Fragen zu Map2fly

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    • Fragen zu Map2fly

      Hallo, wie ihr wisst bin ich hier neu im Forum und wage den Wiedereinstieg in die Flugwelt. Ich habe mich bei Map2fly umgesehen in welchen Gebieten überhaupt noch legal befliegbar sind. Mir ist aufgefallen, dass eigentlich überall in den Städten oder Dörfern folgender Hinweis bei Map2fly auftaucht:

      1. "Ortslage - Hinweis: Innerhalb geschlossener Ortschaften in öffentlichen Bereichen und bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Betrieb der zuständigen Ordnungsbehörde und/oder Polizeidienststelle vorab schriftlich anzuzeigen."


      Wie wird diese Regelung gehandhabt? Muss man wirklich das Ordnungsamt vorher um eine Genehmigung bitte oder wie seht ihr das?

      Möchte mich auf der rechtlich sicheren Seite bewegen.

      Zur zweiten Frage: Die grünen Landschaftsschutzgebiete - hier wird angezeigt, dass man die örtlichen Bestimmungen beachten muss. Wo kann ich diese einsehen?

      Freue mich auf eure Antworten
    • RC-Role schrieb:

      Niedie90 schrieb:

      wie seht ihr das?
      Die Info ans Ordnungsamt ist nur vorgeschrieben, wenn man mit einer Aufstiegsgenehmigung fliegt und das da drin steht. Generell ist das nicht, sollte also von der App nur empfohlen werden.Die Bedingungen der Landschaftsschutzgebiete stehen auf Schildern vor Ort.
      Ok das bedeutet also, dass irgendwo ein Schild am Weges- oder Straßenrand stehen muss das auf ein Flugverbot hinweist? Ähnliches habe ich schon einmal am Kehlsteinhaus gesehen. Beispielsweise bei mir um die Ecke am Wald habe ich noch nie ein Schild gesehen, jedoch ist das Gebiet in der Karte eingezeichnet..... Also fliegen?

      Das bedeutet ich kann in der Stadt oder im Ort fliegen soweit ich keine Genehmigung beantrage aus welchen Gründen auch immer?!
    • RC-Role schrieb:

      Die Info ans Ordnungsamt

      RC-Role schreibt es ja bereits, dass du das nur machen musst, wenn du eine Aufstiegsgenehmigung hast, in welcher das drin steht. Hast du nicht nach einer Aufstiegsgenehmigung gefragt und fliegst legal herum, ohne dass du für irgendwas eine Ausnahme benötigst, dann ist alles okay. Ferner ist es nur eine Mitteilung, sprich: Du darfst dort fliegen und hast die Erlaubnis bereits. Das hier zitierte weist darauf hin, dass du das Ordnungsamt über dein Vorhaben in Kenntnis setzt, du holst dir dort nicht eine Aufstiegsgenehmigung, da du diese schon hast.

      Ich persönlich schreibe bei Orten, wo es mir mit Anwohnern oder anderem kritischer vorkommen könnte, trotzdem das Ordnungsamt bzw. die Polizei an bzw. informieren diese. Einfach nur um vorzubeugen, dass jemand die Polizei ruft, bei einer komplett legalen Sache. So kann die Polizei der Person schon am Telefon Bescheid sagen, dass alles angemeldet, legal und in Ordnung ist.
    • Sorry bin hier total im Neuland.

      Bedeutet ich schreibe das Ordnungsamt an und gebe denen einfach nur bescheid. Punkt fertig?

