Ultraleicht- und Segelflugplätze

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    • Ultraleicht- und Segelflugplätze

      Hallo zusammen,

      dass dort und in der Nähe bei Betrieb nicht abgehoben werden darf, ist völlig klar. Ich glaube sogar, es wäre eine größere Gefahr für ein UL-Flugzeug als für eine Linienmaschine, wenn sie mit einem Flugmodell kollidiert.

      Oft ist es aber ja so, dass an solchen Segel- und UL-Fluglätzen nur an bestimmten Wochentagen überhaupt geflogen wird. Früher gab es am Düsseldorfer Segelflugplatz sogar offiziell ein Modellflugtreffen.

      Weiß jemand, ob dort an Tagen ohne Flugbetrieb dort mit Drohnen und Modellflugzeugen geflogen werden darf? Map2fly sagt eher nein, ich weiß aber nicht, ob es nur um temporäre Verbote gilt.
    • Bei mir ist zwar kein UL- oder Segelflugplatz ums Eck, dafür ein Militärflugplatz der Luftwaffe. Da herrscht aber auch nicht dauerhafter Flugbetrieb.
      Ich rufe da immer beim Tower an, der ist ständig besetzt und frage ob ich fliegen darf und sage denen wo.
      Die sagen mir dann geht, oder geht bis 50m Höhe, oder geht bis 16Uhr, oder geht grad nicht oder so etwas.
      Das Gespräch zeichnen die und ich beide auf.

      In 95% der Fälle darf ich aber Fliegen (FPV, nicht DJI).

      Denke bei so anderen Flugplätzen wie UL- oder Segelflug geht das genauso.
    • ich wohne am ortsrand und hab ca. 500m von hier einen segelflugplatz. der club, der den flugplatz betreibt hat auf seiner website folgendes statement:

      "Flugbetrieb [...] findet meist von Anfang April bis Ende Oktober an allen Wochenenden und den meisten Feiertagen statt". Wir fliegen bei gutem Wetter von morgens 9:00 Uhr bis teilweise nach 18:00 Uhr abends."

      hab bisher erfolglos versucht ausfindig zu machen, ob ich ausserhalb des flugbetriebs dort mit meiner mavic air fliegen darf. eine email diesbezüglich an den club blieb leider bisher unbeantwortet.
    • hab gerade mit hr. XXX DSGVO! von der dfs ein sehr nettes telefongespräch gehabt. fazit: auch in flugverbotszonen kommt es immer auf die bedingungen an, ob eine drohne aufsteigen darf oder nicht. die bedingung, die das in diesem konkreten fall ermöglicht sind die eingeschränkten flugbetriebszeiten vor ort. sprich, das flugverbot für drohnen gilt nur während der flugbetriebszeiten. wobei es in meiner verantwortung als pilot der drohne liegt, verlässliche informationen zu erhalten, ob zum zeitpunkt x, wenn ich mit der drohne unterwegs bin, auch wirklich kein flugbetrieb herrscht. dann werde ich doch mal detektiv spielen müssen und versuchen jemand vom segelflugclub ans telefon zu bekommen, oder im april mal an deren tower vorbeigehen und den verantwortlchen anhauen. ich hoffe die kollegen segelflieger sehen das thema nicht zu verbissen :)

      editiert

      ps: @dieselfan: sorry für die namensnennung, kommt nicht wieder vor. ich hatte überlegt den namen wegzulassen, aber da er auf dfs.de als offizieller telefonkontakt öffentlich zugänglich ist, dachte ich das wäre ok.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von el_viejo ()

    • Ich habe hier auch einen kleinen Segelflugplatz ganz in der Nähe und sehe genau, wann dort Betrieb ist und wann nicht. Wenn die Hangartüre offen ist, ist auch jemand in der Luft. Mit den Segelfliegern und der Leitung habe ich mich schon oft unterhalten und bin sogar in deren Beisein auf dem Platz geflogen, weil sie Interesse gezeigt haben.

      Vorsicht: Auch wenn auf dem Segelflugplatz kein Betrieb ist, kann die Landebahn trotzdem für Notlandungen verwendet werden. Also bitte auch dann den Himmel genau beobachten. Mal ganz unabhängig vom rechtlichen Aspekt. Klar kommt so eine Notlandung selten vor – kann aber sein.

