Hallo,
den Flug am Kyffhäuser Denkmal würde ich als viel unproblematischer einschätzen. Er ist, von dem, wenn ich es richtig sehe, schiefen Horizont abgesehen, einen schönen Bogen rumgeflogen und nur in einer Einstellung näher an das Gebäude gekommen, und auch da war der Abstand noch ausreichend.
Man sollte sich allerdings bei solchen Dingen nicht auf die DFS-App verlassen. Wie schon andernorts erwähnt, herrscht in Hessen an ausnahmslos jedem Denkmal/Gebäude im Zuständigkeitsbereich der Landesdenkmalverwaltung pauschales Flugverbot, und sei es eine einsam in der Landschaft herumstehende besucherfreie Burgruine ohne Greifvögel- oder Fledermausbestand. Die sind laut DFS oft freigegeben. Veröffentlichen kann man dann aber solche Aufnahmen nicht, auch wenn der Flug wohl ungestraft bleibt. Manchmal hilft es, wenn man bei der Bitte um Genehmigung den Betroffenen die Nutzung der Bilder bei Namensnennung einräumt. So halte ich es jedenfalls immer, wenn ich solche Anträge/Bitten um Filmgenehmigung stelle.
den Flug am Kyffhäuser Denkmal würde ich als viel unproblematischer einschätzen. Er ist, von dem, wenn ich es richtig sehe, schiefen Horizont abgesehen, einen schönen Bogen rumgeflogen und nur in einer Einstellung näher an das Gebäude gekommen, und auch da war der Abstand noch ausreichend.
Man sollte sich allerdings bei solchen Dingen nicht auf die DFS-App verlassen. Wie schon andernorts erwähnt, herrscht in Hessen an ausnahmslos jedem Denkmal/Gebäude im Zuständigkeitsbereich der Landesdenkmalverwaltung pauschales Flugverbot, und sei es eine einsam in der Landschaft herumstehende besucherfreie Burgruine ohne Greifvögel- oder Fledermausbestand. Die sind laut DFS oft freigegeben. Veröffentlichen kann man dann aber solche Aufnahmen nicht, auch wenn der Flug wohl ungestraft bleibt. Manchmal hilft es, wenn man bei der Bitte um Genehmigung den Betroffenen die Nutzung der Bilder bei Namensnennung einräumt. So halte ich es jedenfalls immer, wenn ich solche Anträge/Bitten um Filmgenehmigung stelle.