NOTAM

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    • Heute überall in Deutschland NOTAM Meldungen

      Servus,

      heute zeigt mir die Droniq App in sehr vielen Gebieten Deutschlands an, dass NOTAM aktuell vorliegt. Diese Gebiete waren vorgestern noch überall für Flüge zugelassen.

      Die Meldung ist rechtskräftig gültig vom 16.11.2022 an bis zum 15.02.2023 und lautet wie folgt :

      WEISSRUSSISCHEN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN (EINSCHLIESSLICH MARKETING CARRIERS) IST DER EINTRITT IN DEN LUFTRAUM VON DEUTSCHLAND UNTERSAGT. AUSGESCHLOSSEN VON DIESEM VERBOT SIND FLUGZEUGE IN NOT, FLÜGE AUS HUMANITÄREN GRÜNDEN, MEDEVAC SOWIE KATASTROPHEN- UND HILFSFLÜGE.

      Ich gehe davon aus, dass der Hinweis für mich nicht relevant ist, da ich nicht bei einer russischen Firma tätig bin?

      Danke im Voraus.
    • Hallo zusammen,

      ich bin komplett neu im Thema Drohnen und habe mir eine DJI Mini 3 Pro zugelegt.

      Ich habe mich nun mit den NOTAMs beschäftigt. Grundsätzlich habe ich es (so hoffe ich doch) schon verstanden um was es geht.
      Aber ich bin etwas verunsichert, da in der Droniq App folgende NOTAMs angezeigt werden. Es sieht für mich so aus, als gelten die für ganz DE.

      B1508/22
      Hier scheint es wohl um Corona zugehen, da in der Beschreibung gleich "Covid19: Carriers/Crews/Passenger Trestrctions and Requirements .... steht". Was mich nur wundert, diesen Eintrag finde ich auf notaminfo.com/germanymap nicht und warum wird mir in der der Droniq App diese Meldung angezeigt. Als UAS muss ich mich ja nicht mit Corona auseinandersetzen.
      Ich habe hier schon gelesen, dass die Droniq App nicht immer sauber filtert. Heißt das, dass ich diese NOTAM ignorieren kann?
      B0007/23
      Die Beschreibung verstehe ich nicht und diese NOTAM finde ich auch auf notaminfo.com/germanymap.

      Quellcode

      1. PUBLICATION OF CTA/UTA IN DELEGATED AIRSPACE OVER AUSTRIAN
      2. TERRITORY:
      3. IN GERMAN AIP CTA/UTA DATA ARE PUBLISHED IN ENR 2.1. EVEN SO CTA/UTA
      4. ARE DESCRIBED CONSISTING OF THE FOLLOWING SECTORS, MUENCHEN CTA AND
      5. KARLSRUHE UTA END AT THE GERMAN-AUSTRIAN BORDER AND ARE NOT VALID
      6. OVERHEAD WIEN FIR.
      7. PUBLISHED BOUNDARIES OF ATC SECTORS EDUUALP 13 - 33, EDUUCHI 13 - 33,
      8. EDMMZUG, EDMMTEG, EDMMTRU AND EDMMSTA ARE NOT AFFECTED.
      9. (AIP GERMANY PAGES ENR 2.1-45FF REFERS).
      Für mich klingt das nach einer Info über die Grenze zwischen DE und AT. Ich bin aber bei Bayreuth in der Nähe und die B0007/23 scheint für ganz DE zu gelten.
      Heißt das für mich auch, dass ich als UAS Betreiber davon nicht betroffen bin?

      Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und entschuldigt, falls diese Frage naiv ist. Ich habe nach beiden NOTAMs hier im Forum gesucht und leider keine Info dazu gefunden.
      Beste Grüße
    • Hallo,

      das sind NOTAMs, die für Drohnen keine Relevanz haben.
      Bei der von dir publizierten NOTAM geht es um Grenzen kontrollierten Luftraums, dessen Daten im Luftfahrthandbuch AIP im Kapitel Enroute 2.1 wohl nicht korrekt stehen.
      In kontrolliertem Luftraum und im oberen kontrollierten Luftraum (UTA) sollten Drohnen eh nicht fliegen

      Das Droniq diese NOTAMs anzeigt, ist nicht wirklich hilfreich

      Gruss Florian
    • Hallo Florian,

      vielen Dank für deine Antwort.
      Das hilft mir schon mal sehr weiter.

      Gibt es irgendwie eine Orientierung, wann die Meldung für uns Drohnenbesitzer wichtig ist.
      In der Beschreibung kann man das ja oft rauslesen, aber in dem Fall war es z.B. nicht so einfach (zumindest für Anfänger).
      Wenn ich richtig informiert bin, ist der Luftraum D für Drohnen bestimmt bzw. wir nutzen diesen mit max 120m Flughöhe.
      Sehe ich das irgendwo in der Meldung auf notaminfo.com/germanymap oder in der Droniq App?

