Versicherung und Plakette/illegale Flüge

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Versicherung und Plakette/illegale Flüge

    Drei Szenarien die mich versicherungstechnisch/rechtlich mal interessieren:

    1. Bei einem legalen Flug innerhalb der rechtlichen Vorschriften stürzt eine Drohne ab, auf der jedoch keine Plakette angebracht wurde. Ich melde mich bei der Polizei und bekenne mich zu dem Schaden. Zahlt die Versicherung oder ist die fehlende Plakette ein Grund dass die Versicherung die Zahlung verweigern kann.

    2. Ich mache einen legalen Flug innerhalb der Vorschriften jedoch ohne Plakette. Die Polizei erlangt davon Kenntnis. Strafe für die fehlende Plakette?

    3. Bei einem Flug verletze ich die geltenden Vorschriften indem ich z.B. zu hoch fliege. Polizei findet die Drohne mit Plakette. Zahlt die Versicherung oder kann sie die Leistung aufgrund der unzulässigen Flughöhe verweigern? Gibt es Versicherungen die auch bestimmte Gesetzesübertretungen (Höhe, Flug über Stadt) mit versichern?

    Keine Sorge...ich gedenke die Drohne hauptsächlich legal zu verwenden, aber der Gesetzgeber steckt die Grenzen so eng, dass es glaube ich an Unmöglichkeit grenzt immer wirklich zu 100% gesetzeskonform unterwegs zu sein und nie auch nur ein einziges mal ein Haus oder eine Straße zu überfliegen oder irgendwas in der Art.
  • Ich gehe mal davon aus, daß Du von der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung redest.
    Zu 1.: Versicherung zahlt, aber
    zu 2.: Du wirst ein paar EUROS zahlen müssen. Höhe - keine Ahnung. Hab hier im Forum noch nichts gelesen daß jemand erwischt und
    zu einer Geldbuße verdonnert wurde
    zu 3.: läßt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt viele Versicherungen mit vielen unterschiedlichen Bedingungen und Klauseln.
    Bei manchen wird die Entschädigung verweigert, wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen/Auflagen verletzt werden.
    Im Zweifel frag Deinen Versicherer bzw. lies Deine Bedingungen.
    Bodenfreiheit statt Spoiler
  • Entschuldigung, wenn ich mich hier mit rein hänge.

    Meine Drohne ist eine Ryze Tello. Sie wiegt max. 90g und fliegt "nur" 10m hoch.
    Damit besteht m.W. keinerlei Kennzeichnungs- oder Registrierungspflicht.

    Ist es trotzdem sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen?
    Und was würde so eine Versicherung in etwa kosten?
    Fly long and prosper.
  • MrSpok schrieb:

    ...

    Meine Drohne ist eine Ryze Tello. ...

    Ist es trotzdem sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen?
    ...
    Sobald Du die eigenen vier Wände oder den geschlossenen Raum verläßt und Dich im öffentlichen Luftraum bewegst, benötigst Du nach LuftVg/LuftVZO, unabhängig von Größe, Gewicht oder möglicher Reichweite/Höhe, eine Versicherung. Am Günstigsten ist die von @RC-Role angesprochene Gruppen-Versicherung beim DMO.
  • Ja, dürfte pro Jahr sein. Bei mir sind Drohnen im Premium Paket der Privathaftpflicht mit drin, das kostet mich im Jahr 5€ mehr als das Paket das ich vorher hatte.

    1. Ich denke sie muss zahlen. Aber mal ganz unter 4 Augen: Wenn du einen Schaden verursachst, dich sofort selbst bei der Polizei anzeigst, und nicht erwähnst dass da keine Plakette dran war, dann wird wahrscheinlich auch niemand nach einer suchen, weil der Besitzer ja schon bekannt ist.
    2. Darauf wirds sicher ein Bußgeld geben.
    Aber weshalb sollte man überhaupt ohne Plakette fliegen? Der einzige Grund ist dass man sich vor der Verantwortung drücken will, und dafür habe ich Null Verständnis. Und auf der positiven Seite gib es hier im Forum auch Fälle in denen verlorene Kopter dank Plakette ihren Besitzer wieder gefunden haben.

