Ultraleicht- und Segelflugplätze

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    • @rc-role: danke für den tip, werd ich mir nochmal genau durchlesen.

      parallel hab ich jetzt mal eine ganz allgemeine anfrage zu meinem anliegen ans rp bw geschickt. bin mal gespannt, was zurück kommt.

      nachtrag: nach erneutem lesen (und besserem verstehen) der allgemeinverfügung und dem drangehängten antragsformular ist es wohl mit ausfüllen desselben und 50 € verwaltungsgebühr getan. dann wird eine registriernummer für 2 jahre zugeteilt. damit kann ich leben und werde das wohl machen. damit verbunden ist immer noch die pflicht zur abstimmung mit der örtlichen flugleitung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von el_viejo () aus folgendem Grund: nachtrag hinzugefügt.

    • hab gestern abend eine sehr nette email vom segelflugclub erhalten, der den segelflugplatz betreibt. zusgammengefasst in etwa:

      1. der club ist prinzipiell offen dafür, mit modellfliegern und drohnenpiloten zu kooperieren. sie haben vor einiger zeit sogar versucht die nutzung des platzes auf modellflug auszuweiten, was aber am veto der betreffenden gemeinde bzw. dem widerstand der anwohner gescheitert ist (wg. befürchteter vermehrter lärmbelästigung durch flugmodelle mit verbrennermotor)
      2. der verfasser der email hat mich ebenfalls auf die möglichkeit mit der ausnahmeverfügung durch das zuständige rp verwiesen.
      3. er meint, dass die erlaubnis von 3 parteien nötig wäre (zuständiges rp, betreiber des flugplatzes, gemeinde).

      zum punkt mit der notwendigen zustimmung durch die gemeinde habe ich aber im kontext der allgemeinverfügung nichts gefunden. bin deshalb nicht sicher, ob das in meinem fall wirklich erforderlich ist, oder ob die zustimmung des betreibers des flugplatzes und die erlaubnis des rp ausreichen.

      hab jetzt nochmal den segelflugclub angeschrieben, ob sie mir die erlaubnis schriftlich geben, unter der bedingung, dass ich eine erlaubnis des rps habe und nur ausserhalb der flugzeiten aktiv bin.
    • update: ich hab jetzt das schriftliche einverständnis des segeflugclubs unter der bedingung, dass ich vom rp bw eine registriernr. für deren allgemeinverfügung erwerbe. in der email mit deren einverständnis war auch die info, warum die gemeinde ein wort mitzureden hat: der club ist der betreiber des segelfluggeländes und der eigentümer ist... ihr könnt es euch schon denken... die gemeinde. wobei ich denke, dass, wenn ich start/landung von den öffentlichen wegen aus mache, die rings um das gelände verlaufen, die erlaubnis der gemeinde nicht erforderlich sein dürfte.

      ich werd dann mal das rp bw anschreiben und um eine registriernr. bitten.
    • el_viejo schrieb:

      wobei ich denke, dass, wenn ich start/landung von den öffentlichen wegen aus mache, die rings um das gelände verlaufen, die erlaubnis der gemeinde nicht erforderlich sein dürfte.

      Also ich weiß nicht, ob es da einen Unterschied zwischen innerorts und außerorts gibt. Wenn ich mich an alle Regeln halte bzgl. §21b etc. darf ich z.B. in Aachen auch innerorts ohne weitere Erlaubnis von Wiesen oder Plätzen aus starten. Von Wegen oder Straßen darf ich dagegen nicht so einfach starten. Da muss ich ein Sondernutzungsrecht beantragen, da ich theoretisch Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Kfz-Fahrer) gefährden könnte. Zusätzlich muss ich Straßen mindestens 10 Meter hoch überfliegen.
      Die Gemeinde darf dir auch theoretisch ganz verbieten oder nur nach Antrag erlauben, von Flächen, die der Gemeinde gehören, zu starten. Wenn meine Informationslage da nicht falsch ist, handhabt die Stadt Köln das so.

