Variable Entfernung zur Bundeswasserstraße?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Variable Entfernung zur Bundeswasserstraße?

      Guten Abend zusammen!

      Bei aktuellem Niedrigwasser im Rhein kam mir die Frage, inwieweit dadurch die Fluggebiete variieren.

      Wir haben hier am Niederrhein bekanntermaßen sehr große Überflutungsgebiete des Rheins.
      Aktuelle verläuft der Fluss hier teilweise mehrere hundert Meter vom Deich entfernt, bei Hochwasser kommt das Wasser jedoch bis an den Deich heran.

      Wie ist denn die gezogene Grenze bei Flüssen, wie dem Rhein? Variiert diese Grenze oder ist sie irgendwo fest durch die Fahrrinne definiert?

      Darf ich bei Niedrigwasser weiter in Richtung Flussmitte fliegen als bei Hochwasser, da sich ja auch das Wasser zurückzieht?
      Erstreckt sich das Flugverbot bei Hochwasser dementsprechend ab der Wasserlinie gesehen 100m ins Land?

      Das ich im Überflutungsgebiet meist aufgrund von NSG und Vogelschutzgebieten nicht fliegen darf, ist mir klar.
      Von daher ist die Frage erstmal rein theoretisch.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thorben
    • Ich würde die natürliche Flußbegrenzung (Ufer) zu Bundeswasserstraße zählen. Und ich bin mir sicher das dies auch ein Richter tun würde.
      Aktuell sind einige Videos im Netz wo ich denke es wird aktuell die Bundeswasserstraßen-Drohnen-Regel gänzlich nicht beachtet.
      Genau wie das Dieslfahrverbot hate ich diese Regel auch eher fragwürdig. ABER, sie exsitiert nunmal...bitte beachten X(
    • Ich glaube kaum das sich ein Richter ernsthaft damit beschäftigen würde, klar 100m Abstand so steht das in der Verordnung, da sollte man sich auch dran halten, aber wenn eine App sagt der Deichweg ist noch zum fliegen ok und die DSF App sagt nein , dann kenne ich als Niederrheiner die böse App zufällig gerade nicht, sondern würde mich auf die Modellflieger App berufen , da bekommt man dann höchstens wenn es kein Naturschutzgebiet ist , eine Ermahnung.... falls überhaupt, aber bis ans Ufer würde ich nicht fliegen da sieht auch die DMFV App Rot. Ich vermute die Macher der DMFV App gehen von der offiziellen rein maritimen Wasserstraße aus. Der Rhein ist ja mehre hundert Meter breit ... , ich vermute das das Regelwerk an dieser Stelle nicht wirklich eindeutig ist. Es geht auch nicht darum ob der Bund am Ufer die Polizeihoheit hat oder nicht, wie gesagt an die100 Meter sollte man sich schon halten .... , einen Streit wo das Lineal denn angelegt werden sollte , den überlasse ich anderen , ich berufe mich auf die App meiner Wahl.
    • Das ist klar, das Apps nicht das Gesetz sind , sondern nur eine Orientierungshilfe, zur ursprünglichen Frage , die Bundeswasserstraßen sind nicht Variable. Zumindest nicht der Rhein, bei Hochwasser gilt der selbe Abstand mit der Drohne, wie bei Niedrigwasser. Nur von welchem Punkt aus gemessen wird sollte bei der Frage auch keine Rolle spielen.
    • Skyscope schrieb: Apps interessieren nur keinen, weder Polizei noch Ordnungsamt noch Richter, und egal ob von DFS, DMFV, oder Puselmuckel. Und lies mal in den Apps das "Kleingedruckte", sprich die Nutzungsbestimmungen...


      Das mag schon sein, aber es sollte doch jedem hinreichend klar sein, dass ich als Drohnenpilot nicht mit einem 100 m Band durch die Gegend laufen kann, um im Extremfall in zwei Richtungen (Fluß und Bundesstraße) die Entfernung abzumessen. Natürlich übernehmen die Apps keine Haftung, sonst müssten sie sich im Extremfall für die Folgen verantworten, außerdem können sie keine lokalen oder institutionellen Sonderregeln abbilden, wenn sie davon nichts wissen. Aber dennoch sind die Apps eine gute Hilfe, denn wenn du dich an ihre Regeln hältst, zeigst du, dass du die gebotene Sorgfaltspflicht bei der Flugvorbereitung an den Tag legst und willens bist, dich an die Regeln zu halten. Ich bin mir ziemlich sicher , dass dies jeder Polizist und auch Richter zumindest als strafmildernd berücksichtigt. In jedem Fall hast du, wenn du dich an die Apps hältst, im Falle eines Prozesses bessere Karten.
    • Eine App ist entweder 1. Orientierungshilfe oder 2. etwas, auf das man sich berufen kann.
      Beides geht nicht.

      __

      Zur Entfernung, die ist nach meinem Verständnis sehr wohl variabel.

      § 21b LuftVO schrieb:

      Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten ... über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von ... Bundeswasserstraßen

      § 1 WaStrG schrieb:

      Bundeswasserstraßen nach diesem Gesetz sind ... die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen; ... dazu gehören auch alle Gewässerteile, die mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind.
      Ziemlich eindeutig. Es ist ein Abstand von 100m zur Wasserflächengrenze einzuhalten, also unterschiedlich bei Hochwasser oder Niedrigwasser, und auch überflutete Gebiete sind demnach zu berücksichtigen.

