Ackerfläche und Feldwege

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Ackerfläche und Feldwege

    Liege ich richtig, dass das Starten/Landen auf dem Feldweg zulässig ist (Betretungsbefugnis der freien Landwirtschaft zu Zwecken der Erholung gem. § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes) und das Überfliegen des Ackers - solange keine sonstigen luftrechtlichen Einschränkungen vorliegen - ebenfalls zulässig ist?

    Wie sieht es denn aus, wenn der Landwirt Nutztiere auf seiner Fläche hat, gilt dann ein Überflugverbot?

    Finde die Aussagen die ich hierzu in den Foren finde teils widersprüchlich.

    Stichwort Überfliegen: Der Luftraum über dem Acker gehört doch nicht dem Bauern oder?

    Stichwort Starten/Landen: Laut LuftVG §25 gilt "Luftfahrzeuge dürfen nur außerhalb der für sie genehmigten Flugplätzen starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat".

    Also darf ich doch nicht vom Feldweg starten, trotz Betretungsrecht der freien Landwirtschaft?

    Vielen Dank euch.
  • Eigentlich sollte überfliegen kein Problem sein (sofern kein Verbot vonseiten des Gesetzes aus anderen Gründen vorliegt). Tiere stören kann natürlich nach irgendeinem anderen Recht ein Problem sein. Sollte man einfach genügend Abstand halten.
    Starten und Landen auf dem Feldweg kann aber verboten sein, wenn der Besitzer/Befugte es verbietet. Das wäre mutmaßlich die Gemeinde.

    Wenn ich in unserer Stadt fliegen will, gilt nach Anfrage - so habe ich das wörtlich bekommen:

    Sollten Starts und Landungen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, so ist eine Sondernutzungserlaubnis zu
    beantragen.

    Auf Anfrage, ob u.a. öffentliche, der Stadt gehörende Plätze oder Wiesen zum öffentlichen Verkehrsraum zählen, habe ich folgende Antwort erhalten:

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist für den Start und die Ladung, auf den
    von Ihnen genannten Flächen bzw. Örtlichkeiten, nicht erforderlich.
    Unberührt davon sind die Mitteilungen an andere Behörden und Stellen (Bezirksregierung, andere
    Grundstückseigentümer u.a.)

    Auf Bürgersteigen bei uns ist es beispielsweise offensichtlich ohne Genehmigung verboten.

    Also theoretisch sollte die Gemeinde durchaus den Start und die Landung auf Feldwegen verbieten können - das kann der Eigentümer eigentlich immer. Rein theoretisch ist man also fast nirgends zu 100% sicher legal ohne Absprache.
    Meine Anfrage bezog sich zwar auf Ortslagen, mir fällt aber kein Grund ein, warum das außerorts nicht genauso gehandhabt werden kann.

    Edit: Das kann natürlich auch überall anders sein. Und bei uns ist das eigentlich - so finde ich - sehr anständig und zuvorkommend.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Greenhorn89 ()

  • Ist lange diskutierrt worden und ich sage immer wieder: Haltet es prakmatisch.

    Kühe jagen macht villt spass erzeugt beim Bauer aber evtl. die Zornesröte ins Gesicht.

    Also, keiner weiter in Sicht, man latscht keine Frucht nieder und Getier ist auch keines in der Nähe, also ab mit dem Kopter in die Luft. Kommen Beschwerden von Bauern oder Spatziergängern am besten einpacken und fertig ist die Kiste.

    Auf Feldwegen sehe ich eher das Problem wohin mit dem fahrbaren Untersatz denn wenn der PKW, hatte ich auch schon, dem Bauern im Wege steht kommt das nicht gut an. Zweites Proble ist, dass viele Wege für den PKW Verkehr gesperrt sind und diese nur für den Landwirtschaftlichen Betrieb frei sind.

    Ich habe die Bauern selbst schon beim Mähdreschen, Pflügen und anderen Tätigkeiten gefilmt und bis auf einen Stinkefinger habe ich nichts weiter geerntet und das sehe ich auch pragmatisch.
    Gruß vom Nobier
    Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nobier ()

  • So Leute nicht böse sein, aber ich schließe diesen Thread. Dieses Thema haben wir schon an anderer Stelle und wenn es noch Fragen dazu gibt, bitte dort weiter diskutieren. Ich schlage aber vor, dort erst einmal zu lesen, denn im Prinzip wurde dort schon alles mehrfach beschrieben.