Flug auf Sicht

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Holli41 schrieb:

      Das erzähl mal den Schäfer, dem der Wolf die Schafe gerissen hat.
      Ja, so hat halt Jeder seine eigene Sichtweise.
      Dem Einen Uhl ist des Anderen Nachtigall.

      Alle Belange bekommst Du nie unter einen Hut.
      Und manchmal muß man halt die Natur Natur sein lassen.

      Aber glücklicherweise ist das hier ja kein Wolfs-Forum. ;)
      Also bleiben wir bei den Drohnen. Und die reissen keine Schafe. :saint: (Noch nicht ;) )
      Fly long and prosper.
    • RC-Role schrieb:

      Holli41 schrieb:

      Grundsätzlich bin ich der Meinung, wenn jeder etwas mehr acht auf den anderen gibt, dann sollte es generell weniger Probleme geben. Dann müsste auch nicht alles vom Gesetzgeber geregelt werden.
      Na weil das nicht gescheit funktioniert haben sie vor 100 Jahren die Verfassung/das Grundgesetz erfunden.
      Eben drum ist ja alles (über)reguliert. Es gtib ja noch Gurken, die eine bestimmte Krümmung haben sollten, aber das ist hier wirklich zuviel des Guten und wäre eine never ending storry.
    • Greenhorn89 schrieb:

      Du darfst je nach Gemeinde und sonstiger Vorschrift sogar innerorts ohne Erlaubnis fliegen - auch wenn das nur zu unangenehmen Uhrzeiten geht (Menschenmengen).
      Innerorts ist das Problem ja eher das überfliegens von Wohngrundstücken als das der Menschenmengen. Bei unserem kleinen Ort findet man zu wenigen Zeiten 15-20 Personen auf der Straße. Das wäre auch, abgesehen von öfffentlichen Parks, Sportplätzen, die einzige Möglichkeit hier zu fliegen.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Nobier schrieb:

      Innerorts ist das Problem ja eher das überfliegens von Wohngrundstücken
      Das kommt halt drauf an, wo innerorts. Die Regel mit den Wohngrundstücken finde ich grundsätzlich schon ganz anständig und Wohngebiete sind eh langweilig. Interessanter finde ich da archäologische Orte, Kirchen, Parks u.v.m.

      Interessant wäre noch die Frage, ob ich vom eigenen Balkon aus starten dürfte. Ich würde grundsätzlich vermuten, eher nein.

      Ich kenne in Aachen z.B. aber reihenweise interessante Stellen, an denen ich legal fliegen kann, ohne irgendeine Gebühr zu zahlen und das Ganze völlig legal.
      Vielleicht ist das Ende des Jahres mit einer neuen Drohnenverordnung aber vorbei.
      Einen unbürokratischen Onlineantrag mit kleiner Bearbeitungsgebühr von 10-20€ für eine Genehmigung fände ich als Voraussetzung innerorts (oder zumindest in Innenstädten) auch durchaus noch vertretbar. Hoffentlich wird das aber nicht ganz verboten.
    • Greenhorn89 schrieb:

      Nobier schrieb:

      Innerorts ist das Problem ja eher das überfliegens von Wohngrundstücken
      Interessant wäre noch die Frage, ob ich vom eigenen Balkon aus starten dürfte. Ich würde grundsätzlich vermuten, eher nein.
      Einen unbürokratischen Onlineantrag mit kleiner Bearbeitungsgebühr von 10-20€ für eine Genehmigung fände ich als Voraussetzung innerorts (oder zumindest in Innenstädten) auch durchaus noch vertretbar. Hoffentlich wird das aber nicht ganz verboten.
      Von einem Balkon starten ist m. M. n. nicht verboten es sei denn etwas anderes steht dem entgegen z. B. das man gleich ein anderes WG überfliegen müsste.
      Ich hätte auch nichts dagegen für ein kl. Entgelt an verschiedenen Orten Fliegen zu dürfen. Man wäre registriert und das Amt wüsste bescheid.
      Schwierig ist dann nur wenn noch andere Piloten sich dann dazu gesellen aber nicht registriet sind. Wer kontrolliert das dann und passiert etwas ist man der dumme weil man registriet ist.
      S C H W I E R I G
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nobier () aus folgendem Grund: da fehlte doch ein w

    • Noch mal ein Auszug der akt. Drohnenverordnung, auch wenn schon 1000x gepostet:
      Zitat: "Multikopter mit mehr als 250 Gramm Gewicht dürfen über Wohngebieten nicht fliegen. Modelle, die leichter sind, dürfen es zwar, aber nur dann, wenn sie "keine optischen, akustischen oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können". Anders gesagt: keine Drohnen mit Kamerafunktion über Wohngebieten. Die Ausnahme: Die Grundstücksbesitzer haben den Piloten den Einsatz erlaubt oder es handelt sich um das eigene Grundstück." Quelle: ZEIT online

      Mmhhh... Die Mavics & Co. sind aber doppelt gestraft, Cam an bord und zu schwer... Wie war das? Gar nicht so schlecht, diese Drohnenverordnung. Mich beschleicht das Gefühl, keiner kennt sich wirklich aus oder vertraut auf lokale Ausnahmen, zu denen Gemeinden gar nicht befugt sind. Bundesrecht geht vor.
    • bluesoldie schrieb:

      Also in meinem Ort sind Wohngrundstücke in Wohngebieten... Aber vielleicht nur hier.

