Fliegen im Jagdgebiet

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    • Fliegen im Jagdgebiet

      Hallo Leute,

      ich habe eine Frage an euch, da ich aus dem Internet nicht schlau geworden bin. Dazu vorab ein paar Randinfos:

      Gestern gegen 17:15 Uhr als die Sonne schon unterging, hatte ich Lust, den Himmel mit der Drohne einzufangen. Ich bin aufs Land rausgefahren und habe mir ein schönes Fleckchen ausgesucht. Gestartet bin ich von einer öffentlichen Straße. Als sich die Drohne bereits in der Luft befand, bin ich von der Straße weg gegangen und auf ein Privatgrundstück mit Schranke. Dort stand ein Schild: "Privatgrundstück! Befahren und Parken verboten!" Das Betreten war erlaubt. Beim Flug selbst habe ich mich auch an alle Regeln gehalten.

      Jetzt komme ich zur eigentlichen Frage:

      Es kam eine ältere Person auf mich zu und hat mich angebrüllt und gefragt, was ich mir überhaupt hierbei denke. Diese Person hielt ein Gewehr in der Hand. Er sagte mir, dass dies ein Privatgrundstück sei und ich dies nicht überfliegen dürfte. Meinen Hinweis, dass ich hier fliegen dürfe verneinte er mit: "Hier wird gejagt, das ist was anderes, hier dürfen Sie NICHT fliegen!" Er hat mich auf ausgestellte Schilder hingewiesen, welche auf ein Jagdgebiet hinweisen sollen, gesehen habe ich keines.

      Wie verhält es sich in der Situation? Darf man fliegen oder nicht?

      Pauschal würde ich sagen, dass ich fliegen darf. Beim Jagen handelt es sich ja auch um ein Hobby. Das wäre für mich gefühlt so, als würde ich ein Schild aufstellen "Vorsicht! Drohnengebiet" und anderen verbieten deren Hobbies auszuüben. Oder liege ich mit meiner Vermutung falsch und Jäger haben besondere Rechte?

      Ich fühlte mich in der Situation etwas unsicher und habe dem Jäger gesagt, dass ich keine Zeit hätte und er, wenn er denn wolle, nun die Polizei rufen oder mich in Ruhe gehen lassen soll. ich durfte dann gehen.

      Grüße
    • Grünröcke älteren Kalibers habe meist das Gutsherren Gen in sich.

      Wenn eine Jagd ist muss die ausgeschildert sein. Hatte Don Kravallo eine Warnweste an? Wenn nicht war garantiert keine Jagd oder sie war schon vorbei.

      Choleriker sind nie Gesprächsbereit. Also weiter fliegen. Schafft aber die Probleme nicht aus der Welt.

      Kann natürlich sein, das die Jagd etwas weiter weg war. Aber auch das kann man gescheit rüber bringen....

      Jaja, die Gutsherren sterben nicht aus.....gibt aber auch junge Gutsherren....manche führen Foren... :D
    • Dachte ich mir schon. Der Kerl hatte es echt in sich. Hat mir sogar gesagt, dass er seinen Kollegen wohl gesagt haben soll, die Drohne runter zu holen. Mir ist klar, dass die das nicht dürfen. Trotzdem habe ich keine Lust, da zwischen Schilf, Rohrkolben, Bäumen, Gebüschen und einem See(!) nach meiner abgeschossenen Drohne zu suchen... erst recht nicht, wenn es dunkel ist. Zumal es für mich das mit dem Fliegen sowieso für den Tag war, da es schon dunkel geworden ist.

      Eine Warnweste hatte er nicht. Muss er diese denn tragen, wenn aktiv Jagd ist? Ich glaube, der Hinweise würde sowieso nichts bringen weil:

      a) Wenn jemand so drauf ist, ist es ihm sowieso egal.
      b) Er hätte ja sagen können, dass er für den Weg zu mir die Warnweste ausgezogen hat, da er im Moment nicht Jagd.

