Bayrische Seen etc

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    • Bayrische Seen etc

      Ich fahre Ostern nach Tutzing am Starnberger See. Auf der BND Seite habe ich mir schon die Naturschutzgebiete angesehen. Soweit klar. Dazu DFS App bezüglich Luftraum. Filmen möchte ich am Starnberger See, Ammersee, Tegernsee und Schliersee, auch in den Bergen und am Eibsee. Damit weiß ich wo aus Sicht NSG fliegen darf und Luftfahrt technisch. Ich verstehe aber noch nicht wie es sich mit LSG verhält etc. Ist hier jemand aus der Ecke und fliegt da und kennt sich aus worauf man grundsätzlich achten muss. Ob ich was vergessen habe.
    • Michael67 schrieb:

      Ich verstehe aber noch nicht wie es sich mit LSG verhält etc.
      Neben Naturschutzgebieten sind auch die Vogelschutzgebiete und Naturparks verboten; bei den Landschaftsschutzgebieten gibt es m.W. von Land zu Land Unterschiede bzw. teilweise sind auch die Verordnungen zu einzelnen LSGs unterschiedlich und man muss einen Blick in die jeweils individuelle Verordnung werfen (z.B. hier bzgl. Starnberger See: lk-starnberg.de/B%C3%BCrgerser…tlich-angrenzende-Gebiete; gleiches bei den anderen Seen).

      Karten zu den Schutzgebieten u.a. hier: Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw. (vierter Block); insb. die geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de ist sehr hilfreich (links dropdown "was möchten Sie tun" / "Informationen aus der Karte" / "Landschaftsschutzgebiete" auswählen und dann mit der Maus auf der Karte den entsprechend bereich "aufziehen") und hier LSG | NSG | VSG welche Einschränkungen gibt es hier ? noch ein thread zum Thema LSG allgemein.

      Abschießend noch zwei Namen als Ansprechpartner für weiterführende Fragen: regierung.oberbayern.bayern.de…nehmigung/08883/index.php
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Danke, dass nenn ich mal ausführlich.
      Soweit war ich schon:
      - NOTAM etc. über Airmap/DFS App bzw. kenne ich mich auch aus und weiß, wo die Flughäfen dort sind. Ist meine 2. Heimat.
      - Dann Karte geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de habe ich schon aufgerufen und mir alle relevanten Gebiete ausgedruckt.

      D.h. ich muss wegen den LSGs nochmal in Starnberg anrufen und dann müsste es passen.

      Das sollte ja dann reichen, weil alles abgedeckt ist. Wobei die DFS App mir das so alles auch anzeigt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Ich geb Euch mal was positives
      Das fand ich gerade auf der Homepage des Hotels am Riessersee, denen auch der See gehört.

      Drohnenflüge sind unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen auf unserem Grundstück gestattet. Keinesfalls dürfen Personen oder angrenzende Privatgrundstücke überflogen werden.

      Steht zwar bei Hochzeiten, aber da denen der See gehört... Der Eibsee gehört auch dem Eibsee Hotel. Das nur am Rande, dachte immer das wäre öffentlicher Grund.

      Habe beide angeschrieben. Gerade am Eibsee wo so viel los ist, ist ein Schreiben des Besitzers Gold wert.
    • @RC-Role
      Das bedarf keiner Frage, es geht nur um diesen einen Part, überhaupt starten zu dürfen. Alles andere hab ich schon geprüft. Ist interessanterweise weder NSG noch VSG. Aber da speziell im Deutschland und ganz speziell in den Bergen die Leute so genervt sind, ist mir so ein Schreiben wichtig. Weniger wegen der Erlaubnis dort zu fliegen, sondern um Wutbürgern den Wind aus dem Segeln zu nehmen. Bekomme ich die nicht und fliege trotzdem, ist es mein privates Risiko. Das muss ich dann selber entscheiden. Dann würde ich aber eher dort starten, wo mich keiner sieht, um mich zu beschimpfen. In Portugal hatte ich damit gerechnet, aber da interessiert niemanden ob ich eine Drohne fliege. Entspannte Südländer eben.
    • Riessersee, schönes Hotel, gute Wahl :thumbup:
      Am Strandbad etwas aufpassen, ist eine öffentliche Einrichtung und da mag der ein oder andere sich gestört fühlen. Gleiches für das Strandbad am Eibsee (vom Hotel kommend kurz hinter der Abzweigung zum Frillensee)

      Und beide liegen im Landschaftsschutzgebiet "Wetterstein" (CDDA-Code 395756), dazu siehe #2.
      Der Eibsee zusätzlich noch im "Nationalpark Ammergebirge" (Kontakt: siehe Impressum von nationalpark-ammergebirge.info bzw. info@nationalpark-ammergebirge.info)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • @B69

      Vom Eibsee Hotel gab es eine freundliche Genehmigung per Mail. Mit Auflagen. Das Hotel Riessersee schrieb, der See sei öffentlich. Mit dem in der Hinterhand kann man beim Naturschutzgebiet fragen. Wobei beim Eibsee kann laut offiziellen BND Karten kein. Naturschutzgebiet sein. Landschaftsschutzgebiet schon. Aber ich schreib beide mal an was möglich ist.