      @wolbauer
      Das mit den möglichen Notlandungen kannst du bestätigen. Oder?
    • el_viejo schrieb:

      hab gerade mit hr. XXX von der dfs ein sehr nettes telefongespräch gehabt. fazit: auch in flugverbotszonen kommt es immer auf die bedingungen an, ob eine drohne aufsteigen darf oder nicht.
      Interessant, ich habe gar nicht mitbekommen, dass dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnen…ughafennähe/1-1197-17.pdf nicht mehr gültig ist. ;)
      Dann soll Dir Herr XXX dazu doch gern mal einen Zweizeiler via E-Mail zukommen lassen, am Telefon ist ja manches recht mißverständlich und darüber hinaus auch wenig verlässlich. :)

      Ansonsten erteilen immer noch ausschließlich Luftfahrtbehörden Ausnahmen von Ge-/Verboten der LuftVO.
    • @skyscope: na dann zitiere ich doch mal aus dem von dir verlinkten pdf gleich auf der ersten seite: "Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach § 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle" (fettdruck von mir) :)

      ich denke, dass die wiese hier am waldrand, die von april bis oktober wochenends als segelflugplatz genutzt wird, nicht unter diese verfügung fällt. lasse mich aber auch gerne korrigieren. ich interpretiere das, was mir telefonisch mitgeteilt wurde so, dass grundsätzlich auch an diesen flughäfen drohnenaufstiege erlaubt wären, wenn die bedingungen dies zuliessen. eine bedingung die hier greift, ist die von dir angeführte allgemeinverfügung, die das eben nicht zulässt und damit ist es verboten.

      @Ralf neverland: danke für den hinweis mit den notlandungen. das erklärt in meinen augen auch die forderung nach einem spotter bei fpv-flügen. wenn über dir ein grösserer/bemannter vogel reinkommt kriegst du das sonst gar nicht mit.
    • el_viejo schrieb:

      ich denke, dass die wiese hier am waldrand, die von april bis oktober wochenends als segelflugplatz genutzt wird, nicht unter diese verfügung fällt. lasse mich aber auch gerne korrigieren.
      Nein, da hast Du Recht. Umso weniger hat die DFS damit zu tun, und ich sehe nicht, wie und wo § 21a Abs. 1 Ziff. 4 LuftVO auf telefonischen Zuruf eines DFS-Mitarbeiters ausgehebelt werden könnte. Segelfluggelände gehören laut Auskunft der LFB (u.a.) mit dazu. Lasse mich aber ebenfalls gern eines Besseren belehren.

      Verstehe nicht, warum Du Dich nicht mit Deiner LFB in Verbindung setzt, die wird Dir doch sagen können, ob die "Wiese" als Segelfluggelände geführt ist, und was da genau Sache ist.
    • @skyscope: ich bin relativ neu in der materie und hab schon einige stunden mit suchen/lesen verbracht, aber ganz sicher noch nicht das gesamtbild :) deshalb auch vielen dank für den tip mit der lfb. ich weiss jetzt, dass für mich das regierungspräsidium stuttgart zuständig ist. werde also mal deren webauftritt gründlich studieren und hier berichten.
    • Ja dann, wie gesagt: Erlaubnisse können nur die LFB erteilen, vorher die Freigabe der Platzverwaltung bzw. des Flugleiters einholen, die wollen sie bei der LFB definitiv sehen. Sollte ja bis zum Sommerbetrieb problemlos gewährt werden können.
      Alles sollte letztlich mindestens als E-Mail vorliegen, mit einer telefonischen Erlaubnis können weder kontrollierende Ordnungskräfte noch Versicherungen im Fall der Fälle etwas anfangen...
    • das hier hab ich jetzt mal im webauftritt des rp bw gefunden:

      eine allgemeinverfügung (punkt 1) kann ich wohl schon mal vergessen, da freizeitgestaltung. bleibt nur die einzelerlaubnis (punkt 2), wobei ich da noch in erfahrung bringen muss, ob sich einzelerlaubnis auf mich als person bezieht oder auf die drohne, oder pro geplantem aufstieg. dann, ob das zeitlich begrenzt ist und was es kosten würde.
    • Da haben wir das in NRW besser. Wenn ich in der Nähe des Düsseldorfer Flughafens fliegen möchte (<1,5km) dann bekomme ich das genehmigt.
      Kostet mich allerdings 100€ für die Starterlaubnis und 50€ für die Ausnahme bzgl des Verbots. Wenn noch irgendeine Bundeswassertraße oder dergleichen in der Nähe sind, kommen 50€ pro weiteres Verbot dazu. Gilt dann 10 Tage und ich muss mich zusätzlich vor jedem Flug beim Tower melden.
      Recht teuer, aber verhältnismäßig unbürokratisch und vernünftig geregelt.
    • ich vermute auf sowas wird's auch hier in bw hinauslaufen. ist aber ehrlich gesagt für mich ein bissel frustrierend. da wohnste in schönster landschaft, freie wiesen und felder in fussmarschnähe, wo du mal schnell, wenn's wetter das erlaubt deinem hobby frönen könntest. und dann ist das so geregelt, wo doch die beiden interessen (segelflug vs. drohnenflug) bei entsprechender rücksichtnahme und absprache problemlos parallel ausgelebt werden könnten. aber das geld, dafür jedesmal eine einzelerlaubnis zu beantragen, die dann für x tage gilt, kann und will ich nicht ausgeben. naja, mal sehen, wie die genauen anforderungen hier im ländle sind. ich werde berichten.