      Die Schilder habe ich dann beim weg fahren gesehen, da ich nicht in die Richtung weg gefahren bin, von der ich auch gekommen bin.
    • eM-Gee schrieb:

      Dachte ich mir schon. Der Kerl hatte es echt in sich. Hat mir sogar gesagt, dass er seinen Kollegen wohl gesagt haben soll, die Drohne runter zu holen. Mir ist klar, dass die das nicht dürfen. Trotzdem habe ich keine Lust, da zwischen Schilf, Rohrkolben, Bäumen, Gebüschen und einem See(!) nach meiner abgeschossenen Drohne zu suchen...
      Ich hatte so einen Fall neulich mit einem Bauern, der meinte, ich sei über seinem Hof geflogen (war nicht der Fall). Auch keinerlei Gesprächsbereitschaft, keine Reaktion auf das wiederholte Angebot, die Flugdaten einzusehen. HB-Männchen. Er meinte, das nächste Mal würde er die Flugabwehr einsetzen (sprich, die Drohne abschießen). Mit dem Ergebnis, dass ich dann extra noch ein paar Mal an die 100m zum Hof heran geflogen, weil ich auf so was nur warte - Verstoss gegen Waffen- und gegebenenfalls auch Jagdgesetz, das war es dann damit...

      Was den Jäger angeht, es gilt das freie Betretungsrecht auch im Jagdrevier. Ausser, der Jäger wird in seinem Jagdausübungrecht eingeschränkt. Dazu muss er aber dann auf der Jagd sein, oder die Drohne muss denn Wildbestand vergrämen - bedeis ist nachzuweisen. Das alles gilt selbstverständlich nicht auf Privatgrundstücken, die man dann nicht betreten darf, wenn sie eingefriedet sind. Dazu gibt es auch einen Thread hier irgendwo...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Darauf habe ich extra geachtet. Das Betreten war durch das Schild nicht verboten, lediglich das Befahren mit dem Pkw oder das Parken dieses. Das Privatgrundstück gehört meines Wissens nach auch einer Windsurf- und/oder Segelschule. Meine Vermutung ist, dass es noch nicht mal sein Privatgrundstück war, er die Gesetze aber aufgrund der Jagd zu seinem Gunsten auslegen wollte.

      Ich diesem Falle bzw. Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass es sich um Jagdgebiet handelt. Vermutlich wäre ich dann gar nicht geflogen. Möchte auch nicht mit dem Gefühl auf einem Feld stehen, dass ich gleich angeschossen werde oder flüchtendes Wild mich umrennt.
    • Kommt drauf an was sie jagen.. Wenns auf Enten oder Fasane geht wird schon mal hoch gehalten.

      Aber ich will auch nicht ausschließen das es Jagdgegner gibt , die nicht mehr mit Kochlöffel und Topf Radau machen, um die Jagd zu stören
      sondern von oben stören.
    • Hatte etwas ähnliches vor einigen Jahren, als plötzlich in der Lokalzeitung stand, der Jagdvorstand hätte das Fliegen von Drohnen in gesamten Gemeindegebiet von nun an verboten.....
      Die Folgen: ich bin dennoch geflogen, es gab viel Ärger mit Jagdpächtern, die Polizei kam dazu, seitdem ist endlich Ruhe.

      Schlussendlich kann Dir ein Jäger nicht verbieten zu fliegen, genauso wie Du dem Jäger das Jagen nicht verbieten kannst, weil Dich z.B. die Schüsse beim Steuern der Drohne erschrecken könnten...

