Empfehlung einer Drohne für kleine Inspektionsarbeiten ?!

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • DJ-Spark schrieb:

      Sorry, aber genau deswegen braucht man sich nicht zu wundern, wenn alles immer mehr reglementiert wird..
      Wieso wird etwas reglementiert wenn es niemanden stört?
      Heißt denn fliegen an diversen Orten automatisch rücksichtslos zu sein? Jemanden zu belästigen? Zu stören?


      Evtl. sollten wir ein Thema aufmachen und einmal darüber reden wo man wann wie fliegen kann?
      Hier ist es etwas fehl am Patz...

      Ich würde mich wundern, wenn all die verkauften Kamera-Drohnen nur über Kartoffelacker weit ab von jeder Strasse Verwendung finden..
    • Hallo

      So wie es geschrieben steht, über 250g und WOHNGRUNDSTÜCK mit Genehmigung des Eigentümers oder Vertretungsberechtigter, wie z.B. Pächter oder Verwalter.

      Nachbargrundstücke sind außen vor, die sind denn halt einfach mal anwesend, egal wie sich jemand aufregt.
      Dazu ist es hilfreich VORHER beim Ordnungsamt oder und Polizei diesen Flug zu melden, kurze mail reicht, wenn man irgendwelche Dokumente anhängen kann schadet es auch nicht.
      Eine spezielle Genehmigung ist, solange man versichert ist und ab 2kg den "Führerschein" hat nicht norwendig, nur die Winzigkeit mit Start und Landung
      sollte man beachten und vorsichtshalber die Behörde informieren. (Ist beim Fliegen lästig denen die Papiere zu zeigen.)

      Die anderem Randbedingungen sind wohl ausreichend durchgekaut.
      Pech hat, wer vor dem Haus eine Bundesstraße hat, dahinter eine Bundeswasserstraße und seitlich eine Bahnstrecke.
      Die 1:1 Regelung gilt nicht, sie gilt nie, sofern man keine Aufstiegsgenehmigung vom Luftfahrtbundesamt hat in der man sich kostenpflichtig solche Ausnahmen eintragen lassen kann.
      99% der Copterflieger kennen dieses Formular nicht, weil sie es seit dem 1.10.2017 nicht mehr benötigen weil Allgemeinverfügung bis 5kg.
      Als Beispiel irgendeines Bundeslandes:



      Benötigt man immer noch wenn man über 5kg kommt oder ebend Sonderregelungen beanspruchen will.
      Für jedes Bundesland extra.
      Zum fliegen in Fußgängerzonen, wie sieht es mit Gefährdungsbereichen aus ?? Menschenansmmlungen sind ja nur die halbe Wahrheit.
      Solange es ein wenig professionell aussieht (und auch gemacht wird) werden wir noch länger fliegen dürfen.
      Auch ein Spark-Anafi-undalleanderen eitert sehr schlecht aus dem Auge raus, egal wie wenig Menschen da rumstanden.

      So, damit mal wieder zu Inspektionsarbeiten, eine einfache "Drohne" allein reicht nicht, obiges sollte man wenigstens mal gelesen haben
      um sich zu motivieren den Rest mal gründlich durchzuarbeiten.





      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • Ist nicht böse gemeint, aber ich denke generell sollte man da doch etwas genauer hinsehen und nicht pauschal sagen ich mach das "wo ich Lust habe".
      Egal, ob man direkt jemanden belästigt oder nicht, es sind nun mal Gesetzte an die man sich zu halten hat und gerade in der Nähe von Menschen
      sind diese eben u.a. auch zum Schutz derer (Schutz vor Verletzungen, Schutz von Persönlichkeitsrechten, etc.) gedacht. ;)

      StgCarlo schrieb:

      Evtl. sollten wir ein Thema aufmachen und einmal darüber reden wo man wann wie fliegen kann?
      Das würde ich auch vorschlagen und dann eben aufgrund der Rechtsgrundlage an typischen Beispielen fest machen, worauf zu achten ist.
      In diesem Fall hier (bevor wir anschweifen) gibt es ja auch noch offene Fragen, die hoffentlich nicht nur mich interessieren.
      Wie ist das genau mit einer Genehmigung vom Grundstückseigentümer (mündlich, schriftlich), was ist, wenn ich ein weiteres Nachbargrundstück zwar nicht überfliege,
      es aber durchaus mit im Bild sein kann, etc.
      Meiner bisherigen Erkenntnis nach darf man hier ohne weiteres nur fliegen, wenn die Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und sie weder Bilder, noch Film- oder Tonaufnahmen machen kann?!
    • StgCarlo schrieb:

      Evtl. sollten wir ein Thema aufmachen und einmal darüber reden wo man wann wie fliegen kann?
      Warum? Meinst Du, Du bist der erste mit dem "Problem" und es gäbe solche Themen hier nicht schon zuhauf? Auch die Zahl von Personen einer "Menschenansammlung" ist seit EInführung der Neuverordnung bekannt und hier im Forum logischerweise mehrfach thematisiert.