      Ein Grundstückseigentümer darf dir nicht (immer) den Überflug verbieten, darf dir aber immer verbieten, auf seinem Grundstück zu starten oder zu landen. Also abklären.
    • @greenhorn89: vielen dank für deine infos. es gibt soviel zu beachten und wenn du denkst du hast alles auf dem schirm, dann kommt nochmal was hinterher :)

      jetzt werd ich mir mal die gemeindesatzung zu gemüte führen und notfalls mit dem zuständigen beim ordnungsamt telefonieren und mein vorhaben schildern. parallel dazu ging heut morgen mein antrag zur erteilung einer betriebserlaubnis gemäss ausnahmeverfügung des rp bw vom 31.10.2018 per email raus. bearbeitungszeit lt. deren website 14 tage, wenn der antrag korrekt ausgefüllt wurde, was ich doch hoffe.

      mein neues motto: gut (legal) ding will halt weile haben...

      vielleicht kann ich ja dann in zwei wochen positives berichten und ein paar visuelle eindrücke der umgebung hier liefern.

      nachtrag: grade kam eine antwort vom rp bw auf meine erste allgemeine anfrage zum thema aufstieg innerhalb der 1,5km vom fluggelände. eindeutige aussage: es ist in jedem fall erforderlich eine betriebserlaubnis gemäss ausnahmeverfügung einzuholen, unabhängig von den betriebszeiten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von el_viejo ()

    • update: gerade kam die antwort auf meine anfrage zur betriebserlaubnis meiner drohne auf den gemeindegrundstücken, die der segelfglugclub nutzt.

      ich zitiere die verantwortliche: "Leider wird von Seite der Gemeinde [...] die Nutzung von motorenbetriebenen Luftfahrzeugen nicht gewünscht."

      dann erfolgt noch ein hinweis, dass das gelände bereits an dritte verpachtet ist.

      ich gehe stark davon aus, dass der pächter der segelflugclub ist. da stellt sich die frage, ob es nicht ausreichend ist, die erlaubnis des pächters einzuholen (die ich schon schriftlich habe). auf der anderen seite kann es sein, dass die gemeinde den pachtvertrag kündigt bzw. nicht verlängert, wenn sie feststellen, dass der pächter anders entscheidet und mich fliegen lässt. dann wäre ich quasi der stein des anstosses, was ich auch nicht sein will.

      alles in allem: schade, schön wär's gewesen...
    • Wie weiter vor erwähnt, befürchtet dort jemand Lärm, wegen Verbrennungsmotore.
      Man könnte jetzt erfragen wie lange der Pachtvertrag noch läuft, sind es noch 99 Jahre ist das gut.

      Erstens keine Angst vor Kündigung, und zweitens die müssen dir die Betriebserlaubniss erteilen, in der Gemeinde wird keiner die genauen Flugbetriebszeiten kennen.

      Ebenso könnte man versuchen dem Zuständigen in der Gemeinde zu erklären das ein Elektromotor und ein Copter flüsterleise sind.

      Aber, wenn die schon so anfangen kommt bei Copter gleich das Totschlagargument "ausspionieren", oder ander Unsinnigkeiten.
      Geh woanders entspannt fliegen, den Stress würde ich mir nicht antun.

      google.com/maps/d/viewer?mid=1…5%2C9.443196719634443&z=9
      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • das werd ich wohl machen. ich hab nochmal nachgehakt und den unterschied zwischen verbrenner- und elektromotor beschrieben. angeboten, dass ich eh maximal 5h pro woche aktiv wäre und auch nicht jede woche. obs nicht erstmal ne zeitlich befristete erlaubnis sein könnte, damit die gemeinde sehen kann, ob's harmoniert.

      aber leider auf granit gebissen.

      o-ton: "da wir bereits in der Vergangenheit vermehrt Anfragen [...] hatten,
      und auch diese von der Gemeinde [...] abgelehnt wurden verstehen Sie sicher, dass wir auch bei Ihnen keine Ausnahme machen können."
    • der segelflugclub dem das gelände verpachtet wird. die details des pachtvertrags kenne ich nicht. aber mein kontakt zum club hat erwähnt, dass der club vor einiger zeit versucht hat die zulassung zur nutzung als modellflugplatz zu erlangen, was am widerstand der anwohner bzw. der gemeinde gescheitert ist. an dieser haltung hat sich, wie ich jetzt weiss, leider nichts geändert.
    • OK, Begrifflichkeiten.

      Seit dem 7.4.2017 "Droh(nen)Verordnung" allgemeine Erlaubniss von UAV außerhalb von Modellflugplätzen sofern nicht andere Gesetze davon berührt...............
      bis zu einem Maximalgewicht von 5kg. Die ist allgemeingültig für alle, privat-Freizeit oder gewerblich.
      Vorher wurde es einfach gemacht, auf Modellflugplätzen war es legal, außerhalb bis dahin nur mit Erlaubniss vom LBA.
      Diese Allgemeinerlaubniss hatten da schon Thüringen, Bayern (auch noch geteilt in nord und süd).
      Mußte man sich aber mittels Formular registrieren, und abwarten ob evtl widersprochen wird.