      Wenn er den Kopter runterholt, würde mich das auch nicht unbedingt stören, das wäre immerhin gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und kann sehr hohe Strafen nach sich ziehen ;)
    • mz56 schrieb:


      Wenn er den Kopter runterholt, würde mich das auch nicht unbedingt stören, das wäre immerhin gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und kann sehr hohe Strafen nach sich ziehen ;)
      Das ist mir bekannt. Von dem Schadenersatz würde ich mir auch gleich eine Mavic 2 kaufen und wäre sogar dankbar. Nur wie gesagt: die Sonne hing unter und ich stand in der Pampa. Da es dunkler wird, ist der Kontrast zur Beleuchtung der Drohne ja etwas größer und man kann noch "weiter" auf Sicht fliegen, auch wenn es gestern gar nicht nötig war. Bei einem Volltreffer leuchtet da gar nichts mehr an der Drohne. Das Beweisstück dann bei einigen Bäumen, einem See und seeehr viel Gebüsch zu finden, wäre die Qual gewesen.
    • skyscope schrieb:

      eM-Gee schrieb:

      Bei einem Volltreffer leuchtet da gar nichts mehr an der Drohne. Das Beweisstück dann bei einigen Bäumen, einem See und seeehr viel Gebüsch zu finden, wäre die Qual gewesen.
      Die Beweissicherung kannst und solltest Du dann der Polizei überlassen, die kümmern sich schon darum, wenn Du einen Schusswaffenmißbrauch zur Anzeige bringst...
      Und das glaube ich sogar recht heftig.
      Die verstehen damit absolut keinen Spaß
      cu Jürgen

      Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....
    • RC-Role schrieb:

      Hier ein Bericht dazu von unserem Lieblingsverbandsanwalt:
      dmfv.aero/recht/gemeindeweites…ellflieger-einschraenken/
      Ist schon was älter, gilt aber inhaltlich bezüglich unserer Kernfrage hier immer noch.
      Korrekt, ebenso

      DMFV schrieb:

      Auch die Gemeinde selbst könnte das Modellfliegen nicht generell verbieten. Sie könnte jedoch als Grundstückseigentümer ausdrücklich das Starten und Landen von Gemeindeeigentum aus verbieten.

      Hält manch besonders Pfiffige dennoch nicht von Stilblüten ab: Generelles Flugverbot für Drohnen über der Stadt (Wolfsburg) :)
    • RC-Role schrieb:

      Hier ein Bericht dazu von unserem Lieblingsverbandsanwalt:
      dmfv.aero/recht/gemeindeweites…ellflieger-einschraenken/

      Ist schon was älter, gilt aber inhaltlich bezüglich unserer Kernfrage hier immer noch.

      Genau dieser Bericht bezieht sich auf mein damaliges Erlebnis :D Hatte damals Herrn Sonnenschein informiert...
    • Jetzt wollen wir mal nicht in Räuberpistolen Klischees denken.
      Aber ...ich habe mir auch mal Gedanken gemacht, so dumme Sprüche hat schon so mancher Einer raus gelassen.

      Der Schützenkönig muss ja nicht vor deinen Augen die FLAK benutzen.
      Scenario....fliegst übern Acker, Richtung eines Waldes. Plötzlich fällt dein Kopter / Fluggerät runter.

      Sekunde später hörst den Knall.

      Wem willst es in die Schuhe schieben....selbst wenn man nur einen Bewaffneten antrifft....

      Ganz schwere Nummer....

      Ich fliege öfters in der Nähe von Schießständen, da knallt es so oft....

      Bei den Amis brüstete sich ja ein Waffennarr damit einen Kopter erlegt zu haben. Aber da ist es wohl gefährlicher über "Privat property" zu fliegen
    • Gerade war im Rahmen des Arbeitssicherheitsausschusses unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit bei uns. Hierbei handelt es sich um einen Jäger, den ich dann zu der Angelegenheit befragen konnte. Paar Erkenntnisse aus dem Gespräch

      1) Jäger haben genauso wie wir nur Jedermannsrecht.
      2) Solange ich mich auf auf Wald- und Feldwegen befinde und nicht im Wald, auf dem Feld oder in Büschen, ist alles in Ordnung.
      3) Jäger müssen keine Warnwesten tragen. Die Warnwesten tragen eher die Treiber, damit diese nicht versehentlich erschossen werden.
      4) Enten sind "Streifwild". Sie dürfen nur geschossen werden, wenn diese sich bewegen. Das Erschießen, wenn diese am Boden sind, ist nicht zugelassen. Wenn jedoch eine Drohne sich in der Luft befindet, haben die Enten Angst und steigen natürlich nicht auf.
      5) Sobald ein Jäger eine Drohne abschießt oder den Anschein macht, als würde er dem Piloten drohen, kann dieser die Grundvorausssetzung für sein Hobby verlieren: den Jagdschein.

      Er hat mir bestätigt, dass man so vorgehen solle, wie ich es gemacht habe (natürlich, wenn man sich wirklich an alle Vorschriften gehalten hat). Man soll dem Jäger sagen, dass wenn er sich im Recht fühle, er die Polizei rufen solle... oder halt einfach einen in Ruhe lassen. Der Jäger hat mir selber den Tipp gegeben, dass man bei einer 1zu1 Begegnung, wenn der Jäger mit Waffe gekommen ist, einfach mal sagen soll, dass man die Polizei ruft, da man sich mit der Waffe bedroht fühlt. Da würde so manch streitlustiger Jäger Abstand nehmen.

      Er sagte mir auch, dass Jäger auch nicht gerade die beliebtesten Geschöpfe seinen und auch oft von Spaziergängern und anderen als "skrupellose Mörder, die auf alles schießen" beleidigt werden. Manche von denen sind dann halt mit den Jahren so drauf, dass diese gar kein nettes Gespräch mehr suchen, da die so oft angemacht wurden. Im Endeffekt treffen zwei unbeliebte Hobbyisten aufeinander: Der eine schon seit langem in seiner Rolle und relativ verbreitet, der andere eine Erscheinung aus der Neuzeit, um welche gerade viel Wirbel und Hysterie gemacht wird.

      Ich werde mit den Informatinen in Zukunft anders an die Sache herangehen... erst Recht, wenn der Tonfall des Gegenüber zu Wünschen übrig lässt.
    • Als aktiver Jäger und Neudrohnenbesitzer kann ich beide Seiten verstehen.
      Da das Gelände beschrankt war ist von einem allgemeinen Wegerecht nicht auszugehen.
      Daher ist erstmal der Jäger im Recht.
      Sollte wirklich ein Schild aufgestellt gewesen sein, dass Jagdbetrieb ist, dann erst recht. Auch wenn du dieses auf den ersten Blick nicht siehst. Kann schon weiter den Weg runterstehen.
      Warnwesten sind tatsächlich keine Pflicht laut UVV Jagd. Lediglich Empfehlung bei Gesellschaftsjagden.

      Dass es die alten ( ich sag mal ) Traditionalisten gibt, ist kein Geheimnis. Auch moderne Jäger können mit diesen nicht wirklich.

      Und wenn es ein Privatgrundstück ist kann von Besitzstörung, Jagdstörung und eventueller Bildrechte gegen dich vorgegangen werden können. Da hilft auch nicht, dass du angeblich mit der Waffe bedroht wurdest. Denn mittlerweile ist sogar dies bis zu den Richtern durchgedrungen, dass sich Jagdgegner gerne damit weiterhelfen.

      Hier hilft echt nur, eine dicke Entschuldigung, dass du die Jagdbetriebsschilder nicht gesehen hast ( sehen aus wie normale Warnzeichen ) und das Weite suchen.
    • Michael Leister schrieb:

      Da das Gelände beschrankt war ist von einem allgemeinen Wegerecht nicht auszugehen.
      Die Beschrankung gilt für PKW, denn das Verbotsschild ist auch nur an diese gerichtet. Ein weiterer Punkt ist der, dass der Jäger auch nicht auf seinem Grundstück war. Somit würde er mir etwas vorwerfen, wogegen er selbst verstößt.

