Privatgrundstück aber Ausflugschneise

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • DJ-Pilot schrieb:

      über Privatgarten gibt es Ausnahmen.

      Das Flugverbot in der Nähe von Flughäfen wurde ausgesprochen, weil es eine Beeinträchtigung des Flugverkehrs geben könnte. Wenn ein Schaden entsteht ist es absolut irrelevant, ob in diesem Sperrgebiet ein öffentlicher Platz oder Dein privater Garten ist.
      Nun lasst uns bitte nicht darüber streiten, wie viel Schaden welche Drohne anzurichten in der Lage ist. So ist nun mal das Gesetz und da müssen wir uns dran halten.
      Fly long and prosper.
    • DJ-Pilot schrieb:

      Ich habe einen grossen Garten, den ich gerne filmen würde. Leider liegt er im verbotenen Gebiet eines Flughafens. Darf ich dort dennoch aufsteigen und wenn ja, wie?
      Was meinst du mit "verbotenen Gebiet"? Bei den DJI Sperrzonen gibt es Abweichungen zu den tatsächlichen Flugzonen hier.
      Schau mal mit der DFS App in welcher Zone dein Garten tatsächlich liegt. Ist z.B. Fliegen mit Einschränkungen möglich, kannst du die Blockade seitens DJI entsprechend entsperren lassen.
    • DJ-Pilot schrieb:

      Ich will ja garnicht streiten.

      Wollt ich auch nicht behaupten. Das ist aber eines der Themen, die in Foren gerne Seitenlang heftig diskutiert werden. Und das wollte ich hier nicht lostreten.


      DJ-Pilot schrieb:

      Gibt es denn eine Möglichkeit, die Drohne dennoch zu fliegen?

      Das ist ein ganz anderes Thema und es wäre gut, wenn wir dazu ein paar mehr Infos hätten.
      Z.B. was hast Du für eine Drohne und was heißt sie hebt nicht ab?
      Fliegst Du mit Controller oder Handy? Läßt sich die Drohne verbinden? Tut sich überhaupt etwas?

      Also bitte gib uns die Infos und dann kann Dir vielleicht geholfen werden.
      Fly long and prosper.
    • DJ-Pilot schrieb:

      läuft aber der Controller sagt, dass sie nicht abheben kann...

      Hm - OK.
      Nennt der Controller auch einen Grund?
      Davon abgesehen, prüfe mal mit der DFS-App oder der Map2Fly-App, ob es in Deiner Gegend ein Gelände gibt, welches keine Sperrzone ist und versuche, dort zu starten.

      Prüft die Mavic Air wirklich schon die Örtlichkeit und sperrt Flüge dort, wo sie nicht erlaubt sind? Ich weiß, das wurde hier im Forum im Allgemeinen schon mal irgendwo diskutiert. Hatte das aber eher als Spekulation verstanden.
      Fly long and prosper.
    • Welche App hast Du den genommen?
      In Maps2Fly: Standort aussuchen (geht auch per GPS), ist der Ort eingefärbt, ist er eingeschränkt. Lange tippen, dann werden weitere Infos angezeigt.
      In DFS: Drohne konfigurieren, Standoirt aussuchen (geht auch per GPS), auch hier: eingefärbt = Flugverbot (grün heißt nicht Du darfst), zusätzlich bekommst Du unter der Karte "Flug erlaubt" (grün) oder "Flug verboten" (rot) angezeigt.
      Fly long and prosper.
    • @DJI Pilot erst mal Willkommen im Forum. Vorab, über dem eigenen Grundstück gelten dieselben Regeln wie überall woanders auch. Jetzt hast Du relativ wenig informationen zu Deinem Grundstück und dem anliegenden Flughafen gesagt. Zum einen gibt es Rund um Flughäfen mit einem Abstand von 1,5 km zur Flughafenabgrenzug ein generelles Flugverbot für unsere Drohnen. Ausnahmen sind nur mit einer Erlaubnis durch die Landesluftfahrtbehörde und einer Luftverkersfreigabe durch die aufsichtführende Stelle (i.a.R. der Tower des Fluhafens) möglich.

      Bei größeren Verkehrsflughäfen gibt es darüber hinaus noch einen erweitereten An- und Abflugbereich der sog. Luftraum CTR. Bei den Meisten (nicht alle) gilt eine pauschale Luftverkehrsfreigabe bis zu den in der LuftVO genannten max. 50m Höhe in kontrollierten Lufträumen.

