Ebaykauf

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Nun, bei Vorsatz vom Verkauf und Nichtkennzeichnung der Sachverhalte bzw. Vortäuschung FALSCHER Sachverhalte oder Produktbeschreibungen und abgeschlossenem Zahlungsverkehr würde hier glaube ich auch der ein oder andere Staatsanwalt mit dem Wort Betrug gut klar kommen! Und der ist eine Straftat.
      Bisher bin ich verschont geblieben von sowas, habe auch auch ein paar Freunde wo alleine dieser Weg zu sehr schnellen Lösungen führte!
      Jeder Einzelfall wird von Staatsanwälten/Polizei/Richter etc anders bewertet. Grundsätzlich immer sagen "bringt doch nix" halte ich pers. hier für den falschen Weg.
      Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden. :)
    • Betrug setzt (u.a.) eine bewusste unwahre Erklärung voraus. Hier nicht gegeben.
      Ob ein fehlender Fuß zu "Gebrauchsspuren" zugeordnet werden kann, ist Auslegungssache, sicher aber nicht hinreichend für die Ermittlung hinsichtlich eines Betrugs im rechtlichen Sinn.

      Arglistige Täuschung setzt Vorsatz voraus. Hier nicht nachweisbar.
      Wie gesagt, Der eine sieht einen fehlenden Fuß als Gebrauchsspur an, ein anderer als Mangel, der verschwiegen wurde. Wie auch immer kein Fall für den Staatsanwalt, sondern gegebenenfalls einer für einen Richter in einem zivilrechtlich selbst anzustrengenden Prozess (wegen Rücktritt vom Vertrag).
      Zu dem es ohne Ebay-Käuferschutz ja wohl auch hätte kommen müssen.

      Ja, gefühlt halte ich es auch mindestens für eine Täuschung. Nur bringt einem lediglich das Bauchgefühl wie so oft nix. :)

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    • Naja, eigentlich würde ja der Weg über die Anfechtung wegen Übermittlungsirrtums oder Irrtums über wesentliche Eigenschaften. Selbstverständlich gibt es auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, wobei man sich hier in eine Diskussion begeben würde, ob eine arglistige Täuschung vorliegt oder nicht. Dann eher die anderen Anfechtungsarten wegen Irrtums, da man scheinbar unterschiedlichen Ansichten von Gebrauchsspuren/Defekten hatte.

      Ein angefochtenes Rechtsgeschäft wirkt von anfang an als nichtig gem. § 142 I BGB. Ware ist zurückzusenden, Geld zurückzuerstatten.
    • Wie gesagt, der Nachweis einer arglistigen Täuschung ist im Real-Life als Basis einer Vertragsanfechtung nicht so einfach.

      Schützen kann man sich dagegen auch bei ebay, indem man nachfragt, bspw. "Ist der Artikel / die Artikel bis auf das im Angebote Beschriebene ansonsten mängelfrei?".
      Dan bekommt man ja eine Antwort, mit der man rechtlich dann schon ein gutes Stück gesicherter unterwegs ist ("zugesicherte Eigenschaft"), sollte sich Gegenteiliges im Nachgang herausstellen. Am Beispiel hier: Dass ein fehlender Fuß einen Mangel darstellt, ist ja unstreitig.

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    • @MST
      genau so sehe ich das auch. Er hat bewusst einen definitiv defekten Gegenstand als "mit optischen Mängeln" (genauen Wortlaut kenne ich ja nicht, wurde aber so vom TE glaube ich genannt) verkauft. Der Käufer wurde also getäuscht, oder eben um sein Geld betrogen.

      Da wir aber nur eine Seite des Sachverhaltes kennen und keine Fotos, Links etc. gesehen haben, kann man dem TE auch selbst Dinge wie "üble Nachrede" oder sonstiges Unterstellen. Es kann ja sein, dass es alles ganz anders ist oder sich damals anders dargestellt hat.

      Grundsätzlich sehe bin ich aber vollkommen bei Dir. "Das bringt doch nix" ist mittlerweile der Standard und somit werden die A...loch Verkäufer immer mehr.

