Fliegen innerorts

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    • Fliegen innerorts

      Habe darüber nachgedacht, mal in der Aachener Innenstadt den wunderschönen Dom zu filmen. Eigentlich dachte ich immer, dass das nicht ohne Genehmigung möglich sei.
      Ich habe da ein paar Überlegungen gemacht, dass das eigentlich ja doch gehen müsste.
      Das einzige Problem sind die Menschenansammlungen. Meist steht außer Frage, dass dort Menschenansammlungen sind. Man müsste die ganze Aktion also am besten im Frühsommer um 5:30 oder so kurz nach Sonnenaufgang machen. Dazu muss man natürlich aufpassen, den vorgeschriebenen Abstand zum Rathaus und zum St. Franziskus-Hospital einzuhalten.

      Gibt es bei so einem Innenstadtflug noch etwas, was zu beachten ist und was ich vergessen habe? Irgendwie wunder ich mich, dass es kein Youtubevideo gibt, wie da jemand fliegt.
      Weiß jemand, was ist, wenn sich eine größere Gruppe Menschen nähert, während man fliegt? Eigentlich müsste man dann landen oder irre ich mich?
    • Das mit der Menschenansammlung siehst du grundsätzlich richtig.
      Das Problem beim Dom dürfte jedoch das umliegende Wohngebiet sein, über welchem ein generelles Flugverbot für Drohnen besteht. Einzige Möglichkeit wäre daher eine Ausnahmegenehmigung.
    • Ich will das nicht mies reden, aber selbst wenn Du alle Ge- und Verbote der LuftVO beachtest, würde ich mir das sehr sehr sehr gut überlegen. Ein paar Gedanken dazu, einfach mal frei raus (no offense):
      • Grundsätzlich ist die Spark aufgrund ihrer Funkverbindung für solche Vorhaben in der Nähe von Kulturdenkmälern in Innenstädten völlig ungeeignet.
      • Du fliegst erst seit recht kurzer Zeit und bist daher in solchen sensiblen Situationen, die vor allem bei auftretenden Problemen oder Störungen kühle Präzision und ein adäquates Handeln erfordern, zu ungeübt und unerfahren.
      • Es ist mehr als wahrscheinlich, dass es zu Reaktionen / Beschwerden aus der Bevölkerung / von Anwohnern kommen wird, sei es direkt während Deines Fluges, oder auch erst später. Bereite Dich und idealerweise auch das Ordnungsamt / die Polizei darauf vor, sonst kann das Ganze sehr schnell hochkochen. Und das Luftrecht ist nur ein rechtlicher Teilbereich, der mit dem Betrieb von Kameradrohnen insbesondere in bebauten Gebieten tangiert wird.
      Oder anders gesagt: Ich mit jahrelanger Praxis in Innenstädten und um und in Kirchen würde nie ohne Absprache in Innenstädten fliegen, insbesondere nicht in Aachen um oder am Dom kreisen.
    • Wie gesagt, ich habe das frühestens im Sommer vor. Momentan ist es dunkel oder zu voll. Und dann extrem früh vor 6 Uhr, wenn wenig los ist. Und wenn der Empfang schwach wird, merke ich das ja, zeigt das Display ja an. Ohne OTG war der bislang überall gleich schlecht, mit kann ich erst einen Ort beurteilen.
      Behörden informieren klingt trotzdem nach guter Idee.
    • Da können sich einige Probleme ergeben. Prinzipiell ist eserlaubt jegliches Gebäude von außen zu fotografieren, solange ich nicht dasGrundstück des Eigentümers betrete. So müsste also erst einmal geklärt werden,wie groß das Grundstück des Aachener Doms ist. Es kann sich nur auf dieStandfläche beziehen, oder auch den ganzen Platz darum umfassen. Solltest dudich auf dem Grundstück aufhalten, auch wenn es frei zugänglich ist giltfolgende Sonderregelung: Solange du nur aus der normalen Passantensichthöhefotografiere oder filme brauchst du keine Erlaubnis. Jedoch, wenn du über diese Sichthöhe hinaus gehest, dazu würdeschon das Klettern auf eine Leiter ausreichen, benötigst du die Genehmigung desEigentümers. Siehe hier: https://www.akademie.de/wissen/fotorechtunter Öffentliche Plätze. Ist der Aufnahmestandpunkt außerhalb, also der Platzgehört nicht der Kirche, gilt dies jedoch nicht. Siehe hier: https://www.fotorecht-seiler.eu/panoramafreiheit-fotos-von-schloesser-und-gaerten/Ziemlich weit unten unter Aufnahmestandpunkt außerhalb.
      Diese Informationen sind ohne jegliche Gewähr.
    • Greenhorn89 schrieb:

