Holland / Niederlande

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Holland / Niederlande

      Hallo zusammen,

      ich beabsichtige einen Urlaub auf Ameland und möchte meinen Copter mitnehmen.
      Welche Regelungen sind hier im Besonderen zu beachten.

      Die Insel mit Länge von ca 27 Km hat auch einen Sportflughafen.
      • Gelten dort die gleichen Regelungen wie in DE?
      • EU weit gültige UAV Versicherung ist natürlich vorhanden.
      • Fallschirmspringer gibt es dort auch (andere Seite der Insel, klar wo auch der Flughafen positioniert ist)
      • wie sieht es mit FPV aus?
      • besser vorher Kontakt mit der Polizei aufnehmen um Unstimmigkeiten vorzubeugen?
      • Was muss ich sonst beachten
      Währe für hilfreiche Tipps dankbar

      Schönen Gruß

      Dirk
      DJI Mavic Pro | DJI Goggles | DJI F550 | Naza M V1.0 | iOSD Mini | TAROT Gopro 3 Achs Gimbal | GoPro Hero3 Black | Turnigy 9XR Pro |
    • Drohnenflug in Holland / Niederlande

      Auf Anfrage eines anderen Forum-Teilnehmers habe ich mal eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Situation in den Niederlanden erstellt bzgl. der privaten oder gewerblichen Nutzung von Multikoptern. (einfachheitshalber bleibe ich beim Term 'Drone', der auch (leider) in den meisten Gesetzestexten verwendet wird.)

      (Diese Übersicht ist natürlich ohne jegliche Gewähr und z.Zt. (Oktober 2015) ist man noch in Verhandlungen bzgl. neuer Vorschriften.)

      - - -

      Für Luftaufnahmen allgemein braucht man in den Niederlanden seit dem 1.6.2013 keine ausdrückliche Genehmigung mehr, darf aber keine Aufnahmen von militärischen Anlagen u. milit. Häfen etc. machen und muss die Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild von Leuten etc. in Acht nehmen. (Man hat eingesehen, dass man mit Google-Earth oder Maps auch schon vieles aus der Luft zu sehen bekommt.)

      In den Niederlanden wird (auch) unterschieden zwischen "rekreativem/privatem" und "gewerblichem" Copterfliegen.

      Vorsicht: Als gewerblich gilt schon, wenn man irgendeinen Vorteil davon hat ( "...als men er baat bij heeft..." ).
      Streng genommen darf ich also nicht mal 'ne Tasse Kaffee annehmen, wenn ich einem Freund eine Luftaufnahme seines Hauses gebe ("schenke"), die ich mit meinem Multicopter gemacht habe...


      Seit dem 1.7.2015 gilt (für Dronen bis 25 Kg):

      Rekreativ
      • darf man maximal 120m hoch fliegen,
      • darf man maximal 500m weit fliegen (Abstand Drone-Pilot)
      • darf man NICHT über Menschen-Ansammlungen (z.B. Sportfelder od. Festivals) fliegen (150m Abstand ist angeraten aber nicht bindend)
      • MUSS man Sichtkontakt haben (darf also nur bei Tageslicht und z.B. nicht durch Nebel oder durch Wolken fliegen
      • MUSS man 3 Km von unkontrollierten (kleinen) Flughäfen bleiben und darf natürlich nicht im kontrollierten Luftraum (CTR) fliegen.
      • darf NICHT über bebautem Gebiet fliegen (Ortschaften) und nicht über Autobahnen und nicht über Wegen auf denen 80Km/h und mehr gefahren wird (angeraten wird um jeweils 150m Abstand zu halten ist aber noch nicht bindend)
      Gewerblich

