Variable Entfernung zur Bundeswasserstraße?

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    • Also ich bleib bei meiner Meinung das es keine Variable Entfernung zur Bundeswasserstraße gibt , also Vorsicht bei Niedrigwasser am Rhein, es gilt vermutlich doch eine konstante 100m Grenze, dennoch würde mich auf jeden Fall mal interessieren von welchem Punkt denn nun genau die 100 m gemessen werden, da muss es doch irgendwann mal ein Behördliches Schreiben gegeben haben, in Steuersachen gibt es die BMF Schreiben usw. die dann das Gesetz nochmals präzisieren, egal der Abstand ist ohne App schwer zu schätzen und ich schätze mal das kein Beamter der am Ufer kontrolliert auf 10 Meter genau schätzen kann, viel größer ist ja auch nicht der Unterschied bei der DSF App zur DMFV Pilot App, es geht um wenige Meter , die in der Praxis darüber entscheiden ob ich den Deichweg als Fluggrenze zum Rhein sehen kann und dort starten darf oder nicht.
    • wolbauer schrieb:

      skyscope schrieb:

      Zwischenfrage: Was ist eine Suchfunktion?
      Benutze bitte die Suchfunktion zur Beantwortung dieser Frage.

      Ich habe es herausgefunden! Und man findet sogar was mit Substanz zum "Bodensee", weil sich jemand die Mühe gemacht hat, da einfach mal nachzufragen und die erhellende Antwort dazu im Forum zu posten. Jetzt bin ich vieeeel schlauer, und muss mich nicht durch redundante Fragen als Ignorant outen. Tolle Sache, die Suchfunktion. Komisch, dass niemand darauf hinweist?!

      ;)
    • Wenn mich das Thema selbst betreffen würde, würde ich das schon entsprechend googeln und mich einlesen. Aber da ich nicht vor habe mit meinem Racer in der Nähe von Flüssen oder Seen zu fliegen, steht das ziemlich weit unten auf meiner ToDo Liste. Ich habe halt hier mitgelesen, und dabei kam die Frage auf. Ein freundlicher Verweis auf die Suchfunktion ist völlig in Ordnung. Mir ist auch klar dass niemand Lust hat immer wieder das gleiche zu schreiben. Aber bitte freundlich bleiben.
      Ich werde Seen und Flüssen gegenüber weiterhin ignorant bleiben. ;)
    • skyscope schrieb:

      Ziemlich eindeutig. Es ist ein Abstand von 100m zur Wasserflächengrenze einzuhalten, also unterschiedlich bei Hochwasser oder Niedrigwasser, und auch überflutete Gebiete sind demnach zu berücksichtigen.
      Ich gehöre (leider?) zu den Leuten, die Gesetze und Vorschriften gerne verstehen möchten. Nicht nur erleichtert es mir dann, mich daran zu halten, oft genug liefert das Verständnis auch die einzige Motivation dazu.

      Im konkreten Fall verstehe ich das Bundeswasserstraßenüberflugverbot als Schutz für die Schiffe. Wieso das auch die sporadischen Überflutungsgebiete dynamisch einschließen soll, erschließt sich mir jedoch nicht. Außerhalb der Fahrrinne ist wohl kaum mit Schiffsverkehr zu rechnen, der durch den Überflug gefährdet werden könnte.

      Moin übrigens, bin neu hier :)

      Sehfahrer
    • Sehfahrer schrieb:

      Im konkreten Fall verstehe ich das Bundeswasserstraßenüberflugverbot als Schutz für die Schiffe. Wieso das auch die sporadischen Überflutungsgebiete dynamisch einschließen soll, erschließt sich mir jedoch nicht.
      Mir auch nicht, wie sich mir auch das generelle Überflug- und sogar Annäherungsverbot nicht wirklich erschließt.
      Man hätte sicher problemlos für den Schiffsverkehr eine Mindesthöhe von bspw. 50 oder auch 80m (große Schiffe) und einen diesbezüglichen Mindestabstand zu Schiffen definieren können, oder Binnenstrassen, Schleusen und andere Anlagen noch mal anders regulieren können. Letztlich haben wir das Ganze einer guten Lobbyarbeit diverser Schiffahrtverbände bereits im Rahmen der Neuregelungen in 2017 zu verdanken, aktuell wurde die bisherige Regelung von damals einfach unbesehen übernommen, wie das meiste Andere an Verbotszonen auch.

