Zusammenfassung der rechtlichen Lage in Deutschland!?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Zusammenfassung der rechtlichen Lage in Deutschland!?

    Trolle werden hier nicht gefüttert. Editiert!

    Moin, ich wohne derzeit in Japan, werde aber eventuell nächstes Jahr wieder nach DE ziehen. Bin jetzt über Weihnachten zu Haus bei meinen Eltern.
    Mein Quad ist um 550g mit Lipo glaube ich. Sofern ich das richtig verstanden habe, geht mit unter 250g quasi alles wie man möchte (natürlich nicht direkt um oder über Leute fliegen).
    Bei über 250g brauch man ne Plakette mit Infos drauf und einen Spotter wenn man FPV fliegt? Stimmt das so?

    Wenn ja, Hand aufs Herz, wie viele haben immer n Spotter? Ich bin es hier gewohnt nur an Orten zu fliegen wo ich davon ausgehe, dass 200m in alle Richtungen kein zweiter Mensch ist. Die Japaner telefonieren sehr gerne mit der Polizei.

    Die Frage die ich eigentlich Fragen will/sollte ist wohl, was ist die Strafe wenn ich keinen Spotter dabei habe und erwischt werde? Davon ausgehend, dass nichts passiert. Ich kann mit dem Risiko leben, dass ich selbst dran bin wenn ich mein Quad in ein Wohnhaus fliege und 30 Familien im Feuer ums Leben kommen (weil das nicht passieren wird weil ich nicht um Häuser fliege).
    Z.B. ein Bauer treckert an mir vorbei und ruft die Polizei, die gucken sich das ganze mal an, merken, dass der Flieger sich schwerer als 250g anfühlt. Was passiert?

    Ich fliege mit Gopro (nicht session), also unter 250g wird eh nichts. Hoffe man kann mir hier bezüglich der praktischen (!) Lage Auskunft geben! Wer sich nicht outen möchten kann gerne mit "aber ich habe einen Freund" antworten:)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dieselfan ()

  • Plakette und Versicherung wird benötigt. Bei FPV ebenfalls ein Spotter. Einen Strafenkatalog gibt es nicht. Ich vermute, dass dir hier keiner zugeben wird, wenn er sich ordnungswidrig verhält. Ich finde, ein Forum ist nicht die Plattform um die Konsequenzen von Straftaten und ähnlichem auszulotsen.
  • Es gibt leider keinen Bußgeldkatalog. Ich denke, normal wirst du fast nie erwischt, außer es passiert etwas. Das kann dann teuer werden. Da muss mit z.B. Kosten für eine Wunde nähen und einem Bußgeld gerechnet werden. Und wenn etwas passiert, ist das ja eine explizite Gefährdung, da dürfte das Bußgeld dann höher ausfallen, eventuell könnte z.B. fahrlässige Körperverletzung als Straftatbestand hinzukommen. Wenn du mit dem Auto über rot fährst und ein Fußgänger muss zur Seite springen, erhöht sich z.B. auch das Bußgeld, wenn du jemanden verletzt, wird automatisch wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

    Und wenn nichts passiert und du wirst erwischt, gibt es denke ich folgende Möglichkeiten:

    - Der Polizist hat keine Ahnung und macht nichts
    - Der Polizist ist nett und belässt es bei einer Verwarnung und der Bitte, damit aufzuhören
    - Der Polizist ist konsequent und nimmt das auf. Dann ist denke ich von 0 bis 1000€ Bußgeld/Verwarngeld alles möglich.
  • zomtek schrieb:

    Die Frage die ich eigentlich Fragen will/sollte ist wohl, was ist die Strafe wenn ich keinen Spotter dabei habe und erwischt werde? Davon ausgehend, dass nichts passiert. Ich kann mit dem Risiko leben, dass ich selbst dran bin wenn ich mein Quad in ein Wohnhaus fliege und 30 Familien im Feuer ums Leben kommen (weil das nicht passieren wird weil ich nicht um Häuser fliege).
    Derjenige, der dieses Risiko eingeht lebt danach tatsächlich weiter. Daher ist diese Einstellung mit der du hier deinen Einstand gibst wohl weit verbreitet.
    Hier noch eine wichtige Info zum Thema für dich in Deutschland:
    Auch mit Spotter darfst du nicht höher als 30m FPV Fliegen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

  • Greenhorn89 schrieb:

    Was ich mich allerdings frage, zählt es schon als FPV, wenn ich nur mal kurz auf mein Tablet gucke, wie der Akkustand ist oder wie das Bild aussieht?
    Ich denke schon, zumindest wenn der Kopter höher als 30m fliegt und mehr als 250g wiegt und kein Spotter am Start ist. Wie lange man den Blick vom Kopter nehmen darf und wo die Grenze zu ziehen ist bis der "Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts" erfolgt, weiß ich nicht. Denke so 1-2 Sekunden auf's Tablet schauen ist OK alle paar Minuten.