      Ok. Nervt es die Polizei nicht wenn ständig jemand anruft? Hatte das mal wegen einem Test einer Alarmanlage - naja sagen wir es mal so - die Polizei war etwas genervt weil ich überhaupt anrufe
    • Niedie90 schrieb:

      Das bedeutet ich kann in der Stadt oder im Ort fliegen soweit ich keine Genehmigung beantrage aus welchen Gründen auch immer?!
      Wenn Map2Fly das (außer dem falschen Hinweis aufs Ordnungsamt) erlaubt, ja. Das mit den Wohngrundstücken aber beachten.
      (Über)flugverbote aufgrund von Schildern an Orten, die keine Schutzgebiete im Sinne der (neuen) LuftVO sind, sind rechtlich nicht bindend, sollten aber dennoch beachtet werden, da Landschaftsschutz inzwischen ja einen hohen Stellenwert bei uns hat.
    • Wo findet man eine Karte oder Auflistung der neuen LuftVO ?

      Noch etwas.... Bei den ganzen Schlössern hier in Bayern gibt es ein Drohnenverbot. Wie ich das verstehe ist es nicht erlaubt auf dem Grundstück der bayrischen Schlösserverwaltung zu fliegen. Finde ich jedoch einen Platz von dem aus ich jedoch das Schloss sehe ist alles in Ordnung solange ich mich eben nicht auf dem Grundstück befinde?
    • Niedie90 schrieb:

      Bei den ganzen Schlössern hier in Bayern gibt es ein Drohnenverbot. Wie ich das verstehe ist es nicht erlaubt auf dem Grundstück der bayrischen Schlösserverwaltung zu fliegen. Finde ich jedoch einen Platz von dem aus ich jedoch das Schloss sehe ist alles in Ordnung solange ich mich eben nicht auf dem Grundstück befinde?
      Luftrechtlich hat die bayrische Schlösserverwaltung keine Kompetenz Überflüge zu verbieten. Sie können jedoch auf ihrem Gelände das Starten und Landen untersagen. Wenn das Gelände um das Schloss größer ist als die Sichtweite zur Drohne kommt dies einem Flugverbot gleich. Also wenn man außerhalb startet und wegen der Sichtflugregel nicht bis zum Schloss kommt.
      Ob du das Schloss dann fotografieren darfst, ist in der LuftVO nicht geregelt.
    • Ich würde immer parallel die dfs app und map2fly anschauen. Die sind sich oft nicht ganz einig. Bei map2fly ist jeder Tante Emma Laden Industrie Gebiet....
      Ganz grundsätzlich kann man sich nach den relativ einfachen Regeln richten die auf der dfs Seite stehen.
      Sichtflug, unter 100m Höhe, 100m Abstand zu Bundesstraßen, Autobahnen, Schienen, keine fremden Grundstücke (wohngrundstücke-und bitte keine Diskussion was das rechtlich ist - für mich isses eins wenn da jemand wohnt) Abstand 100m zu Polizei, Behörden, Kraftwerk, stromleitung, Windrad.
      Nsg sind per se tabu, wenn Tiere oder Menschen in der Nähe sind halte ich entsprechend Abstand oder lande bis ich weiß wie die drauf sind und ansonsten isses in der freien Fläche eh viel entspannter und schöner als zwischen Häuser oder über ner Straße.
      Fpv 30m mit spotter ab 250g (macht natürlich jeder)
      Ach ja, Flughafen sollte man natürlich auch beachten.

      Man kann es sich natürlich auch kompliziert machen. Korrigiert mich wenn ich völlig falsch liege mit irgendwas, aber damit sollte man eigentlich im legalen Rahmen sein wenn man die paar Dinge beachtet. Da hier in der Gegend die Leute alle sehr entspannt sind und fast alle Nachbarn selbst so nen laubpuster haben, habe ich zumindest noch keine schlechte Erfahrung gemacht mit der Vorgehensweise
    • das bedeutet also, dass irgendwo ein Schild am Weges- oder Straßenrand stehen muss das auf ein Flugverbot hinweis
      Nein, kein Schild das explizit auf ein Flugverbot hinweist. Ganz normale Schilder für Naturschutzgebiete:
      google.com/search?q=schild+nat…_AUIDigB&biw=1920&bih=979
      Diese Schilder stehen aber in der Regel auch nur an befestigten Wegen oder Straßen. Wenn man zu Fuß unterwegs ist kann man auch leicht in ein Naturschutzgebiet hinein laufen ohne ein Schild gesehen zu haben, also Augen offen halten, oder am besten im Vorfeld informieren.

