Liebe Leute,
bitte helft mir mal bei der Klärung: die DFS-App zieht rund um einen kleinen Flugplatz hier in Bielefeld einen orange-farbenen Kreis mit einem Radius von 4 Kilometern, bei dem es sich vermutlich um ein NOTAM-Gebiet handelt - jedenfalls wird dieser Kreis ausgeblendet, wenn man NOTAM in den Einstellungen deaktiviert. In Map2Fly wird dieser Kreis in etwas abweichender Größe als Flugbeschränkungszone ausgewiesen.
Setzt man seinen Startpunkt in diesen Kreis, erhält man von der App weder ein "Flug verboten" noch ein "Flug erlaubt", sondern ein orange-farbenes "ACHTUNG". Ich nehme an, dies ist der Verweis auf eben jene temporär gültigen "Hinweise für Luftmenschen" NOTAM. Nur wo erhält man die in einer Form, die man als Nichtpilot überhaupt verstehen kann?
Oder interpretiere ich diese Flugbeschränkungszone falsch und es handelt sich um eben jenen Bereich, der von der "Nachricht für Luftfahrer" (NfL 1-1197-17) der DFS abgedeckt ist, derzufolge die Aufstiegserlaubnis unter bestimmten Auflagen generell als erteilt gilt (Abstand vom Flughafen > 1,5 km, max. Höhe 50 m usw.)?
Gruuuß
Heiner
bitte helft mir mal bei der Klärung: die DFS-App zieht rund um einen kleinen Flugplatz hier in Bielefeld einen orange-farbenen Kreis mit einem Radius von 4 Kilometern, bei dem es sich vermutlich um ein NOTAM-Gebiet handelt - jedenfalls wird dieser Kreis ausgeblendet, wenn man NOTAM in den Einstellungen deaktiviert. In Map2Fly wird dieser Kreis in etwas abweichender Größe als Flugbeschränkungszone ausgewiesen.
Setzt man seinen Startpunkt in diesen Kreis, erhält man von der App weder ein "Flug verboten" noch ein "Flug erlaubt", sondern ein orange-farbenes "ACHTUNG". Ich nehme an, dies ist der Verweis auf eben jene temporär gültigen "Hinweise für Luftmenschen" NOTAM. Nur wo erhält man die in einer Form, die man als Nichtpilot überhaupt verstehen kann?
Oder interpretiere ich diese Flugbeschränkungszone falsch und es handelt sich um eben jenen Bereich, der von der "Nachricht für Luftfahrer" (NfL 1-1197-17) der DFS abgedeckt ist, derzufolge die Aufstiegserlaubnis unter bestimmten Auflagen generell als erteilt gilt (Abstand vom Flughafen > 1,5 km, max. Höhe 50 m usw.)?
Gruuuß
Heiner
wo Leute wohnen is schlecht drohnen
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