      Ab 1 juli 2015 muss der Bediener (bzw. der Betrieb) ein Zertifikat haben: ROC (RPAS operator certificate).
      Dies bekommt man, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt werden:
      • Der Drone-Operator hat ein Flugbefähigungszeugnis (eine Art Pilotenschein) – Bewijs van Bevoegdheid (BvB) Eine vom ILT anerkannte Theorie- und Praxisschulung (wird z.Zt. nur hin und wieder in NL von einer englischen Organisation durchgeführt und ist teuer).
      • Die Drone entspricht den Flugsicherheitskriterien (eine Art TÜV-Zertifikat) - Bewijs van Inschrijving (BvI) Die Drone muss dazu im Luftfahrtregister eingeschrieben sein / sowohl auf der Drone als auch auf der Abstandsbedienung müssen Registrierungsnummer und Kontaktdaten des Eigners / Betriebs angebracht sein usw.
      • Der Drone-Operator führt ein zugelassenes Betriebs-Handbuch. In diesem Betriebs-Handbuch werden die Organisationsstruktur des Betriebes beschrieben sowie die Arbeitsweise und die auszuführenden Tätigkeiten. Zudem muss die Organisation und das Sicherheitsmanagement beschrieben sein.
      Um gewerblich fliegen zu dürfen:
      • benötigt man die befristete Erlaubnis der jeweiligen Provinz (eine Tijdelijk Uitzonderlijk Gebruik (TUG)-vergunning)
      • Muss 5 Tage vor dem Flug dieser angemeldet werden beim Ministerium von Infrastruktur und Umwelt ‘Notice To Air Men’ (NOTAM).
      • Einen Tag vor dem Flug muss dieser dem o.g. Ministerium gemeldet werden und zudem auch dem Bürgermeister der Gemeinde in der geflogen wird (vorzugsweise auch der örtlichen Polizeidienststelle, für den Fall, dass sie Anrufe bekommen von Anwohnern).
      • Während des Fluges müssen mindestens zwei Personen anwesend sein: - der Pilot und ein Wahrnehmer.
      • Hinzu kommt eine dritte Person wenn auch noch eine Kamera bedient werden muss, da diese nicht vom Piloten selbst und auch nicht vom Wahrnehmer bedient werden darf!
      Während des Fluges muss der Dronen-Pilot sich an folgende Auflagen halten:

      • Der Dronen-Pilot oder Spotter muss die Drone IMMER im Blick haben (es ist also kein FPV zugelassen).
      • Es darf nur bei Tageslicht geflogen werden (um ggf. auch Luftverkehr um die Drone erkennen und ggf. ausweichen zu können)
      • Es darf nur maximal 500m weit geflogen werden (Abstand Drone <> Pilot/Spotter)
      • Der Dronen-Pilot muss allzeit Vorrang geben an alle anderen Luftfahrzeuge (Ballon, Segelflieger, etc.)
      • Die Drone soll minimal 150 meter wegbleiben von Menschenansammlungen, zusammenhängender Bebauung, Autoschnellwegen, und Wegen auf denen eine Geschwindigkeit von mindestens 80 Km/h gilt.
      • Die Drone bleibt minimaal 50 meter horizontal von Industrie- und Hafengebieten
      • Die Drone bleibt minimaal 50 meter horizontal von Schiffen, Fahrzeugen, Kunstwerken und Eisenbahnlinien.
      Bei Verstoss gegen diese Regeln kann der Pilot eine Buße bekommen und die Drone kann beschlagnahmt werden. Wenn öfters gegen die Regeln verstossen wird, kann zudem das ROC und die Betriebserlaubnis eingezogen werden. Im schlimmsten Fall droht eine Gefängnisstrafe.

      - - -

      Schon der "RPAS-Pilotenschein" kostet bis zu 2000,-€ und eine Menge Zeit. Und um eine Drone offiziell zertifizieren zu lassen, kostet es nochmal soviel. (Ein Phantom u.ä. wird schon mal gar nicht zertifiziert, da die Kontroll- und Sicherheitssysteme nicht redundant (failsafe) ausgeführt sind...)

      - - -

      Zusammenfassend kann man sagen, dass es zur Zeit SEHR SCHWIERIG ist, um in den Niederlanden gewerblich mit einer Drone offiziell arbeiten zu dürfen.

      Ab 1.10.2015 sollten die Regeln in den Niederlanden noch einmal verschärft werden, aber z.Zt. ist man noch in Verhandlungen...

      Die maximale Höhe soll dann 50m werden und der maximale Abstand 100m; das maximale Abflug-Gewicht sollte dann 1Kg werden, aber weil das der grösste Blödsinn wäre (Phantom ist schon 1250g) ist man noch am Verhandeln. Alle kleinen Kopter mit einer etwas besserer (sichereren) Ausstattung wiegen mehr als 1Kg ... Im Gespräch ist jetzt 4Kg...