      Hast du eine Genehmigung bekommen?
    • Nicht Naturschutz, das ist dort keines, richtig, aber Landschaftsschutz und Nationalpark (Eibsee).
      Genehmigung: ich war dort nicht fliegen, kenne die Gegend aus Kindertagen und war geschäftlich danach noch paar mal dort auf Tagungen und workshops.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Michael67 schrieb:

      Der Eibsee gehört auch dem Eibsee Hotel. Das nur am Rande, dachte immer das wäre öffentlicher Grund.
      Das Recht ist in dieser Hinsicht etwas wabbelig. Wirklich besitzen tut der Besitzer das Gewässer aber de fakto nicht, so kann man zum Beispiel nicht nach Belieben als Eigentümer das Betreten des Sees verbieten. Davon abgesehen wäre der Überflug eh nicht verboten, denn es ist kein Wohngrundstück.
    • SO jetzt habe ich echt keine Lust mehr :( TYPISCH Deustch

      die rechtlichen Grundlagen für die Beurteilung Ihres Vorgangs beruhen unter anderem auf § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 LuftVO.Dort ist ein Betriebsverbot für unbemannte Fluggeräte (Drohnen) in Naturschutzgebieten, Nationalparken, und Natura 2000-Gebieten (Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiete, z.B. Starnberger See, Ammersee, Leutstettener Moos, Herrschinger Moos, Ampermoos) eingeführt. Für diese Gebiete werden im Landkreis Starnberg generell keine Ausnahme-Erlaubnisse erteilt - Nr. IV. Ziffer 5. der Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Bekanntmachung vom 22.12.2017 (AZ: 25-3747—18).
      Die Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Landkreis Starnberg enthalten keine generellen Verbote für Drohnen. Dennoch sind die allgemeinen artenschutzrechtlichen Aspekte insbesondere das Störverbot für besonders geschützte Arten gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten. Wenn sie beispielsweise wissen oder hätten wissen müssen, dass in einem Feld-Kiebitze oder Feldlerchen brüten, wäre ein Überfliegen oder gar eine Annäherung an die Nester eine unzulässige Störung. Sie sind verantwortlich, dass keine Brut-Vögel vorhanden sind. Das gleiche gilt grundsätzlich für die
      Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten von streng geschützten Arten bzw. von europäischen Vogelarten.
      Bitte beachten Sie, dass unsere Landschaftsschutzgebiet sich teilweise mit Naturschutz-, Vogelschutz- und FFH-Gebiete überschneiden und dort eine Beflug nicht gestattet ist.
      Wie weit die Städte und Gemeinden im Landkreis Starnberg Regelungen zum Drohnenflugverbot geschaffen haben können, bitten wir mit der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung zu besprechen.
      Wir empfehlen Ihnen auch, Ihre Flugbetriebe mit der Regierung von Oberbayern, Luftfahrtsamt Süd, Herrn Öxler, abzuklären, da etwaig Erlaubnisse erforderlich sein können. Herr Öxler erhält einen Abdruck dieser E-Mail zur Kenntnis.
      Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete können über folgenden Link abrufen:
      https://www.lk-starnberg.de/B%C3%BCrgerservice/Umwelt-Natur-Klimaschutz/Naturschutz/Schutzgebiete
    • Michael67 schrieb:

      SO jetzt habe ich echt keine Lust mehr
      Wen willst du noch alles fragen? Warum besorgst du dir nicht einfach eine Allgemeinverfügung und fliegst?
      Die gilt auch fürn Starnberger See und laut AV brauchst du dazu nicht mal die Polizei informieren.
      Fliegst halt zum Sonnenaufgang (schön), wenn die Touris noch schlafen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • RC-Role schrieb:

      Warum besorgst du dir nicht einfach eine Allgemeinverfügung und fliegst?
      Weil ich mir nicht vorstellen kann, dass damit der Schutz von der Natgur und Vögeln einfach ausgehebelt werden kann. Da steht ja auch

      "ür diese Gebiete werden im Landkreis Starnberg generell keine Ausnahme-Erlaubnisse erteilt - Nr. IV. Ziffer 5. der Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Bekanntmachung vom 22.12.2017 (AZ: 25-3747—18)."

      Keine Ausnahme.

      So steht es auch im Text der Ausnahme. Sie gilt nicht für § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 LuftVO. D.h. damit darf ich nicht mehr oder weniger fliegen als ohne.

      "
      Diese Erlaubnis umfasst nicht den nach § 21b Abs. 1 und 2 LuftVO verbotenen Betrieb, soweit nicht nach Ziff. IV allgemeine Ausnahmen von den Betriebsverboten zugelassen sind oder Ausnahmen von den Verboten im Einzelfall zugelassen werden."

      Einziger Sinn der Ausnahme: Man darf näher als 1,5 km an den Flughafen und nachtes fliegen, ohne sich um weiteres zu kümmern.

      Ich habe mir die Ausnahmeregeln angesehen. Sie werfen genau die Fragen auf, die ich gestellt habe: Man muss überall vorher fragen und bekommt wie hier in Starnberg dennoch ein Nein.

      Also mir erschließt sich der Sinn der Genehmigung nicht, zumal man mit der Genehmigung noch mehr Aufwand hat, da man Start und Landungen wohl protokollieren muss.

      Vo daher muss ich mir das doch mal näher vom Experten dort erläutern lassen. Alles viel zu kompliziert. Den einzigen Vorteil den ich sehe, ist, dass man damit zumindest den Hilfssheriffs etwas vorlegen kann, wenn sie wieder mal Polizei spielen wollen.

      Hier gibt es übrigens eine Entscheidungshilfe mit Ja Nein Fragen, aus der schnell hervorgeht, ob man eine Ausnahmeerlaubnis braucht : regierung.oberbayern.bayern.de…nbemannte_fluggeraete.pdf

      Fakt ist, man darf eben NICHT einfach fliegen, denn bei Naturschutzgebieten etc. muss ich geanuso fragen wie ohne Erlaubnis und muss sogar zusätzlich 24 Stunden vorher die Polizei informieren UND den Flug protokollieren. D.h. es ist sogar noch aufwändiger als ohne Erlaubnis und man ist registriert, was auch nicht unbedingt ein Vorteil sein muss.

      Oh wie schön war Portugal....

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()