      ___

      Zum Thema - wie immer gilt: Beim Betrieb von Kameradrohnen regeln LuftVG und LuftVO nur einen kleinen Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen, nämlich lediglich die, die sich auf den Flugteil beziehen. Ansonsten sind viele weitere privatrechtliche und auch strafrechtlich relevante Bereiche betroffen, insbesondere hinsichtlich Film- und/oder Fotoaufnahmen in urbanen Gegenden. Und ja, das gilt auch aus der Richtung eines benachbarten Grundstücks. Oder kurz: Zu glauben, man könne ja auf seinem eigenen oder einem freigegebenen Grundstück mit der Kameradrohne aufsteigen und sich dabei nur die LuftVO beziehen, ist kurzsichtig.

      Wie immer kann sachliche Kommunikation helfen, hier mit den Eigentümern bzw. den Bewohnern/Pächtern der benachbarten Grundstücke.
      @ctor, mir drängt sich die Frage auf, warum Du Dir nicht einfach einen Fachmann, sprich einen versierten Steuerer mit Drohne (und gewerblicher Versicherung) suchst, der die Inspektion der Solaranlage vornimmt? Die wirst Du ja auch nicht selber gebaut haben, oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • DJ-Spark schrieb:

      Wie ist das genau mit einer Genehmigung vom Grundstückseigentümer (mündlich, schriftlich), was ist, wenn ich ein weiteres Nachbargrundstück zwar nicht überfliege,
      es aber durchaus mit im Bild sein kann, etc.
      Meiner bisherigen Erkenntnis nach darf man hier ohne weiteres nur fliegen, wenn die Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und sie weder Bilder, noch Film- oder Tonaufnahmen machen kann?!
      Schriftlich ist natürlich immer besser, für den Verwaltungsakt vor Ort reicht es wenn der daneben steht und nickt.
      So aus Spass ohne weiteres rumdüsen, ja, unter 250g und ohne Kamera und Mikrofon (Funksignale werden auch erwähnt).
      Sollte man aber auch unterlassen, die Presse ist schon schlecht genug.

      Mit den Nachbarn reden hilft manchmal, sie mit 30fach Zoom ausspionieren ist auch uncool.
      Anschließend kann man ihnen ja die Bilder zeigen, vllt wollen sie dann auch Kopieen.
      Was die Gemüter beruhigen könnte, man druckt sich vorher schon mal Google Earth Bilder von den Nachbargrundstücken aus.
      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • Bastler schrieb:

      ...
      Ansonsten, willkommen bei den Verrückten.
      (@'Dieselfan' auf Vollzitat zu verzichten war am Handy nicht möglich, sry.)

      Danke für das Willkommen, scheint hier ein aktives Forum zu sein! :thumbup:

      skyscope schrieb:


      @ctor, mir drängt sich die Frage auf, warum Du Dir nicht einfach einen Fachmann, sprich einen versierten Steuerer mit Drohne (und gewerblicher Versicherung) suchst, der die Inspektion der Solaranlage vornimmt? Die wirst Du ja auch nicht selber gebaut haben, oder?
      @skyscope Leider muss ich gestehen, dass mein Anfänger die Solaranlage selber montiert hat :) ... Eine einfache gute gewerbliche Versicherung kostet 129 Euro, das Angebot hätte ich und die Firma zum Betrieb stände dann auch zur Verfügung.

      @StgCarlo Danke für deine Tipps. Ich dachte, dass es mittlerweile "Fahrtregler" für Dronen gibt, die man dann auch mit einem Gimbal oder Ultraschall etc. nachrüsten kann. Dabei hatte ich mir vorgestellt, dass ich eine Racedrohne baue und bei Bedarf dann die zusätzliche Elektronik anstecke. Aber hierzu bin ich nicht tief genug in der Materie drin bzw. hab ich noch nicht so etwas gesehen. Ggf. müsste ich dann einen Microcontroller selber programmieren.
    • @ctor
      Racedrohne -> schnell und empfindliche Steuerung - sonst wäre sie für Rennen nicht geeignet
      Damit kann ein Anfänger nicht sicher in der Luft stehen oder fliegen - denke ich mal..

