Defekte Mavic 2 Pro

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • @skyscope

      Du meinst wenn ich was Neues kaufe und benutze habe ich kein anspruch auf neues Gerät??? :?: :love: Da hast aber in diesem fall kein recht. Bedeutet,wenn ich eine Waschmaschine,Tv oder Geschirspühler kaufe und nach drei Wochen nicht Repariert wird habe ich kein anspruch auf neues Gerät?? Da muss ich lachen.( Drohne lassen wir jetzt weil die vermutlich bei DJI erworben ist)
      Soger bei Neuwagen wenn 3 x gleiche schaden aufträten bekomme ich neue Auto ,nicht Rückleufer oder irgend welches gebraucht Wagen.
      DJI ist sehr gute qualität aber das muss ein grund sein das die Händler nur ein Jahr stad 24 Monatige Gewährleistung geben.
      Ich sage so ,die jenige die seine Drohne von DJI China erworben haben stehen dum vor.Und die welche in Deutschland müssen kämpfen für Garantie ansprüche.
      Ich hätte direckt einem Rechtsanwald eingeschaltet.
    • Copterworld schrieb:

      Wenn ich eine Drohne für berufliche Zwecke dringend benötige kaufe ich bei einem zuverlässigen Händler, der hält mich in der Luft.
      Lass mich raten...aber nicht für 1805€.
      Erfahrungsgemäß haben die günstigsten Händler natürlich keinen Spielraum mehr für Service und großzügie Rückabwicklungen.
      Vielleicht ist das hier das Problem.
      Wer billig einkauft hat auch meist keinen Anwalt zur Hand, ein Teufelskreis.
    • @Skyscope....
      ich bezeichne eine 3/4mal benutzte drohne noch als neu/neuwertig. Wenn ich dann vom Hersteller ein (Aussage des TE) gebrauchtes Modell bzw. älteres Modell vom Hersteller bekomme, dann NERVT mich das.... Ich passe auf meine Dinge auf und behandel es wie ein rohes Ei um lange damit freude zu haben. Wenn ich mir manche gebrauchten „Neuwertige“ Drohnen ansehe ist das nicht der Fall. Wenn ich von einer aussen hui innen pfui Drohne dann vom Regen in die Traufe komme, natürlich erst NACH der Gewährleistung, dann kotzt mich das an und ich bin wieder beim Thema gebrauchte Drohne für eine neuwertige...

      Wie gesagt wenn DJI so verfährt, dann ist das deren Problem. Ein Kunde macht das genau EIN Mal mit und sieht sich dann um. Wenn DJI dann nicht das überzeugendere Produkt liefert, dann fällt der Wechsel leicht.

      Als DJi hätte ich eine Drohne mit sehr kurzer Laufzeit definitiv gegen eine nagel Neue getauscht um dieser Diskussion zu entgehen. Eine Laufzeit von 5-10h Drohne wäre dann bei mir eine refurb Drohne geworden.

      Da ich aber nicht DJi bin kann ich an der Situation auch nichts ändern...

      Und sollte ich jemals meinen Care brauchen, hoffe ich, genau wie Du Skyscope, dass es ein neueres Hardware aufgerüstetes Refurb Gerät ist...
    • eddi schrieb:

      @skyscope

      Du meinst wenn ich was Neues kaufe und benutze habe ich kein anspruch auf neues Gerät??? :?: :love: Da hast aber in diesem fall kein recht. Bedeutet,wenn ich eine Waschmaschine,Tv oder Geschirspühler kaufe und nach drei Wochen nicht Repariert wird habe ich kein anspruch auf neues Gerät?? Da muss ich lachen.

      Dann lies erst mal das hier, das ist richtig zum Schießen:

      Du hast in überhaupt gar keinem Fall Anspruch auf ein neues Gerät, sondern ggfls einen auf ein mangelfreies Ersatzgerät. Von neu steht nämlich in keinem Gesetz etwas, nebenbei auch nirgendwo etwas über "3 Wochen".
    • Bin tatsächlich nur dreimal für ca. eine halbe Stunde geflogen. Der letzte Flug war da bereits schon problematisch. Es ist tatsächlich die Hauptplatine kaputt gewesen! Updateversuche sind vorher natürlich auch per Mac über den Assistenten 2 - und zwar den richtigen - versucht worden. Auch nochmal zusammen mit der Hotline. Es hat alles nicht funktioniert.

      Finde es nicht in Ordnung eine gerade vor drei Wochen gekaufte Mavic 2 gegen eine refurbished Variante zu tauschen. Das dies passieren kann steht im Kleingedruckten, aber ich empfinde es als absolut unangemessen. Gekauft habe im Übrigen direkt bei DJI.

      Hätte ich mir direkt eine refurbished Variante gekauft, wäre mir der Austausch vermutlich egal gewesen. Jetzt ärgere ich mich mächtig darüber das DJI die volle €-Summe einsackt und drei Wochen später gegen eine bereits genutzte Drohne tauscht!