      Ein anderer Ansatz ist hier vielleicht: Wenn man die Staatsanwaltschaft/Polizei nicht beschäftigt, dann werden die Arbeitsplätze immer weniger, denn alles läuft ja in unserem Staat. Daher könnte man durchaus mal sagen, ich lass es jetzt drauf ankommen und zieh das durch.

      Netter Nebeneffekt: Es werden Steuergelder auch mal "Sinnvoll" eingesetzt, nämlich zur Verbrechensbekämpfung und nicht zur Schikane von unbescholtenen Bürgern.

      Ich hoffe für den TE das alles gut läuft und er sein Geld wieder bekommt.

      Unter Zeugen verpacken und gleichzeitig Fotos machen würde mir noch Einfallen.

      Einen Notar hast nicht zufällig in der Verwandtschaft, das wäre natürlich der Punkt auf dem i...
    • @skyscope
      Naja wenn das Artikelbild schon rein gar nicht zum versendeten Teil passt (alleine weil schon ein Bein fehlt!), und der Verkäufer das sogar wußte indem Er sagt "..das sind doch Gebrauchsspuren", halte ich hier schon Beweise für erbracht....und das mal mehr als ausreichend.
    • Das wird jetzt echt ein wenig sehr zu emotional, meint Ihr nicht? :)
      Keiner kennt das Artikelbild. Und es fehlte ein Fuß, kein Bein. Ein Mangel, der übrigens nicht dazu führt, dass zugesicherte originäre Eigenschaften nicht vorhanden sind, nämlich die Drohne zu fliegen und AUfnahmen damit zu machen, aber das nur nebenbei.

      Wer bei einer solchen Sachlage wie hier beschrieben zur Polizei gehen oder bei der Staatsanwaltschaft anrufen will, um Anzeige zu erstatten, soll es doch ruhig machen. Die wird einem allerdings auch nichts anderes erzählen, als ich oben - wahrscheinlich nur nicht so ausführlich. :) .

      Den Verkäufer juckt das übrigens nicht, denn der wird davon rein gar nichts mitbekommen.

      Und damit /overandout

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    • skyscope schrieb:

      Keiner kennt das Artikelbild. Und es fehlte ein Fuß, kein Bein. Ein Mangel, der übrigens nicht dazu führt, dass zugesicherte originäre Eigenschaften nicht vorhanden sind, nämlich die Drohne zu fliegen und AUfnahmen damit zu machen, aber das nur nebenbei.
      Man könnte fast meinen Du wärst der Verkäufer......
      :(
    • MST schrieb:

      Man könnte fast meinen Du wärst der Verkäufer......:(
      Frech, aber wenn wir schon so weit gekommen sind, dann könnte man fast meinen, dass du keine Ahnung davon hast, wie das teilweise rechtlich abläuft.

      Du kannst mir glauben, dass jemandem Vorsatz zu beweisen mit das schwierigste ist. Grobe Fahrlässigkeit ist schon die Inkaufnahme eines möglichen Ausgangs und es ist schwer, jemandem zu beweisen, dass er etwas in Kauf genommen hat. Jetzt versuch mal zu beweisen, dass es nicht nur in Kauf genommen wurde sondern explizit darauf hingearbeitet wurde.

      Die Ausgangssituation:

      slotello schrieb:


      Nach dem Kauf wurde auf eine Gebrauchsspur hingewiesen.(...)
      Jetzt ist die Air angekommen und es fehlt ein hinterer Fuß. Der Verkäufer ist der Ansicht, dass dies eine Gebrauchspur ist.
      Mal so ein mögliches Gespräch vor dem Staatsanwalt vor Gericht:
      Staatsanwalt: "Sie haben eine defekte Drohne verkauft!"
      Verkäufer: "Nein, ich habe keine defekte Drohne verkauft. Die Drohne hat funktioniert."
      SA: " Es fehlte jedoch ein Teil der Drohne!"
      V: "Ich habe auf Gebrauchsspuren hingewiesen."
      SA: " Aber ein fehlendes Teil ist keine Gebrauchsspur!"
      V: "Die Drohne funktionierte einwandfrei und es gab keinen Defekt, der die Nutzung beeinträchtigt. Ein solcher Landefuß wird bei der Landung beansprucht und kann für kleines Geld bei Amazon bestellt werden. Für mich ist es ein Verschleißteil und ein solches fehlen somit eine normale Gebrauchsspur!"

      Wie willst du mir hier Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beweisen?

      Ich weise darauf hin, dass wir hier keinerlei Fotos gesehen haben. Weder von der Auktion noch vom tatsächlichen Zustand! Sollte es das Teil aus Beitrag 10 sein, so ist schon ersichtlich, dass es ein filigranes Teil ist, welches schnell ermüden kann.
    • Wie seht ihr denn den Schmutz der durch den fehlenden Fuß direkt am Motor abgelagert wurde? Mein Weltbild dazu ist, dass Sand eine erstaunliche Zerstörungskraft hat und durch mechanische Bearbeitung durch drehende Teile des Motors, zum einen das umgebende Material bearbeitet wird aber auch der Sand in immer kleinere Teile zerrieben wird. Wdenn iese Kleinteile dann in den Motor und die Lager eindringen und dort großer Wahrscheinlichkeit bald zu einem Totalschaden, zumindest des Motors führen.
      Dazu noch die Aussage, dass er nach dem Feststellen des fehlenden Fußes noch die Funktionsfähigkeit überprüft hat. Also geflogen ist. Wo weis ist nicht bekannt. Nachdem aber der Absendeort in einem landwirtschaftlchien Gebiet liegt vermute ich mal, dass er nicht in einer schmutzfreien Halle geflogen ist,
      sondern auf irgendeinem Acker. Daher der Sand.
      Dazu kommt noch, dass er aus mir bisher nicht bekannten Gründen darauf verzichtet hat die noch fast 6 Monate laufende DJI-Care zu bemühen.
      Für mich stinkt da einiges ziemlich arg. Deshalb bin ich froh, dass Ebay der Rückabwicklung zugestimmt hat.
    • slotello schrieb:

      Nachdem aber der Absendeort in einem landwirtschaftlchien Gebiet liegt vermute ich mal, dass er nicht in einer schmutzfreien Halle geflogen ist,sondern auf irgendeinem Acker. Daher der Sand.
      Ich will den Verkäufer nicht in Schutz nehmen, bevor hier das noch irgendwer behauptet, aber ich wundere mich gerate etwas, was du erwartet hast? Eine komplett saubere Drohne? Bekommst du natürlich... neu. Sollte ich meine Drohne verkaufen, dann würde ich angeben, dass die in einem Top-Zustand ist und keine Gebrauchsspuren hat (was der Wahrheit entspricht). Ob aber irgendwo Sand ist oder so? Kein Plan. Ich bin mal in Strandnähe geflogen und auch schon mal am Strand von einem Landepad gestartet... oder von einem asphaltiertem Feldweg. Da kann sicherlich auch Sand reinkommen... wenn Sand aus Afrika es durch den Wind nach Andalusien in Spanien schafft, dann bestimmt auch in eine Drohne. Oder anders: die Zeit, in der ich in schmutzfreien Hallen geflogen bin, beträgt ebenfalls 0%. Bin ich jetzt irgendwie böse?


      slotello schrieb:

      Wie seht ihr denn den Schmutz der durch den fehlenden Fuß direkt am Motor abgelagert wurde? Mein Weltbild dazu ist, dass Sand eine erstaunliche Zerstörungskraft hat und durch mechanische Bearbeitung durch drehende Teile des Motors, zum einen das umgebende Material bearbeitet wird aber auch der Sand in immer kleinere Teile zerrieben wird. Wdenn iese Kleinteile dann in den Motor und die Lager eindringen und dort großer Wahrscheinlichkeit bald zu einem Totalschaden, zumindest des Motors führen.
      Noch ist die Drohne funktionsfähig. Sand hin oder her. Ob daraus ein Schaden resultieren wird oder nicht, ist zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannt. Selbstverständlich ist das keine Tatsache, über die man sich freuen wird, aber selbst da gibt es schlimmeres. Habe im Bekanntenkreis den Fall gehabt, das jemandem sein Handy am Strand hingefallen ist. Er wollte den Sand mit Druckluft rauspusten und hat sich das Handy dadurch innen total beschädigt. Äußerlich war alles top

      Worauf ich hinaus will:

      Ich selbst würde nichts bei Ebay kaufen, ohne es gesehen zu haben oder mich komplett durch Fragen abzusichern, wie es @skyscope geschrieben habe. Wenn ich irgendwo im Netz etwas sehe, das besonders günstig ist, bzw. günstiger als andere Inserate, dann passt was nicht. Wenn kein PayPal angeboten wird, dann passt was nicht. Wenn nicht weitere Bilder geschickt werden können, passt was nicht.


      Dieselfan schrieb:

      Langsam @eM-Gee. ;)

      Wie bewertest Du dann das "Nach dem Kauf..."? M.E. schon Vorsatz, arglistige Täuschung bei Inserat-Erstellung.
      Meiner Meinung nach kein Vorsatz. Wie gesagt, habe in dem Bereich gelernt. In einem solchen Falle hat der TE einen Fehler gemacht. Nehmen wir an, alles, was der TE schreibt, stimmt. Demnach:

      TE bietet auf Drohne
      TE ist nach Ende Höchstbietender
      Verkäufer verweist daraufhin auf "Gebrauchsspuren".
      und jetzt hätte ich komplett anders reagiert und um Bilder gefragt. Weil:

      Ein Kaufvertrag entsteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, dem Angebot und der Annahme.
      Die Willenserklärung des TE ist: Ich möchte die Drohen zum besagten Zustand für XXX€ kaufen. (Angebot)
      Diese Willenserklärung kann der Verkäufer annehmen in dem er sagt "okay"

      Jedoch nimmt der Verkäufer die Willenserklärung nicht an, sondern macht ein neues Angebot: Ich verkaufe dir die Drohne, welche jedoch nun Gebrauchsspuren hat, zum Preis XXX. (Angebot)
      In diesem Falle hat der TE das Angebot angenommen. Er hätte in dem Moment die Möglichkeiten gehabt:

      a) neues Angebot: Ich hatte eine unbeschädigte Drohne zum Preis von XXX€ gekauft und biete dir für die Drohne mit Gebrauchsspuren lediglich einen Preis in Höhe von YYY € an.
      oder
      b) Ablehnung: Ich nehme dein neues Angebot, welches sich von vorherigen Verkauf unterscheidet, nicht an.

      Bei der Ablehnung hätte der Verkäufer keinerlei Handhabe gehabt, da er ein neues Angebot gemacht hat, welches der TE ablehnen darf.

      Wie gesagt, der Verkäufer hat


      Dieselfan schrieb:


      "Nach dem Kauf..."
      darauf hingewiesen. Ich gehe mal an dieser Stelle aus, dass es noch vor Bezahlung und Übersendung war. Ohne dem Hinweis wäre ich deiner Meinung.

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    • slotello schrieb:

      Wie seht ihr denn den Schmutz der durch den fehlenden Fuß direkt am Motor abgelagert wurde? Mein Weltbild dazu ist, dass Sand eine erstaunliche Zerstörungskraft hat und durch mechanische Bearbeitung durch drehende Teile des Motors, zum einen das umgebende Material bearbeitet wird aber auch der Sand in immer kleinere Teile zerrieben wird. Wdenn iese Kleinteile dann in den Motor und die Lager eindringen und dort großer Wahrscheinlichkeit bald zu einem Totalschaden, zumindest des Motors führen.
      Dazu noch die Aussage, dass er nach dem Feststellen des fehlenden Fußes noch die Funktionsfähigkeit überprüft hat. Also geflogen ist. Wo weis ist nicht bekannt. Nachdem aber der Absendeort in einem landwirtschaftlchien Gebiet liegt vermute ich mal, dass er nicht in einer schmutzfreien Halle geflogen ist,
      sondern auf irgendeinem Acker. Daher der Sand.
      Dazu kommt noch, dass er aus mir bisher nicht bekannten Gründen darauf verzichtet hat die noch fast 6 Monate laufende DJI-Care zu bemühen.
      Wenn ich das so lese...
      Nach deinem Eingangspost dachte ich noch, du wärst arglos auf einen ebay-Betrüger reingefallen.
      Jetzt denke ich, du legst es regelrecht darauf an, Gebrauchtmängel zu suchen und zu finden.
      Hoffentlich hat dich nicht die Diskussion rund um die Anzeige eines vermeintlichen Betruges hier zu diesem "Sinneswandel" bewogen.
      Wenn das Zitierte deine Ansprüche sind, solltest du nicht gebraucht kaufen.
    • Dieselfan schrieb:

      M.E. schon Vorsatz, arglistige Täuschung bei Inserat-Erstellung.
      Das ist ziemlich wahrscheinlich, und natürlich eine Sauerei.
      Allerdings mit "Vorsatz" und "Täuschung" nur im umgangssprachlichen Sinn, im rechtlichen Sinn müsste es eben durch den Käufer substantiell nachgewiesen werden.

      Der ebay-Käuferschutz macht ja auch nicht den geschlossenen Kaufvertrag zunichte oder tangiert ihn in irgendeiner Form, sondern es wird durch die monetäre Rückabwicklung nur die Beweislast umgekehrt: Nun müsste der Verkäufer aktiv werden, wenn er an dem immer noch bestehendem Vertrag festhalten und auf dessen Erfüllung drängen würde. Was er aber natürlich nicht machen wird.


      MST schrieb:

      Man könnte fast meinen Du wärst der Verkäufer...... :(
      Das ist ein Kommentar, der ebenso unsachlich und irrational wie deine Argumentation zuvor ist, sofern man sie denn als solche bezeichnen will.
      Man kann natürlich beide AUgen zudrücken und mit hochrotem Kopf auf HB-Männchen machen, oder die Lage im möglichen rechtlichen Rahmen sachlich und zielführend versuchen zu analysieren, um für den (natürlich getäuschten) TE und anderen in ähnlicher Situation das Beste daraus zu machen.

      Belassen wir es dabei, dass deine Herangehensweise sich von meiner wohl ziemlich unterscheidet.

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    • Nein, @eM-Gee. Deine Einlassung bzgl. Vorgehensweise des TE nach Zuschlagserteilung ist hier hintergründig.
      Vorab, ich gehe davon immer noch aus, dass der TE den wahren Sachverhalt schrieb.
      Und genau dabei gilt festzustellen, s.a Post #32, dass der Veräußerer vor Einstellung des Inserates vom fehlenden Teil wußte, es dennoch tunlichst vermieden hat, weder zu beschreiben, noch fotografisch darzustellen.
      Dies allein verstößt schon gegen ebay-Grundsätze.
      Abgesehen davon, dass auch ich mich nach Bekanntwerden des Mangels anders verhalten hätte, bleibt dennoch m.M.n. die arglistige Täuschung.
      Ich bin nämlich nicht gezwungen, nach dem Zuschlag mit dem Verkäufer zu kommunizieren.

      Und bzgl. Sand im Getriebe, da bin ich wieder ganz Deiner Meinung. Das kann und muß der Verkäufer nicht wissen und der TE hatte sich nunmal für ein Gebrauchtgerät entschieden. Ohne Sand = Neugerät
      Genauso hat dann auch die Anzahl der Vorbesitzer keine Relevanz, sofern nicht wie z.Bsp. bei PKW-Verkäufen gefordert.
    • skyscope schrieb:

      Das ist ein Kommentar, der ebenso unsachlich und irrational wie deine Argumentation zuvor ist, sofern man sie denn als solche bezeichnen will.
      Ja genau, und obwohl ich und auch andere wie beschrieben hier andere Erfahrungen/Wissenstand aufgrund von vorhandenen Fakten haben, haben wir "keine Ahnung" und es ist zu 100% nicht richtig und "überflüssig" was wir so schreiben.
      Sorry, aber es läuft oft sehr einseitig mit div. Usern hier was mir schon oft aufgefallen ist.
      Schade... :S
      Und gerade wenn man Dir @skyscope Fakten vorlegt wirds schnell unangenehm weil grundsätzlich dann Deine Gesprächspartner einfach keine Ahnung haben und sowieso unrecht haben.

