Hallo zusammen,
bisher betreibe ich das Drohnenfliegen nur als privates Hobby, habe natürlich die Haftpflicht-Versicherung und die Plakette und halte mich auch an die Vorschriften.
Ich würde das in Zukunft gerne auch mal gewerblich nutzen (bin schon selbständig im Immobilienbereich)
und dazu habe ich 2 grundlegende Fragen, es geht um eine kleine Drohne mit 500g
eine gewerbliche Haftpflichtversicherung würde ich dann noch abschließen und ein Flugbuch führen sowie natürlich die Flugverbotszonen beachten:
1) Angenommener Fall:
Jemand will seine Immobilie verkaufen und beauftragt mich Luftaufnahmen von seinem Grundstück anzufertigen.
Er genehmigt mir also über seinen Grund zu fliegen und ich mache Aufnahmen davon ohne über Nachbargrundstücke zu fliegen und ohne diese explizit im Bild deutlich zu zeigen, es geht ja in erster Linie darum das Gebäude und das Grundstück von oben zu zeigen. Es kann ja auch mal eines am Wald sein ohne Nachbarn.
Brauche ich dafür jetzt auch noch eine Erlaubnis vom Ordnungsamt, oder ist das jetzt bis 5KG ohne diese möglich, ich finde dazu unterschiedliche Angaben.
Teilweise heisst es das man IMMER vor dem Flug das Amt informieren muss - oder war das nur bis 2017 zur Gesetzesänderung so und wurde jetzt gelockert?
2) Ich mache viele private Aufnahmen und archiviere die. Jetzt kommt irgendwann jemand und will mir welche abkaufen die ich bereits angefertigt habe ohne dafür zum Aufnahmezeitpunkt eine gewerbliche Haftpflicht oder sonstige Erlaubnis gehabt zu haben.
Darf ich die dann verkaufen wenn ich inzwischen die gewerbliche Haftpflicht besitze?
Oder ist das nicht nutzbar?
Freue mich über konkrete Antworten und Hinweise.
GUTEN FLUG
bisher betreibe ich das Drohnenfliegen nur als privates Hobby, habe natürlich die Haftpflicht-Versicherung und die Plakette und halte mich auch an die Vorschriften.
Ich würde das in Zukunft gerne auch mal gewerblich nutzen (bin schon selbständig im Immobilienbereich)
und dazu habe ich 2 grundlegende Fragen, es geht um eine kleine Drohne mit 500g
eine gewerbliche Haftpflichtversicherung würde ich dann noch abschließen und ein Flugbuch führen sowie natürlich die Flugverbotszonen beachten:
1) Angenommener Fall:
Jemand will seine Immobilie verkaufen und beauftragt mich Luftaufnahmen von seinem Grundstück anzufertigen.
Er genehmigt mir also über seinen Grund zu fliegen und ich mache Aufnahmen davon ohne über Nachbargrundstücke zu fliegen und ohne diese explizit im Bild deutlich zu zeigen, es geht ja in erster Linie darum das Gebäude und das Grundstück von oben zu zeigen. Es kann ja auch mal eines am Wald sein ohne Nachbarn.
Brauche ich dafür jetzt auch noch eine Erlaubnis vom Ordnungsamt, oder ist das jetzt bis 5KG ohne diese möglich, ich finde dazu unterschiedliche Angaben.
Teilweise heisst es das man IMMER vor dem Flug das Amt informieren muss - oder war das nur bis 2017 zur Gesetzesänderung so und wurde jetzt gelockert?
2) Ich mache viele private Aufnahmen und archiviere die. Jetzt kommt irgendwann jemand und will mir welche abkaufen die ich bereits angefertigt habe ohne dafür zum Aufnahmezeitpunkt eine gewerbliche Haftpflicht oder sonstige Erlaubnis gehabt zu haben.
Darf ich die dann verkaufen wenn ich inzwischen die gewerbliche Haftpflicht besitze?
Oder ist das nicht nutzbar?
Freue mich über konkrete Antworten und Hinweise.
GUTEN FLUG