      So wie in map2fly viel zu viel als Industrieanlage ausgewiesen ist, ist in der DFS App jeder Busch als Naturschutzgebiet gekennzeichnet. Das kann man auch so ein bisschen nach der Größe deuten. Eine mehrere Hektar große Fläche wird höchstwahrscheinlich wirklich ein Naturschutzgebiet sein, dann kann man sich die Anfahrt sparen. Die ganzen 10-50m² Flecken die da eingezeichnet sind, einfach mal vor Ort ansehen, da ist meist nichts.
    • Analyst schrieb:

      Überflugsgenehmigung des Eigentümers des Grunstücks, welchen ich im freien Feld in der Regel nicht kenne oder liege ich da falsch ?
      da liegst du falsch. Bei freie Felder kannst du überfliegen wie du möchtest, sofern es keine anderen Einschränkungen gibt oder es Wohngrundstücke sind. Es kann dir bei solchen Felder nicht das Überfliegen sondern nur der Aufstieg und das Landen verboten werden. Das wird im Forum hier genauer besprochen.
    • Privatwege sind idR ausgeschildert. Wenn du von einem asphaltiertem Weg ohne "Privatweg"-Schild startest, ist alles okay. Bei Feldwegen wäre ich je nach Beschaffenheit vorsichtig. So gehören manche zum Feld und dienen den Bauern dazu zu weiter abseits gelegenen Feldern zu kommen. Dies wäre dann für mich zumindest ein Weg, welcher zu einem/mehreren Grundstück/en gehört und somit ein Privatweg
    • Einfach mit gesundem Menschenverstand an die Sache ran gehen. Dass ein Grundstückseigentümer das Recht hat dich von seinem Grundstück zu vertreiben heißt ja nicht dass das auch jeder so verbissen durchsetzt.
      Wenn keine Verbotsschilder stehen, und du den Grundstücksbesitzern keinen Schaden zufügst, und ihnen nicht auf die Nerven gehst, stören sich normale Menschen nicht an dir. Wer irgendwo in der Pampa ein Stück Land besitzt, und es nicht einzäunt, der geht normalerweise davon aus dass da auch mal Fremde drauf gehen. Dir droht keine Strafe wenn du mal ein paar Meter auf einen gepflügten Acker gehst, oder so. Dass man keine angebauten Pflanzen zertritt versteht sich ja von selbst.
      Ich bin eigentlich immer auf Privatgelände, und bisher hat das noch niemanden interessiert. Es kam schon öfter ein Landwirt und hat angefangen das Feld auf dem ich saß zu pflügen, oder so. Selbst dann haben die mich bisher gar nicht beachtet. Ich habe halt meine Sachen gepackt und bin aufs nächste Feld ausgewichen. Einer hat mich sogar mal auf einem öffentlichen Feldweg gefragt wieso ich nicht einfach aufs Feld gehe, anstatt jedes Mal, wenn er mit dem Traktor kommt, meinen Kram zur Seite zu räumen. ;)
    • gsezz schrieb:

      So wie in map2fly viel zu viel als Industrieanlage ausgewiesen ist, ist in der DFS App jeder Busch als Naturschutzgebiet gekennzeichnet. Das kann man auch so ein bisschen nach der Größe deuten. Eine mehrere Hektar große Fläche wird höchstwahrscheinlich wirklich ein Naturschutzgebiet sein, dann kann man sich die Anfahrt sparen. Die ganzen 10-50m² Flecken die da eingezeichnet sind, einfach mal vor Ort ansehen, da ist meist nichts.
      siehe hier : geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de
      immer etwas Kolofonium in der Nase