      Bevor man also was genaueres sagen könnte müsste man genauere Infos zu Lage des Grundstücks haben.
    • Das Problem bei der DFS App ist, dass sie beim eigenen Grundstück den Flug als Verboten kennzeichnet, da bei Wohngrundstücken der Flug verboten ist und die App ja nicht weiß wem es gehört. Bezüglich der Höhe bin ich dann 100 m weiter ins Feld gelaufen und die App sagte mir, dass ich 50 m hoch fliegen darf, da es im Luftraum CTR ist. Ansonsten sollte man einfach nachfragen bei der Flugsicherung.
    • Ich finde die Flughafensperrzonen auch seltsam - wenn man denn da Maps2fly vertrauen kann. Ich darf z.B. bei meinen Eltern im Garten auch nicht fliegen. Die Wahrscheinlichkeit, da ein Flugzeug zu gefährden ist 0,0%. Die ist irgendwo in der Pampa in der Eifel größer. Denn der Abstand zur Start- und Landebahn ist ca. 1,6km und die Verbindungslinie geht im rechten Winkel zur Start- und Landebahn. Dass in dem Bereich überhaupt ein Flugzeug fliegt, ist unwahrscheinlicher als an irgendeinem anderen Ort.

      Genau in der Verlängerung der Startbahn, also mitten in der Einflugschneise ca. 3km vom Flughafen entfernt, darf man dagegen wieder fliegen. Wenn man da zu hoch fliegt, kann man, anders als bei meinen Eltern, allerdings sehr wohl den Flugverkehr, der nur gut 150m über Grund fliegt, gefährden.
    • Greenhorn89 schrieb:

      Denn der Abstand zur Start- und Landebahn ist ca. 1,6km
      Die Start-/Landebahnen spielen keine Rolle, massgeblich ist der Abstand zur Grenze des Flughafengeländes.

      Greenhorn89 schrieb:

      Genau in der Verlängerung der Startbahn, also mitten in der Einflugschneise ca. 3km vom Flughafen entfernt, darf man dagegen wieder fliegen. Wenn man da zu hoch fliegt, kann man, anders als bei meinen Eltern, allerdings sehr wohl den Flugverkehr, der nur gut 150m über Grund fliegt, gefährden.
      Eben daher darf man dort auch nur 50m hoch fliegen.
    • skyscope schrieb:

      Die Start-/Landebahnen spielen keine Rolle, massgeblich ist der Abstand zur Grenze des Flughafengeländes
      Dass das so ist, stelle ich nicht in Frage, nur den Sinn, dass es ist, so wie es ist. Es ist doch seltsam, 100m unter einem Flugzeug fliegen zu dürfen, aber nicht in 1,6km seitlichem Abstand.

      Naja, gerade bei Flughäfen bin ich dennoch sehr genau, wenn man da angeschwärzt wird oder so, will ich nicht wissen, wie teuer das ist und was das - auch völlig ohne Gefährdung des Flugverkehrs - in den Medien auslösen kann.
    • Es ist einfach ein Sicherheitsabstand zum allgemeinen Flughafenbetrieb. In Anbetracht, dass Drohnen nicht immer dahin fliegen, wo ihr Steuerer es beabsichtigt, meiner Meinung nach nicht nur ziemlich sinnvoll sondern - da wir es da in Deutschland mit nur 1,5 km noch recht gut haben - auch ziemlich akzeptabel. In anderen Ländern können das auch 8km sein. Und das sage ich innerhalb der 1,5km zum Flughafen DUS wohnend. :)


      Greenhorn89 schrieb:

      Naja, gerade bei Flughäfen bin ich dennoch sehr genau, wenn man da angeschwärzt wird oder so, will ich nicht wissen, wie teuer das ist und was das - auch völlig ohne Gefährdung des Flugverkehrs - in den Medien auslösen kann.
      Man gefährdet sofort den Flugverkehr (Straftat), und er wird dann bekanntlich direkt eingestellt (määächtig teuer). :)
    • skyscope schrieb:

      In Anbetracht, dass Drohnen nicht immer dahin fliegen, wo ihr Steuerer es beabsichtigt, meiner Meinung nach nicht nur ziemlich sinnvoll sondern - da wir es da in Deutschland mit nur 1,5 km noch recht gut haben - auch ziemlich akzeptabel. In anderen Ländern können das auch 8km sein. Und das sage ich innerhalb der 1,5km zum Flughafen DUS wohnend
      Genau vom Flughafen DUS komme ich ursprünglich auch her. Und als Kind bin ich - vor Augen der Polizei - im Gewerbegebiet Düsseldorf Lichtenbroich (und das ist verdammt nochmal nah am Flughafen, nicht aber in der Einflugschneise) mit dem Graupner Skysurfer herumgeflogen. Das hat kein Schwein geschert.

      skyscope schrieb:

      Es ist einfach ein Sicherheitsabstand zum allgemeinen Flughafenbetrieb

      Sinnvoller wäre eben ein Mindestabstand zu Flugzeugen. Und das meine ich eben, dass der teils nur 100m und teils knapp 2km beträgt, ist meiner Meinung nach eben sinnlos.
      Ich würde in Richtung der Start- Landebahnen mehr und senkrecht dazu weniger Sicherheitsabstand bevorzugen.
      Im Falle von DUS ist meine Meinung z.B. in Unterrath, Lichtenbroich und Kaiserswerth ist Drohnenfliegen keine Gefährdung, Tiefenbroich, Lohausen und Stockum Nord dagegen sehr wohl.

      Dass insgesamt die Drohnenregelungen in Deutschland noch ganz gut sind, würde ich allerdings auch unterschreiben.