      Vor allem Foto-Journalisten beschweren sich bitterböse, dass sie keine spontanen Aufnahmen mit Dronen machen können (auch mit offizieller Fluggenehmigung müssen Flüge 5 Tage vorher angemeldet werden), dass aber jeder Hobbyflieger machen kann, was er will...

      All diese Angaben sind natürlich "ohne Gewähr"!!

      bufischer
      Bilder
      • NoFly-zones NL.jpg

        81,51 kB, 368×450, 1.284 mal angesehen
      07-2013: Phantom-1 + GoProH3b / 02-2014: Phantom-2 + GoProH3+b / 01-2015: Phantom-2 + GoProH4b / 03-2017: MAVIC-Pro / 05-2018: Mavic-Air

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von bufischer ()

    • Fliegen auf Texel (NL)

      Hallo zusammen,

      wie sieht es mit fliegen auf Texel NL aus, wenn ich das richtig sehe darf man in De Cocksdorp am Stand Paal 28 fliegen, aber unterhalb Den Burg nicht?

      Position ist 53° 9′ 45″ N 4° 49′ 14″ E
      Yuneec 500 4K, div. Flächenmodelle
      Ex: Blade QX350 V1 und V3 und Dji Phantom 1, Yuneec 500+
    • Wohne seit über einem Jahr nicht mehr in den Niederlanden und weiss nicht (mehr), was der aktuelle Stand der Dinge ist zu Kopter-Flug-Vorschriften in den Niederlanden! -- Sorry!!
      07-2013: Phantom-1 + GoProH3b / 02-2014: Phantom-2 + GoProH3+b / 01-2015: Phantom-2 + GoProH4b / 03-2017: MAVIC-Pro / 05-2018: Mavic-Air
    • Fliegen in Holland

      Hallo zusammen,

      im Sommer geht es wieder nach Holland Raum Zeeland (Renesse), wir waren letztes Jahr bereits in dieser Region allerdings nur ein Kurztripp.
      Dieses Jahr kommt aber auch die Mavic2 mit, kann hierzu einer Erfahrungen mitteilen.

      In dieser Region gibt es enorm tolle Strände, allerdings weiß ich nicht ob hier das Fliegen erlaubt ist. Diese Bereiche sind angegeben mit Natura200.
      Kann jemand hierzu Infos geben oder ist in dieser Region schon einmal geflogen.



      Das habe ich auch mal gefunden:


      Würde mich über Erfahrungen sehr freuen.

      Grüße
      Stefan
    • Check das mal mit der Air Map App.
      Die Dünen sind meist Naturschutzgebiete. Da ist wie auch in Deutschland das Fliegen verboten.
      In Renesse und Umgebung gilt das praktisch für den gesamten Strand.

      In Holland auf jeden Fall auf militärische Sperrgebiete achten!
      Da gibt es einige. Zum Teil auch temporär.
      Im Zweifel muss man die NOTAMs checken.

      Die sind teilweise gar nicht so leicht zu finden und zu lesen.
    • Hallo Stefan, ich bin 2015 in Zeeland geflogen (schau mal hier, war mein allererster Beitrag in diesem Forum ;) )

      Ich bin damals in Domburg zur Touristen-Information gegangen und habe bei denen nachgefragt, wie es mit Drohnenflügen gehalten wird. Die Aussage war damals "Kein Problem, aber fliegen Sie bitte nur an Stränden, wenn keine Menschen dort sind." Letztlich versteht sich das natürlich von selbst.

      Die Übersichtskarte hast Du ja schon gefunden, weitere offizielle Infos (englisch) gibt es noch hier: government.nl/topics/drone
      Ich denke, es sieht bis auf das Sperrgebiet und die Natura200 Gebiete ganz gut aus, und man darf eben nun auch nicht mehr unbedingt aufs Meer hinaus fliegen. Frag halt auch einfach bei der lokalen Touristeninfo mal nach.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Die Natura2000-Gebiete sind in den Niederlanden offenbar nicht kategorisch verboten, aber Du musst Dich darüber jeweilig informieren. Vielleicht machst Du das schon mal im Vorfeld bei der Verwaltung bspw. via E-Mail, dann geht Dir keine Zeit verloren.

