Aufstiegserlaubnis für gewerbliche Aufnahmen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Aufstiegserlaubnis für gewerbliche Aufnahmen

      Hallo zusammen,

      bisher betreibe ich das Drohnenfliegen nur als privates Hobby, habe natürlich die Haftpflicht-Versicherung und die Plakette und halte mich auch an die Vorschriften.

      Ich würde das in Zukunft gerne auch mal gewerblich nutzen (bin schon selbständig im Immobilienbereich)
      und dazu habe ich 2 grundlegende Fragen, es geht um eine kleine Drohne mit 500g
      eine gewerbliche Haftpflichtversicherung würde ich dann noch abschließen und ein Flugbuch führen sowie natürlich die Flugverbotszonen beachten:

      1) Angenommener Fall:

      Jemand will seine Immobilie verkaufen und beauftragt mich Luftaufnahmen von seinem Grundstück anzufertigen.
      Er genehmigt mir also über seinen Grund zu fliegen und ich mache Aufnahmen davon ohne über Nachbargrundstücke zu fliegen und ohne diese explizit im Bild deutlich zu zeigen, es geht ja in erster Linie darum das Gebäude und das Grundstück von oben zu zeigen. Es kann ja auch mal eines am Wald sein ohne Nachbarn.

      Brauche ich dafür jetzt auch noch eine Erlaubnis vom Ordnungsamt, oder ist das jetzt bis 5KG ohne diese möglich, ich finde dazu unterschiedliche Angaben.
      Teilweise heisst es das man IMMER vor dem Flug das Amt informieren muss - oder war das nur bis 2017 zur Gesetzesänderung so und wurde jetzt gelockert?


      2) Ich mache viele private Aufnahmen und archiviere die. Jetzt kommt irgendwann jemand und will mir welche abkaufen die ich bereits angefertigt habe ohne dafür zum Aufnahmezeitpunkt eine gewerbliche Haftpflicht oder sonstige Erlaubnis gehabt zu haben.
      Darf ich die dann verkaufen wenn ich inzwischen die gewerbliche Haftpflicht besitze?
      Oder ist das nicht nutzbar?


      Freue mich über konkrete Antworten und Hinweise.

      GUTEN FLUG
    • Willkommen im Forum!

      zu 1) Nur wenn du im Rahmen einer AE fliegst (z.B. weil du <100m neben einer Bundesstraße fliegen willst) musst du das Ordnungsamt informieren (aber nicht um Erlaubnis fragen) wenn das in der AE so drin steht. Für dein beschriebenes Szenario trifft aber nichts davon zu. Die Erlaubnis fürs überflogene Wohngrundstück reicht also zusammen mit der gewerblichen Versicherung.
      zu 2) Entscheidend ist hier der Zweck des Fluges selbst. Der kann sich im nachhinein nicht ändern, sollte somit kein Problem sein. Ich denke, da gibts erst Probleme, wenn du das immer so handhaben würdest. Also standardmäßig zu behaupten, deine Immobilienfotos wären zufällig bei Freizeitflügen entstanden. Das glaubt dir dann vermutlich keiner mehr.
    • zu 2) Hier hängt es natürlich auch davon ab, wie du die Bilder präsentierst. Wenn du diese bei Adobe Stock hochlädst oder bei Flickr oder Instagram hochlädst mit dem Text "Gefällt dir mein Bild? Kontakiere mich!" oder "Hochauflösende Wallpaper und bedruckte Leinwände erstelle ich gerne auf Nachfrage" so kann das in die Richtung ausgelegt werden, dass der Flug und das Schießen der Fotos selbst mit gewerblicher Absicht war. Lädst du allerdings etwas mit den üblichen Hashtags hoch wie zum Beispiel #beach #spain #holiday, dann kann man dir sicherlich nicht dadurch eine Verkaufsabsicht unterstellen bzw. den gewerblichen Zweck der Aufnahmen an sich. Ich persönlich schieße alle meine Bilder hobbymäßig und versehe die mit den entsprechenden Hashtags und Co. Sollte jemandem eines meiner Bilder so sehr gefallen, dass er es kaufen will, wäre ich sicherlich nicht abgeneigt, ist schließlich auch eine Art der Wertschätzung der Bilder... aber ich hätte auch absolut keine Ahnung, welcher Preis bei welchen Verwendungszwecken veranschlagt werden könnte :/ :)
    • RC-Role schrieb:

      Willkommen im Forum!

      zu 1) Nur wenn du im Rahmen einer AE fliegst (z.B. weil du <100m neben einer Bundesstraße fliegen willst) musst du das Ordnungsamt informieren (aber nicht um Erlaubnis fragen) wenn das in der AE so drin steht. Für dein beschriebenes Szenario trifft aber nichts davon zu. Die Erlaubnis fürs überflogene Wohngrundstück reicht also zusammen mit der gewerblichen Versicherung.
      zu 2) Entscheidend ist hier der Zweck des Fluges selbst. Der kann sich im nachhinein nicht ändern, sollte somit kein Problem sein. Ich denke, da gibts erst Probleme, wenn du das immer so handhaben würdest. Also standardmäßig zu behaupten, deine Immobilienfotos wären zufällig bei Freizeitflügen entstanden. Das glaubt dir dann vermutlich keiner mehr.