    3. Das kommt halt darauf an was passiert ist, und wieso. Durch zu große Flughöhe kann es nur zu einer Art von Schäden kommen, und das sind Kollisionen mit anderen, meist bemannten, Flugobjekten, die großes Potential haben tödlich auszugehen. Für wie realistisch hältst du es dass eine Versicherung sagt "Flieg ruhig 300m hoch, wenn du einen Segelflieger abschießt decken wir das schon." ? Du verlierst deinen Versicherungsschutz sicherlich nicht ab dem ersten Meter der Übertretung, so genau kann man die Höhe ja kaum nachweisen. Aber du kannst dir gewiss sein dass keine Versicherung zahlen wird wenn du deutlich und vorsätzlich gegen das Gesetz verstößt. Beim Überfliegen von Wohngrundstücken hängt es sicherlich auch vom Schaden ab. Ich könnte mir vorstellen dass eine Delle in einem Autodach eher übernommen wird, weil das Auto ja auch sonstwo hätte stehen können, als bspw wenn du ein Loch ins Dach eines Wintergartens schlägst.


    Was du dir immer vor Augen halten musst ist dass diese Versicherung, im Gegensatz z.b. zu einer KFZ Versicherung, nicht darauf ausgelegt ist tatsächlich Schäden decken zu müssen. Die Gesetze lassen es kaum zu irgendwo zu fliegen wo man tatsächlich richtigen Schaden anrichten kann, und deshalb ist die Versicherung so günstig. Rechne dir einfach mal aus wie lange du schadensfrei einzahlen musst um einen winzigen Schaden von nur 1000€ zu decken. Das wären bei der DMO wohl 25 Jahre! Und für 1000€ braucht noch niemand eine Versicherung. Für einen ernsthaften Schaden von 40.000€ müssen 100 Leute bereits 10 Jahre lang Schadensfrei fliegen, dass die Versicherung nicht drauf legt. Ich denke anhand dieser Zahlen kann man sich ausmalen wie zahlungsfreudig die Versicherung im Schadensfall sein wird. Um den Knick auszubügeln den ein einziger Schaden in die Bilanz macht müssen mehrere hundert Neukunden angeworben werden. Mit Kulanz ist da sicher nichts.
  • gsezz schrieb:

    ...

    Was du dir immer vor Augen halten musst ist dass diese Versicherung, im Gegensatz z.b. zu einer KFZ Versicherung, nicht darauf ausgelegt ist tatsächlich Schäden decken zu müssen. Die Gesetze lassen es kaum zu irgendwo zu fliegen wo man tatsächlich richtigen Schaden anrichten kann, und deshalb ist die Versicherung so günstig. Rechne dir einfach mal aus wie lange du schadensfrei einzahlen musst um einen winzigen Schaden von nur 1000€ zu decken. Das wären bei der DMO wohl 25 Jahre! Und für 1000€ braucht noch niemand eine Versicherung. Für einen ernsthaften Schaden von 40.000€ müssen 100 Leute bereits 10 Jahre lang Schadensfrei fliegen, dass die Versicherung nicht drauf legt. Ich denke anhand dieser Zahlen kann man sich ausmalen wie zahlungsfreudig die Versicherung im Schadensfall sein wird. Um den Knick auszubügeln den ein einziger Schaden in die Bilanz macht müssen mehrere hundert Neukunden angeworben werden. Mit Kulanz ist da sicher nichts.
    So ist dass nicht korrekt, wie Du das wieder gibst. Eine Versicherung die den Anforderungen der LuftVO/LuftVZO gerecht und durch diese gefordert wird, sollte in jedem Fall einen „Schutz durch den Bezitz und das Halten eines Luftfahrzeuges“ der genannten Kategorie (Flugmodelle) abdecken. Dann wird auch in einer sog. Gefährdungshaftung der Schaden gegenüber des Geschädigten durch die Versicherung bis zur Deckungssumme übernommen. Eben genauso wie bei der KFZ-Versicherung. Und das unabhängig ob sich der Versicherte dabei an die geltenden Regeln gehalten hat oder nicht. In dem Fall, wo sich der Versicherte nicht an die geltenden Regeln oder Versicherungsvereinbarungen gehalten hat, wird sich die Versicherung im Nachgang beim Versicherten schadlos halten.

