Guten Abend zusammen!
Bei aktuellem Niedrigwasser im Rhein kam mir die Frage, inwieweit dadurch die Fluggebiete variieren.
Wir haben hier am Niederrhein bekanntermaßen sehr große Überflutungsgebiete des Rheins.
Aktuelle verläuft der Fluss hier teilweise mehrere hundert Meter vom Deich entfernt, bei Hochwasser kommt das Wasser jedoch bis an den Deich heran.
Wie ist denn die gezogene Grenze bei Flüssen, wie dem Rhein? Variiert diese Grenze oder ist sie irgendwo fest durch die Fahrrinne definiert?
Darf ich bei Niedrigwasser weiter in Richtung Flussmitte fliegen als bei Hochwasser, da sich ja auch das Wasser zurückzieht?
Erstreckt sich das Flugverbot bei Hochwasser dementsprechend ab der Wasserlinie gesehen 100m ins Land?
Das ich im Überflutungsgebiet meist aufgrund von NSG und Vogelschutzgebieten nicht fliegen darf, ist mir klar.
Von daher ist die Frage erstmal rein theoretisch.
Mit freundlichen Grüßen
Thorben
Bei aktuellem Niedrigwasser im Rhein kam mir die Frage, inwieweit dadurch die Fluggebiete variieren.
Wir haben hier am Niederrhein bekanntermaßen sehr große Überflutungsgebiete des Rheins.
Aktuelle verläuft der Fluss hier teilweise mehrere hundert Meter vom Deich entfernt, bei Hochwasser kommt das Wasser jedoch bis an den Deich heran.
Wie ist denn die gezogene Grenze bei Flüssen, wie dem Rhein? Variiert diese Grenze oder ist sie irgendwo fest durch die Fahrrinne definiert?
Darf ich bei Niedrigwasser weiter in Richtung Flussmitte fliegen als bei Hochwasser, da sich ja auch das Wasser zurückzieht?
Erstreckt sich das Flugverbot bei Hochwasser dementsprechend ab der Wasserlinie gesehen 100m ins Land?
Das ich im Überflutungsgebiet meist aufgrund von NSG und Vogelschutzgebieten nicht fliegen darf, ist mir klar.
Von daher ist die Frage erstmal rein theoretisch.
Mit freundlichen Grüßen
Thorben