Nun, bei Vorsatz vom Verkauf und Nichtkennzeichnung der Sachverhalte bzw. Vortäuschung FALSCHER Sachverhalte oder Produktbeschreibungen und abgeschlossenem Zahlungsverkehr würde hier glaube ich auch der ein oder andere Staatsanwalt mit dem Wort Betrug gut klar kommen! Und der ist eine Straftat.
Bisher bin ich verschont geblieben von sowas, habe auch auch ein paar Freunde wo alleine dieser Weg zu sehr schnellen Lösungen führte!
Jeder Einzelfall wird von Staatsanwälten/Polizei/Richter etc anders bewertet. Grundsätzlich immer sagen "bringt doch nix" halte ich pers. hier für den falschen Weg.
Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden.
Bisher bin ich verschont geblieben von sowas, habe auch auch ein paar Freunde wo alleine dieser Weg zu sehr schnellen Lösungen führte!
Jeder Einzelfall wird von Staatsanwälten/Polizei/Richter etc anders bewertet. Grundsätzlich immer sagen "bringt doch nix" halte ich pers. hier für den falschen Weg.
Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden.