Drohnen Hobby finanzieren lassen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      Mutiert das jetzt in einen Tipp-Thread zur Steuerhinterziehung? Als Hobby? :D

      Zum Überlegen: Wer zahlt hier? Ein Unternehmen. Was müssen Unternehmen machen? Ausgaben belegen. Hups.
      ??? @skyscope - bitte schau mal #38 + #41 - Was ist daran nicht in Ordnung? Wo ist da Steuerhinterziehung?
      Man schreibt als Privatperson eine Rechnung oder Quittung und alles ist gut! Dann kann das Unternehmen seine Ausgaben belegen! Was ist daran "Hups" ?
      Es ging einfach um die Erörterung, was bei diesem Vorhaben wie und legal möglich sein könnte!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Machen kann man viel. :)

      Das Ausstellen einer Rechnung von Privat geht nur für einmalige Verkäufe oder Dienstleistungen. Bereits bei zweifacher gleicher Dienstleistung (Foto-/Filmaufnahmen) war es das i.d.R.
      Auskünfte darüber erteilt das zuständige Finanzamt telefonisch in 2 Minuten - auch, ob es die wiederholte Dienstleistung als freiberufliche (kein Gewerbeschein, aber ESt-pflichtig)) oder gewerbliche Tätigkeit (Gerwerbeanmeldung erforderlich) ansieht.

      Letztlich ist beides kein Problem, und vielfach sogar sehr empfehlenswert (Absetzung aller Kosten: Copter, Zubehör, Anfahrt, Spesen, etc. pp.). Ist man vorsteuerabzugsberechtigt (Unternehmen stehen auf RE mit ausgewiesene Mwst), bekommt man von allen eigenen Käufen die 19% wieder (auch von den bereits erfolgten), und und und. Einfach mal Tante Google fragen, oder besser, einen Steuerberater.

      Kurzum, wenn man mal einen Flug abrechnen will, ist die Privatrechnung kein Problem. Hier geht es aber ja wohl um mehrfache Beauftragung, und das ist privat als Hobby sehr wohl ein Problem...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Generell frage ich mich :

      -Wer entscheidet wie & was von all den Copter-Aufnahmen am Ende veröffentlicht wird ?
      -Wer haftet rechtlich und vor Gericht für die Veröffentlichungen bzw. allen Aufnahmen am Ende ,
      wenn es zur Beschwerde/Anzeige gar Klage seitens irgendeiner 3ten Person kommt?
      -Diese Firma , deren Endkunde oder doch der Ersteller also der „Copterpilot“ ?
      -Und wer trägt dann all die Rechtsstreitkosten usw. ?


      Beispiel :

      Wir haben bereits solch Erfahrung leider selbst gemacht in 2016+2017, beim „ Projekt Alt Bundeskanzler Helmut Schmidt „
      für die Loki-Stiftung über & zusammen mit der Firma Filmreif aus HH.
      (Der gesamte 360Grad Rundgang wurde damals von uns erstellt für Filmreif bzw. der LokiStiftung )
      helmut-und-loki-schmidt-stiftung.de/

      Dem Nachbar passte es einfach aber nicht , das dort jemand auf dem H.Schmidt Gelände mit nem Copter fliegt ohne das er etwas davon wusste .
      Zack nahm er sich nen Anwalt & forderte Schadensersatz und ne Unterlassungsverfügung für die Zukunft.
      Das kam dann am Ende bei uns bzw. mir trotz aller offiziellen „Bundeskanzler Amt“ Genehmigungen an und ich musste mir nen Anwalt
      nehmen und das sogar 2x !
      Da der Typ mit seiner ersten Sache abblitze und nicht durch kam , beschwerte er sich nun zusätzlich bei der Luftfahrtbehörde +
      dem Ordnungsamt HH.
      Also wieder meinen Anwalt genommen , da beide Behörden nun seiner „Beschwerde „ trotz offiziellen Genehmigungen , nach gehen
      müssen!
      Bedeutete , ich musste sämtliche Flugdaten , Zeitpunkte , Zeugen und Unterlagen über meinen Anwalt nachreichen.
      Am Ende wurde auch das zwar alles eingestellt , weil wir/ich nichts falsch gemacht haben , aber das kann jedem & immer
      wieder passieren !


      Und deren „Matterport“ Kamera bzw Softwaresystem ist auch das aller letzte , für den Ersteller und dem Endkunden.
      Da komplett alles Aufmahmen nur auf den USA-Servern gespeichert werden kann und auch keine Nachbearbeitung der Bilder möglich ist ,
      wie zb. Personen , Privatfotos oder sonstige Datenschutz rechtliche Sachen !


      Hier der besagte „Nachbar“ - sogar dick in der Bildzeitung mit seiner „Streitlust“

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von DJI-Stammkunde ()

    • Sind zwei verschiedene Baustellen: In deiner Aufstellung geht es um Fotorecht und die mögliche Verletzung der Rechte Dritter bei Veröffentlichung - hier haftet grundsätzlich mal der Verwender der Aufnahmen, er hat die Sorgpfaltspflicht zur Prüfung, ob keine Rechte Dritter verletzt werden. Natürlich ist es möglich und nicht unüblich, dass sich ein Kunde daher vom Fotografen von der diesbezüglichen Haftung vertraglich freistellen lässt, dann haftet bei der Verletzung dritter Rechte eben der Fotograf. Das kann man und sollte man sich dann auch entsprechend vergüten lassen.

      In weiteren deinem Beispiel geht es aber um den Flug und ggfs. darum, ob Du selbst durch die Aufnahme Rechte Dritter verletzt. Da haftest natürlich ausschließlich Du, damit hat Dein Auftraggeber nichts zu tun. Jedenfalls werden mit Foto- bzw. Medienrecht (und den verschiedenen möglichen Konstrukten) ganze Bücher gefüllt, das lässt sich nicht mal eben vollumfänglich behandeln...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()