      Von daher sehe ich deine Formulierung:

      Michael Leister schrieb:

      Daher ist erstmal der Jäger im Recht.
      Als falsch an.

      Ich verstehe deine folgende Aussage nicht:


      Michael Leister schrieb:

      Sollte wirklich ein Schild aufgestellt gewesen sein, dass Jagdbetrieb ist, dann erst recht.
      Was hat das Schild einer Person, welche die gleichen Rechte wie ich hat, damit zu tun? Darf ich mir dann solche Schilder besorgen


      diese überall aufstellen und nach dem Prinzip "wer zuerst kommt..." alle Radfahrer, Jogger und Jäger vertreiben? Ich glaube kaum.

      Wenn mir eine vertraute Person, welche bei mir im Unternehmen als SiFa angestellt ist und gleichzeitig Jäger ist, Sachen erzählt, sie sein eigenes Hobby benachteiligen, dann glaube ich ihm irgendwo.

      Wenn ich deinen ERSTEN Beitrag in diesem Forum lese, kommt es mir vor, als wärst du eher Jäger als Drohnenpilot.

      Michael Leister schrieb:

      Und wenn es ein Privatgrundstück ist kann von Besitzstörung, Jagdstörung und eventueller Bildrechte gegen dich vorgegangen werden können.
      1. Siehe oben, was es für ein Privatgrundstück war.
      2. welche Bildrechte? Ich war in knapp 70-80m Höhe unterwegs. Ich habe den Sonnenuntergang fotografiert. Die Jäger waren weit und breit nicht zu sehen, auch keine Schilder. Glaubst du, ich habe das Gesicht von einen dieser Personen auf dem Bild?

      Michael Leister schrieb:

      Hier hilft echt nur, eine dicke Entschuldigung, dass du die Jagdbetriebsschilder nicht gesehen hast ( sehen aus wie normale Warnzeichen ) und das Weite suchen.
      Wie gesagt, sehe ich jetzt anders. Wer jemanden so anfährt, bekommt keine Entschuldigung mehr, erst recht keine dicke.

      Und BTW, was mir auch durch den Jäger gesagt wurde:


      LJG NRW §55 I S.1 schrieb:


      (1) Ordnungswidrig handelt, wer
      1. absichtlich das berechtigte Aufsuchen,Nachstellen, Erlegen oder Fangen von Wild behindert,
      Der Vorsatz müsste mir bewiesen werden. Sofern mein Log zeigt, dass ich da eigentlich mehr am hovern bin und noch Fotos, Videos und Panoramen mache und nicht hin und her fliege, ohne Bilder zu machen, dass ist es kein Vorsatz, was es auch bei mir nicht war.
    • Zitat aus dem Beitrag von eM-Gee: Wenn der Jäger mit Waffe gekommen ist, einfach mal sagen soll, dass man die Polizei ruft, da man sich mit der Waffe bedroht fühlt.

      Meine Meinung: Wer auch immer so einen Schwachsinn empfiehlt, ist sich der Tragweite wohl nicht bewusst.
      Ein Wortgeplänkel ist die eine Sache, aber so eine Unterstellung dann auch noch androhen wenn eine Bedrohung mit der Waffe in keiner Weise erfolgt und wenn die Polizei wirklich gerufen wird, dann eventuell auch noch so eine Aussage zu machen, ist schon mehr als abenteuerlich.
      Es würde mich nicht wundern, wenn durch das Verhalten mancher Drohnenpiloten dieses Hobby so in Verruf kommt, dass die ohnehin geringe Akzeptanz noch weiter minimiert wird.

      Allgemein: Gegenseitige Rücksicht und nicht dummdreistes Beharren auf sein wirkliches oder vermeintliches Recht wäre viel hilfreicher und würde das Hobby „Drohnenfliegen“ nicht noch mehr in Verruf bringen.