Drohnenverordnung und indoor Flug

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohnenverordnung und indoor Flug

      Hallo allerseits,

      hat jemand Erfahrung mit den Richtlinien für indoor Flüge?

      Einige Regeln der Drohnenverordnung kann man indoor vermutlich guten Gewissens außer Acht lassen.
      Ob der geschlossene Raum, in dem ich fliege höher als 100m über dem Boden oder näher als 100m an Bundesstraßen oder Hochspannungsleitungen liegt dürfte in der Praxis nicht relevant sein.

      Was aber problematisch werden könnte ist der seitliche Abstand zu Menschenansammlungen. Wenn ich auf einer indoor Veranstaltung filmen soll ist da kaum ein nennenswerter Abstand zum Publikum, selbst wenn ich nur über der Bühne / AUsstellungsfläche o.ä. fliege.
      In einigen threats habe ich die Empfehlung gelesen sich beim Veranstalter und Auftraggeber rückzuversichern, aber was wenn ein besorgter Auftraggeber von mir wissen will, ob das so erlaubt ist? Dazu habe ich bisher nichts gefunden.

      In wie weit gilt die Drohnenverordnung also auch für indoor Flüge und geschlossene Veranstaltungen?
      (alle Vorgaben sind ansonsten erfüllt - Plakette, gewerbliche Versicherung etc.)

      Gruß, BH
    • Auch wenn das nicht unter die LuftVO fällt solltest du, oder der Veranstalter, sich aber noch erkundigen wie es im konkreten Fall mit Sicherheitsvorkehrungen auszusehen hat, wenn sich Menschen in dem Raum befinden. Von Messen kenne ich es z.b. nur so dass Drohnen ausschließlich hinter Fangnetzen vorgeführt werden dürfen. Eventuell hat da auch der Eigentümer der Räumlichkeiten noch ein Wörtchen mit zu reden, wenn das nicht der Veranstalter ist. Ich würde mich auf jeden Fall dem Veranstalter gegenüber schriftlich soweit absichern, dass er die Verantwortung darüber hat ob geflogen werden darf, und dass die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend sind.
      Bei der Versicherung würde ich mich auch mal genauer erkundigen. Die meisten haben zwar im Vertrag stehen dass sie auch Indoor versichern, aber ich kann mir vorstellen dass es je nach Drohnengröße und Platzangebot im Schadenfalls auch größere Diskussionen geben könnte. Ob genau diese Drohne in genau diesem Raum hätte fliegen sollen. In einem Saal mit 3.5m Deckenhöhe mit einer Tiny Whoop herum zu rattern ist schließlich überhaupt kein Problem, dort eine Inspire zu starten wahrscheinlich schon.