      Drohnen haben Sensoren und Kameras am Boden verbaut um Abstand und Position zu bestimmen.. man kann nicht einfach etwas unter die Drohne bauen... die Software / Sensoren würden denken da ist ein Hindernis und Drohne versucht automatisch nach oben auszuweichen.. das "Hindernis" kommt aber mit in die Höhe...

      Drohnen die Lasten tragen können und Stabil in der Luft stehen kosten mehr als 200 Euro..

      GPS Drohnen mit Waypoint kann man auf einer Google Map sagen wohin sie fliegen soll, wie hoch und mit welcher Geschwindigkeit... man kann oft auch Sensoren deaktivieren..
      Z.B. DJI Spark - Genauigkeit Position halten über Visuelles System / Sensoren <= 10cm Genauigkeit über GPS 50cm
      Diese Sensoren helfen beim Flug..

      Es hat einen Grund wieso viele hier im Forum nicht nur eine Drohne haben...
      Z.B. Auto: Für Rennen einen Sportwagen - für Lasten eher wenig geeignet... auch bei einem Auto muss man sich entscheiden, was man damit machen möchte...
    • ctor schrieb:

      "Fahrtregler" für Dronen gibt, die man dann auch mit einem Gimbal oder Ultraschall etc.
      Wie hoch war noch mal dein Budget ???

      Alle Naza-Steuerungen kannst du als maximal Hexacopter konfigurieren und Kanal 7+8 für das Gimbal verwenden.
      Für die etwas langsameren: oder als Octo ohne Gimbalsteuerung.

      Für die Pixhawk gibt es auch Lidar und Ultraschall, falls man es selber versuchen möchte.


      ctor schrieb:

      Dabei hatte ich mir vorgestellt, dass ich eine Racedrohne baue und bei Bedarf dann die zusätzliche Elektronik anstecke.
      Etwas brauchbares kostet schon als Kit deutlich mehr. Man vergisst gerne mal den Sender mitzurechnen.
      Du kannst den Racer auch "zahm" fliegen, eine GoPro sollte daran möglich sein, die Kamera über BT-W-Lan fernsteuern bei der geringen Entfernung auch.


      Mit deinem Budget wird es wohl eher eine gute gebrauchte P1 oder P2 werden.
      Ein q500 wäre auch möglich.

      Insgesammt nutz das aber wenig, Glasbruch ist wohl einer der wenigsten Fehler, für alles andere mußt du mit Messgerät ran oder Thermografie.
      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • Racedrohne -> schnell und empfindliche Steuerung - sonst wäre sie für Rennen nicht geeignet
      Damit kann ein Anfänger nicht sicher in der Luft stehen oder fliegen - denke ich mal.
      Falsch. Richtige Racer fliegen sogar mit sehr niedriger Empfindlichkeit, für höhere Präzision. Diese ist frei einstellbar. Wer die Drehrate eines Airbus will kann die jederzeit haben. Weshalb nicht-Racer immer versuchen Anfängern Angst vorm Racer fliegen zu machen verstehe ich nicht. Auch Racer Piloten waren mal Anfänger, und haben das erfolgreich gelernt. Das dauert noch nicht mal lange, nach 2-3h kann man sich im Acromode sicher in der Luft bewegen. IMO schon wesentlich sicherer als ein GPS Schubser, der im Notfall nur auf RTH hämmern kann. Hier würde ja wahrscheinlich nicht mal im Acro geflogen, sondern im Anglemode, da wüsste ich nicht mal wo der Unterschied zur klassischen Fotodrohnen sein sollte.

      Ein Gimbal zu steuern wäre IMO auch kein Problem mit einem Betaflight FC, man braucht nur ungenutzte Ausgänge die als Servo Ausgang umbelegt werden können. Betaflight hat allerdings keine Unterstützung für GPS oder sonstige Sensoren. Dafür gibt es andere Ableger der Firmware, z.b. iNav. Mit denen kenne ich mich aber auch nicht aus.

      Aber bei 300€ Budget...Davon kann man einen billigen Sender, ein günstiges Ladegerät und drei Akkus kaufen, dann ist das Geld weg und man hat noch keine Drohne.