Moinsen,
In den Nebenbestimmungen meiner Betriebserlaubnis/Ausnahmegenehmigung steht, dass ich den Start- und Landeplatz gegen Betreten unbeteiligter Dritter abzusichern habe.
Da diese Bestimmungen in allen Erlaubnissen/Genehmigungn, inklusive diversen Allgemeinverfügungen, zu finden ist, die mir so untergekommen sind, wüsste ich gern, wie der Einzelne das in der Praxis handhabt. Ein paar Spielzeugpylonen dürften ja nicht ausreichen, etwas Flatterband hindert ebenfalls niemanden an irgendetwas. Es wird aber kaum jemand einen Bereich einzäunen und zuvor eine entsprechende Sondernutzung mit vorschriftsmäßiger Beschilderung beantragen. Am praktikabelsten wäre sicherlich eine zweite Person, die Leute verscheucht. Wie verhält sich das, wenn man aus/in der Hand startet/landet?
Beste Grüße
PS: Ich kann mir schon denken, dass dies eine akademische Diskussion ist. Find ich aber trotzdem interessant.
In den Nebenbestimmungen meiner Betriebserlaubnis/Ausnahmegenehmigung steht, dass ich den Start- und Landeplatz gegen Betreten unbeteiligter Dritter abzusichern habe.
Da diese Bestimmungen in allen Erlaubnissen/Genehmigungn, inklusive diversen Allgemeinverfügungen, zu finden ist, die mir so untergekommen sind, wüsste ich gern, wie der Einzelne das in der Praxis handhabt. Ein paar Spielzeugpylonen dürften ja nicht ausreichen, etwas Flatterband hindert ebenfalls niemanden an irgendetwas. Es wird aber kaum jemand einen Bereich einzäunen und zuvor eine entsprechende Sondernutzung mit vorschriftsmäßiger Beschilderung beantragen. Am praktikabelsten wäre sicherlich eine zweite Person, die Leute verscheucht. Wie verhält sich das, wenn man aus/in der Hand startet/landet?
Beste Grüße
PS: Ich kann mir schon denken, dass dies eine akademische Diskussion ist. Find ich aber trotzdem interessant.