Dumme Anfängerfragen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Dumme Anfängerfragen

      Hi,

      bei den derzeitigen Preisen konnte ich nicht widerstehen und habe mir eine Parrot Disco für 303€ gegönnt. Vorher bin ich nur mit einem Kyosho Cessna Slowflyer und einer 70€ Billigdrohne herumgeflogen. Als Luftfahrtingenieur (bzw. noch Masterstudent) muss man wegen der Mess-und Regelungstechnik aber im Prinzip ja schon fast eine Disco haben.
      Ich habe aber doch ein paar v.a. rechtliche Fragen, zu denen ich noch keine Antwort gefunden habe:

      1. Wie ist das mit der Versicherung? Bei einem 18 Gramm Flugzeug mit 15km/h oder einem recht weichen 70 Gramm Quadrocopter kann ja nicht viel passieren. Wenn ich mit 80km/h und 750 Gramm Gewicht jemanden treffe, kann ich aber schon ordentlich jemanden verletzen. Ein Verkehrsunfall oder Arzteinsatz kann teuer werden. Von dem, was ich bisher gelesen habe, wird eher zur Drohnenversicherung geraten. Sind da die Regelung für Drehflügler und Flächenmodelle identisch? Gibt es irgendwelche Grenzen (Masse, Geschwindigkeit...), bei denen eine private Haftpflicht noch zahlen muss? Kennt jemand günstige Tarife, eventuell auch Saisontarife für Drohnenversicherungen?

      2. Wie ist das mit der Flughöhe? Ich weiß, 100m sind die Grenze. Wenn ich aber im Mittelgebirge rumfliege, dann ist 100m relativ. Es kann ja kaum ü.NN. sein, sonst dürfte man in den meisten Gegenden ja gar nicht oder nur unterirdisch fliegen. Aber wenn ich 100m über dem Startplatz fliege, kann das Fluggerät ganz schnell 400m über Grund sein, ohne sich weit vom Startpunkt zu entfernen. Müsste ich an einem Hang dann rechtlich korrekt in den Sturzflug gehen?

      3. Plakette. Muss die außen angebracht sein oder geht auch innen?

      4. Wie ist es rechtlich, wenn man über nicht private Gebäude fliegt (die jetzt auch kein Sondermunitionslager, Krankenhaus, Gefängnis u.ä. sind)? Ist das erlaubt? Z.B. über einer Kirche? Oder über einem Braunkohletagebau? Oder Universitäten, nicht bewohnte Stadtebiete, Gewerbegebiete etc.?

      5. Wie ist es mit Naturschutz? Für mich ist völlig klar, dass es indiskutabel ist, brütende Vögel oder sonstige Tiere zu stören. Darf man denn generell über alle Landschaftstypen fliegen? Gibt es Abstufungen bzgl Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Nationalpark? Eventuell auch Regelungen für Gewässer, Wälder, Moore etc?

      6. Wie ist es rechtlich, wenn ich nicht direkt über private Grundstücke fliege, diese aber in Sichtweite sind? Für einen Spanner ist so ein Flächenmodell denkbar schlecht, möglichem Ärger möchte man trotzdem vorbeugen.
    • Greenhorn89 schrieb:

      2. Wie ist das mit der Flughöhe? Ich weiß, 100m sind die Grenze. Wenn ich aber im Mittelgebirge rumfliege, dann ist 100m relativ. Es kann ja kaum ü.NN. sein, sonst dürfte man in den meisten Gegenden ja gar nicht oder nur unterirdisch fliegen. Aber wenn ich 100m über dem Startplatz fliege, kann das Fluggerät ganz schnell 400m über Grund sein, ohne sich weit vom Startpunkt zu entfernen. Müsste ich an einem Hang dann rechtlich korrekt in den Sturzflug gehen?

      Genau - sofort Motoren stopp - zur Sicherheit!!1!! Kleiner Scherz...

      In der Praxis dürfte da kein Hahn nach krähen, wenn Du auch mal ein Tick über dem Hang bist. Außerdem braucht man gar nicht soweit ranfliegen, und es sieht dann sogar völlig legal nach 300 Meter Höhe aus - hatten wir hier gerade das Thema... ;)

      Richtig ist auf jeden Fall, dass die Höhe ab Startpunkt gilt. Du darfst also auch 1100 Meter ü.NN hoch fliegen, wenn Du bei 1000 Meter startest...


      Greenhorn89 schrieb:

      3. Plakette. Muss die außen angebracht sein oder geht auch innen?
      Hehe - beim Mavic Pro (1) sind auch schon findige User auf die Idee gekommen die Plakette dort aufs Gehäuse anzubringen wo der Akku arretiert wird. Aber eigentlich wohl außen im eigentlichen Sinne *g*

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()

    • Interessant danke schon mal. Ich gehe auch mal davon aus, dass die Versicherung nutzlos ist, wenn ich gegen Regularien verstoße, z.B. in illegalem Gebiet fliege, zu hoch fliege (auch wenn da eher so schnell nichts passieren dürfte).
      Immerhin habe ich um die Ecke einen legalen Platz. Mit der Disco ist die Beschränkung ja OK, da braucht man eh Platz. Mit einem Quadrocopter würde mich das schon nerven.
      Über den Tagebau werde ich wohl mal fliegen müssen. Aber erstmal etwas üben.
    • kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/

      Für 20,- € war jetzt etwas untertrieben, er kostet regulär 25,- € + MwSt. = 26,75 €, dass sind die Gebühren die weiter gegeben werden müssen. Geht alles komplett Online.

      Das ist der Kenntnisnachweis nach LuftVO §21e für Flugmodelle, also rein zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung. Nicht Gültig für UAS, also z.B. Für gewerbliche Zwecke. Dort wird der Kenntnisnachweis nach LuftVO §21d erforderlich.

      Gibt es zum selben Preis aber auch hier

      kenntnisnachweis-modellflug.de/Home