      Vielen Dank und beste Grüße,
      Steffen
    • Danke B69,

      aber woran mache ich das dann fest? Die "Pilotensprache" ist doch recht komplex und sehr oft werden Abkürzungen verwendet. Das dauert, bis man sich dieses Wissen angeeignet hat.
      Gibt es nicht ein paar Kritieren, die man meistens prüfen kann, ob die NOTAM für einen gilt?
      So müsste doch z.B. hinterlegt sein, für welchen Luftraum das gilt. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es ja unterschiedliche "Zonen" im Luftraum.
      Ich sage mal ganz einfach - sehr weit unten und sehr weit oben. Uns würden ja nur die Meldungen interessieren, die für "sehr weit unten" gelten. Oder ist das nicht so einfach?
    • Phatair schrieb:

      Gibt es irgendwie eine Orientierung, wann die Meldung für uns Drohnenbesitzer wichtig ist.

      In der Beschreibung kann man das ja oft rauslesen, aber in dem Fall war es z.B. nicht so einfach (zumindest für Anfänger).
      Wenn ich richtig informiert bin, ist der Luftraum D für Drohnen bestimmt bzw. wir nutzen diesen mit max 120m Flughöhe.
      Hallo,

      was wichtig ist für Drohnenbesitzer kannst du letztlich nur aus dem Text herauslesen. Der wäre in dem Fall vermutlich eindeutig lesbar und würde eine Restricted area (Flugbeschränkungsgebiet) ausweisen oder auf Besonderheiten hinweisen.
      Der Luftraum D ist keinesfalls für Drohnen geeignet. Luftraum D ist kontrollierter Luftraum und freigabepflichtig und darf ohne Freigabe nicht beflogen werden - weder von Flugzeugen, noch von Drohnen.
      Wenn es dich interessiert, ist die folgende Grafik ganz interessant:
      Grafik unter: fliegergruppe.de/wp-content/up…uftraumstruk-VFR_in_D.png


      Damit steht für die Nutzung durch Drohnen eigentlich nur der Luftraum G zur Verfügung, dann nur das ist unkontrollierter Luftraum (kontrolliert bedeutet soviel wie: überwacht von der Flugverkehrskontrolle).
      Der wiederum darf durch Drohnen auch nicht komplett genutzt werden, sondern nur bis zu einer Höhe von 120m über Grund. In der Grafik siehst du Flugbeschränkungsgebiete (ED-R). Ein solches könnte temporär eingerichtet sein (Beispiel: Bombenfund und laufende Entschärfung oder Oktoberfest oder ....). Das wiederum würde dann durch ein NOTAM bekanntgegeben. Der Einflug in eine ED-R ist in Deutschland übrigens keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

      Für Flugzeuge gilt eine Mindestsicherheitshöhe von 500ft (ca. 150m) oder 1000ft über bewohntem/bebautem Gelände (ca. 300m). Diese Höhe darf nur für Start und Landung unterschritten werden. wenn du mit deiner Drohne auf 120m steigst, liegen also zwischen Flugzeugen und deiner Drohne potentiell nur noch 30m. Das ist nicht viel. Wenn du dir das überlegst, machen die Regeln also eine ganze Menge Sinn ;) Und es macht Auch Sinn, warum von Flugplätzen Abstand gehalten werden muss, denn in diesen Bereichen starten und landen Flugzeuge und fliegen daher zwangsläufig auch tiefer als 500ft über Grund.

      Gruss Florian

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fzahn ()

    • NOTAM frage

      Moin Moin vllt kann mir jemand helfen: meine Frage ist ob ich das NOTAM richtig deute

      EDWW EXERCISES WILL TAKE PLACE M0170/23



      From 15 Feb 2023 15:30 until 11 May 2023 23:00
      MON-THU SS+30-2300, EXCEPT GERMAN HOLIDAYS NVG TRAINING OF MIL
      HELICOPTERS WITH LIGHT AMPLIFYING DEVICES DISPLAYING NO OR MNM
      LIGHTING TO AND WITHIN FOLLOWING BALTIC SEA AREA:
      545000N0100000E-543000N0120000E-545500N0125000E-
      545500N0142200E-534000N0142200E-540000N0100000E-545000N0100000E ONLY
      WITHIN GERMAN TERRITORY.
      AIRSPACE CAT C/D AND ALL ED-R ARE EXCLUDED.
      FOR FURTHER INFO CONTACT MILAIM ETMN.
      100FT AMSL up to 500FT AMSL
      das heist für mich das die Flughöhe nur von Montag bis Donnerstag auf
      30m begrenzt ist und ich somit von Freitag bis Sonntag auch auf 120m
      fliegen darf richtig?
    • MON-THU SS+30-2300
      HELICOPTERS WITH LIGHT AMPLIFYING DEVICES DISPLAYING NO OR MNM
      LIGHTING
      Da fliegen Militär-Helikopter ohne Beleuchtung und mit Nachtsichtgeräten Mo-Do ab 30min nach Sonnenuntergang bis 23:00Uhr UTC, 01:00 bei uns.
      100FT AMSL up to 500FT AMSL
      100-500 Fuß mittlere Meereshöhe, nicht über Grund. Kann also auch tiefer über Grund sein.

      Fazit: einfach in den angegebenen Gebieten nach Sonnenuntergang nicht fliegen gehen :)
      Soweit der Post hier vollständig ist, sehe ich aber kein allgemeines Flugverbot, nur den Hinweis auf die Übungen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Schwurbelmeister ()