      Das andere ist die Erlaubniss vom jeweiligen LBA, in der Regel bis 10kg, gültig 2 Jahre und nur im jeweiligen Bundesland gültig.
      Einmal erteilte können bei anderen Bundesländern anerkannt werden. Die gibt es nur mit Gewerbeschein.
      Auf dieser kann man auch Ausnahmen beantragen, wie z.B. die 1:1-Regel oder Gewicht bis max 25kg.
      MIT dieser kann man weitere Genehmigungen beantragen, wie z.B. eine Agrardrohne mit 50kg.

      Für beide gilt, seit 2005 müssen ALLE Flugmodelle und "Drohnen" Haftpflichtversichert sein.
      Dabei sollte man darauf achten das auch wirklich das drinsteht was man da gerade fliegen läßt, eine (Privat)haftpflicht für Modellflugzeuge die nur auf Modellflugplätzen gilt
      (das ist meistens die die beim Mitgliedsbeitrag mit drin ist) nutzt mit UAV gar nix.

      Das erstere wäre für el_viejo zutreffend, und gäbe es sie nicht, wäre punkt 2 zutreffend.
      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • ein freund von mir ist rechtsexperte im immobiliensektor (gebäude, sonstige liegenschaften, grundstücke etc.) hier in der gegend. mit dem hab ich grad gesprochen. seine einschätzung: es besteht ein (wirklich sehr) geringes risiko, dass im pachtvertrag tatsächlich dem pächter das recht vorbehalten wurde, den betrieb von modellfluggeräten auf dem gelände zuzulassen. dazu müsste er den pachtvertrag einsehen können. was dagegen spricht ist, dass mir der club die erlaubnis schon schriftlich gegeben hat. wieviel sinn würde das machen, wenn die gemeinde diese option im pachtvertrag eh schon ausgeschlossen hätte? von daher wäre die rechtliche situation zur zeit die, dass ich mit ausnahmegenehmigung vom regierungspräsidium und erlaubnis des pächters dort legal aktiv sein kann (einwilligung des eigentümers ist nicht erforderlich, es sei denn so im pachtvertrag geregelt).

      ich werde jetzt meinen kontakt beim club nochmal anschreiben und ihm die situation schildern und fragen, ob sie es darauf ankommen lassen wollen, dass ich legal, aber gegen den wunsch der gemeinde dort aktiv bin. sie sollen mir dann bescheid geben, wenn sich jemand bei ihnen beschwert oder versucht ihnen schwierigkeiten zu machen. dann würde ich meine aktivitäten einstellen. so würde man zumindest sehen, ob das thema von der gemeinde nur hochgekocht wird (ich hab keine ahnung, ob und wenn ja, wieviele anwohner dagegen wären bzw. das überhaupt mitkriegen. das ist ja nur eine aussage von einer person, die für den fachbereich bei uns in der gemeinde zuständig ist).
    • Aus meiner Erfahrung heraus: Niemand möchte die Verantwortung übernehmen, wenn es um Genehmigungen zum Aufstieg von Drohnen geht. Man wird von einem zum anderen geschickt, und landet schließlich wieder beim ersten.

      Mir persönlich würde nun die Erlaubnis des Rechteinhabers und die der Luftfahrtbehörde reichen. Du betreibst Freizeitnutzung, da wird es mehr als schwer für die Gemeinde, ein Verbot zum Aufstieg von "Feldwegen" oder anderen Orten der "freien Landschaft" (Suchfunktion) durchzusetzen.
      Sie wollen keinen Drohnenflug, fein, aber auch sie müssen diesbezügliche Verbote so begründen, dass sie einer Überrüfung rechtlich auch Stand halten.
    • el_viejo schrieb:

      dass im pachtvertrag tatsächlich dem pächter das recht vorbehalten wurde, den betrieb von modellfluggeräten auf dem gelände zuzulassen
      Ebenso gering ist das Risiko das es explizit ausgeschlossen wurde.
      Wie dicht ist der Segelflugplatz von der Ortschaft entfernt. Näher als 1,5km könnten sie Modellflug generell verbieten wegen Lärmschutz, geht aber nur für Verbrenner und Turbine.
      Wie werden die Segler hochgezogen ? Ausschließlich mit Winde ?
      Oder ab und zu mit Schleppflugzeug ? Dann wäre das Verbot sowieso gegenstandslos da Lärmschutz nicht zutreffend sein kann.

      skyscope schrieb:

      Mir persönlich würde nun die Erlaubnis des Rechteinhabers und die der Luftfahrtbehörde reichen.
      ...
      aber auch sie müssen diesbezügliche Verbote so begründen, dass sie einer Überrüfung rechtlich auch Stand halten.
      Dito.
      immer etwas Kolofonium in der Nase