    "Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
    1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
    2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann."
  • Greenhorn89 schrieb:

    Und wenn nichts passiert und du wirst erwischt, gibt es denke ich folgende Möglichkeiten:

    Eine (gar nicht so unwahrscheinliche) Möglichkeit hast Du in Deiner Aufstellung vergessen:

    - Der Polizist hat keine Ahnung und verwarnt Dich trotzdem, obwohl Du evtl. nichts falsch gemacht hast.

    Daher ist die Frage des TE gar nicht so falsch.
    Hier hilft nur, wenn man sicher gehen will die Gesetze zu studieren und/oder bei einem Anwalt eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
    Fly long and prosper.
  • Greenhorn89 schrieb:

    Was ich mich allerdings frage, zählt es schon als FPV, wenn ich nur mal kurz auf mein Tablet gucke, wie der Akkustand ist oder wie das Bild aussieht?
    Nein! FPV = First Person View, heißt: du fliegst die Drohne in der Ich-Perspektive. Selbstverständlich darfst du nach dem Akkustand schauen oder wenn du ein Foto machst den Gimbal und die Drohne fürs Foto ausrichten. Wichtig ist halt nur, dass du die Drohne im Sichtfeld fliegst und jederzeit Ihre Lage bestimmen kannst.


    MrSpok schrieb:

    - Der Polizist hat keine Ahnung und verwarnt Dich trotzdem, obwohl Du evtl. nichts falsch gemacht hast.
    Und? Dann zahlst du einfach nicht an Ort und Stelle und lässt dir die Verwarnung oder den Bescheid nach Hause schicken und hast je nach Wirksamwerden eine entsprechende Frist, Widerspruch/Einspruch einzulegen.
  • eM-Gee schrieb:

    Greenhorn89 schrieb:

    Was ich mich allerdings frage, zählt es schon als FPV, wenn ich nur mal kurz auf mein Tablet gucke, wie der Akkustand ist oder wie das Bild aussieht?
    Nein! FPV = First Person View, heißt: du fliegst die Drohne in der Ich-Perspektive. Selbstverständlich darfst du nach dem Akkustand schauen oder wenn du ein Foto machst den Gimbal und die Drohne fürs Foto ausrichten. Wichtig ist halt nur, dass du die Drohne im Sichtfeld fliegst und jederzeit Ihre Lage bestimmen kannst.
    Naja, genaugenommen fliegt der DJI Pilot die Drohne aus der Ich-Perspektive " mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts", wenn er auf's Display schaut.
    Und jederzeit ihre Lage bestimmen können, im Sichtfeld fliegen passt nicht zusammen mit "auf's Tablet schauen", "Gimbal ausrichten" usw. Erst recht nicht minutenlang auf's Display schauen. ;)

    Meiner Meinung nach sind sowieso 90% aller Drohnenvideos irgendwo nicht ganz legal. So wirklich die Fluglage einschätzen klappt bei so einer Mavic Air, Spark oder so etwas ähnlich kleinem vielleicht visuell auf 150m. Das klappt nur wegen des GPS und RTH ganz gut.
  • @eM-Gee klar, ich habe mich da etwas unglücklich ausgedrückt. FPV ist ja kein rechtlicher Begriff. Ich meinte damit, ob es legal ist, wenn ich halt überhaupt zeitweise aufs Video gucke, während ich aber jederzeit zur Drohne, die sich in meinem Blickfeld mit erkennbarer Fluglage (das wären bei meiner Spark vielleicht 100-150m, bei der Disco vielleicht 300-400m) befindet.
    Ich hätte vermutet, dass es ein ähnlicher Gummiparagraph ist, wie aufmerksam den Straßen-und Wetterverhältnissen sowie dem eigenen Können und Fahrzeug angepasst Auto fahren. Aber sicher bin ich mir noch immer nicht.
    Überprüfbar ist das sowieso nicht wirklich, wohin ich gerade gucke.
  • Man darf so oft und so lange auf das Handy schauen wie man möchte, das entscheidende ist das man ohne FPV Brille auf dem Kopf den Luftraum jederzeit beobachten kann , das Sichtfeld ist das entscheidende, beim Auto fahren schaut man ja auch regelmäßig in den Rückspiegel usw . Die Drohne darf man natürlich nicht dabei aus den Augen verlieren.
  • Fietspad schrieb:

    Man darf so oft und so lange auf das Handy schauen wie man möchte, das entscheidende ist das man ohne FPV Brille auf dem Kopf den Luftraum jederzeit beobachten kann , das Sichtfeld ist das entscheidende
    Eine Videobrille (umgangssprachlich FPV Brille) wird im Gesetz zwar erwähnt, aber es bezieht sich in erster Linie auf visuelle Ausgabegeräte, wozu ein Handy-Display wohl zweifelsfrei auch zählt. Ich kann meinen FPV Racer auch mit externem Monitor fliegen, statt Brille, siehe unten... dadurch ändert sich aber nix....
    Genaugenommen betreibt man, wenn man den DJI Kopter nach Display steuert, das unbemannte Fluggerät mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts.
    Genaugenommen braucht man dann auch für einen DJI Kopter einen Spotter und darf nicht höher als 30m fliegen. Hält sich natürlich quasi keiner dran, genausowenig wie FPV Racer immer einen Spotter dabei haben und nie höher als 30m fliegen. ;)


    Gesetzestext relevant für's FPV:
    "Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und

    1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
    2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann."

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 3TS6Yz8YKsF5S7TW ()

  • Ohne FPV steuert man mit Hilfe einer Funkfernsteuerung, das Handy hat nur eine zusätzlichen Informative Funktion, das ist nicht anders als wenn man wie beim Autofahren mal während der Fahrt in den Rückspiegel schaut , und da gibt es auch keine genaue Vorschriften wieviele Bruchteile einer Sekunde das erlaubt ist. Du kannst dich ja daran festbeißen und nur so wie du meinst fliegen. Mit einem kurzen Blick den Akkustand zu überprüfen ist kein steuern.
  • 3TS6Yz8YKsF5S7TW schrieb:

    Genaugenommen betreibt man, wenn man den DJI Kopter nach Display steuert, das unbemannte Fluggerät mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts.
    Kannst ja die Knüppel loslassen dann steuerst du nicht während du dich z.B. auf die manuellen Kameraeinstellungen am Display konzentrierst.
    Solange bleibt die Drohne autonom auf Position. Das ist - wie die anderen autonomen Flugprogramme auch - erlaubt, da du ja wieder manuell eingreifen kannst.
  • 3TS6Yz8YKsF5S7TW schrieb:

    Eine Videobrille (umgangssprachlich FPV Brille) wird im Gesetz zwar erwähnt, aber es bezieht sich in erster Linie auf visuelle Ausgabegeräte, wozu ein Handy-Display wohl zweifelsfrei auch zählt.
    Genaugenommen betreibt man, wenn man den DJI Kopter nach Display steuert, das unbemannte Fluggerät mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts.
    Genaugenommen braucht man dann auch für einen DJI Kopter einen Spotter und darf nicht höher als 30m fliegen. Hält sich natürlich quasi keiner dran, genausowenig wie FPV Racer immer einen Spotter dabei haben und nie höher als 30m fliegen.
    Wenn ich aber auf das Dislay von DJI oder Parrot gucke, dann kann ich jederzeit den Blick Richtung Fluggerät wenden, solange das im Sichtfeld ist. Wenn es das nicht ist, ist es was anderes. Aber im Sichtbereich zu fliegen und aufs Display zu gucken unterscheidet sich auf jeden Fall davon, durch Bäume und Gebäude eine versperrte Sicht zu haben und auf das Dislplay zu gucken oder eben durch eine FPV-Brille nicht die Möglichkeit haben, den Blick zum Fluggerät zu wenden.

    Die Frage ist, wie der Gesetzgeber das sieht. Ich finde @Fietspads Begründung einleuchtender - im Blickfeld sind ja z.B. auch autonome Flüge erlaubt. Aber sicher wäre ich mir nicht.
  • 3TS6Yz8YKsF5S7TW schrieb:


    "Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers
    Du zitierst es doch selbst. Verstehe dein Problem nicht.

    1) Ein Fluggerät ist Innerhalb der Sichtweite des Steurers zu führen.
    2) Das Führen eines Fluggeräts außerhalb der Sichtweite des Steurers ist unzulässig.
    3) (Und hier kommt dein Paragraf ins Spiel, der folgendes sagt:) "Wenn du ein Fluggerät außerhalb der Sichtweite führst, jedoch ein visuelles Ausgabegerät oder eine FPV-Brille hast, dann zählt dies "als nicht außerhalb der Sichtweite des Steurers" (wie im Zitat) wenn folgende Punkte eingehalten werden.

    Sprich: Sofern du die Drohne in Sichtweite bewegst, kommt dein Paragraf gar nicht zum Tragen.