      Man muss natürlich irgendwo starten dürfen/können. Das ist vom eigenen Wohngrundstück aus kein Problem.

      Bei uns ist es laut Aussage des Ordnungsamts so:
      Wenn man von Gehwegen, Straßen oder Radwegen aus starten möchte, braucht man die Erlaubnis (Sondernutzung) der Stadt (oder des Landes, je nachdem, wer zuständig ist).
      Wenn man von Privatgrundstücken starten möchte, braucht man die Erlaubnis des Eigentümers.
      Startet man von einem Platz, einer Wiese o.ä. braucht man keine Erlaubnis.
      Dazu ist bei uns Pflicht, Verkehrswege in mindestens 10m Höhe zu überfliegen, wenn man diese überfliegt (Ablenkungsgefahr - denke das ist sehr vernünftig und keine nennenswerte Einschränkung).
      In reinen Wohngebieten könnte man also eigentlich nur über Straßen fliegen (oder über Grundstücke, deren Eigentümer zugestimmt haben).

      Interessant wäre noch, ob man über leer stehende Häuser einfach so fliegen darf. Müsste ein Jurist beantworten.
      Ist aber Off Topic eigentlich.
    • Man könnte die Omi schon fast knuddeln.......erinnert mich an MASCHENDRAHTZAUN :D

      Wir sind aber weit von Thema wieder weg.

      Das Thema ist " Was kann man unter LOS verstehen ? "

      Und ich staune über die Auge mancher User hier. Das ich altersbedingt auch mit Brille nicht wie ein Falke sehe, ist klar. Aber eine Disco in 600m...Respekt. Ich haben einen Delta mit doppelter Spannweite, trotzdem 350m halte ich für Erkennen der Lage. Stirnseite ist viel eher Schluss.

      Fluglage erkennen heißt, wissen wo re &li ist, ob es vorwärts oder rückwärt geht.

      Geh mal auf einen Platz wo richtig große Modelle fliegen. Da fliegt KEINER 600m weit weg.

      Und das hat einen Grund.....

      Die max. 500m kusierten mal als die Phantoms rauskamen. Aber eine weiße P1 erkanntest du auf 300m nur wenn sie vor dunklem Hintergrund stand.
      Gegen den Himmel war sie nicht erkennbar.
    • Pehaha schrieb:

      Und ich staune über die Auge mancher User hier. Das ich altersbedingt auch mit Brille nicht wie ein Falke sehe, ist klar. Aber eine Disco in 600m...Respekt. Ich haben einen Delta mit doppelter Spannweite, trotzdem 350m halte ich für Erkennen der Lage. Stirnseite ist viel eher Schluss.
      Das geht ganz gut, wenn man immer eine leichte Kurve mit etwas Schräglage fliegt. Bei 100% Sehkraft (ich habe 110%) kann man 1' optisch auflösen. die Disco ist in 600m noch gut 2' groß.
      Man muss allerdings schon aufpassen, am besten im Steig-oder Sinkflug unterwegs sein, sonst wird die Silhouette zwar in der Breite fürs Auge auflösbar, aber zu schmal. Dazu am besten nicht geradeaus wegfliegen, sondern schräg, sodass man gut die Bewegungsrichtung erkennt.

      Bei schlechten Sichtbedingungen geht das natürlich alles nicht so gut.

      Was eine weitere interessante Frage wäre - dann könnte man die Reichweite einer Disco (oder auch diverser Multicopter) mehr oder weniger voll ausnutzen - ob ein Spotter ein Fernglas benutzen dürfte, um das Fluggerät zu beobachten.
    • Greenhorn89 schrieb:

      Was eine weitere interessante Frage wäre - dann könnte man die Reichweite einer Disco (oder auch diverser Multicopter) mehr oder weniger voll ausnutzen - ob ein Spotter ein Fernglas benutzen dürfte, um das Fluggerät zu beobachten.
      meines Wissens erhöht weder die Nutzung eines Fernglases noch die von Lichtern oder Strobos die erlaubte Entfernung
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Ich finde, dass richtig weit wegfliegen gar keinen Sinn macht. Ich selbst bin eher in Pilotennähe zugange. Okay, mal 100...200m weg ist auch drin. Ebenso mit der Höhe, gute Videos entstehen so bis 30m. Natürlich ist ein schönes Panorama in 100m auch sehenswert. Ein ganz anderer Schuh ist FPV. Da kann man mal richtig auf Erkundungsflug gehen. In meinem Einzugsgebiet gab es auch schon einiges zu entdecken. So fiel mir im Sommer mitten auf einem großen Maisfeld ein brach liegendes Quadrat von ca.5x5m auf. Über das, was da wuchs, kann man spekulieren... Dann gab es ein sehr dicht bewachsenes, kleines Wäldchen mitten in der Pampa, wo sich viel Getier tummelte. Von oben entdeckte ich, dass der Bewuchs den Rahmen eines versteckt liegendes Tümpels bildete. Einfach schön anzusehen.