      Eine Bitte habe ich dann noch...... bitte nicht gegeneinander kämpfen, sondern bitte gemeinsam und Lösungsorientiert antworten. Das hilft allen weiter..... Danke vorab.

      Mich interessiert immer noch, ob jemand ebenfalls einen Hardwaredefekt erlebt hat und wie sich DJI als Verkäufer oder meinetwegen auch Hersteller verhalten hat. Das nicht mögliche Update über App aber auch über den Assistenten 2 lag definitiv am Hatdwaredefekt!

      Viele Grüße
      :thumbup:
    • Ich verstehe Dich.... genau das Verhalten würde mich auch nerven. Kannst nur nochmal Deinen unmut darüber bei dji kund tun. Hier wird sich, ausser gelaber (inclusive Meinem), nichts tun.

      Bei „Premium“ hat man eben eine etwas andere Erwartungshaltung. Dessen sollte sich dji bewusst sein.

      @RC-Role
      DJI ist Premium, wenn diese Erwartung nicht erfüllt wird suche ich mir das nächste Mal einen günstigeren Hersteller, das meinte ich vorhin.
    • @Wingmen2020

      Ich kann Dich gut verstehen, und ich würde mich auch ein wenig ärgern. Ist wie mit der ersten Liebe....was man selbst neu ausgepackt hat und die ersten Stunden zusammen an Schreibtisch, Sofa, Teppich verbracht hat....dem man den ersten Flug auf heimischen Boden beigebracht hat....sowas wächst einem an´s Herz und man will sein "Baby" wieder haben (auch wenns repariert wurde)

      Übrigens tauscht DJI NICHT grundsätzlich aus...das mal so am Rande.
      Das hängt davon ab wie aufwändige die Diagnose und Reparatur ist, und welche Kapzitäten gerade frei sind.
      Auch bei meiner Mavic 1 ist damals innerhalb 14 Tage eine neue Kamera drunter gekommen, und es war kein Kompletttausch.
      Da war das gute Stück schon 1 Jahr alt, und hatte bis kurz vorher einwandfrei funktioniert.

      Wie man es macht ist es falsch, DJI wollte Dir nur gut und schnell Ersatz liefern. Auch Deine Drohne wird wohl bald wieder jemand Fliegen, aber die Austausch-Drohnen haben in der Regel max 3-4 Accus geflogen.
      Insofern freu Dich einfach und geh Fliegen. Nimms so hin, putz den Sender nochmal und gut ist.
      Bei anderen Herstellern dauert es schonmal 3-4 Wochen bevor Du überhaupt eine Empfangsbestätigung bekommst!

      So, das waren meine Gedanken zum Thema. :)
    • Nokia.... Ericsson... Siemens....

      Nintendo... Sega... Sony Play Station

      Quelle... Kaufhof...

      Wieviele Firmen soll ich aufzählen? Waren alle mal richtig gefragt... oder Marktführer. Irgendwann werden Entscheidungen getroffen die am Markt vorbei gehen (Mavic Enterprise würde mir hier einfallen) dann ist es meist vorbei mit der Alleinstellung.

      Viel Spaß Euch noch...bin jetzt raus.
    • Ich kann auch verstehen, das man gerne sein eigenes Gerät, was man teuer bezahlt hat wieder haben möchte. Das mit dem Sachmangel an der Fernbedienung ist natürlich ärgerlich, aber grundsätzlich würde ich nicht davon ausgehen, dass die Drohne die du bekommen hast weniger Wert ist, als die Drohne (natürlich den Defekt nicht berücksichtigt), die du eingeschickt hast. Eineinhalb Stunden Flugzeit ist halt bei einer Drohne nicht mehr neu. Für manche ist das die Flugzeit eines ganzen Jahres ;)
    • Was gibt es immer so viel zu diskutieren bei diesen Themen?
      Bei der Bestellung wurde die AGBs gelesen und akzeptiert, habt ihr ausdrücklich zugestimmt!

      Dort ist alles beschreiben und überhaupt kein Geheimnis. Sogar welche Teile z.B. Akku, Propeller, usw. wie lange Garantie haben.

      Es gibt auch Sätze wie folgende:

      Sie können eine Rücksendung und Erstattung beantragen:
      √ Innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Beginn des Garantiezeitraums falls das Produkt einen Produktionsfehler aufweist.

      Die AGBs bei DJI sind übrigens sehr vorbildlich und verständlich geschrieben ist.

      Wo ist also das Problem? Wozu diese Aufregung?
    • S t e f a n schrieb:

      Sie können eine Rücksendung und Erstattung beantragen:
      Ich muss da immer an den diesbezüglich schlechten alten klassischen Modellflug denken. Wenn du da dein abgestürtzes Consumer-Modell reklamierst, wirst ausgelacht, weil standardmäßig selber Schuld.
      Dass im Drohnengeschäft jetzt sowas überhaupt möglich ist, finde ich umso erstaunlicher. Dass man sich über das Wie beschweren kann, kann ich gar nicht glauben. Verrückte Drohnenwelt.