    Wird dies nicht durch die Versicherung gewährleistet (wie übrigens durch vielen privaten Haftpflichtversicherungen obwohl sie Flugmodelle bzw. Drohnen explizit aufgeführt hat) entspricht der Versicherungsschutz eben auch nicht dem laut LuftVG/LuftVZO geforderten Versicherungsschutz.

    Zu erkennen ist dies, wenn die Versicherung den in der LuftVZO §106 geforderten separaten Versicherungsnachweis (der übrigens beim Fliegen immer mitgeführt werden muss) für Luftfahrzeuge nicht ausstellen und zur Verfügung stellen möchte. Also vorsicht bei privaten Haftpflichtversicherungen.

    Aber wir drehen iüuns wieder mal im Kreis. Das ist alles nicht neu und hier gefühlt mind. 1.000 Mal bereits dargestellt worden. Also einfach hier zu mal die Forumssuche bemühen. Hier einer von vielen Threads zu diesem Thema.

    Privathaftpflichtversicherung ausreichend?

    Einfach mal durcharbeiten. Oder hier im Unterforum das Thema suchen.
  • Ich nehme an dass du meine Aussage etwas falsch verstanden hast, sehe zumindest in deiner Erläuterung keinen wirklichen Zusammenhang damit. Mir ging es darum dass das Geschäftsmodell einer Drohnen-Haftpflicht darauf basiert dass die wenigsten Kunden jemals einen Schaden melden werden. Jeder Kunde der einen Schaden meldet wird sofort zu einem riesigen Verlustgeschäft für die Versicherung, fast schon egal wie gering der Schaden ist. Entsprechend hoch ist der Druck auf die Versicherung sehr genau zu prüfen wo sie Regressansprüche geltend machen kann. Wohingegen eine KFZ-Haftpflicht darauf ausgelegt ist ab und zu mal einen kleinen Parkrempler bezahlen zu können, und trotzdem noch Gewinn am Kunden macht. Die kann im Schadensfall abwägen ob es sich lohnt den Kunden in Regress zu nehmen, oder ihn lieber nicht zu verärgern, als zahlenden Kunden zu behalten und über die nächsten Jahre vielleicht mehr an ihm zu verdienen als der Regress bringen würde. Vor allem wenn der Kunde mehrere Fahrzeuge versichert hat. Die Drohnenversicherung braucht sich diese Frage niemals stellen. Selbst wenn die Drohne nur einen kleinen Kratzer im Lack eines Autos macht, hat die Versicherung nicht das geringste Interesse dich länger als kunden zu behalten, und wird sich dir gegenüber entsprechend verhalten. Ein Gesetzesverstoß ist dann der heilige Gral.
  • @Reborn ich muss+schmunzeln. Weißt du woran mich deine Frage erinnert?

    Es gibt so anonyme Anrufe bei Beratungsstellen oder Behörden....

    "Ich hab da mal eine Frage.....ein Freund von mir......" :D

    Es erweckt für mich den Eindruck, es ist schon was passiert, ohne eine Plakette zu haben und nun will "jemand" eruieren was passieren könnte.

    1) die Versicherung wird zahlen, kann aber wegen Verletzung der Auflagen dich in Regress nehmen.
    2) ist eine Ordnungswidrigkeit
    3) fällt wohl unter Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, spätestens bei Vorsatz kann es eng werden.