      Ob ich mich dann theoretisch auch strafbar machen kann, wenn ich von oben der Unibib aus fotografiere?
      Nur wenn der Raum nicht Öffentlich begehbar ist. Wobei man jetzt wieder nach der Definition von Öffentlich nachschlagen muss. Das Ganze ist ziemlich strittig. Ich darf zum Beispiel keine Bilder von einem Gebäude machen, wenn ich dazu in eine Wohnung muss, die nicht öffentlich zugänglich ist. Aber darf dann der Eigentümer auch nicht aus dem Fenster fotografieren? Wobei es hier immer um die Gewerbliche Verwendung der Bilder geht. Aber Vorsicht. Eine Veröffentlichung auf FB oder YT kann schon als Gewerbliche Veröffentlichung gelten, da diese Seiten Gewerblich genutzt werden. Solltest du aber die Bilder auf deiner eigenen Website (ohne Werbung) veröffentlichen, ist dies nicht Gewerblich.

      Aber wie schon gesagt, alle Angaben ohne Gewähr ich bin kein Anwalt. Das Ganze ist zum Teil eine gute Grauzone und bietet manchem Anwalt gute Einnahmequellen. ;)
    • Also zusammenfassend könnte man sagen:

      - Vorher mehr Flugstunden und Erfahrung sammeln, insbesondere auch nahe WLAN-Netzen und in Gebäudenähe

      - Kontakt zu Behörden/Kirche aufnehmen (laut DFS App darf man interessanterweise dort so ziemlich kein Gebäude überfliegen, den Dom aber schon, den will ich allerdings nicht überfliegen, sondern nur dort entlang)

      - Vorsicht bzgl. möglichem Verbindungsabbruch, nur in 5,8GHz fliegen, lieber der Drohne hinterherlaufen, als Verbindung verlieren

      - Im gesamten Areal vorm Start vielleicht mal mit eingeschalteter Drohne rumlaufen und GPS checken

      - RTH auf 100m einstellen, Crashsensor eingeschaltet haben

      - nur wenn sehr leer (vor 6 Uhr morgens) fliegen

      - wenn technische oder rechtliche Zweifel aufkommen, am Boden bleiben bzw. landen
    • Bei uns haben Kopterfreunde den Pfarrer gefragt......das Projekt hat aber Monate gedauert.
      Und auf keinen Fall mit Spielzeug beflogen.
      Sie durften sogar in der Kirche fliegen.
      Aber für so ein Projekt brauchst Geduld.
      Das Video ist nicht so wie viele Meisterwerke hier, aber das Vorhaben war schon ungewöhnlich.

    • Du man kann seine Beiträge editieren.....auch nach Stunden....

      Zum Thema....das Luft und Verwaltungsrecht interessiert sich nicht dafür wie besonders etwas ist, die Regeln gelten für alle. Dorfkirche oder Dom.

      Die Kirche steht schon sehr exponiert und ist von viel befahrenen Straßen umzogen.

      Aber man muss Wege gehen, man muss nachweisen können, das man so was kann.

      Als Erstlingswerk hätte weder Kirche, Ordnungsamts usw. mit gespielt.

      Einfach sagen, m.E. erfülle ich die Voraussetzungen, halte ich doch für blauäugig.

      Was du vorhast, hatte andere schon vor 5 Jahren vor, und auch da bekamst schon keine Erlaubnis.

      Mach es richtig oder gar nicht. Du tust der Koptergemeinde keinen Gefallen, wenn du einfach drauflos fliegst.

      Und inkognito geht auch nicht mehr....
    • Moin Moin,

      ja ich kann verstehen das es reizt so ein grandioses Denkmal zu bedrohnen.
      Ich würde es trotzdem nicht machen.
      Der mögliche Trabbel wäre mir einfach zu stressig und der Gedanke daran beim fliegen würde mir die Laune und nötige Konzentration nehmen.

      Fliege deshalb selbst generell immer ausserhalb von Orten bzw. min 300m davon weg.

      Hier noch ein cooles Video vom Kyffhäuserdenkmal.
      Der hat hoffendlich auch ne Genehmigung gehabt
      Jedenfalls ist Er frühmorgens ohne Puplikum gflogen.
      Ansonsten ist da auch immer Bambule.




      LG nach Aachen
      Maik