      Der Umfang der Bundeswasserstraßen auf alle damit verbundenen Gewässer hängt dann einfach nur noch an der Definition der Bundeswasserstraße nach WaStrG.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Steelfarmer schrieb:

      Ein gutes Beispiel ist Hamburg.
      Dort ist aus Sicht der HPA, bei Einhaltung von ein paar Maßnahmen, keine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs durch den Betrieb von Drohnen gegeben... Es geht also auch anders.
      Das könnte hier in Kassel natürlich genauso sein. An wen müsste ich mich wenden, um das sicher herauszufinden?
    • Sehfahrer schrieb:

      An wen müsste ich mich wenden, um das sicher herauszufinden?
      An das Regierungspräsidium Kassel, Verwaltungsangelegenheiten UAV (z. B. Drohnen).

      Hier die Betriebsverbote, siehe e): rp-kassel.hessen.de/sites/rp-k…e%20Drohnenverordnung.pdf
      Hier das Antragsformular für Ausnahmen von Betriebsverboten: rp-kassel.hessen.de/sites/rp-k…_von_Betriebsverboten.pdf

      Vorher würde ich aber mal anrufen, und Gültigkeitszeitraum, Gebühren und Auflagen erfragen.
    • Sehfahrer schrieb:

      Außerhalb der Fahrrinne ist wohl kaum mit Schiffsverkehr zu rechnen, der durch den Überflug gefährdet werden könnte.
      Genausowenig wie an Badestränden (ohne Menschen, oder NSG ö.ä. :) ) der Küsten. ?(
      Für Änderungen müssten, oder hätten, die dafür Verantwortlichen des Bundes, ja mal etwas tun müssen - z.B. informieren, umfassende Gespräche mit den Leuten der Landesbehörden, die ja i.d.R. unmittelbar mit den Piloten zu tun haben, auch direkte Gespräche mit Betroffenen, die unmittelbar und wirklich Ahnung + Erfahrung von der Materie haben - sowohl mit Piloten für geschäftliche Anwendung, als auch mit erfahrenen Hobbypiloten, oder auch nur mal Nachdenken ;) . Manche Sachen sind, bzw. würden, auch mit Logik lösbar sein. :)
      Eine diffizile Lösung erfordert nunmal Zeit und Arbeit. Und um beides angemessen aufzuwenden, ist dieses Thema, den Verantwortlichen vllt. nicht genug wert. ?( :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Ihr solltet bei all Euren Überlegungen den Wassersport nicht vergessen. Also zb Segelboote auf Nord- und Ostsee. Oder Kiter. Und dann fährt bei Hochwasser auch mal ein größeres Ausflugsschiff in Strandnähe. Wo bei Ebbe das Watt trocken fällt.

      Da kann schon mal einiges los sein. Und wer ernsthaft fliegt, bekommt ja problemlos eine Ausnahmegenehmigung.
    • inselgrafik schrieb:

      Ihr solltet bei all Euren Überlegungen den Wassersport nicht vergessen. Also zb Segelboote auf Nord- und Ostsee. Oder Kiter. Und dann fährt bei Hochwasser auch mal ein größeres Ausflugsschiff in Strandnähe. Wo bei Ebbe das Watt trocken fällt.

      Da kann schon mal einiges los sein. Und wer ernsthaft fliegt, bekommt ja problemlos eine Ausnahmegenehmigung.
      Natürlich kann es einiges an Verkehr geben, besonders im Sommer. Aber da wir ja (ich gehe hierbei von mir aus) mit den kleinen Drohnen sowieso nur auf Sicht fliegen dürfen, sollte man diese problemlos erkennen. Aber egal, es ist wie es ist. Und die Gesetze in Deutschland scheinen immer von dem allerschlimmsten Fall auszugehen, nämlich dem, dass jeder versucht, auf Teufel komm raus ein Schlupfloch zu finden.

      Sowas wie das Jedermannsrecht in Skandinavien wäre hier vermutlich undenkbar.
    • Sehfahrer schrieb:

      Gesetze in Deutschland scheinen immer von dem allerschlimmsten Fall auszugehen, nämlich dem, dass jeder versucht, auf Teufel komm raus ein Schlupfloch zu finden.
      Es liegt mehr daran das die Gesetze leider oft, so mein Eindruck, ohne den nötigen Sachverstand zusammengestrickt werden und sich dadurch Interpretationsmöglichkeiten ergeben.
      So ganz Verständlich ist mir die Geschichte beim Schiffsverkehr eh nicht.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel