Flughöhe über Grund

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    • Flughöhe über Grund

      Hallo, in DE darf man mit der Drohne max. 100m über Grund fliegen. Mir ist jedoch nicht klar, wonach richtet sich das ?
      Es wird doch bestimmt die Höhe des Luftfahrzeuges / Drohne über dem jeweiligen Boden angenommen. Im Flachland noch alles ok. Wie verhält es sich im Gebirge ? Dort könnte ich doch bspw. von einer erhöhtten Stellung meine Drohne ins Tal fliegen lassen. Damit bin ich sicherlich in vielen Fällen sofort weit über 100m nach unten ...
      Meine Mavic 2 hat natürlich die Obergrenze eingestellt. Würde sie in diesem Fall dann inns Tal fliegen und nicht mehr zurück kommen ?

      Oder sehe ich das ganz falsch und es geht nach dem Standpunkt des Drohnenführers?

      Man möge mir verzeihen falls es die Antwort im Forum schon gibt. Ich habe sie nicht gefunden.
    • Faktisch darfst Du in Deutschland max. 100 m über Grund fliegen. Dein Mavic 2 kann in dieser Höhe mit Hilfe seines Barometers jedoch nur die relative Höhe über dem Startpunkt bestimmen. Heißt soviel, fliegst Du zum Beispiel über eine Felskante hinaus, musst Du die Höhe übergrund entsprechend der Felskante über Grund anpassen.

      Dein Mavic kann das jedoch nicht erkennen. Fliegst Du z.B. über eine Felskante mit einer Höhe von 400 m drüber, kannst Du (rein technisch gesehen) dann sogar bis 500 m über Grund (entspricht dann 100 m relativ zum Startpunkt) fliegen, bis Dein Mavic dann sagt, dass Du die maximale Höhe über Grund erreicht hast.

      Anders sieht es aus, wenn Du ins Tal runterfliegst und dort Landest. Dann wird ein neuer Startpunkt gesetzt und Dein Mavic beklagt bereits 300 m unterhalb der Felskante, dass er die max. Flughöhe erreicht hat. Dann kannst Du aber immer noch die Höhenbegrenzung hochsetzen, dass geht bis max. 500 m.
    • Rocketeer schrieb:

      Das ist schon verrückt ...

      Ja, aber sei versichert, es gibt Schlimmeres. ;)

      Habe mich am Samstag mal bei Medimax umgesehen. Das Angebot an Drohnen war recht übersichtlich :thumbdown: , aber die hatten eine Karte (wurde hier auch schon gezeigt) ausgelegt und einen Text dazu mit den "ganzen" Bestimmungen, die beim Drohnenfliegen zu beachten sind. Von einer Drohnen-Haftpflicht steht da nichts. Ich weiß nicht, warum die Versicherer sich dermaßen verstecken, wo die HPV doch gesetzlich vorgeschrieben ist.
      Fly long and prosper.
    • Anders sah es da bei Conrad in Leipzig aus. Die hatten fast alle DJI-Drohnen auf Lager aber keinerlei Hinweise, was beim Führen einer Drohne vorgeschrieben / zu beachten ist. Jetzt bin ich vor allem gespannt, was die EU Anfang diesen Jahres daraus macht.
    • Ich habe hier schonmal in irgendeinem Thread genau die gleiche Frage bzgl Flughöhe gestellt und die genau gegenteilige Antwort bekommen. Die meinten, das käme auf den Startpunkt an. Wenn das stimmt, bin ich auf jeden Fall schon illegal geflogen, ohne es zu wissen oder zu wollen.
      Vielleicht weiß der Gesetzgeber das selbst nicht, wobei über Grund ja schon eigentlich über Grund und nicht über Startplatz heißt.
    • Greenhorn89 schrieb:



      Vielleicht weiß der Gesetzgeber das selbst nicht, wobei über Grund ja schon eigentlich über Grund und nicht über Startplatz heißt.
      Nicht nur eigentlich, sondern über Grund heißt über Grund. Dass das dann freilich völlig absurd ist, wenn man an bestimmte landschaftliche Gegebenheiten denkt, interessiert die Gesetzesmacher nicht, das ist nicht mehr ihr Problem sondern das von den lokalen Gesetzeshütern und den Gerichten.
    • Madner Kami schrieb:

      Nicht nur eigentlich, sondern über Grund heißt über Grund. Dass das dann freilich völlig absurd ist, wenn man an bestimmte landschaftliche Gegebenheiten denkt, interessiert die Gesetzesmacher nicht
      Nur weil unsere Klöpper die geforderte Höhe über Grund nicht anzeigen können und das für uns unkomfortabel ist, sollte man sie nicht gleich in Frage stellen. Für die bemannte Luftfahrt ist das Landschaftsprofil wichtig.
    • Das ist auch insofern problematisch, dass man die wirkliche Höhe über Grund ja nicht immer so leicht feststellen kann. Wenn ich z.B. über einen Tagebau fliege, weiß ich ja nicht, ob das Loch an der Stelle, über der ich gerade fliege, 30m oder 100m tief ist und kann das auch nicht sicher via Google Earth etc. feststellen. Bei letzterem dürfte ich de facto dann gar nicht mehr fliegen (-> Flug auf Sicht).
    • RC-Role schrieb:

      Nur weil unsere Klöpper die geforderte Höhe über Grund nicht anzeigen können und das für uns unkomfortabel ist, sollte man sie nicht gleich in Frage stellen. Für die bemannte Luftfahrt ist das Landschaftsprofil wichtig.
      Weil es die bemannte Luftfahrt ja auch so unglaublich stört wenn man in einem 200m breiten Flusstal das etwa 30m steil abfällt mit seiner Drohne von einem Entfernungsmeter auf den anderen plötzlich auf Höhe 130m fliegt, statt 100m, um eine Brücke abzufilmen. Oder weil es für die 747 ja so kreuzgfährlich ist, wenn meine Spark über den Rand eines Steinbruchs fliegt und plötzlich nicht mehr 10m über dem Boden schwebt, sondern 110m. Jane, is klar. Die machen da alle dem Landschaftsprofil folgende Sturzflüge, auf und nieder, immer wieder.