      Siehe auch das Kleingedruckte unter der Karte, übersetzt:
      "In Natura2000-Gebieten können Einschränkungen für das Fliegen mit Drohnen gelten. Diese Einschränkungen können sich je nach Gebiet unterscheiden und in einen Managementplan und / oder eine Zugangsbeschränkungsentscheidung aufgenommen werden, die normalerweise von der Provinz bestimmt wird, in der sich das Gebiet befindet. Für genaue Regeln zum Fliegen mit Drohnen können Sie sich an die jeweilige Provinz wenden"

      Infos zu temporären Sperrgebieten findest Du übrigens hier: lvnl-ohd.nl
    • Hi,

      Frag beim VVV nach, bzw. diese fragen für Dich auch bei der Province nach.

      Mein Ergebnis letztes Jahr war, dass Natura2000 (grüner Bereich der Karte oben) verbotenen sind. Sprich fast alle Dünen, Strände u Meerbereiche. Auch wenn es für mich nicht immer nachvollziehbar ist (Kiten, Strandsegeln, Surfen, ...)

      Eine Ausnahmegenehmigung kann man über die Province erwerben (gewerbliche Projekte zb)

      Im Bereich Reneese wird besonders Rücksicht auf die Vögel (Dünen) und Robben (Strand u Sandbänke) genommen.

      Aber wenn Du andere Infos bekommst, poste es bitte hier (was auch für meinen nächsten Urlaub interessant wäre)
    • Also, ich fliege jedes Jahr in Renesse/Oostkapelle am Strand.

      Morgenfrühe am Strand

      Die Jungs von der Strandwacht dort sind super offen für Drohnen und hatten einmal sogar mit ihren Spaß. Die meinten, solange nicht viel Menschen dort sind wäre es kein Thema.

      Einfach mal mit denen quatschen. Morgens vor acht und Abends lies es sich gut fliegen. Bis auf ein paar Sportler und Flaschensammler kaum was los.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

    • Ja, einfach übersetzen und du hast zusammen mit der oben genannten Seite mit der Karte schon fast alle Infos:
      rijksoverheid.nl/onderwerpen/drone/regels-hobby-drone
      Bezüglich Natura-Gebieten dann regional herausfinden was dort gilt. Wie schon gesagt, gibt es kein grundsätzliches Verbot, so wie es aussieht.

      Ich würde mich nicht nur darauf verlassen, ob irgendwer am Strand dafür offen ist oder nicht... ;)

      Konkret also:
      • Eine private Drohne darf nicht schwerer als 25 Kilogramm sein.
      • Sie dürfen nicht über Massen fliegen.
      • Sie dürfen nicht über angrenzende Gebäude fliegen.
      • Sie dürfen nicht in der Umgebung von Flughäfen und anderen Flugverbotszonen fliegen.
      • Sie müssen immer in der Lage sein, die Drohne zu sehen.
      • Sie dürfen nicht höher als 120 Meter über dem Boden oder dem Wasser fliegen.
      • Du darfst nicht im Dunkeln fliegen.
      • Sie müssen immer Vorrang vor allen anderen Flugzeugen haben, z. B. Flugzeugen, Hubschraubern und Hover-Gears. Dies bedeutet, dass Sie sofort landen müssen, sobald Sie ein Flugzeug in Sichtweite sehen. Halten Sie also Ihre Drohne von Unfällen fern. Dann können das Trauma und der Polizeihubschrauber ihre Arbeit erledigen.
      • Sie können mit Ihrer Drohne Luftaufnahmen für den privaten Gebrauch machen. Dies wird durch die Freizeitnutzung abgedeckt. Sie müssen jedoch die Persönlichkeitsrechte anderer berücksichtigen. Zum Beispiel können Sie nicht insgeheim jemanden filmen. Wenn Sie jemanden filmen oder fotografieren, müssen Sie ihn informieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von DJ-Spark ()

    • Ich überlege noch: Nordsee oder Holland und da speziell Texel. Deswegen habe ich jetzt auch die Touristeninfo angeschrieben und gebe dann hier Rückmeldung, was die mir schreiben.
    • haha das ist ja krass, ein paar Minuten und Antwort, wenn auch sehr allgemein. Wollte ja speziell zu Natura 2000 was wissen:

      Herzlichen Dank für Ihre Email.


