Zahlungsfrage -Haftpflichthelden

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Zahlungsfrage -Haftpflichthelden

      Hallo!
      Ich habe folgendes Anliegen: Habe mir Dezember eine Mavic 2 Pro geholt und sie über Haftpflicht Helden versichert (Drohnenversicherung + Privathaftpflicht).

      Wenige Tage vor Weihnachten habe ich meinen Vater auch mal fliegen lassen, was ein Fehler war. In der Höhe von nur 2 Meter hat er sie gegen eine Wand auf Privatgrundstück geflogen, sie stürzte ab und die Kamera ließ sich nicht mehr vertikal bewegen bzw. nur sehr schwer.
      Habe sie zu Media Markt gebracht, wo ich sie kaufte, und heute den Kostenvoranschlag erhalten. 745€ weil die Gimbal-Kamera verbogen ist.

      Natürlich sollte ich bei Haftpflichthelden anrufen, da geht aber heute keiner mehr an das Telefon. Laut Versicherung sind Kinder und Eltern beim fliegen auch mitversichert.
      Heißt das denn wenn z.b. wie jetzt mein Vater, meine Drohne kaputt fliegt, das Haftpflichthelden diese übernimmt oder das da die Privathaftpflicht meines Vaters dafür zuständig ist?

      Danke für eure Hilfe!
    • Deine Drohnenhaftpflicht übernimmt nicht die Schäden an deiner Drohne sondern die Schäden, die deine Drohne anrichtet (wäre in deinem Beispiel die Wand, falls kaputt).
      Wenn überhaupt, zahlt das die PHV deines Vaters, wobei ich mir nicht sicher bin, ob Schäden innerhalb der Familie ausgeschlossen sind.
    • Haftpflicht heißt, die kommt für Schäden auf, die Du Anderen zufügst. Oder eben Dein Vater, wen das mit abgedeckt ist.
      Sie kommt aber nicht für Schäden auf, die Dir selbst entstehen.
      Will heißen, wäre die Wand eingestürzt oder der Putz beschädigt, würde die Haftpflicht das zahlen. Deine Drohne ist aber Dein Problem.
      Sorry, aber so ist das.


      McFlyaHAM schrieb:

      Wenn überhaupt, zahlt das die PHV deines Vaters,
      aber nur, wenn diese Schäden durch Drohnen mit abdeckt. Sonst nicht.
      Fly long and prosper.
    • Am besten fragst du das natürlich die Versicherung, die sollte eine endgültige Antwort geben.
      Aber ganz grundsätzlich gilt ja, wenn ich fremdes Eigentum beschädige, muss ich Schadenersatz leisten. Dafür gibt es erstmal die PHV.
      Die haftpflicht der Drohne wird nur den Schaden an fremdem Eigentum übernehmen, nicht den eigenen Schaden.
      Jetzt kommt erschwerend hinzu, dass dein Vater den Schaden verursacht hat. Bei einigen Versicherungen sind Schäden innerhalb der Familie ausgeschlossen.

      Edith sagt, drei doofe ein Gedanke :thumbsup:
    • Ich habe mich in den letzten Tagen intensiv damit beschäftigen müsssen, da ich auch hinter eine Haftpflicht benötigt habe. Einige Versicherungen schließen einen Haftpflichtschaden gegenüber IM GLEICHEN HAUS wohnenden Familienangehörigen GEGENEINANDER explizit aus. Mich würde sehr interessieren, wie sich Haftpflichthelden hier verhält. Bitte poste mal das Ergebnis.
      Viel Erfolg!
    • Also wenn Person A, die gemäß LuftVG eine Haftpflichtversicherung hat, mit seiner Drohne A in die Drohne von Person B fliegt und die Drohne B dabei beschädigt wird, dann wird die Haftpflicht vielleicht zahlen.
      Oder hier: wenn der Vater sich die Drohne ohne Erlaubnis genommen hat vielleicht auch noch (?).

      In diesem Fall (Vater fliegt Drohne des Sohns mit Erlaubnis) glaube ich aber eher nicht dran - sonst würde das Versicherungsbetrug ja Tür und Tor offnen, egal ob es Vater oder Bekannter war. Aber interessant ist die Frage, vielleicht liege ich falsch und eine Privathaftplicht für Drohnen ist gleichzeit eine Vollkasko für fremde Drohnen ;)
    • Du vermischt da grad verschiedene Versicherungen.
      PHV ersetzt Schäden an fremdem Eigentum, egal wodurch entstanden.
      Die haftpflicht für Drohnen ersetzt nur durch diese verursachte Schäden. Und da ist es meiner Meinung nach egal wer geflogen ist. Wie beim Auto, die Versicherung ist auf die Sache bezogen
    • Ralf-M schrieb:

      PHV ersetzt Schäden an fremdem Eigentum, egal wodurch entstanden.

      Das wäre schön. Dann wüede meine PHV die Schäden, die durch eine von mir geflogene Drohne verursacht wurden, auch ersetzen. Dem ist aber leider nicht so (lt. Aussage meines Versicherungsvertreters).
      Deshalb brauchen wir ja eine extra Drohnen-Haftpflicht.
      Ist beim Auto genauso. Damit verursachte Schäden werden durch eine PHV nicht abgedeckt.

      Das heißt aber nicht, daß es nicht Versicherungen gibt, die die durch eine Drohne verursachte Schäden in der PHV nicht abdeckt. Da hilft nur ein nettes Gespräch mit dem Vericherer.
      Fly long and prosper.
    • Hätte dein Vater widerrechtlich den Kopter benutzt, könnte !!! seine PHV eintreten.

      Mit deiner Einwilligung ist das keine unbefugte Benutzung.

      Unter Familienangehörigen eh eine sehr zweifelhafte Geschichte.

      Wenn die Mavic neu gekauft hast, hättest eine Care abschließen sollen. Ob das bei gebraucht geht entzieht sich meiner Kenntnis.

      Rückdatieren geht nicht, da DJI im Log den Schadenstag/Uhrzeit sehen kann.

      Verbuche es unter PP.

      Oder Lehrgeld. Rookies immer auf freies Feld.
    • Und man sollte auch bedenken das Versicherungen noch zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit unterscheiden und evtl. keine Zahlungen leisten.

      Im Grundsatz würde ich sagen das wenn der Vater nicht im gemeinsamen Haushalt lebt die Vers. durchaus zahlen könnte. Es ist ja von einem erwachsenen Menschen davon aus zu gehen das er in der Lage ist einen Kopter zu fliegen.

      Schlau werden wir nur wenn man die Versicherung des Vaters kontaktiert.

      Fast keine Vers. erkennt Schäden an die vor Abschluss der Vers. entstanden sind manche Versicherungen haben sogar eine vorlaufzeit von einem halben Jahr. Neuerdings wie jetzt immer in der Werbung angepriesen gild ein nachträglicher Abschluss bei Zahnschäden.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Wenn es sowas bei Haftpflichtversicherungen wirklich gibt, was ich mir nicht vorstellen kann, dann werden das so typische Bauernfänger Verträge sein: Ein getarnter Kredit zu miserablen Konditionen.

      Mit einer Zahnzusatz ist das nicht vergleichbar, die versichert hohes Risiko auf niedrige Summen, bei relativ hohen Beiträgen.
      Eine normale Haftpflicht versichert sehr geringes Risiko auf extreme Schadenshöhen, zu relativ mickrigen Beiträgen. Keine Chance dass die ohne Verlust einen Vorschaden übernimmt UND der Kunden dabei nicht komplett über den Tisch gezogen wird.