AGBs von DJI nicht gelesen! Retourekosten, berechtigt zu Lasten des Kunden

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • AGBs von DJI nicht gelesen! Retourekosten, berechtigt zu Lasten des Kunden

    Hallo zusammen,

    leider musste ich feststellen, das sich dji nicht an die gesetzlichen Vorschriften hält, die Versandkosten für eine Retoure innerhalb von 14 Tagen zu übernehmen. Wer wie ich ein Osmo Pocket im dji Shop kauft, muss diesen bei nicht Gefallen nach Holland schicken. Die Versandkosten von EUR 13,99 werden nicht übernommen. Aussage von dji: "Laut unseren AGBs werden die Rücksendekosten nicht erstattet". Ich hatte die Rückerstattung angemahnt und die Versandkostenrechnung mitgeschickt. Leider ohne Erfolg. Der Rechtsweg schließt sich natürlich aus. dji agiert hier extrem Kundenunfreundlich und gesetzeswidrig.

    Fragt ihr mich, dann kauft überall, nur nicht direkt bei dji. Es kann teurer werden als es der Verbraucherschutz gebietet.

    Habt ihr ähnliche Probleme gehabt? Bitte posten, vielleicht hilft es ja.

    Liebe Grüße
    Stefan
  • Stefan Hartisch schrieb:

    Hallo zusammen,

    leider musste ich feststellen, das sich dji nicht an die gesetzlichen Vorschriften hält, die Versandkosten für eine Retoure innerhalb von 14 Tagen zu übernehmen.
    Das ist völlig falsch, dass der Händler die Retourekosten übernehmen muss:
    e-recht24.de/news/widerrufsbel…2014-selbst-bezahlen.html

    Das wurde 2014 geändert, bei internationalem Versand dürfte das noch nie so gewesen sein, dass der Händler den Rückversand übernehmen muss. Ich würde begrüßen, wenn mehr Händler kostenlosen Rückversand abschaffen. Ich will nicht für die Leute mitbezahlen, die etwas bestellen, um es nur mal anzusehen. Man kann sich auch einfach vorher überlegen, was man haben möchte.
  • Das ist auch nicht nur bei DJI so sondern wird immer häufiger da die Firmen damit Probekäufe verhindern wollen. Leider gibt es anscheinend viele Käufer die, natürlich vorgemacht von den ganz Großen, einfach mal auf Probe bestellen die Teile benutzen und dann zurücksenden.

    Darüber kann man nun geteilter Meinung sein. Es ist wie immer, für alles was Übertieben wird erhält man irgendwann mal die Quittung.
    Gruß vom Nobier
    Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
  • Stefan Hartisch schrieb:

    ...leider musste ich feststellen, das sich dji nicht an die gesetzlichen Vorschriften hält, die Versandkosten für eine Retoure innerhalb von 14 Tagen zu übernehmen...
    Bestellung außerhalb D, da gelten nicht die gleichen Gesetze wie innerhalb. Ist auch der Grund, warum bei mir "Auslandskäufe" nur in absoluten Ausnahmefällen getätigt werden.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • Es wird auch viel mehr Ware zurück genommen, als die Händler verpflichtet sind.
    Auf meiner Spark (Saturn Ebay) stand, die wird nur bei ungeöffneter OVP zurückgenommen und auch das finde ich völlig legitim.
    Nachdem zu Beginn des Onlineshoppings in größerem Maße jede Menge Panik wegen Betrügern gemacht wurde, fing ein unglaubliches Anspruchsdenken gegenüber dem Händler an.
  • Greenhorn89 schrieb:

    Auf meiner Spark (Saturn Ebay) stand, die wird nur bei ungeöffneter OVP zurückgenommen und auch das finde ich völlig legitim.
    Jein. Das Rückgaberecht kam ja, um auch beim Online-Kauf eine Prüfung der Ware "wie im Laden" zu ermöglichen. Also auch anfassen und nicht nur den Werbetext auf dem Karton lesen. Dass etliche Leute diese Prüfung schamlos ausnutzen und übertreiben steht außer Frage - aber Rücknahme nur in ungeöffneter OVP führt doch nur wieder dazu, dass der stationäre Handel die gesamte Beratung übernimmt und der Kauf dann doch online (meistens bei einem anderen Anbieter) abgewickelt wird. Das macht den stationären Handel kaputt, kann aber andererseits durchaus im Interesse von Saturn sein.

    In jedem Fall hilft es natürlich, vor der Bestellung nicht nur den Haken bei "ich akzeptiere die AGB" zu machen, sondern sie tatsächlich auch zu lesen...
    Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
  • Vor dem Kauf die AGB eines Versenders/Herstellers einer Ware lesen ist wichtig, denn diese sind gesetzlich "nicht" verpflichtet die Rücksendekosten bei Nichtgefallen einer Ware zu übernehmen. Wenn sie es trotzdem tun, ist es eine freiwillige Maßnahme. Als Kunde bleibt einem ja unbenommen einen Versender zu wählen, bei dem die Rücksendekosten bei Nichtgefallen übernommen werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss man sich halt darauf einlassen, was der Versender in seinen AGB festlegt. Anders ist es bei defekter oder mangelhafter Ware, bei der ein Verbraucher im Zusammenhang mit der Nachbesserung oder Neulieferung nicht mit Rücksendekosten belastet werden darf.
    Ich glaube es wurde hier alles gesagt und deswegen schließe ich diesen Thread.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()