      Privatpersonen können mit bestimmten Drohnen fliegen, wenn sie die
      Regeln einhalten. Zum Beispiel muss die Drohne für den Piloten immer
      sichtbar sein. Und Sie können nicht innerhalb der bebauten Fläche
      fliegen. Die Modellflugbestimmungen gelten für die private
      / Freizeitnutzung von Drohnen oder RPAS.
      Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten von Rijksoverheid.nl:
      rijksoverheid.nl/onderwerpen/d…ntwoord/vliegen-met-drone.
      Hier ist kurz und klar, welche Regeln für den privaten Gebrauch von Drohnen gelten.


      kadata.kadaster.nl/dronekaart/


      rijksoverheid.nl/onderwerpen/drone/regels-hobby-drone
      Regeln für Drohne zur Freizeitnutzung
      Drohnen sind ferngesteuerte, unbemannte Flugzeuge oder Hubschrauber. Die
      Popularität von Drohnen wächst schnell. Drohnen teilen sich den
      Luftraum mit anderen Flugzeugen. Wenn ein Flugzeug mit einer Drohne
      kollidiert, kann es getötet werden. Menschen am Boden
      können auch durch einen Unfall mit einer Drohne verletzt werden. Die
      Regierung will Unfälle mit Drohnen so weit wie möglich verhindern.
      Sowohl in der Luft als auch am Boden. Daher gelten Regeln für einen
      Fahrer einer Drohne. Zum Beispiel darf eine Drohne nicht
      höher als 120 Meter fliegen.


      Die Regierung stellt Anforderungen an Hobby-Drohnen
      Wenn Sie mit einer Drohne privat fliegen, müssen Sie die
      Modellflugbestimmungen einhalten. Mit diesen Regeln will die Regierung
      Unfälle mit Drohnen so weit wie möglich verhindern.


      Regeln für Drohnen zur Freizeitnutzung
      Die wichtigsten Regeln für den Freizeitgebrauch von Drohnen sind:


      Eine private Drohne darf nicht schwerer als 25 Kilogramm sein.
      Sie dürfen nicht über Massen fliegen.
      Sie dürfen nicht über angrenzende Gebäude fliegen.
      Sie dürfen nicht in der Umgebung von Flughäfen und anderen Flugverbotszonen fliegen.
      Sie müssen immer in der Lage sein, die Drohne zu sehen.
      Sie dürfen nicht höher als 120 Meter über dem Boden oder dem Wasser fliegen.
      Du darfst nicht im Dunkeln fliegen.
      Sie müssen immer Vorrang vor allen anderen Flugzeugen haben, z. B.
      Flugzeugen, Hubschraubern und Hover-Gears. Dies bedeutet, dass Sie
      sofort landen müssen, sobald Sie ein Flugzeug in Sichtweite sehen.
      Halten Sie also Ihre Drohne von Unfällen fern. Dann können
      das Trauma und der Polizeihubschrauber ihre Arbeit erledigen.
      Sie können mit Ihrer Drohne Luftaufnahmen für den privaten Gebrauch
      machen. Dies wird durch die Freizeitnutzung abgedeckt. Sie müssen jedoch
      die Persönlichkeitsrechte anderer berücksichtigen. Zum Beispiel können
      Sie nicht insgeheim jemanden filmen. Wenn Sie
      jemanden filmen oder fotografieren, müssen Sie ihn informieren.


      Diese Informationen sind nur auf Holländisch, Ich habe die über Googletranslet übersetzt. Aber Ich hoffe Sie verstehn es doch.
      Ich denke die Regeln sind bei uns nicht anders als die bei Ihnen.
    • Also ich habe jetzt gebucht: 2.9 bis 5.9. Amsterdam, da geht sicher nix, 5.9 bis 15.9. Texel in De Burg. Da am Strand ist nix grün.
      Mein Plan, auch hier jede Tageszeit zu filmen und Texel mit einem Tagesablauf zu schneiden.
      Muss nur noch das mit Natura 2000 klären.