      Hallo RC-Role
      DANKE für die Antwort das ist ja schon mal grundlegend positiv!

      beim Punk 2 geht es mir weniger um Immobilienfotos, ich mache viele Aufnahmen von Ausflugszielen, interessanten Orten und Freizeitgebieten, konkret z.B. ein Campingplatz und mir geht es darum wenn der Platzbetreiber das später z.B. bei Instagram oder YouTube findet und das für sich nutzen möchte, ob ich ihm das erlauben kann und dafür auch etwas verlangen kann. Sollte also prinzipiell möglich sein, denn ich biete es aktiv dem im Beispiel genannten derzeit gar nicht an, mache das auch aktuell nicht in dieser Absicht, sondern weil es mir Spaß macht und ich damit Follower zu diesem Thema in dieser speziellen geographischen Region bekomme, auch mache ich nicht nur Drohnenaufnahmen sondern auch 360° Bilder und ganz normale Fotos alles im Wechsel.
      Damit erreiche ich Menschen die in dem Gebiert wohnen (bei Insta z.B. aktuell 2.000) sich für sowas interessieren und vielleicht auch mal eine Immobilie zu verkaufen haben und sich dann sagen:
      Mit dem Typ will ich das machen!
      Hat durchaus schon so funktioniert einen Kunden zu gewinnen obwohl ich dort aktiv keine Werbung für meine Dienstleistung mache aber meinen Business-Account (mit weniger Followern) dort verlinke und nenne.
    • skyesatdx schrieb:

      ich mache viele Aufnahmen von Ausflugszielen, interessanten Orten und Freizeitgebieten, konkret z.B. ein Campingplatz und mir geht es darum wenn der Platzbetreiber das später z.B. bei Instagram oder YouTube findet und das für sich nutzen möchte
      Hört sich für mich aber eher so an, als könnte das schon zu deinen gewerblichen Aktivitäten zählen. Aber ich bin nur Freizeitflieger. Vielleicht meldet sich hier jemand, der wie du auch beides macht und kann diesbezüglich aus der Praxis berichten.
    • RC-Role schrieb:

      skyesatdx schrieb:

      ich mache viele Aufnahmen von Ausflugszielen, interessanten Orten und Freizeitgebieten, konkret z.B. ein Campingplatz und mir geht es darum wenn der Platzbetreiber das später z.B. bei Instagram oder YouTube findet und das für sich nutzen möchte
      Hört sich für mich aber eher so an, als könnte das schon zu deinen gewerblichen Aktivitäten zählen. Aber ich bin nur Freizeitflieger. Vielleicht meldet sich hier jemand, der wie du auch beides macht und kann diesbezüglich aus der Praxis berichten.

      Vorallem vor diesem Hintergrund:

      skyesatdx schrieb:

      keine Werbung für meine Dienstleistung mache aber meinen Business-Account (mit weniger Followern) dort verlinke und nenne.
      kann die Veräußerungsabsicht und somit ein gewerblicher Hintergedanke unterstellt werden. Ist ja quasi "wenn dir mein Bild gefällt, dann melde dich dort, um es zu erwerben". Die gewerbliche Absicht hängt nicht mit einem positiven und zustande gekommenem Verkauf zusammen sondern mit dem Willen und der Absicht etwas zu verkaufen. Bei einem Flohmarkt (welcher nicht unbedingt Gewerbe ist) würde man die gewerbliche Absicht auch in dem Augenblick unterstellen, wo die Ware (sogar ohne Preis) präsentiert wird, es muss nicht zur Preisnennung oder gar dem Verkauf kommen.

      An deiner Stelle würde ich es anders angehen:

      Beispiel Campingplatz. Du reist an, gehst zum Betreiber und sagst, du hättest eine Drohne und du würdest ihm ein paar Bilder gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Willigt er ein -> gewerblicher Flug, lehnt er ab -> privater Flug. Möchte er vor Entscheidung die Bilder sehen -> gewerblicher Flug. Das würde ich schon alleine zu meiner eigenen Sicherheit machen.

      Ansonsten würde ich auf den "Business-Account" verzichten. Ich habe auch einen privaten Account und einen Hobbyaccount. Bei dem privaten Teile ich halt persönliches und followe dort auch nur Freunden, und bei dem Hobby spreche ich die Leute an, denen meine Bilder gefallen und followe auch anderen Fotografen. Wie gesagt, von Business distanziere ich mich.
    • @skyesatdx
      Es gibt da kein Schwarz/Weiß, dementsprechend kann es auch keine wirklich eindeutige Aussage geben. Wie @RC-Role schon schrieb, es kommt rein auf den Zweck Deines Fluges an. Allerdings nicht der Zweck, den Du selbst bestimmst oder annimmst, sondern den, den man Dir auch im Nachhinein unterstellt.

      In dem von Dir beschriebenen Szenario, dass ab und an mal ein Campingplatz eine Aufnahme von Dir verwendet, ist das sicher problemlos, beispielsweise für eine private Haftpflicht mit Drohneninklusion bei einem Schaden (und darauf kommt es ja letztlich an).

      Fliegst Du aber um gewerbliche Objekte oder Häuser ohne direkten privaten und somit Freizeit-Bezug, und werden Deine Aufnahmen des Öfteren fremd-verwendet, muss nicht mehr zwingend davon ausgegangen werden, dass Du rein zum Zweck der Freizeit und des Sports fliegst. Schon gar nicht, da Du in der Immobilienbranche selbstständig tätig bist.

      Und muss eine Versicherung nicht zwingend von etwas ausgehen, macht sie das im Fall der Fälle auch nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()