    Ohne Vers- Fachmann zu sein, mein Bauchgefühl.

    Du kennst die mögliche Handhabe bei Autobahnunfällen wo das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit dir als Teilschuld angelastet werden kann.

    Auf Anfragen bei Versicherungen gibt es angeblich kaum Versicherungsfälle.

    @ gesezz du weißt das du einen Versicherungsnachweis immer mitführen musst. Den erstellen Privathaftpflicht i.d.R. nicht.
  • Ja:
    (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben.
    Verstößt der Versicherer gegen seine Pflicht kommst du aus dem Vertrag fristlos raus. Deshalb gibt es IMO keinen Grund es einfach zu probieren ob die Privathaftpflicht mitspielt.
    Mir gehts dabei auch nicht um 35€ mehr oder weniger im Jahr. Aber ich glaube ich habe mit Pferden, Häusern, Autos, Firma, etc. irgendwas um die 25 Versicherungen, und da will ich wenigstens so viele wie möglich aus einer Hand, um erstens den Papierkrieg zu minimieren, und zweitens einen längeren Hebel zu haben. Wenn Streitigkeiten auftreten ist es nämlich ganz nett wenn man mit der Kündigung von 10 Verträgen drohen kann. ;)
  • Nochmal: Es geht nicht darum, ob die Drohne über die PHV versichert ist oder ob diese eine Bestätigung ausgestellt (welche Versicherung macht das nicht?), sondern darum, welche Qualität dieser Nachweis hat. Stichwort: Verschuldensabhängige Regulierung vs. verschuldensunabhängiger Regulierung, aka Regulierung nach Gefährdungshaftung (Halterhaftpflicht).
    PHV regulieren per se nur bei Verschulden, manche machen Ausnahmen bei inkludierten Flugmodellen und decken die Gefährdungshaftung ab (sie regulieren immer, zahlen also erst mal und prüfen dann), manche decken die gesetztlich geforderte Gefährdungshaftung nicht ab (sie prüfen erst und zahlen gegebenenfalls nicht -> keine ausreichende Versicherung nach LuftVG). Der Thread dazu ist oben verlinkt.

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  • Dass man bei der Formulierung des Nachweises auch noch aufpassen muss ist wirklich arg. Das grenzt ja schon an Betrug wenn die Versicherung damit beworben wird dass sie den seit dem "Drohnengesetzt" vorgeschrieben Schutz bietet.

    Im Nachweis meiner PHV steht: "Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung, dem Halten, Besitz und Betrieb von Flugmodellen, Drohnen und Lenkdrachen bis zu einer Startmasse von 5 kg."
  • gsezz schrieb:

    ... Das grenzt ja schon an Betrug wenn die Versicherung damit beworben wird dass sie den seit dem "Drohnengesetzt" vorgeschrieben Schutz bietet. ..
    Mit Betrug wäre ich Vorsichtig. Viele Versicherungen schreiben in ihren AVBs, dass der Betrieb von Drohnen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, versichert ist. Dann erhalte ich eben auch diesen Schutz, so wie er in der AVB beschrieben ist. Das ist dann jedoch nicht, wie von LuftVG/LuftVZO gefordert.

    Wenn Sie schreiben, dass sie auch Drohnen nach den erforderlichen Luft-Gesetzen versichern, dann wird der erforderliche Schutz auch gegeben sein.

    gsezz schrieb:

    ...
    Im Nachweis meiner PHV steht: "Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung, dem Halten, Besitz und Betrieb von Flugmodellen, Drohnen und Lenkdrachen bis zu einer Startmasse von 5 kg."
    Du hast dann ja auch eine Bestätigung erhalten, wo das Halten einer Drohne versichert ist. Eine Halterhaftpflicht enthält dann auch die sog. Gefährdungshaftung. Von daher alles gut! Leider unter den PHVs eher die Ausnahme.