      Komm schon, ich rede hier nicht davon sich einen hohen Berg zu suchen, dort Starthöhe Null zu eichen und dann 5km weit ins Tiefland zu fliegen. Dass das ein klarer und ahndungswürdiger Verstoß ist, ist offensichtlich und indiskutabel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Madner Kami ()

    • Madner Kami schrieb:

      Weil es die bemannte Luftfahrt ja auch so unglaublich stört wenn man in einem 200m breiten Flusstal das etwa 30m steil abfällt mit seiner Drohne von einem Entfernungsmeter auf den anderen plötzlich auf Höhe 130m fliegt, statt 100m, um eine Brücke abzufilmen.
      Die Luftregeln basieren halt auf die bemannten Flieger. Wegen Drohnen geländespezifische Regeln einzuführen halte ich für nicht praktikabel. Die LuftVO ist bei der letzten Überarbeitung aufgrund von Drohnenbelangen schon kompliziert genug geworden.
    • Man sieht es ist eben doch nicht so einfach oder einfach klar. :D Das sind aber so die Fragen, die ich mir als Anfänger stellen muss. Das ist einfach praktisches Handling einer abstrakten gesetzlichen Definition.
      Im Klartext heisst das dann, ich kann mir nicht eine erhöhte Position suchen, starten und dann übers Tal fliegen ... oder ? Das kann ja durchaus Sichtflug sein. Je mehr ich darüber nachdenke, desto größere Bedenken habe ich, da etwas falsch zu machen ....
      Ich habe demnächst einen schönen Schottland - Urlaub. Abgesehen vom Regen dürfte es schwierig werden in den Highlands die Höhenregel genau einzuhalten. :/ Oder ich lasse die Mavic immer nur direkt vor mir auf meiner Höhe fliegen. Das kann ich mir dann aber auch sparen und nehme meine Spiegelreflex. ?(
    • Die Gesetzgeber sind auch nur Menschen und denken nicht an alle Eventualitäten. Das Gesetz soll ja andersherum auch unkompliziert und verständlich sein. Solange es Keiner übertreibt, wird es da wohl keine Probleme geben. Wird diese Unklarheit aber ausgenutzt und es kommt dadurch zu Schaden, dann wird das Gesetz sehr wahrscheinlich nachgebessert (verschärft). Mit dem Ergebnis, daß wir alle noch mehr beachten müssen.
      Fly long and prosper.
    • Wie viele Fälle kennt ihr denn, in denen Drohnenpiloten geahndet wurden, weil sie über die Kannte eines Steinbruchs geflogen sind?
      Wenn das zu viele werden kann man ja mal über Sonderregelungen für solche speziellen Gegebenheiten diskutieren, aber bis dahin ist die simple, universelle, und relativ leicht umzusetzende Regel doch wunderbar. Wenn man für jeden Sonderfall einen Paragraphen schreiben würde, will ich mal sehen wie viele Hobbypiloten sich das überhaupt noch durch lesen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • gsezz schrieb:

      Wie viele Fälle kennt ihr denn, in denen Drohnenpiloten geahndet wurden, weil sie über die Kannte eines Steinbruchs geflogen sind?

      Keinen.

      Wie viele Fälle kenne ich, in denen Drohnenpiloten über die Kannte eines Steinbruchs geflogen sind? Persönlich auch keinen, nur vom "Hörensagen" hier im Forum.


      gsezz schrieb:

      Wenn man für jeden Sonderfall einen Paragraphen schreiben würde, will ich mal sehen wie viele Hobbypiloten sich das überhaupt noch durch lesen.

      ... und dann überhaupt noch was beachten.

      Genau das wollte ich ausdrücken mit:

      MrSpok schrieb:

      Das Gesetz soll ja andersherum auch unkompliziert und verständlich sein.
      Fly long and prosper.
    • Rocketeer schrieb:


      Abgesehen vom Regen dürfte es schwierig werden in den Highlands die Höhenregel genau einzuhalten. :/
      Ich verstehe die Problematik nach wie vor nicht. Steigt ihr alle direkt auf 100m und ärgert euch dann, dass ihr nicht Richtung Tal fliegen könnt? Filmt und Fotografiert ihr nur in der Höhe von 100m über Grund oder entstehen gerade dort nur schöne Bilder und Videos? Klar, es ist umständlich, in unebenem Gelände diese Höhe einzuschätzen, aber wir müssen doch nicht so tun, als wäre das die vorgeschriebene Flughöhe statt der erlaubten Flughöhe über Grund. Bei 90% meiner Flüge komme ich bei weitem nicht an die 100m Höhe über Grund ran.