      Und damit:

      Thorben. schrieb:

      Darf ich bei Niedrigwasser weiter in Richtung Flussmitte fliegen als bei Hochwasser, da sich ja auch das Wasser zurückzieht?
      Meiner Auffassung nach ja.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Algirdas schrieb:

      In jedem Fall hast du, wenn du dich an die Apps hältst, im Falle eines Prozesses bessere Karten.
      Grundsätzlich nicht verkehrt, nur kommt es doch gar nicht zu einem Prozess. Es gibt eine OWi-Anzeige und ein Bussgeld, wenn man zu nah dran war, wie bei allen anderen LuftVO-Verstössen, die nicht strafrechtlich relevant sind. Vor den Richter geht es letztlich dann nur, wenn man gegen das (berechtigte) Bussgeld ausdrücklich Widerspruch einlegt. Und das soll man dann mit der Begründung machen, eine App hätte aber was anderes angezeigt? Viel Erfolg. :)
    • Das hängt von der Höhe des Bußgeldes ab, ob ich es auf einen Prozess ankommen lasse. Aber wenn meine App mir zeigt, dass ich fliegen darf, und wenn ich die Flugentfernung in der DFS App meiner tatsächlichen Flugentfernung laut DJI go entsprechend richtig eingestellt habe, dann wünsche ich jedem viel Erfolg dabei, mir nachzuweisen, dass ich die Entfernung unterschritten habe. Das ist nämlich auch nicht so einfach.
    • Zwei Aussagen von Beamten gegen Deine, reicht schon. Ein 15 Minuten Verfahren. Letztlich bist Du ja zu nah dran geflogen, und kannst es noch nicht mal durch das Flight-Log entkräften. Prozesskosten, Anwaltskosten, freie Bußgeld-Wahl durch den Richter, herzlichen Glückwunsch. Ich fliege mit einem mehrköpfigen Team seit Jahren, und habe ein großes Nähkästchen, aus dem ich plaudern könnte (es aber nicht tue). :) Wer es halt nicht wahrhaben will, dass "Glauben" bei diesen Dingen vor allem bei AG-Richtern einen höheren Stellenwert hat als "Wissen" im Sinne von harten Be - bzw. Nachweisen, der sammelt halt seine eigenen Erfahrungen.
    • skyscope schrieb:



      § 1 WaStrG schrieb:

      Bundeswasserstraßen nach diesem Gesetz sind ... die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen; ... dazu gehören auch alle Gewässerteile, die mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind.

      Wie interpretiert man das denn bei einem See durch den eine Bundeswasserstraße durch geht? Durch den Bodensee geht der Rhein, sind damit 100m um den ganzen Bodensee gesperrt? Ich weiß dass der ein miserables Beispiel ist, war aber der erste größere See der mir eingefallen ist, durch den eine Wassersraße geht. Nehmen wir mal an der wäre gänzlich in Deutschland, und betrachten nur den See, keine anderen Gegebenheiten die das Fliegen verbieten würden.
    • Ich glaube, du kannst die Frage nicht pauschalisieren sondern musst dies bei jedem Gewässer separat sehen. So hat der Bodensee neben der Bundeswasserstraße laut Map2Fly noch FFHs, NSGs, LSGs und VSGs.

      Im Falle des Bodensees und im Hinblick auf die Anmerkung von @skyscope:

      skyscope schrieb:

      § 1 WaStrG schrieb:

      Bundeswasserstraßen nach diesem Gesetz sind ... die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen; ... dazu gehören auch alle Gewässerteile, die mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind.

      ist es aber eindeutig. Es fließt eine Bundeswasserstraße herein und es fließt eine Bundeswasserstraße hinaus. Somit ist der Bodensee quasi eine Ansammlung des Wassers aus der Bundeswasserstraße, egal ob natürlich oder künstlich angesammelt. Es handelt sich also um eine Einheit. Somit ist der Bodensee auch auf 100m zu umfliegen (andere Gesetze außen vor gelassen).
    • Die Küstengewässer sind bis zur mittleren Hochwassergrenze ebenfalls Bundeswasserstraßen. Egal ob das Wasser bist dorthin reicht oder man an der Nordsee bei Ebbe (Niedrigwasser) 2 km ins Wattenmeer hinauslaufen kann. Genauso ist es auch bei Flüssen, Kanälen und Seen, die als Bundeswasserstraßen klassifiziert sind. Die variable Wasserfläche ist dabei nicht entscheidend, sondern der abgegrenzte Zuständigkeitsbereich des Bundes (in der Gliederung BMVI, WSV, WSD, WSA), von dem 100 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten sind. Das mag man doof finden oder nicht, aber rein rechtlich ist man illegal unterwegs, wenn man diese Gebiete (ohne Genehmigung) überfliegt. Aber wie Skyscope schon richtig durch die Blume angemerkt hat... Suchfunktion, denn darüber wurde hier schon ellenlang diskutiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Der Bodensee ist mit dem Rhein bis Schaffhausen auf deutscher Seite keine Bundeswasserstraße. Es sind allerdings fast 90% der Ufer- und Seebereiche als Naturschutz- oder FFH-Gebiete ausgewiesen, sodass dort auch nicht viel geht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()