      Ich hoffe für den Threadstartet gehts gut aus, daß kann ich dann wohl noch sagen zum Thema.
    • Dieselfan schrieb:


      Und genau dabei gilt festzustellen, s.a Post #32, dass der Veräußerer vor Einstellung des Inserates vom fehlenden Teil wußte, es dennoch tunlichst vermieden hat, weder zu beschreiben, noch fotografisch darzustellen.
      Ja, wir wissen, dass er, nachdem das Fehlen des Fußes aufgefallen ist, die Funktionalität der Drohne festgestellt hat. Was wir nicht wissen, weil sich der TE ziemlich bedeckt hält, zu welchem Zeitpunkt diese Feststellung gemacht wurde. Vor Auktionsbeginn oder beim Abschiedsflug nach Auktionsende bzw. während der Auktion? Ohne aller Informationen können wir hier nur im Dunkeln rumstochern.

      Darum geht es mir hier aber weniger. Mit meinen Ausführungen wollte ich nur zeigen, dass es schwer ist Vorsatz zu beweisen.

      Du schreibst:


      Dieselfan schrieb:

      Vorab, ich gehe davon immer noch aus, dass der TE den wahren Sachverhalt schrieb.
      Sollte über einen Vorsatz entschieden werden, so findet das vor einem Richter statt, welcher sich beide Seiten anhören muss und versuchen muss, die Wahrheit zu finden. Was nach Ansicht des Richters die Wahrheit sein wird, wissen wir nicht. Ich weiß nur, dass der Richter anders denken wird, als du.

      Ich sehe es so, wie skyscope:

      skyscope schrieb:

      Das ist ziemlich wahrscheinlich, und natürlich eine Sauerei.Allerdings mit "Vorsatz" und "Täuschung" nur im umgangssprachlichen Sinn, im rechtlichen Sinn müsste es eben durch den Käufer substantiell nachgewiesen werden.
      Selbstversändlich würde ich mich auch betrogen fühlen, jedoch muss ich alles, was ich jemandem vorwerfe, beweisen. Jeder Mörder wird versuchen, wegen Totschlags oder geringerem bestraft zu werden und jeder Totschläger zu schwerer Körperverletzung mit Todesfolge, wenn du verstehst worauf ich hinaus will.

      Wir würden und alle betrogen fühlen und es vermutlich auch sein, aber wir wissen nicht, ob es Täuschung, arglistige Täuschung oder einfach nur ein Missverständnis sein wird.
    • MST schrieb:

      Sorry, aber es läuft oft sehr einseitig mit div. Usern hier was mir schon oft aufgefallen ist. Schade...
      Und gerade wenn man Dir @skyscope Fakten vorlegt wirds schnell unangenehm weil grundsätzlich dann Deine Gesprächspartner einfach keine Ahnung haben und sowieso unrecht haben.

      Da kann ich nichts zu sagen, da ich von dir noch keine Fakten gesehen habe. Aber wahrscheinlich hast du mit deinem Eindruck von mir in Bezug auf deine Person als Gesprächspartner in den meisten Fällen völlig Recht. :)
      Weiter kannst Du ja dann in einer PM Dampf ablassen, wenn du es denn unbedingt für nötig hälst. Ob sie gelesen wird, kann ich nicht versprechen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • eM-Gee schrieb:

      Was wir nicht wissen, weil sich der TE ziemlich bedeckt hält, zu welchem Zeitpunkt diese Feststellung gemacht wurde. Vor Auktionsbeginn oder beim Abschiedsflug nach Auktionsende bzw. während der Auktion?
      Ach so ?

      slotello schrieb:

      Nach dem Kauf wurde auf eine Gebrauchsspur hingewiesen. Auf einem Foto war für mich keine Gebrauchsspur zu erkennen.
      NACH dem Kauf ist ja relativ Zeitnah.
      Wenn ich etwas verkaufen will benutze ich es nicht noch bis Ultimo und beschädige es noch. Dann muß ich die Auktion beenden, oder den Preis reduzieren.
      Gekauft wie gesehen, wenn ich keinen Schaden sehe erwarte ich auch keinen, jetzt noch formulieren, auf dem Foto war ja kein Fuß zu sehen (weil verdeckt) dann braucht auch keiner dran sein............

      Dieselfan schrieb:

      Und genau dabei gilt festzustellen, s.a Post #32, dass der Veräußerer vor Einstellung des Inserates vom fehlenden Teil wußte, es dennoch tunlichst vermieden hat, weder zu beschreiben, noch fotografisch darzustellen.
      Dies allein verstößt schon gegen ebay-Grundsätze.
      Ebend.
      immer etwas Kolofonium in der Nase