicherung" eingebe, dann sehe ich in erster Linie Wörter wie "Extra-Schutz", "Top-Schutz" und ähnliches. Nirgendwo sehe ich eine Pflicht. So wie es keine Pflicht zu anderen Versicherungen gibt.
    3. Nur weil etwas bei Google gefunden wird, heißt dies nichts. Ich habe gerade eben einfach mal zwei für mich Zusammenhangslose Wörter dort eingesetzt ("Katze" und "Mayonaise") und erfahren, dass es wohl doch nen Zusammenhang gibt. Dieser erklärte sich aber aufgrund der Überschriften der Suchergebnisse. Bei den Suchergebnissen "Drohne" und "Versicherung" kann ich nicht aus den Überschriften schließen, dass eine Versicherung vorgeschieben wird.


    Greenhorn89 schrieb:

    Und es sollte einen klaren Bußgeldkatalog geben. Z.B. 100m Höhe =50€, über 200m Höhe=150€, Krankenhausnähe 300€, Flughafennähe 500€ o.ä.Momentan weiß man nur, was verboten ist, aber nicht so genau, ob es mit 10 Minuten Parkzeit überschreiten oder 120km/h innerorts mit dem PKW vergleichbar ist.
    Was willst du damit erreichen?

    Ich finde nämlich, dass man damit das falsche Signal sendet, erst recht mit Strafen in der geringen Höhe. Gehen wir mal davon aus, dass ich heute fliegen gehen möchte. Ich war ja schon oft fliegen. Begegnungen mit anderen Personen ... 10%... Begegnungen mit Polizei... 1 %. Dann packe ich einfach mal Sicherheitshalber mal die 50€ ein, da ich vermutlich in die Versuchung kommen könnte, über 100m zu steigen... denn hey, ein Weihnachtsgeld ist gekommen, da kann ich mir den Flug auf 199m leisten! Bloß nicht auf 200m gehen, denn dann kostet dieser eine Meter ja schon 100€ mehr! Sollte ich nicht dabei gepackt werden, dann lasse ich das Geld einfach in meinem Drohnen-Rucksack... schließlich habe ich das Geld ja dazu beiseite gelegt, extra zu verstoßen und dabei erwischt zu werden. Dann steige ich einfach beim nächsten mal auch höher auf... und danach das mal... bis ich dann irgendwann die 50€ ausgeben muss... aber dann hat es sich ja gelohnt, da ich für diese 50€ x-mal über 100m aufgestiegen bin.

    Wenn ich allerdings sage: "Jeder Vestoß kann mit einer Geldstraße von bis zu 5.000€ geahndet werden." Dann schreckt das erstmal ab. Ob die Strafe von der entsprechenden Stelle 2- , 3- oder 4-stellig ausfällt, ist dann eine andere Sache.
  • eM-Gee schrieb:

    Dann packe ich einfach mal Sicherheitshalber mal die 50€ ein, da ich vermutlich in die Versuchung kommen könnte, über 100m zu steigen.

    Warum? Kreditkarte reicht doch. Oder die schicken Dir eine Spenden-Bitte nach Hause.
    Dann hast Du endlich mal Post, wenn doch die Familie nur noch WhatsApp kann. ;)
    Machen die bei diesen mobilen Fotostudios an der AB auch so. (Ja, das habe ich unfreiwillig auch schon getestet) 8o

    Aber wenn es wirklich auf die Überschreitung der zulässigen Höne ein Bußgeld gäbe müsste sichergestellt werden, daß jede Drohne einen geeichten Höhenmesser an Bord hat und Dich jederzeit über die Höhe informiert.
    Das "annehmen" einer Höhe von 0m am Startpunkt reicht dafür dann nicht mehr aus. So ist das nämlich z.B. bei der Tello. Starte ich aus der Hand, wird sie erst bei 11m (Anzeige 10m) begrenzt. Oder, je nach Einstellung bei 31m. Und dann könnte ich ja noch auf eine Leiter klettern. Oder vom Balkon aus starten. Oder ... oder ... oder.

    Und unsere Ordnungsmacht müßte ebenfalls geeichte Meßgeräte am Mann / an der Frau haben.
    Fly long and prosper.
  • Das gilt für Geschwindigkeitsangaben beim Kfz ja genau gleich.
    Die Kfz-Tachos zeigen eigentlich fast immer etwas zu viel an.
    Und beim Kfz geht erheblich größeres Gefahrenpotential aus und auch da gibt es feste Bußgelder (die teilweise m.E. etwas niedrig sind ).
    Und auch da gibt es Messtoleranzen, was sich ebenfalls auf Drohnen übertragen lässt.
    Ich hoffe, dass sich auch übertragen lässt, dass bei leichten, nicht vorsätzlichen Verstößen die HPV anstandslos zahlt.
  • Greenhorn89 schrieb:

    Und auch da gibt es Messtoleranzen, was sich ebenfalls auf Drohnen übertragen lässt.
    Lässt sich nicht übertragen.
    Die Autotachos müssen gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen einhalten um überhaupt ins Auto eingebaut werden zu dürfen. Höhenmesser sind für Flugmodelle/UAS nicht mal vorgeschrieben. Wenn vorhanden wird die Anzeigegenauigkeit von DJI & Co nach gut Dünken festgelegt. Da wage ich zu bezweifeln, ob Höhenangaben von Flightlogs überhaupt als Nachweis dienen können.
    Falls sowas mal wie bei den richtigen Fluggeräten vorgeschrieben ist gibts keine Multikopter unter 5000€ mehr.
  • Es gibt aber auch für Fahrräder Geschwindigkeitsbegrenzungen (wenn auch nicht alle gelten) und da ist gar kein Tacho vorgeschrieben.
    Und wenn man keine verlässliche Messtechnik hat, um die Höhe exakt zu bestimmen, ist bei kleinen Verstößen eine hohe, nicht vorhersehbare Strafe erst recht unangebracht.
    Das Problem ist, dass es kaum Kontrollen geben wird und wahrscheinlich eh nur Bußgelder bei Unfällen.
    Und zumindest bei illegaler Höhe weiß ich von keinem Präzedenzfall, weder was Versicherung, noch was Bußgeld betrifft.
  • Ich verstehe echt nicht, warum jeder sich so derbe an der Höhe aufhängt... als würden Fotos über 100m höher automatisch besser sein... oder es mehr Spaß machen, da oben zu fliegen und dann die Diskussionen, wie man nun genau 100m messen könnte. 70% meiner Fotos entstechen in der Höhe von 50-70m. Ein weiterer größerer Teil unter 50m und die Kleinstmenge im Bereich 70-100m. Wenn man so scharf drauf ist, höher zu fliegen, dann gibt es doch einen weg. Macht den Kennsnisnachweis, besorgt euch eine Ausnahmegenehmigung und los gehts. Dann könnt ihr so hoch steigen, wie ihr in Sichtweite seit... ach ne.. auch dafür gibts eine Ausnahmegenehmigung, aber auch für die muss man was machen. Von nichts kommt nichts und das finde ich sogar gut. Ich würde mir mehr sorgen machen, wenn jeder über 100m und außer Sichtweite fliegen könnte.