Starten bei Wolken

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    • Starten bei Wolken

      Heute morgen sah ich, wie die Spitze vom Hamburger Fernsehturm in den Wolken verschwunden war. D.h. Die Wolkenunterkante war somit evtl. nur ca. 200m oder aogar etwas weniger.
      Dazu habe ich folgende Frage:
      Wenn ich mich richtig erinnere, ist dort ja Luftraum D, oder?
      Heißt das ggf., dass ich in so einer Situation gar nicht starten darf, wegen Mindestabstand zu den Wolken vertikal ~300m? Oder gilt dieser Mindestabstand nur vertikal über den Wolken?
    • Sah wirklich cool aus und ich habe das so noch nicht gesehen gehabt.
      Aber ab welcher Höhe sind es nun Wolken? Gibt es da eine klare Regel/Norm?
      Als wir z.B. auf Teneriffa waren, da sind wir mit dem Auto bergab durch Wolken gefahren, die wir kurzvorher von oben gesehen haben und die natürlich in dem Moment Nebel waren ^^ .
    • Jens Wildner schrieb:

      Sah wirklich cool aus und ich habe das so noch nicht gesehen gehabt.
      Dito - Foto wäre klasse gewesen... 8)


      Jens Wildner schrieb:

      Aber ab welcher Höhe sind es nun Wolken? Gibt es da eine klare Regel/Norm?
      Gute Frage. Wenn ich daaamals™ bei Over an der Elbe durch den Nebel bin, hörten die "Wolken" ja schon wieder oberhalb ca 150 Meter auf, und es begrüßte mich dort oben strahlender Sonnenschein *g*

      Aktuell kann man ja sehr cool über den Wolken filmen, in Szenarien, die Du da beschreibst (Teneriffa) :thumbup:
    • ich vermute Jens bezieht sich auf VFR-Flug und die dort geforderten 1000 ft vertikal in C - F; aber gilt das nicht nur für bemannten Flug (mit Ausnahme Instrumentenflug) ?
      hab zumindest noch nicht gehört/gelesen dass diese Abstandswerte auch für Kopter gelten
      (mal ganz abgesehen dass Flug in bzw. durch Wolken für Kopter eigentlich auch nicht geht wegen Sicht und so ;) )
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • @skyscope
      u.a. kannst Du das hier nachlesen unter D(Delta). Ich habe es in einem Buch (Drohnen Guide) gelesen. Da steht übrigens auch, dass das auch für UAV gelten soll.


      @Lutz G
      Foto ging leider nicht - war im Auto am Fahren :( Das Bild ist aber eingebrannt in meinem Kopf ^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Jens Wildner schrieb:

      u.a. kannst Du das hier nachlesen unter D(Delta).
      Danke. Aber Du fliegst in Hamburg ja in CTR, nicht in D (regulär).
      Da sollten gelten die normalen Sichtflugregeln für CTR gelten, also Hauptwolkendecke nicht unter 450m, und da kommt man als Drohnist ja eh nicht dran.

      Aber unabhängig vom Mindestabstand hast Du Recht, wenn die Wolken unter 450m hängen, darf man in Hamburg (und anderen CTRs) nicht aufsteigen, gemäß SERA.5005 b).

      Was sagt das Buch denn zu D-CTR?

      P.S.
      Amtliches Flugplatzwetter Hamburg: flugbetrieb.com/flugwetter/EDDH

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Bezüglich Abstand zu den Wolken gilt in D-CTR lt. Buch das Gleiche - vertikal ~300m AGL, 1,5km horizontal, Hauptwolken unter ~460m > kein Fliegen.
      Aber was sind Hauptwolken? Ich habe nur diese Wolken, also niedriger als der Fernsehturm (also < 280m) gesehen. Ob darüber andere Wolken waren konnte ich nicht sehen. Deshalb denke ich, für mich zählt ja im Zweifel, wie in dem Fall, das was ich sehen kann als Hauptwolke, oder nicht!? Ich habe ja eben nur die gesehen.
      Also dann wohl sicherheitshalber in so einer Situation nicht fliegen!?
    • Jens Wildner schrieb:

      Bezüglich Abstand zu den Wolken gilt in D-CTR lt. Buch das Gleiche - vertikal ~300m AGL, 1,5km horizontal, Hauptwolken unter ~460m > kein Fliegen.
      Aber was sind Hauptwolken?
      Gibt es nicht! (behaupte ich mal so) Stratocumulus & Stratus gibt es. Das sind Wolken, die auch Hochnebel oder Höhennebel bezeichnet werden.
      Flugmodelle dürfen nur unter Sichtwetterbedingungen betrieben werden!
      Der Flug durch Wolken ist nur als Instrumentenflug (Radar) erlaubt.

      Ebenfalls sollte man bei Wolkenbildung an Bergen daran denken, das gefährliche Abwinde auf der anderen Seite vorhanden sind und die Drohne dann garantiert nicht mehr steuerbar ist.

      Die exakten Meterangaben habe ich nicht mehr im Kopf. Meteorologie war nicht meins in der Prüfung, wie Navigation.
      An der Küste aber definitiv ein wichtiges Thema.
    • In der D-CTR darf nur bei VMC geflogen werden.

      Hauptwolkenuntegrenze (Ceiling) bezieht sich auf eine Bewölkung von 4/8 (vier achteln).
      VMC Minima sind dann Ceiling min 1500ft ist.
      Bodensicht und Flugsicht min 5km.

      Ansonsten gibts für VFR in der CTR unterhab der VMC Minima nur eine Sonder VFR (Freigabe), aber die ist nur Flugzeugen vorbehalten und kann Drohnen von nicht erteilt werden. Auch nicht über ATC.
    • Hallo,

      Hamburg ist fast komplett Luftraumklasse D-CTR.
      Mindestwetterbedingungen:
      5 km Flugsicht
      5 Km Bodensicht wird durch eine amtlich bestellte Person festgelegt
      1500 ft Hauptwolkenuntergrenze (niedrigste Schicht, die den Himmel über die Hälfte bedeckt und unter 20000ft AGL ist)
      1,5 km horizontaler Wolkenabstand (also nach rechts, vorne, hinten und links)
      1000 ft vertikaler Wolkenabstand (also nach oben und unten)
      das aktuelle Wetter bekommt man als METAR vom Hamburger Flughafen, mal im Internet oder METAR-App schauen.

      Diese Mindestwetterbedingungen müssen auch von der Drohne eingehalten werden. Dabei ist es völlig unerheblich wie hoch geflogen werden soll.

      Also wenn der Nebel 200m über Grund war, dann lag die Hauptwolkenuntergrenze bei rund 600ft. Noch Fragen??
      Des weiteren wird Nebel definiert als eine Sichtweite von 1000m und weniger. Noch Fragen??
    • Sascha3580 schrieb:

      Jens Wildner schrieb:

      Bezüglich Abstand zu den Wolken gilt in D-CTR lt. Buch das Gleiche - vertikal ~300m AGL, 1,5km horizontal, Hauptwolken unter ~460m > kein Fliegen.
      Aber was sind Hauptwolken?
      Gibt es nicht! (behaupte ich mal so)
      Sorry, aber es gibt dies!
      Hauptwolken ist keine Wolkenart sondern eine Mengendefinition.

      Dies bedeutet, das die Untergrenze der Hauptwolken (auch Hauptwolkenuntergrenze) nicht unter 1500ft liegen darf.
      Hauptwolken sind die Wolkenschicht, die mehr als die Hälfte des Himmels bedeckt und unter 20.000 ft AGL liegt.
    • Ok,

      Quellenangaben folgen:
      Hauptwolkenuntergrenze: EU DVO 923/2012 Artikel 2. Begriffsbestimmungen Nummer 50 - vom 20.06.2016
      „Hauptwolkenuntergrenze“: die Untergrenze der niedrigsten Wolkenschicht über Grund oder Wasser, die mehr als die Hälfte des Himmels bedeckt und unterhalb von 6 000 m (20 000 ft) liegt;